Brief wegen Schulanmeldung

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Jüngster kommt im nächsten Jahr in die Schule und ich bekam jetzt den Brief für die Schulanmeldung.


    Die Kommunikation zwischen meinem Ex befindet sich derzeit bei gefühlten -100 % und ich weiß auch, dass ich ihn davon in Kenntnis setzen muss und das werde ich auch tun.


    Nun weiß ich, dass ich da sicher wieder Dinge auftun werden, über die andere nur :rolleyes2:


    Was ist, wenn er mal wieder nicht auf die Mail bezüglich der Schulanmeldung reagiert und im Nachhinein dagegen klagt. Ich liege doch da richtig, dass wenn ich ihn unterrichte, dass er mir Bescheid gibt, ob er mit dieser Anmeldung einverstandne ist oder nicht? Wenn er nicht reagiert, dann ist es sein Problem richtig?

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Ich weiß, dass er dessen zustimmen muss, da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Das Problem ist nur, er wird mal wieder nicht zustimmen, dass weiß ich jetzt schon und die Anmeldung ist übernächste Woche an 3 Vormittagen.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Schick ihm die Anmeldung zur Unterschrift (mach vorher ne Kopie, damit Du wenigstens Deinen Teil dabei hast) und setz ihm die Frist 3 Tage vor die Anmeldung. Falls er keinerlei Reaktion zeigt, geht's an den Anwalt und per einstweiliger Verfügung an's Gericht.


    ER MUSS nicht unterschreiben, das können auch andere für ihn erledigen.

  • Danke MarlenE.


    Die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule, die Unterlagen habe ich noch nicht, das wird direkt in der Schule gemacht.


    Also bitte ich ihm um Zustimmung zur Anmeldung und geb ihn die entsprechende Frist.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Hm, weiß nicht ob ich damit hier richtig liege und ob es bei euch nicht ähnlich oder sogar ebenso gehandhabt wird.


    Bei uns hier (Saarland) ist eine Grundschule für einen bestimmten Einzugsbereich zuständig.
    Und wenn man in diesem wohnt, muß man sein Kind auch dort in der Schule anmelden und kann es nicht z.b. in der
    Nachbargemeinde zur Schule anmelden. Dafür müßte man vom Schulamt eine Genehmigung wegen besondere Gründe die
    dafür sprächen ausgesprochen werden und auch die Einwilligung beider Schulen vorliegen.


    Melde dein Kind einfach in die ihm zugewiesene Schule an und informiere deinen Ex einfach drüber.


    lg
    Enib

  • Hallo Pimpf,


    hier bei uns ist Schulwahl, also wenn ich will und die Fahrtkosten übernehme kann ich mein Kind auch 30 km vom Wohnort anmelden.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Ach so, daher habe ich auch geschrieben das es bei uns so gehandhabt wird.


    Dann kann ich dir leider auch keine Tipps oder Ratschläge geben wie du es am besten machen könntest.


    Wünsche dir viel Glück das es doch ohne Stress über die Bühne geht.
    Und deinem Kind einen guten Schulstart dann wenn es eingeschult wird.


    lg
    Pimpf

  • hallo,


    also ganz ehrlich: warum sollte dein ex zur schulanmeldung nicht zustimmen?? ich mein, wir haben hier nunmal schulPFLICHT und die beginnt nunmal in der grundschule.


    so wie ich dich verstehe, geht´s dir ja nicht um einen gastschulantrag sondern um die ganz normale anmeldung, oder?! also da gibt´s nunmal nicht "ich will"- oder "ich will nicht", es gibt keine andere wahl. ich glaube aber auch, daß wenn dein ex sich ganz weigert oder sich nicht meldet, dann kann auch auf seine unterschrift verzichtet werden und das jugendamt wird entscheiden. weil wie gesagt: es gibt eine schulPFLICHT


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo Casha,


    er wird aus einem ganz banalen Grund nicht zustimmen, da er es nicht akzeptiert, dass per Gericht die Kinder den Lebensmittelpunkt bei mir erhalten haben.


    Im Sommer war das gleiche Gezeter als die Großen auf die Schule, wo der Kleine jetzt hingehen soll, angemeldet wurden. Da musste seine Zustimmung auch durch die des Gerichtes ersetzt werden, weil er nur dem Schulwechsel zugestimmt hätte, wenn ich ihm das Umgangsrecht erweitert hätte. Es ist eine OGS, die ich daher brauche, weil er von mir verlangt, dass ich ganztags arbeiten soll. Ob er damit durch kommt, entscheidet sich im nächsten Monat, obwohl für die weiterführenden Schulen, auf den die Großen wechseln werden, keine OGS zur Verfügung steht.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • hier bei uns herrscht wahlfreiheit
    keine schulbezirke



    ich hatte zwar immer das asr für die jungs, es hat mich aber nie einer danach gefragt
    ich füllte formulare aus, gab die adresse des kv an ... nie hat einer gefragt


    ich mußte kein urteil , keinen "beweis" kein nix beibringen, das ich asr habe


    bin ich die ausnahme?



    es ist nunmal so , das mich NIE irgendwer um beweise gefragt hat


    auch nicht beim sozi , jobcenter , schulen , ärzten....


    lg rübli

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • Ich konnte alle meine Kinder mit nur meiner Unterschrift anmelden. Wie bei rübli hat sich niemand für die Sorgerechtsregelung interessiert.
    Bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule war das anders. Da bekam ich vom KV eine Vollmacht.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Ich konnte alle meine Kinder mit nur meiner Unterschrift anmelden. Wie bei rübli hat sich niemand für die Sorgerechtsregelung interessiert.
    Bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule war das anders. Da bekam ich vom KV eine Vollmacht.


    selbst bei ummeldungen , weiterführenden , förderschulen , massnahmen hat niemand danach gefragt



    ich hab kv immer angegeben , niemand fragte jemals nach sorgerechtserklärung


    vorgestern hab ich sogar den behandlungsvertrag für die stationäre aufnahme meines sohnes selbst unterschrieben , obwohl er volljährig ist... ich war sehr erstaunt , das ich das machen durfte/sollte( er war geschwächt und war froh, das ich das tat)


    dem kh war es egal



    heute morgen war ich mit sohn 2 in der ambulanz (22 jahre, und er wollte, das ich dabei bin)
    wieder unterschrieb ich


    sehr seltsam



    wie gesagt : ich gab vater immer an , gefragt hat´mich nie jemand



    lg rübli

  • Auch wenn er nicht reagiert, würde ich erst einmal allein mit dem Kind zum Termin zur Schule gehen und ihn anmelden, damit der Platz sicher ist. So habe ich es damals auch gemacht, als wir noch gemeinsames Sorgerecht hatten.


    Wie es dann ggf. über Gericht weiterlaufen kann, kennst du ja schon.

  • hallo,


    habe meine tochter auch alleine angemeldet,dem vater hat es nicht interessiert..da reichte meine unterschrift...wie es auf der weiterführenden geht weiß ich noch nicht werden wir sehen..haben aber seit zwei jahren keinen kontakt mehr.



    lg backfee

  • Ich habe bei beiden nur meine Unterschrift druntergesetzt.
    Nach seiner hat nie einer gefragt.


    Bei der Großen haben iwr nochin NRW gewohnt, bei der zweiten in BA-Wü. Aber interessiert hat es nie jemanden.
    Ich wurde glaub überhaupt nie gefragt ob der Vater einverstanden ist. Weder Kindergarten, Arzt oder Schule.
    Mittlerweile habe ich ja das ASR...nur beim Reisepass musste ich seine Unterschrift haben, und da hatte er sich geweigert.

  • Wenn der Vater nicjht bei dir wohnt, dann hast du die Alltagssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich habe letztes Jahr vor Gericht einen "Schulstreit" gewonnen. Selbst wenn er gegen die Schule ist, hast du die besten Chancen zu gewinnen. :wink

  • Guten Morgen,


    hier ist es eigentlich auch so, dass mich niemand nach seiner Unterschrift fragt, selbst die Adresse möchte Keiner haben. Auf die besagte Schule gehen ja wie gesagt die Brüder meines Jüngsten auch schon und da gab es schon Theater. Mir ist es halt nur wichtig zu wissen, wie ich mich verhalten muss, wenn er mal wieder auf Durchzug stellt.


    Ich werde den Kleinen auf jeden Fall dort anmelden, weil das eine qualitativ gute Grundschule ist. Mal gucken, ob er einlenkt. Wollen wir es zum Wohle des Kindes hoffen.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne