Hm, mal abgesehen von der Form.
Ich gebe meinem Sohn immer Sachen mit, wenn er mit Ex wegfährt. Und EXin meldet auch Kleidungs-Wünsche an, über die ich unter Vernunftaspekten entscheide. Entspricht das nicht der Rechtslage, dass der Umgangselternteil nicht einen kompletten zweiten Satz an Kleidung vorrätig halten muss? Es geht (im Sinne meines Sohnes) ja darum, dass mein Sohn auch im Urlaub vernünftig gekleidet sein soll.
Den Kleiderschrank würde ich sie allerdings auch nicht inspizieren lassen.