Ein liebes Hallo in die Runde
Die Frage geht eher an die Väter im Forum.
Mein Lebensgefährte kämpft, nachdem ihn seine Frau verlassen hat, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich seines Kindes.
Er möchte, dass sein Kind bei ihm lebt.
Nun können der Mutter (Gott sei Dank) wirklich keine schwerwiegenden Dinge vorgeworfen werden wie Mißhandlung, Vernachlässigunt, ect.
Aber trotzdem ist das Kind dort aus verschiedenen Gründen wirklich nicht gut aufgehoben.
Das Kind selbst weint nach den Besuchen beim Vater, es möchte nicht zur Mutter zurück. Kann sich aber mit seinen 2 Jahren nicht selbst (nur mit "nein" und mittels seiner Gestikulierung) äussern, dass es gerne lieber beim Vater wäre.
Die Termine mit dem Jugendamt und dem Psychologen haben schon statt gefunden. Und sie sind unsbezüglich gefühlsmäßig sehr gut verlaufen. Auf das Gutachten warten wir noch. Die nächste Verhandlung steht an.
Wie sind eure Erfahrungen im Ausgang der Gerichtsverhandlungen, wenn ihr als Vater um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekämpft habt, ohne dass jetzt grosse, schwerwiegende Dinge bei der Mutter vorgefallen sind, die den Entzug des Kindes auf jeden Fall rechtfertigen würden?
Und wenn ihr eine neue Lebensgefährtin habt (was die Mutter nicht hat), ist das positiv angerechnet worden? Schliesslich können wir durch unsere Beziehung dem Kind eine neue Familie bieten.
Habt ihr Tips für uns? Oder Links zu ähnlichen Gerichtsurteilen, mittels denen wir zusätzlich argumentieren können?
Ich wäre euch sehr, sehr dankbar für Erfahrungsbericht und Tips. Gerne auch per PN.
Wir hoffen und beten täglich, dass die Kleine zu uns kommen darf. Wenn sie da ist, sind wir eine herzlich, innige Familie. Und ich hab sie lieb, als sei sie mein eigenes Kind!
Lieber Gruß, Tamara