Inzwischen kenne ich mich mit dem Recht auf Umgang in Bezug auf die Häufigkeit der Treffen mit dem Kind etwas aus, aber mich würde interessieren, wie es mit anderen Aspekten des Umgangs aussieht. Welche Rechte hat der umgangsberechtigte Elternteil juristisch in den unten aufgelisteten Bereichen?:
- Gibt es eine Einschränkung der Freizügigkeit des Elternteils, bei dem das Kind wohnt? Darf man einfach über hunderte von Kilometer umziehen, oder gar ins Ausland?
- Welche Informationen über das Kind müssen dem umgangsberechtigten Elternteil mitgeteilt werden? Krankheiten? Impfungen? Adressen der Sportvereine, Kinderärzte, KiTa, Schule?
- Müssen Anfragen über das Wohlbefinden des Kindes außerhalb der geregelten Umgangszeiten beantwortet werden?
- Welche Entscheidungen über das Kind müssen mit dem anderen Elternteil abgestimmt werden, welche können selbst entschieden werden?
- Dürfen Geschenke abgewiesen werden?
- Wie lange und wie weit kann der umgangsberechtigte Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren?
- Gibt es formelle Unterschiede im Umgangsrecht, je nachdem, ob der umgangsberechtigte Elternteil Mutter oder Vater ist?
Mir ist klar, dass einvernehmliche Lösungen für Kinder am besten sind; die Frage bezieht sich aber tatsächlich auf das geltende Recht. Es handelt sich um ein zweijähriges Kind aus einer Ehe nach einer Scheidung.
Kennt sich jemand aus?