Hallo,
wir sind gerade von einer solchen Situation betroffen. Mein Sohnist allerdings 18 und jobbt in der Zeit zwischen Schule und Studium für drei Monate.
Es ist so: ist es ein reiner Ferienjob - wird also nur in den Ferien ausgeübt - so darf er auf einen Schlag 1200 Euro (auf das Jehr gerechnet) verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Die Zeit ist auf 4 oder 6 Wochen begrenzt. Verdient er mehr, wird es wieder anders gerechnet.
Mein Sohn möchte eigentlich für einen Führerschein und ein Polster für den Studienbeginn sparen. Das wird aber nichts, denn da er kein Schüler mehr ist und somit keine Ferien hat, hat er auch nicht diese Fregrenze von 1200 Euro im Ganzen. Er darf, wie jede ander Person in der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro plus 20 % von dem, was darüber ist, dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Nun hat mein Sohn 449 Euro in einem Monat verdient. 100 Euro plus 70 Euro darf er behalten, der Rest wird mir angerechnet und vom ALG II abgezogen. Somit bleibt meinem Sohn sehr viel weniger, was er sparen kann.
Günstiger wäre es, wenn er tatsächlich nur die 100 Euro über mehrere Monate verteilt verdienen würde.
Das Rechenbeispiel dazu: 100 Euro * 12 Monate = 1200 Euro
450 Euro * 3 Monate = 1350 Euro davon 3 * 100 Euro, die er behalten darf plus die 20 % - 3* 70 Euro = 510 Euro.
Gerecht ist das nicht, oder?