Umgangsrecht Sorgerecht

  • Schönen guten Abend

    Mein Sohn hat vor kurzem ein Schreiben vom Jugendamt bekommen mit der Bitte um Vaterschaftsanerkennung.

    Seine Ex-Freundin hat vor 13 Monaten einen Sohn zur Welt gebracht die Schwangerschaft meinem Sohn nicht verheimlicht jedoch ihm mitgeteilt dass er als Vater nicht in Frage käme da sie ihn betrogen hat mit zwei anderen Männern sie wollen mit ihm auch nichts mehr zu tun haben und selbst wenn er der Vater gewesen wäre sie ihn nie hätte als Vater angegeben

    Die Vaterschaft ist zwischenzeitlich nachgewiesen welche Rechte haben wir nun

    Die Ex-Freundin hat notgedrungen Kontakt aufgenommen um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren um die Unterhaltsregelung zu klären kein Wort bezüglich Umgang oder Sorgerecht bzw überhaupt das Kind kennenzulernen

    Wir hätten uns gefreut hätten wir in der Schwangerschaft und bei der Geburt und auch die ersten Lebensmonate bereits teilhaben dürfen jetzt fällt uns die ganze Situation nicht mehr ganz so einfach jedoch werden wir uns selbstverständlich darum bemühen eine Bindung zu dem Kind und zu der Mutter aufzubauen sind uns aber etwas unsicher dass sie uns die Möglichkeit gibt und haben keine Ahnung wie wir uns verhalten sollen

  • Mit der Anerkennung der Vaterschaft müsste doch eigentlich automatisch auch das Sorgerecht geteilt werden. Unabhängig davon hat er als Vater ja auch das Recht auf regelmäßigen Umgang.

    Habt ihr Kontaktdaten zur Mutter des Kindes?

    Vielleicht macht aber auch erstmal ein Termin mit einer neutralen Stelle, bspw. Jugendamt, Familienbegleitung, Mediatorin, o.ä. Sinn, um überhaupt erstmal ins Gespräch zu kommen.

  • ganz so einfach ist das mit dem Jugendamt nicht

    Mein Sohn arbeitet auf Montage weil man kann ihn nicht vor die Wahl stellen ob sein Kind oder die Arbeit denn die Arbeit ist heutzutage sehr wichtig und somit der ist ja nur an den Wochenenden zu Hause sie wird es Wissen zu verhindern dass er sein Kind zu sehen bekommt indem sie sich bei ihrer Familie ca 150 km weiter entfernt rumtreibt und dann erwartet dass er sich sein Kind dort abholt obwohl sie eigentlich ein Dorf weiter wohnt

    ihr geht es jetzt nur um den Unterhalt

    Selbstverständlich werden wir alles mit dem Jugendamt und in die Wege leiten aber sie wird uns regelmäßig Striche durch die Rechnung ziehen so wie sie es die vergangenen Monate ebenfalls geschafft hat uns das Kind vorzuenthalten

    Die Kindesmutter war der Meinung ihr Bauch ihr Kind ihre Rechte wir haben keinerlei Anspruch

    Sie hat uns bis jetzt um die ersten 13 Monate des Kindes gebracht und denkt nur an ihren eigenen Profit nicht daran dass es eine Bindung zum Erzeuger also zu meinem Sohn und dem Kind gibt

  • Hallo Lausfehl,


    wie alt ist Dein Sohn?

    Wenn die Kindsmutter (KM) davon ausgegangen ist, daß Dein Sohn nicht der Vater ist, dann kommt das zeitlich schon hin mit drei Vaterschaftstests in 12 Monaten.

    Wieso "treibt" die KM sich "rum", wenn sie sich mit Baby ohne Partner in der Nähe der Familie aufhält?

    Wenn die Vaterschaft jetzt unstrittig ist, was hat Dein Sohn unternommen um das gemeinsame Kind kennen zu lernen?

    Wenn die Vaterschaft jetzt unstrittig ist, wo ist die Herausforderung diese an zu erkennen?

    Wie steht die KM zum gemeinsamen Sorgerecht?


    Ich denke was Du willst, dazu gehört auch eine gefühlte negative Grundhaltung gegenüber der Mutter, ist recht klar zwischen den Zeilen zu lesen.

    Was will denn der Sohn?


    vg von overtherainbow

  • Mit der Anerkennung der Vaterschaft müsste doch eigentlich automatisch auch das Sorgerecht geteilt werden

    Nö, da irrst du. Das sind unterschiedliche Dinge. Das GSR kann durch gemeinsame Erklärung ggü. dem JA festgelegt werden (er würde erklären ,dass er das GSR ausüben möchte, sie müsste diesem zustimmen; oder eben durch ein Gerichtsverfahren). Allerdings dürfte bei einem 13 Monate altem Kind ohne Bezug zum Vater das GSR nicht sofort drin sein und es wird, sofern die Mutter nicht zustimmt, auch kein Selsbtläufer sein


    Lausfehl:

    Vorab. Willkommen und schön, dass du bereit bist dich für deine Enkelkind und deinen Sohn zu engagieren.
    Nun aber etwas, was dir nicht gefallen wird. Dir würde ein wenig mehr Zurückhaltung stehen.

    Dein Sohn dürfte volljährig und geschäftsfähig sein. Damit sind die für ihn folgenden Schritte alleine seine Angelegenheit, die er auch ohne dich an der Hand gehen wird müssen. Du kannst im Hintergrund ihm beistehen.


    Ja, es fühlt sich so an. Aber leg den Fokus mal weniger von "uns", mehr zu "mein Sohn". Die KM hat nicht euch ausgeschlossen, sie hat ihn ausgeschlossen, sie fordert nicht von euch Unterhalt, sondern von ihm. Er hat ein Umgangsrecht, nicht ihr. Als Großeltern habt ihr zwar auch dem Grund nach ein Umgangsrecht, aber das hat andere "Bedingungen", als das deine Sohnes.

    Bitte tu ihm den Gefallen und lass ihn das mit dem JA regeln. Wenn er da mit dir auftaucht oder du dich einmischt, dann wird es mit Umgang und GSR nut schwieriger. ER muss ggü. dem JA auftreten und das als selbstbestimmter erwachsener Vater, der seinen Pflichten (dazu gehört auch der Umgang) gerne nachkommt und auch seine Rechte wahrnehmen will. Er sollt esich nicht in die Gefahr begeben, dass der Eindruck entsteht, dass mehr du als er hinter dem Ansinnen steht.


    Eine Umangsanbahnung wird sicher die zeitliche Einschränkung deines Sohnes berücksichtigen. Allerdings kann es sein ,wenn die KM zu ihm keinen Kontakt haben will, dass das über das JA/Träger gehen wird. Dann wird er sich eben doch mal den einen oder anderen Tag frei nehmen müssen. Am Wochenende wird da nicht gearbeitet.

    Zum Thema "rumtreiben". Ne, sie ist bei ihrer Familie und das kann durchaus als junge, alleinstehende Mutter sinnvoll sein, sich Hilfe bei der Familie zu suchen. Ihr Profit? Ganz ehrlich. Du weisst ja sicher, was ein Kind kostet. Über den Unterhalt wird sie sich sicher nicht bereichern. Wenn wir schon beim Unterhalt sind. Es kann sein ,dass sie neben dem Unterhalt für das Kind noch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt für sich bekommen wird, wenn dein Sohn leistungsfähig ist.

    Und ja, der Umgangselternteil muss normalerweise das Kind auf eigene Kosten Holen und Bringen. Darauf wird er keinen Einfluss haben. Sie könnte sogar ganz in die Nähe ihrer Eltern ziehen, ohne das er ein Mitspracherecht hätte..

  • Zuerst hier noch einmal Welcome.


    Was du beschreibst, ist eine schwierige, aber regelmäßig anzutreffende Situation. Auf die Frage: "Welche Rechte haben wir nun?", muss man eine Doppelantwort geben. Und zwar in Bezug auf Deinen Sohn und in Bezug auf Dich als "Großelternteil".


    Für Deinen Sohn besteht erst einmal die Pflicht, für finanziellen Unterhalt zu sorgen. Da ist er ja im Gespräch mit der Beistandschaft des Jugendamtes und der Mutter.

    Dann hat er die Pflicht wie auch das Recht, Kontakt zum Kind aufzubauen. Das sollte aktiv von ihm ausgehen. Er sollte also die Mutter, vielleicht auch mit Beratung beim Jugendamt fragen, wie das denn auf gute Art und Weise möglich ist. Hier sind Lösungen hilfreich, die von der Mutter ohne große Belastung akzeptiert werden können (Belastungen, egal ob subjektiv oder objektiv vorhanden, fallen leider oft aufs Kind zurück). Wichtig ist, wissen wir auch aus Erfahrung hier im Forum, Angebote/Vorschläge offen zu formulieren und Vertrauen zu bilden. Vertrauen ist anscheinend von allen Seiten sehr wenig vorhanden, wenn man Dein Posting liest. Da scheinen sehr viel Vorbehalte und Misstrauen mitzuschwingen. Das ist eine furchtbar schlechte Basis für eine wohl 20jährige "Elternarbeit", die vor Deinem Sohn und der Mutter liegen. Sie werden sich arrangieren müssen. Ein gutes Arrangement zu finden, ist da hilfreich.


    Deine "Rechte" sehen derzeit sehr mau aus. Das Recht auf Umgang haben Großeltern nur, wenn eine soziale Basis aufgebaut ist. Das ist sie derzeit nicht. Somit kann also rechtlich - ethisch mag es anders sein - nichts eingefordert werden. Erst wenn eine soziale Basis vorhanden ist, würde ein gewisser Rechtsanspruch auf einen Umgang bestehen. (in der Praxis wächst der aber, wenn der Sohn Umgang pflegt und ab und zu auch einmal mit Kind die Großeltern besucht.)


    Ein ganz großes Problem für Alleinerziehende ist die Organisation des Alltags. Der Arbeit nachzugehen mit Kind ist in den ersten Jahren sehr schwierig. Wenn hier die Mutter an den Wochenenden Unterstützung sucht bei der 150 Kilometer wentfernt wohnenden Verwandtschaft, kann das ein Signal sein, dass sie Unterstützung braucht. Wenn man hier Vertrauen herstellt, dann könnte das für Kind und Mutter hilfreich sein. Dieses Vertrauen herzustellen, ist letztlich die Bringschuld des Vaters, die Bringschuld der Großeltern. Dabei wird es immer auch Rückschläge geben. Misstrauen hochkommen (weil da die Mutter ihr Kind schützen will und Ängste hat). Aber es ist ein lohnender Weg.


    Ich wünsch Dir und Euch den Mut, den zu gehen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Willkommen bei uns.

    Volljährig heißt nicht unbedingt erwachsen und ich finde es sehr gut, dass du für deinen Sohn da bist. Vieles muss er selber machen, aber es stärkt ihn sicher wenn er weiß, dass er auf dich zählen kann.


    Es wurde ja schon einiges genannt und nun kommt so einiges auf deinen Sohn zu. Sicher ist es keine einfache Zeit und auch mit vielen Emotionen wenn man so "geschwind" Vater wird.


    Liebe Grüße