Zurückweisung der VKH für den anderen ET?

  • Nicht dein Ernst!

    Doch, allerdings war mir in dem Moment überhaupt nicht klar, dass ich mit meinem Brief ein Sorgerechts Verfahren beantragen würde.

    In wenigen Sätzen habe ich zuerst unsere familiäre Situation und den Unfall usamt Folgen geschildert und mit folgendem geendet:


    "Nachdem der Unfall mehr als ein Vierteljahr her ist, und die gegnerische Versicherung mehrfach angemahnt hat, bitte ich das Familiengericht Schritte einzuleiten, zur

    • Erteilung der Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung der Interessen unserer Tochter zu Gunsten der o. g. Anwaltskanzlei und um
    • Schweigepflichtsentbindung gegenüber den behandelnden Ärzten zu Gunsten der gegnerischen Versicherung."
  • Wurde das Verfahren dann gecancelt, als sie unterschrieben hat oder läuft es noch?

    Mit dem Treffen beim ASD waren erfolgt:

    • die beiden Unterschriften
    • die Zusage mir die Gerichtskosten zu erstatten
    • die Zusage gemeinsamer EB-Gespräche zum Zweck einer besseren Kommunikation

    Auf dieser Grundlage habe ich meinen Antrag zurückgezogen.

  • Ich kenne mich da tatsächlich nicht aus.


    Doch, allerdings war mir in dem Moment überhaupt nicht klar, dass ich mit meinem Brief ein Sorgerechts Verfahren beantragen würde.

    In wenigen Sätzen habe ich zuerst unsere familiäre Situation und den Unfall usamt Folgen geschildert und mit folgendem geendet:

    Zum einen kann ich mir nicht vorstellen, was bei Dir wenige Sätze sind 8), zum anderen was ich denn genau schreiben müsste, um eine Unterschrift ersetzen zu lassen, damit das FamG nicht auf die Idee kommt, dass ein ET das Alleinige Sorgerecht beantragen möchte.


    Vielleicht können hier Menschen mit Sachkunde Klarheit schaffen, damit das anderen nicht versehentlich passiert.


    vg von overtherainbow

  • Moin!


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das FamG nicht die Übertragung der alleinige Sorge verhandelt hat. Und ich bin mir auch ziemlich sicher, Vollbio möge hier ggf. für Klarheit sorgen, hat das FamG auch keinen Beschluss gefasst, da sich die KE vor Gericht einigen konnten.


    Wenn man sich ans FamG wegen Unstimmigkeiten wendet, kann das FamG nicht anders, als ein Verfahren zu eröffnen. Ich würde immer vorher versuchen, über den ASD eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen. Sollte das andere Elternteil dazu nicht bereit sein, wird dies im ASD vermerkt und die mangelnde Mitwirkung liegt bei einem späteren Verfahren dem FamG vor.


    Soweit erstmal!


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • nu heißt ja "anderer Meinung sein" zum Glück nicht "mangelnde Mitwirkung".

    Die KM muss den Einlassungen von Vollbio nicht folgen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • könnte mir höchstens vorstellen, dass Vollbio in dem Brief über Unfall/Gesundheit/Schmerzen von Tochter sich ausließ und über die fehlende Unterschrift von Ex

    und nun überlegt wird, daraufhin Teile der elterlichen Sorge ihm alleine zu übertragen

  • könnte mir höchstens vorstellen, dass Vollbio in dem Brief über Unfall/Gesundheit/Schmerzen von Tochter sich ausließ und über die fehlende Unterschrift von Ex

    und nun überlegt wird, daraufhin Teile der elterlichen Sorge ihm alleine zu übertragen

    das kann niemand ernsthaft wollen...Himmel hilf

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • nu heißt ja "anderer Meinung sein" zum Glück nicht "mangelnde Mitwirkung".

    Die KM muss den Einlassungen von Vollbio nicht folgen.

    Natürlich nicht, meine Ausführungen waren allgemein gehalten auf den Vor-Post, wie solche Prozesse laufen könnten.


    Wenn aber ein Elternteil nicht gewillt oder fähig ist, an einer gütlichen Einigung bzgl. Absprachen in Bezug der eS AUCH vor dem ASD oder einer EB zu treffen, kann hier eine mangelnde Mitwirkung unterstellt werden. Das hat dann nichts mehr mit anderer Meinung zu tun.

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • Natürlich nicht, meine Ausführungen waren allgemein gehalten auf den Vor-Post, wie solche Prozesse laufen könnten.


    Wenn aber ein Elternteil nicht gewillt oder fähig ist, an einer gütlichen Einigung bzgl. Absprachen in Bezug der eS AUCH vor dem ASD oder einer EB zu treffen, kann hier eine mangelnde Mitwirkung unterstellt werden. Das hat dann nichts mehr mit anderer Meinung zu tun.

    nun kennen wir hier Vollbio schon mehrere Jahre und ich zumindest bin für meinen Teil echt erstaunt, dass die KMs nicht schon erschöpft aufgegeben haben

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Eigentlich ist das ganz einfach: Aus irgendwelchen, aufgrund mangelnder Informationen nicht nachvollziehbaren Gründen sah der auf Schadenersatz klagende Anwalt von Vollbio die Notwendigkeit, eine Vertretungsvollmacht auch von der Mutter zu bekommen. Wenn hier also das Sorgerecht betroffen ist und die Vertretungsbeauftragung nicht unter die Alltagssorge fällt, kann man, muss man aber nicht diese Beauftragung machen.


    Zwingend oder eindeutig besser ist hier absolut keine der beiden Möglichkeiten. Sonst gäbe es ja nicht die Möglichkeit, eine Alternative zu wählen. Dann würde der Staat zum Beispiel sagen: Nach Unfall wird immer auch der Schadenersatz geregelt. Tut er aber nicht.


    Entsprechend kann einzig an diese Sache auch nicht das allgemeine Sorgerecht gehängt werden. Geklagt werden könnte darauf, dass das Gericht für diese einzelne Situation ausurteilt, wer hier entscheiden darf. Sicherlich nicht einfach, hier gute Gründe für das eine oder das andere zu finden. (Entsprechend hat das Gericht ja anscheinend kommuniziert, dass die Sache zeigt, wie unfähig die Eltern sind, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben.)

    Deshalb wird das Gericht versucht haben, hier eine Einigung der Eltern herbeizuführen. Und hat den Vorgang der Mutter wohl (erstmalig?) so erklärt, dass sie verstanden hat, worum es überhaupt geht.

    (By the way: Ich hätte früher auch den Teufel getan und wäre niemals durch Erklärung einer Klage meiner Ex gegen Dritte beigetreten.)


    So schlimm der für das Verfahren ursächlich Unfall ist: Es zeigt sich wieder, dass alles, aber auch alles in dieser Paarkonstellation genutzt wird, um sich am Ex-Partner abzuarbeiten. - Irgendwann wird das Gericht von sich aus eine Sorgerechtsentscheidung treffen. Und vielleicht so, dass kein Elternteil das Sorgerecht noch ausüben darf. Sondern es wird zum Schutz der Kinder aufs Jugendamt übertragen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht können hier Menschen mit Sachkunde Klarheit schaffen, damit das anderen nicht versehentlichpassiert.

    Mir ist es mittlerweile klar geworden.

    Das FG kann nur Schwarz oder Weiß.

    Ich hatte gehofft, dass es da so eine Art Dritten Weg gibt, dass das FG das Interesse des Kindes vertritt, und dem Unfallopfer selbstverständlich ermöglicht, seine berechtigten Interessen wahrzunehmen.