Zurückweisung der VKH für den anderen ET?

  • Meine Tochter und ich hatten Mitte August einen Fahrradunfall. Schadensersatzansprüche konnte ich nur für mich alleine stellen, da die Mutter die beiden Dokumente Schweigepflichtentbindung für die gegnerische Versicherung und die Vollmacht für den Anwalt nicht unterschrieb.

    • Am 17. Oktober habe ich sie der Mutter das erste Mal in die Übergabetasche gepackt und per WhatsApp darauf hingewiesen: „Du musst wegen unserer Tochter mitunterschreiben.“
    • Am 22.10.23, erinnerte ich sie per WhatsApp mit einer Text- und einer Sprachnachricht.
    • Am 24.10.23 versuchte ich per email-Aufforderung, die Unterschrift von ihr zu erhalten.
    • Am 28.10.23 hatte sie per WhatsApp zugesagt, sie mir am gleichen Tag unterschrieben zu übergeben.
    • Am 29.11.23 habe ich der Mutter die erneute Anforderung per WhatsApp zugesandt.

    Als sie am 30.11.23 mir diese Dokumente wieder nicht übergeben hatte, habe ich das Familiengericht um Hilfe gebeten.


    Nach meiner Zahlung der 70 EUR Gerichtskosten wurde ein Sorgerechts-Verfahren in Gang gesetzt. In diesem Zuge wurden wir zu einem gemeinsamen Termin beim ASD eingeladen.


    Dort unterschrieb sie die beiden Dokumente, sagte zwecks einer besseren elterlichen Kommunikation gemeinsame EB-Sitzungen zu, und sie zahlte mir die 70 EUR Gerichtskosten zurück.


    Heute erhielt ich vom FG die Mitteilung dass der Streitwert auf 4 TEUR festgesetzt wurde und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.


    Macht es Sinn, gegen diese Entscheidung des FG anzugehen?

  • Wieso willst du dagegen vorgehen?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich finde es ungerecht, dass ich dafür, dass ich mich für die Rechte meines Kinds einsetze, bezahlen muss.

    Ok, ich hab verstanden.

    Mein Denkfehler war, dass die VKH nichts mit "Kosten des Verfahrens gegeneinander aufheben" zu tun hat.

    Also, muss ich meine Frage umformulieren:


    Macht es Sinn, gegen den Beschluss vorzugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

  • Nein,

    Ich dachte mit den 70 Euro wäre es getan.

    Mich hat mein Anwalt immer wieder angesprochen, bzw. er hat mir die Briefe der gegnerischen Versicherung immer weitergeleitet.

    Ich wollte meine Ruhe haben, das war eigentlich das Hauptmotiv.

  • Moin,


    es bedeutet jetzt ja nur, dass du deine anwaltlichen Kosten selbst tragen musst. Ein Beschluss wurde zwischen euch ja wahrscheinlich gar nicht durchs FG durchgenommen, sondern ihr habt euch geeinigt und die KM hat die notwendigen Unterschriften vorgenommen. Dadurch ist das Verfahren abgeschlossen ohne Beschluss. Es gibt keine 4000€ die ihr jetzt teilen müsst.


    VG


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • Ich habe 2 Briefe in gelbem Umschlag erhalten. Jeder enthielt einen Beschluss. Es folgt der erste Beschluss:

    Der Antragsgegnerin wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe bewilligt (§ 76 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 119 Abs. 1 ZPO).

    Als Verfahrensbevollmächtigter wird die Kanzlei ... beigeordnet (§§ 76, 78 Abs. 2 FamFG).

    Die Bewilligung erfolgt mit Zahlungsanordnung.


    Gründe

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheint nicht mutwillig und bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 76 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 119 Abs. 1 ZPO). Zwar wurde der Antrag seitens des Antragstellers vor Eingang der Mandats- und Verteidigungsanzeige und des Verfahrenskostenhilfeantrags zurückgenommen, jedoch stand die Kostenentscheidung im Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch aus.

  • Hier der zweite Beschluss:


    1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

    2. Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


    Gründe

    ... Der Antragsteller führte aus, dass er die Antragsgegnerin mehrfach um eine Unterschrift gebeten habe, aber erfolglos.

    Das Gericht hat nach Eingang des Kostenvorschusses eine Verfahrensbeiständin für das Kind bestellt und einen Anhörungstermin anberaumt.

    Der Antragsteller nahm seinen Antrag zurück, da die Antragsgegnerin bei einem gemeinsamen Beratungsgespräch im Jugendamt die entsprechenden Dokumente unterzeichnet hatte. Einige Tage nach Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller beantragte die Antragsgegnerin den Antrag des Antragstellers auf Alleinentscheidungsbefugnis zurückzuweisen.


    Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG. Es zeigt sich im Verhalten beider Beteiligter eine schwierige Elternkommunikation. Zwar hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen, jedoch wäre der Antrag durchaus begründet gewesen, wenn die Übergabe der Unterzeichneten Dokumente nicht bereits beim Termin im Jugendamt am 11.01.2024 erfolgt wäre. Es liegt durchaus im Interesse des gemeinsamen Kindes, wenn Schadenersatzansprüche aus Unfällen zeitnah geltend gemacht werden.


    Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG.

  • Ich verstehe das so, dass der Streitwert 4000,-- ist. Da es gegenseitig aufgehoben wurde, zahlst du nichts, sondern der Steuerzahler zahlt.


    Du solltest mal überlegen - wie alt bist du jetzt ? 71 ?

    Willst du die letzten Jahre jetzt noch weiter zoffen oder willst du schauen, dass du noch eine gute Beziehung zu deinen Kindern bekommst.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich verstehe es so:

    Deine Exfrau hatte ja VKH, der bewilligt wurde. Da sie anwaltlich vertreten wurde, braucht es einen Streitwert zur Berechnung der Anwaltskosten, die in dem Fall deiner Ex der Steuerzahler zahlen muss.


    Falls du anwaltlich vertreten warst, bekommst du über die Gebühren deines Anwalts eine Rechnung, die du bezahlen musst. Falls nicht, bekommst du keine Rechnung.


    Hattest du Gerichtskosten zahlen müssen?

  • Der Verfahrenswert bestimmt zum einen, wo das Verfahren geführt wird, bis 5000€ bei Amtsgerichten, an denen Regelhaft das FamG sitzt. Im FamG werden fast alle Kindschaftssachen in erster Instanz bis 4000€ behandelt. Aus dem Verfahrenswert leiten sich die Gerichtskosten ab (hast du ja schon gezahlt, bzw. zahlen lassen) und die anwaltlichen Kosten (die hier jeder selbst tragen muss).


    Es müssen hier also nicht 4000€ bezahlt werden. Das dürfte dir aber auch dein Anwalt erklären. Dafür wird er schließlich bezahlt.


    VG und schönen Sonntag!


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • OT:

    Auf meine Frage (im Rahmen meines Scheidungsantrag), weshalb sie die Formulare der DRV nicht ausfüllt hatte die KM mir gegenüber geantwortet, dass sie das tut, um mich zu ärgern. Mir schien offensichtlich, dass sie hier wieder ihr Spielchen treibt. OT Ende


    Ich hatte den Unfall einem Anwalt übergeben. Dieser hat mich u. a. immer wieder an die fehlende Zustimmungen der KM erinnert.

    Zudem wurden mir die Schreiben der gegnerischen Versicherung weitergeleitet, die mich indirekt aufforderten, diese zu beschaffen.

    Ein Vierteljahr nach dem Unfall habe ich das FG angeschrieben und dort um HIlfe zur Erlangung der Zustimmung gebeten.

    Dafür musste ich 70 EUR einzahlen.


    Trotzdem war ich überrascht, als der Gelbe Brief hier eintraf mit Ladung, Verfahrensbestand für unsere Tochter, usw.

    Damit hatte ich nicht gerechnet, denn ich hatte mir lediglich den Druck vom Hals schaffen wollen, vom RA immer wieder gemahnt zu werden.

  • "unangenehmer", Komparativ - ich habe nicht geschrieben, dass ich zwischen zwei unangenehmen Dingen abgewogen habe.

    Die Erfahrung des Unfalls und der Folgen hatte und hat mir mental zugesetzt. Nur um diesem zusätzlichen Druck auzuweichen, und weil ich überzeugt war, dass ich keine Chance hatte, diese Unterschriften zu bekommen, habe ich das FG um Hilfe gebeten.

    Auf diese Idee, den RA hierzu zu beauftragen, bin ich nicht gekommen, und von seiner Seite kam auch kein Angebot dies zu tun oder Vorschlag was sonst zu tun sei. Ich denke, dass ich kein besonders wichtiger Fall für ihn bin.


    Erst als ich die Ladung in Händen hatte, habe ich ihn in diese Richtung angesprochen, ob, wenn das durch meine RS-Versicherung gedeckt wäre, er mich im FG-Verfahren vertreten würde.