Beiträge von cuirina

    Hallo Ihr Lieben!


    Ich möchte gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:


    Vor zwei Jahren habe ich ein Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, da der KV trotz Leistungsfähigkeit nicht regelmäßig zahlte.
    Ich hatte mir davon versprochen, mich nicht immer persönlich mit dem Thema herumzuärgern und ihm diesbezüglich nicht nachrennen zu müssen.


    Er war aber so ärgerlich darüber, dass er seitdem nicht mehr mit mir sprach.
    Unseren 10jähjrigen Sohn holte er alle vier Wochen für ein paar Stunden ab, zu mehr hätte er kein Geld (wohnt ca. 30 km entfernt).


    Jetzt gab es aus seiner Sicht Ärger bezüglich des Unterhaltes, da seine Steuergutschrift von der UVG-Kasse eingezogen wurde. Da kann ich ja eigentlich nichts dafür, mein Beistand übrigens auch nicht.


    Aber jetzt ist er so sauer, dass er schreibt, er hole seinen Sohn erst wieder ab, wenn die Beistandschaft beendet ist.


    Ich möchte mich nicht erpressen lassen!! Aber traurig bin ich schon, wenn mein Sohn seinen Vater nicht mehr sieht! Ich finde das wichtig. Aber ist es unter diesen Umständen auch zum Wohle des Kindes?


    Was würdet Ihr raten???


    c.

    Zu den Fahrtkosten kann ich aus eigener Erfahrung beitragen:


    Sie werden dann nicht vollständig angerechnet, falls der Unterhaltsschuldner nicht den Mindestunterhalt gewährleisten kann, weil er mit dem Wissen der Unterhaltspflicht den Wohnort gewechselt hat.


    Liebe Grüße,
    cuirina

    Ich habe mehrmals versucht, ihn telefonisch zu erreichen. Er geht nicht ans Telefon, auch nicht, wenn ich die Rufnummer unterdrücke. Einmal bin ich mit zum Auto gegangen, da hat er im Beisein des Kindes geschrien, dass er nichts mit mir zu tun haben will. Er hat eine Lebensgefährtin, die hat ihm (laut meines Exschwagers) verboten, mit mir Kontakt aufzunehmen. Seine Familie berichtet, er sei der neuen Lebenspartnerin absolut hörig. Die Jahre vor dieser Lebensgefährtin haben wir uns gut verstanden.


    cuirina

    Hallo Ihr Lieben!


    Habe wieder eine Frange zum Umgang.


    Seit einiger Zeit gibt es keine Kommunikation mit dem KV, obwohl wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.


    Der KV hupt alle 14 Tage und läßt seinen 6-jährigen Sohn ins Auto einsteigen, um für einige Stunden mit ihm zusammen zu sein. Er geht nicht an das Telefon.


    Um 1. Schultag und zum letzten Geburtstag gab es nur eine SMS.


    Er hatte dem Kind gesagt, er möchte ihn mal über Nacht haben, aber das ist jetzt einige Monate nicht realisiert worden.


    Mehrmals habe ich das Jugendamt gebeten, dass wir ein gemeinsames Gespräch führen. Er will nicht. Das Jugendamt sagt, sie können ihn nicht zwingen.


    Jetzt habe ich eine SMS geschrieben, dass der Sohn am nächsten Sonntag etwas adreres vor hat, weil er an seinem Geburtstag etwas geschenkt bekommen hat. Jetzt ist der Vater super sauer, kann aber selbst nicht eine Woche später.


    Normalerweise wurde der Papasonntag immer erwünscht und Rücksicht genommen.


    Mir tut die ganze Sache für das Kind so leid.


    Hat irgendjemand eine Idee???


    cuirina

    Cobra, Du bist so süß!


    Ich warte immer schon auf Deine kreativen Kommentare und amüsiere mich prächtig!


    Jaaa, Männer wie du gehören in großer Menge in katholische Kindertageseinrichtungen :-)


    Machen sie aber nicht, sie sind ja nicht meschugge.


    LG


    cuirina

    Hallo Sternenfee!


    Das ist wirklich ein starkes Stück. Ich war jahrelang Leiterin in einer Kindertagesstätte und arbeite jetzt in der Erziehungsberatung. Wenn Du mich fragst, gehören in diesem Fall die Erzieherinnen sanktioniert!


    Natürlich ist es nicht schön, dass die Jungs die Schnecke seziert haben, aber ein einfaches Gespräch darüber hätte es getan. Einfach, was das für die Schnecke bedeutet, dass man das nicht macht und das es nicht wieder vorkommen soll.


    Ich habe keine Ahnung was das für ein "Bullerbükindergarten" ist, in dem soche Vergehen mit drei Stunden Stillsitzen betraft werden.


    Bei mir haben sich die Kinder ganz andere Sachen geleistet, niemals habe ich Kinder länger als ein paar Minuten auf einem Stuhl sitzen lassen, niemals hätte ich das bei meinen Mitarbeiterinnen toleriert.
    Schade, dass Du eine schlaflose Nacht deswegen hattest.


    Ich würde da ganz selbstsicher auftreten und meine Meinung kundtun. Das Du die Strafe für nicht adäquat erachtest und das ein solches Erzieherinnenverhalten zukünftig Konsequenzen hätte (z. B. ein Gespräch mit dem Träger).


    Die im Kindergarten müssen Dich nicht lieben, die sollen vernünftig mit Deinem Kind umgehen.
    Und manchmal reflektieren ja auch pädagogische Fachkräfte ihre Vorgehensweise selbstkritisch :-)


    Liebe grüße von
    cuirina


    P.S. = Und Nachtisch gibt es nicht, wenn man mit dem Essen herumspielt :-)

    Hallo Ihr Lieben!


    Zwei Wochen sind vergangen. Ich wollte Euch nun einfach wissen lassen, wie es weitergegangen ist.


    Eure Antworten und Ratschläge haben mir sehr geholfen. Meine Einstellung hat sich dadurch verändert und ich habe mich entspannt :-)


    Ich hatte mir vorgenommen, auch mit Rücksprache mit den JA, dass ich den Umgang nicht an Bedingungen knüpfen wollte. Ich wollte meinen Sohn nur einfach mit seinem Köfferchen zum Auto des KV begleiten und locker ein paar Worte wechseln, ob er noch etwas braucht oder so.


    Dann kam gestern eine SMS von ihm (das ist nicht meine Wahl der Kommunikation) an das Kind, sie würden ihn heute um 10 Uhr abholen und hupen.


    Nichts von Übernachtung zu lesen. Also hat sich vielleicht unser 6-jähriger Sohn einfach vertan (obwohl es ein schlaues Bürschchen ist) oder etwas falsch verstanden. Oder aber, vielleicht wahrscheinlicher, sie haben die Pläne geändert.


    Das Kind hat es ruhig aufgenommen und war nicht enttäuscht, er kennt soche Situationen zur Genüge.


    Aber nun vielleicht meim nächsten "Umgangswochenende"...


    Machmal finde ich die Statements hier allerdings ärgerlich, z.B. wenn jedes Wort von mir auf die Goldwaage und in Frage gestellt wird.


    Ich hatte z.B. geschrieben, der KV steht bei der neuen LG "unter dem Pantoffel". Das ist so, ich könnte das an vielen Beipielen belegen :-) Aber ich glaube, das wollt Ihr nicht unbedingt alles hören.


    Ich wünsche einen schönen Sonntag (jetzt fragt nicht: "Was will sie damit sagen???") und hoffe, dass mein Sohn wohlbehalten zurückgebracht wird heute abend, es geht nämlich für ein paar Tage in den Urlaub (freu***),


    cuirina

    Das ist der Oberhammer! Ich war 10 Jahre Leiterin einer Tagesstätte, aber so etwas kann man sich einfach nicht herausnehmen!!!


    Wenn der Kindergarten eine Notfallbetreuung in den Ferien anbietet, dann hat selbstverständlich eine alleinerziehende Mutter mit (wohlgemerkt) gültigem Vertrag ein absolutes Recht, ihr Kind in der Zeit zu schicken!!!


    Ich würde an deiner Stelle direkt den Träger telefonisch über diese Tatsache informieren (oder ggf. beim zuständigen Kreisjugendamt vorsprechen). Ich denke, dann bekommt die Leiterin heftigen Ärger. Und das mit Recht!!


    Schreibe bitte, wie es ausgegangen ist, das würde mich wirklich interessieren.


    LG


    cuirina

    Hallo Sonnenkind!


    Na, du hast ja gerade mehrere Baustellen :-)


    Ich finde, du hast im Gespräch mit deinem Ex gut und besonnen reagiert, Kompliment.


    Dein Kind hat bei dir den Lebensmittelpunkt und sein soziales Umfeld, dein Ex kann nach Jahren nicht so einfach Schwierigkeiten machen. Dazu müßten schon gute und schwerwiegende Gründe auf den Tisch kommen.


    Er hat zunächst keine Chance! Mache dir keine Sorgen, besonders nicht über ungelegte Eier Jahre im Vorfeld!!! Entsanne dich und schone deine Nerven.


    Wenn dein Sohn älter ist, dann wird er gehört und kann auch mitentscheiden. Aber ich denke, die Kinder können sehr wohl unterscheiden zwischen Freizeitbeziehung und alltagserprobter Beziehung.


    Lieben Gruß,


    cuirina

    Hallo Sonnenkind3!


    300,- Euro sind schon ein recht großer Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle, also ist der KV großzügig oder verdient wirklich gut.


    Ein Titel ist nicht nötig, solange der KV immer freiwillig zahlt und alle Beteiligten damit zufrienden sind.


    Ich bin nur leider ein Beispiel dafür, dass sich das ganz schnell ändern kann.


    6 Jahre hat mein Ex brav den seinem Gehalt entsprechenden Betrag (nach der Düsseldorfer Tabelle) gezalt. Dann hat er nun eine neue Lebensgefährtin, die meinte, er würde zuviel zahlen und er stellte die Unterhaltszahlungen zunächst einfach ganz ein. Dann hat die Lebengefährtin von ihm eine Vollmacht bekommen und mit dem Jugendamt verhandelt, den Unterhalt zu kürzen.


    Daraufhin haben die mir dringend geraten, eine Beistandsschaft einzurichten und einen Unterhaltstitel zu erwirken. Mein Ex mußte dann sein Einkommen offenlegen und der Titel wurde berechnet. Dabei kam heraus, dass er mehr zahlen muß als jemals zuvor. Tja, das wäre ja nett, aber leider hat das persönliche Verhältnis unter diesen Dingen gelitten (und das ist eben auch nicht gut für das gemeinsame Kind). Aber den titulierten Betrag kann ich nun immer einklagen, wenn KV mal wieder meint, nicht zahlen zu müssen (weil z.B. nach einem USA-Urlaub mit neuer Freundin nicht mehr soviel Geld übrig ist...).


    Ein Titel gibt immer eine Sicherheit, man kann nich wissen, was alles noch kommt :-)


    Betreuungsunterhalt steht dir zu, abzüglich des Verdienstes deiner Teilzeitarbeit.


    Ganz lieben Gruß und schönen Sonntag,


    cuirina

    Also, ich möchte klarstellen, dass ich den Umgang und auch die Übernachtung nicht verhindern möchte. Ich begrüße das schon. Er hat 6 Jahre lang seinen Sohn nicht bei sich übernachten lassen wollen, dafür hat ihn niemand zur Rechenschaft gezogen. Die Entwicklung finde ich dahingehend positiv. Ich möchte nur, dass wenn unser Sohn länger bei ihm ist, dass man dann Sachen, das Kind betreffend, absprechen kann. Ganz sachlich. Dafür suche ich einen Weg.


    Ich habe den Umgang noch niemals verhindert.


    cuirina

    Hallo Tani,


    unser Sohn ist 6 Jahre alt (er hat mich damals verlassen, obwohl wir schon Jahre lang verheiratet waren, weil er mit der Verantwortung nicht klar kam, als unser Kind 5 Monate alt war).


    Das Jugendamt hat ihn schon zweimal angeschrieben, auf den zweiten Versuch hat er sich gar nicht gemeldet (und sie auch nicht).


    Der Grund für sein Schweigen ist wohl der, dass seine Lebensgefährtin nicht möchte, dass er mit mir Kontakt hat. Sie hat ihn dann beeinflußt, ich wollte nur Unterhalt, der ganze üblich Kram. Sie hat sogar eine Vollmacht von ihm für die Unterhaltssache bekommen und versuchte, den Unterhalt zu kürzen. Das ging natürlich nicht.


    Na ja,


    cuirina

    Jaaa, wäre vielleicht eine Möglichkeit.


    Aber ich bin mir sicher, sie läßt sich ganz bestimmt nicht wegschicken. Die nimmt ihren Lebengefährten an das Händchen und die dackeln unverrichteter Dinge wieder ab. Darauf würde ich 100 Euro verwetten :lach

    Hallo Ihr Lieben!


    Vor zwei Wochen habe ich hier bereits mein Problem geschildert.


    Mein Exmann hat seit einiger Zeit eine neue Freundin und steht bei ihr unter dem Pantoffel. Wir hatten 6 Jahre lang guten Kontakt (auf Elternebene), jetzt ist die Situation völlig verfahren. Er redet nicht mehr mit mir, schreibt seinem Sohn samstags eine SMS, um ihn dann am Sonntag mittags abzuholen. Er hupt dann nur vor der Haustür, sie unternehmen zu dritt etwas und er bringt ihn 18 Uhr zurück, d.h. er läßt ihn aussteigen. Sonst gibt es keinerlei Kontakt.


    Jetzt erzählte mir mein Sohn, er wolle ihn in zwei Wochen zur Übernachtung abholen.


    Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, aber würdet ihr euer Kind bei jemandem übernachten lassen, der nicht einmal mit euch spricht?


    Ich habe versucht, beim JA ein gemeinsames Gepräch zu organisieren, in dem über Übergabe und klare Regelungen gesprochen werden könnte. Daraufhin hat seine Lebengefährtin dort angerufen und mitgeteilt, dass ohne sie kein Gepräch zustande kommen würde.


    Ich habe mir nun überlegt, dass ich einen SMS schreibe (er geht nicht an sein Telefon). Die soll so lauten, dass eine Übernachtung nur nach einem klärenden Gespräch beim JA stattfinden kann.


    Was meint ihr dazu?


    Bin dankbar für jede Meinung.


    LG,


    cuirina

    Hallo Cata!


    Was du geschrieben hast, hat mich tief berührt. Am liebsten würde ich dich jetzt auf einen Kaffee einladen.


    Du kannst dir sicher sein, die Entscheidung für das Kind ist nicht eine Entscheidung gegen das Leben!!! Es ist schwer, am Anfang besonders, und dann immer mal wieder... Doch es gibt auch soooo viele schöne Seiten. Du hast ein wunderbares Kind, einen ganz großen Schatz!


    Und man kann auch nicht alles planen, ich war z.B. verheiratet und unser Sohn geplant. Dann ging in der Schwangerschaft alles den Bach runter, mein Exmann hat das nicht verkraftet und seinen Frust an mir ausgelassen, gegangen ist er dann, als der Kleine ein halbes Jahr alt war. Und das war eine echte Befreiung.


    Du bist jetzt an einem Tiefpunkt, du solltest wieder Kraft schöpfen. Laß dir helfen, Beratung z.B. bei der Caritas, Selbsthilfegruppen, in denen du auch neue Freunde finden kannst. Beantrage die Gelder, die dir einfach zustehen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.


    Beantrage eine Mutter-Kind-Kur, mir hat das sehr geholfen, mal zur Ruhe zu kommen und den Kopf freizubekommen.



    Du bist nicht allein, es geht weiter.


    Ganz liebe Grüße und viel Kraft wünscht dir


    cuirina :-)

    Der Kindergarten und du, ihr seid Geschäftspartner. Du kannst ohne Angabe von gründen schriftlich kündigen, einfach cool und freundlich bleiben :-) Deinem Kind wird es trotzdem gut gehen, da bin ich ganz sicher!


    Es ist eine rechtliche Grauzone, die Gabe von Medikamenten im Kindergarten. Wenn die Erzieherinnen sich eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen (gibt es als Vordruck), sind sie auf der sicheren Seite.


    Bei einem Notfall muss die Erzieherin handeln! In diesem Beruf muss man regelmäßig Kurse zur "1. Hilfe" auffrischen. Nicht zu helfen ist unterlassene Hilfeleistung.


    Viel Spaß im neuen Kindergarten!


    cuirina