• Inzwischen kenne ich mich mit dem Recht auf Umgang in Bezug auf die Häufigkeit der Treffen mit dem Kind etwas aus, aber mich würde interessieren, wie es mit anderen Aspekten des Umgangs aussieht. Welche Rechte hat der umgangsberechtigte Elternteil juristisch in den unten aufgelisteten Bereichen?:


    • Gibt es eine Einschränkung der Freizügigkeit des Elternteils, bei dem das Kind wohnt? Darf man einfach über hunderte von Kilometer umziehen, oder gar ins Ausland?
    • Welche Informationen über das Kind müssen dem umgangsberechtigten Elternteil mitgeteilt werden? Krankheiten? Impfungen? Adressen der Sportvereine, Kinderärzte, KiTa, Schule?
    • Müssen Anfragen über das Wohlbefinden des Kindes außerhalb der geregelten Umgangszeiten beantwortet werden?
    • Welche Entscheidungen über das Kind müssen mit dem anderen Elternteil abgestimmt werden, welche können selbst entschieden werden?
    • Dürfen Geschenke abgewiesen werden?
    • Wie lange und wie weit kann der umgangsberechtigte Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren?
    • Gibt es formelle Unterschiede im Umgangsrecht, je nachdem, ob der umgangsberechtigte Elternteil Mutter oder Vater ist?

    Mir ist klar, dass einvernehmliche Lösungen für Kinder am besten sind; die Frage bezieht sich aber tatsächlich auf das geltende Recht. Es handelt sich um ein zweijähriges Kind aus einer Ehe nach einer Scheidung.


    Kennt sich jemand aus?

  • Im Grunde genommen berühren alle Fragen nicht das Umgangsrecht, sondern das (gemeinsame oder alleinige) Sorgerecht.

    Wenn nach der Scheidung das Sorgerecht - wie üblich - bei beiden Elternteilen liegt, sieht das so aus:

    • Gibt es eine Einschränkung der Freizügigkeit des Elternteils, bei dem das Kind wohnt? Darf man einfach über hunderte von Kilometer umziehen, oder gar ins Ausland?
    • Antwort: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht - damit auch der Wohnort des Kindes - muss gemeinsam von den Eltern ausgeübt werden.
    • Welche Informationen über das Kind müssen dem umgangsberechtigten Elternteil mitgeteilt werden? Krankheiten? Impfungen? Adressen der Sportvereine, Kinderärzte, KiTa, Schule?
    • Antwort: Alles, damit das Sorgerecht, sich um das Kind sorgen, ausgeübt werden kann. Impfungen zB müssen die Eltern gemeinsam entscheiden. Schule muss gemeinsam entschieden werden. Sport-Verein zB nicht, weil das keine wichtige, unumkehrbare Sache ist.
    • Müssen Anfragen über das Wohlbefinden des Kindes außerhalb der geregelten Umgangszeiten beantwortet werden? Antwort: Nein. Aber über das Unwohl befinden, wenn das problematischer ist
    • Welche Entscheidungen über das Kind müssen mit dem anderen Elternteil abgestimmt werden, welche können selbst entschieden werden? Antwort: Die Alltagssorgen, die alltäglichen Dinge liegen in der Hand des Betreuungselternteils. Alle wesentlichen Dinge - Entscheidungen, die unumkehrbar oder fast unumkehrbar sind - müssen gemeinsam entschieden werden. Das sind in der Praxis aber sehr sehr wenige.
    • Dürfen Geschenke abgewiesen werden?
    • Wie lange und wie weit kann der umgangsberechtigte Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren? Antwort: Zeitlich: Wie es in der Umgangsvereinbarung abgesprochen ist. Üblicherweise sagt man: Halbe (Kita/Schul)Ferien, also drei Wochen. Urlaubsort: Europäische Schengenländer sind unproblematisch.
    • Gibt es formelle Unterschiede im Umgangsrecht, je nachdem, ob der umgangsberechtigte Elternteil Mutter oder Vater ist? Antwort: Nein.
    • Die Angaben findet man nicht dezidiert im Gesetz. Das ist allgemein gehalten. Die Angaben entsprechen dem, was Oberlandesgerichte dazu allgemeingültig entschieden haben.

    Mir ist klar, dass einvernehmliche Lösungen für Kinder am besten sind; die Frage bezieht sich aber tatsächlich auf das geltende Recht. Es handelt sich um ein zweijähriges Kind aus einer Ehe nach einer Scheidung.


    Kennt sich jemand aus?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap Vielen Dank, das Thema interessiert mich auch. Deshalb würde ich das gerne aufgreifen:

    zu 2. "Schule muss gemeinsam entschieden werden. Sport-Verein zB nicht, weil das keine wichtige, unumkehrbare Sache ist."

    Wie ist es bei zeitlich beschränkten Aspekten der Schule, wie z.B. Ausflüge, Wahl von AGs oder des Schulessens, Teilnahme an Aufführungen? Diese Anmeldungen/Infos kommen bei einem Wechselmodell ja mal in der einen und mal in der anderen Woche. Hat man dann einfach Pech, wenn die Zettel gerade nicht in der eigenen ausgegeben wurden?


    zu 3. Über das Wohlbefinden müsse keine Auskunft gegeben werden. Wenn das Kind Ängste hat (z.B. wegen eines Angst machenden Erlebnisses) oder Alpträume hat, müsste ich darüber informiert werden?


    Und eine eigene Frage: Darf der Elternteil, bei dem das Kind im Wechselmodell gerade ist, den Wunsch des anderen nach einem Telefonat mit dem Kind ablehnen mit "nein, ich will das nicht"? Falls nein, wäre das Argument "Kind will nicht telefonieren" ausreichend? Danke

  • Wechselmodell ist nun wirklich etwas anderes als Umgang wahrnehmen. Das Wechselmodell funktioniert aus meiner Sicht nur bei guter Kommunikation zwischen den Eltern und mit viel Anstrengung, die "mitdenkend" zu verwirklichen, sodass der andere Elternteil nie blöd aufläuft oder das Kind betroffen ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Wechselmodell ist nun wirklich etwas anderes als Umgang wahrnehmen. Das Wechselmodell funktioniert aus meiner Sicht nur bei guter Kommunikation zwischen den Eltern und mit viel Anstrengung, die "mitdenkend" zu verwirklichend, sodass der andere Elternteil nie blöd aufläuft oder das Kind betroffen ist.

    Ich stimme dir ja zu, dass rechtlich und organisatorisch ein Unterschied besteht und ein Wechselmodell mehr voraussetzt als das Residenzmodell mit Umgangsrecht für den anderen Elternteil. Wenn ich aber in der Praxis darin steckte, weil das Kind das gut findet und der andere Elternteil sich nicht kooperativ und schon gar nicht wertschätzend zeigt, ist das ein reales Problem mit dem ich umgehen muss.

    Und da ich angenommen hatte, dass die Rechte in Bezug auf diese "weichen Kriterien" bei beiden Modellen gleich sind, hatte ich meine Fragen angeschlossen.

  • Im Moment findet eine rechtliche Klärung des Wechselmodells statt. Wechselmodell ist gesetzlich halt noch nicht geregelt. Das Justizministerium arbeitet an einem neuen Gesetz (siehe unter News)

    Geregelt ist bisher, dass beim klassischen Modell Betreuungselternteil - Umgangselternteil die Alltagssorge beim Betreuungselternteil liegt.

    Das kann so beim Wechselmodell nicht sein. Es funktioniert nicht, wenn der eine Elternteil für seine Betreuungszeit das Kind zum Fußball bei Bayern München anmeldet und der andere Elternteil für seine Betreuungszeit bei 1860 München ...

    Beim Wechselmodell müssen zwingend Dinge der Alltagssorge gemeinsam entschieden werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • zu 3. Über das Wohlbefinden müsse keine Auskunft gegeben werden. Wenn das Kind Ängste hat (z.B. wegen eines Angst machenden Erlebnisses) oder Alpträume hat, müsste ich darüber informiert werden?


    Und eine eigene Frage: Darf der Elternteil, bei dem das Kind im Wechselmodell gerade ist, den Wunsch des anderen nach einem Telefonat mit dem Kind ablehnen mit "nein, ich will das nicht"? Falls nein, wäre das Argument "Kind will nicht telefonieren" ausreichend? Danke

    Ich denke einem WM auf einer Basis von müssen und dürfen fehlt dem Grunde nach schon die Substanz.


    Um bei dem Beispiel zu bleiben: Kind ohne eigenes Telefon, würde ich jetzt mal als klein einschätzen. Da wäre meine Erwartungshaltung an die Eltern, sich auf den jeweils anderen ET zu verlassen, daß das jetzt gerade einfach aus welchen Gründen auch immer nicht passt. (Punkt)


    vg von overtherainbow

  • Ich denke einem WM auf einer Basis von müssen und dürfen fehlt dem Grunde nach schon die Substanz

    Das sehe ich auch so. Die KM wollte es "weil es nicht sein darf, dass der KV mehr Zeit mit dem Kind verbringt als ich" - was meinem Verständnis nach gut widerspiegelt, wo bei ihr die Prioritäten liegen. Sie hätte es auch nicht akzeptiert, hätte Kind gesagt "Mir reicht es Mama alle 14 Tage zu sehen".

    Ausschlaggebend war aber, dass das Kind den regelmäßigen Wechsel auch möchte.