Umgang an Bedingungen knüpfen?

  • Hallo Ihr Lieben!


    Vor zwei Wochen habe ich hier bereits mein Problem geschildert.


    Mein Exmann hat seit einiger Zeit eine neue Freundin und steht bei ihr unter dem Pantoffel. Wir hatten 6 Jahre lang guten Kontakt (auf Elternebene), jetzt ist die Situation völlig verfahren. Er redet nicht mehr mit mir, schreibt seinem Sohn samstags eine SMS, um ihn dann am Sonntag mittags abzuholen. Er hupt dann nur vor der Haustür, sie unternehmen zu dritt etwas und er bringt ihn 18 Uhr zurück, d.h. er läßt ihn aussteigen. Sonst gibt es keinerlei Kontakt.


    Jetzt erzählte mir mein Sohn, er wolle ihn in zwei Wochen zur Übernachtung abholen.


    Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, aber würdet ihr euer Kind bei jemandem übernachten lassen, der nicht einmal mit euch spricht?


    Ich habe versucht, beim JA ein gemeinsames Gepräch zu organisieren, in dem über Übergabe und klare Regelungen gesprochen werden könnte. Daraufhin hat seine Lebengefährtin dort angerufen und mitgeteilt, dass ohne sie kein Gepräch zustande kommen würde.


    Ich habe mir nun überlegt, dass ich einen SMS schreibe (er geht nicht an sein Telefon). Die soll so lauten, dass eine Übernachtung nur nach einem klärenden Gespräch beim JA stattfinden kann.


    Was meint ihr dazu?


    Bin dankbar für jede Meinung.


    LG,


    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

  • Jaaa, wäre vielleicht eine Möglichkeit.


    Aber ich bin mir sicher, sie läßt sich ganz bestimmt nicht wegschicken. Die nimmt ihren Lebengefährten an das Händchen und die dackeln unverrichteter Dinge wieder ab. Darauf würde ich 100 Euro verwetten :lach

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

  • Also ihr seit ja schon länger getrennt, les ich raus - 6 Jahre gute Elternebene...


    Ich würde keine SMS schreiben. Wer weiss, vielleicht behauptet er, er hätte sie nicht gelesen usw..


    Ich würde ihn anschreiben bzw. das JA bitten es zu tun und um Terminvorschläge bitten OHNE seine derzeitige Freundin, da persönliche Absprachen (Telefon, Gespräch) nicht möglich wären.
    Das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem EX und geht sie zunächst mal überhaupt gar nix an.


    Ich würde schon darauf bestehen, das zu klären, immerhin seid ihr 6 Jahre lang gut ausgekommen - was ist denn überhaupt der Grund für sein "Schweigen"?


    Wie alt ist Euer Kind?


    Edith: Katerchen, das ist ja genial!

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Die soll so lauten, dass eine Übernachtung nur nach einem klärenden Gespräch beim JA stattfinden kann.


    Was meint ihr dazu?


    Ist eine Gratwanderung, weil Du in dem Moment den Umgang einerseits als Machtmittel benutzt um etwas zu erreichen.


    Andererseits kann ich es verstehen, denn es wäre bestimmt für das Kind auch gut, wenn (eventuelle) Spannungen zwischen den Eltern beseitigt würden.


    Was von Beidem ist Deine Basis für Deine überlegung?

  • Jaaa, wäre vielleicht eine Möglichkeit.


    Aber ich bin mir sicher, sie läßt sich ganz bestimmt nicht wegschicken. Die nimmt ihren Lebengefährten an das Händchen und die dackeln unverrichteter Dinge wieder ab. Darauf würde ich 100 Euro verwetten :lach


    Hallo Cuirian,


    dann würde er vor dem JA ein denkbar schlechtes Bild von sich abliefern. Etwas besseres könnte dir nicht passieren. Blamieren würde er sich und zwar gehörig.


    Und zu dieser Übernachtung muss ich dir leider gestehen, spielt es keine Rolle ob dein Ex noch mit dir redet oder nicht.
    Wenn er denkt, sich von seiner Freundin beeinflussen lassen zu müssen, kannst du auch nichts machen.
    Und das Kind hat mit dieser Sache rein gar nichts zu tun.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Tani,


    unser Sohn ist 6 Jahre alt (er hat mich damals verlassen, obwohl wir schon Jahre lang verheiratet waren, weil er mit der Verantwortung nicht klar kam, als unser Kind 5 Monate alt war).


    Das Jugendamt hat ihn schon zweimal angeschrieben, auf den zweiten Versuch hat er sich gar nicht gemeldet (und sie auch nicht).


    Der Grund für sein Schweigen ist wohl der, dass seine Lebensgefährtin nicht möchte, dass er mit mir Kontakt hat. Sie hat ihn dann beeinflußt, ich wollte nur Unterhalt, der ganze üblich Kram. Sie hat sogar eine Vollmacht von ihm für die Unterhaltssache bekommen und versuchte, den Unterhalt zu kürzen. Das ging natürlich nicht.


    Na ja,


    cuirina

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  • Jaaa, wäre vielleicht eine Möglichkeit.


    Aber ich bin mir sicher, sie läßt sich ganz bestimmt nicht wegschicken. Die nimmt ihren Lebengefährten an das Händchen und die dackeln unverrichteter Dinge wieder ab. Darauf würde ich 100 Euro verwetten :lach


    Mal so unter Kollegen gesprochen: Ich würde vor dem gemeinsamen Termin überhaupt nicht über die Rahmenbedingungen sprechen. Wenn ich da bin, würde ich dann die Anwesenheit der Freundin bemängeln. Immerhin geht es um Datenschutzrelevante Themen. Von daher kann man die Dame mit Leichtigkeit hinaus katapultieren! Wenn dann beide gehen, spricht es doch Bände ... oder?


    :D

  • Und zu dieser Übernachtung muss ich dir leider gestehen, spielt es keine Rolle ob dein Ex noch mit dir redet oder nicht.


    Man kann sich doch im Termin zum Thema Übernachtung äußern, vor allem, wenn erst die vorherigen Themen abgearbeitet wurden.


    Welche Einstellung die Mutter vor dem Termin hatte, ist doch Wurscht! Muss sie ja nicht verraten! Es wird schließlich verhandelt und man muss nicht alle Karten auf den Tisch legen!


    Der Kater :D

  • Ich verstehe Dein Problem nicht. :D


    Sieh's mal so: Er hat dem Sohn gesagt, dass er nächstes Mal früher abgeholt wird.
    Ja hat der Herr den Umgang und die Termine denn mit dem Sohn zu vereinbaren?
    Oder machen so was die Erwachsenen untereinander aus?


    Ganz ruhig zurücklehnen, in zwei Wochen einen netten Ausflug machen und Sonntag pünktlich parat stehen. Dann geht ER zum Jugendamt.

  • Erstmal solltest du überlegen was dein Sohn möchte..
    Hat er Lust dort zu übernachten? Wenn ja, mußt du in Kauf nehmen das du es ihm vielleicht vermasselst, wenn du auf deinem Standpunkt beharrst. Frag dich mal, was es so dringendes zwischen dir und dem Vater zu bereden gibt...


    Edit: Im Vorteil ist, wer....
    Edit 2: Behharst mit doppel a... :crazy Kann man Jemanden behaaren? :D
    Bin nicht ganz auf der Höhe heute...sorry
    LG
    Friday

  • Hi Cuirina,


    Fakt ist, der Mann muss zum Reden gebracht werden. Wie soll das denn auf Dauer sonst funktionieren? Kind ist erst 6 Jahre alt... Was is wenn mal was dringend ist - z.B. Zeit des Bringens/Abholens muss nach vorne/hinten verschoben werden, Krankheit, was vergessen mitzugeben usw usw


    Man muss sich ja nicht ewig unterhalten, aber ich finde doch auch, dass die Eltern zumindest kurz am Tele/Handy sprechen müssen können, damit der Umgang langfristig klappt. Oder aber per SMS - is allerdings immer so ne Sache mit dem Lesen der besagten...


    Ich finde Grinsekatzes Vorschlag super! Lock ihn doch wegen der Übernachtung dorthin...

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Jaaa, wäre vielleicht eine Möglichkeit.


    Aber ich bin mir sicher, sie läßt sich ganz bestimmt nicht wegschicken. Die nimmt ihren Lebengefährten an das Händchen und die dackeln unverrichteter Dinge wieder ab. Darauf würde ich 100 Euro verwetten :lach

    Na dann muss jemand beim JA fragen wer Sie ist und Sie bitten draußen zu warten.
    Nur wenn dann dein EX darauf besteht ist die Kiste verfahren.


    Warum ist er denn so ein Weichei?

  • Hi Curina,


    also bei einem 6-jährigen Kind geht die Absprache bezüglich Terminen und vorallem Änderungen im Umgang - was sie Übernachtung ja offensichtlich wäre - ganz klar über die Mutter. Ich würde ihm schriftlich - per Einschreiben - mitteilen, daß ich derartige Absprachen zwischen ihm und dem Kind für gegenstandslos halte und auf einem klärenden Gespräch vorm Jugendamt bestehen.


    Es geht zwar eigentlich um die Erziehung eures Sohnes, aber im Grunde sehe ich das hier bei dem anderen Elternteil genauso, wenn er mit der Tour einmal durchkommt, wird er es immer so machen. Wehr Dich.


    Du kannst den Umgang natürlich nicht verweigern, aber ohne vorherige Absprache würde er bei mir samstags auch vergeblich klingeln oder hupen (wie albern ist das eigentlich?)


    Viele Grüße aus Heidelberg

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • - Übernachtungen eines 6 jährigen bei seinem Vater im Rahmen eines Umgangs sind völlig normal und sollten im Grundsatz nicht an Bedingungen geknüpft werden.


    - Wenn ich es Recht in Erinnerung habe, habt ihr ja auch gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und wenn es zu einer gerichtlichen Regelung käme, dann gäbe es nach meiner Erinnerung keinen Grund im Vater-Kind-Verhältnis den regelmäßigen Umgang mit übernachtung nicht durchzuführen. Darauf wird es also hinauslaufen.


    - Über die Modalitäten (Häufigkeit) müsst ihr sprechen aber dir muss klar sein, dass es, wenn dein Ex es anstrebt, auf Umgang mit Übernachtung hinauslaufen wird.


    - Der Meinung waren auch im anderen Thread alle, dass seine Neue nichts, aber auch gar nichts mit der Angelegenheit zu tun hat. Ein Gespräch mit ihr lehnst du ab. Mit ihr gibt es keine Chance, dass ihr beide eure frühere gute Gesprächskultur in Bezug auf das Kind wiedererlangen könnt.


    - Ex-partnerschaftlich musst du seine Wahl hinnehmen, auch dass Gespräche zwischen euch darunter auf Dauer Leiden werden.


    - Wenn er ein Gespräch ohne sie beim JA ablehnt, oder nicht erscheint, dann kannst du dem JA ja von dir aus vorschlagen (mit Uhrzeit), dass euer Sohn alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag bei seinem Vater ist. Das JA kann diesen Vorschlag ja dann transportieren und wenn er damit einverstanden ist, dann tritt die Regelung in Kraft.

  • Zitat von »Heidelberg08« ganz klar über die Mutter



    Vorsicht. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames ABR!


    Schon, alles kein Thema, wenn der Sohnemann mal 11 oder 12 ist, aber ich kann doch keine Umgangsänderungen mit einem 6-jährigen per SMS verhandeln, ohne mit der Mutter zu sprechen. Ich kann ja in dem Alter noch nichtmal mit Sicherheit davon ausgehen, daß das Kind das überhaupt an die Mutter weitergibt oder sich gar am betreffenden Samstag noch daran erinnert.


    Ansonsten - ja klar, Übernachtung beim Vater ist der Normalfall, es steht lediglich das Procedere zur Diskussion.

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Wenn er nicht mit dir reden will,dann will er nicht.Daran wird auch das JA nix ändern.Bei einer festgelegten Umgangsregelung ist das auch nicht zwingend notwendig.Klar ist es schade,vor allem fürs Kind.aber was willst du deinem Sohn sagen?Das er erst wieder zu Papa darf wenn der wieder mit dir spricht?

  • Also, ich möchte klarstellen, dass ich den Umgang und auch die Übernachtung nicht verhindern möchte. Ich begrüße das schon. Er hat 6 Jahre lang seinen Sohn nicht bei sich übernachten lassen wollen, dafür hat ihn niemand zur Rechenschaft gezogen. Die Entwicklung finde ich dahingehend positiv. Ich möchte nur, dass wenn unser Sohn länger bei ihm ist, dass man dann Sachen, das Kind betreffend, absprechen kann. Ganz sachlich. Dafür suche ich einen Weg.


    Ich habe den Umgang noch niemals verhindert.


    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

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