Meine Tochter und ich hatten Mitte August einen Fahrradunfall. Schadensersatzansprüche konnte ich nur für mich alleine stellen, da die Mutter die beiden Dokumente Schweigepflichtentbindung für die gegnerische Versicherung und die Vollmacht für den Anwalt nicht unterschrieb.
- Am 17. Oktober habe ich sie der Mutter das erste Mal in die Übergabetasche gepackt und per WhatsApp darauf hingewiesen: „Du musst wegen unserer Tochter mitunterschreiben.“
- Am 22.10.23, erinnerte ich sie per WhatsApp mit einer Text- und einer Sprachnachricht.
- Am 24.10.23 versuchte ich per email-Aufforderung, die Unterschrift von ihr zu erhalten.
- Am 28.10.23 hatte sie per WhatsApp zugesagt, sie mir am gleichen Tag unterschrieben zu übergeben.
- Am 29.11.23 habe ich der Mutter die erneute Anforderung per WhatsApp zugesandt.
Als sie am 30.11.23 mir diese Dokumente wieder nicht übergeben hatte, habe ich das Familiengericht um Hilfe gebeten.
Nach meiner Zahlung der 70 EUR Gerichtskosten wurde ein Sorgerechts-Verfahren in Gang gesetzt. In diesem Zuge wurden wir zu einem gemeinsamen Termin beim ASD eingeladen.
Dort unterschrieb sie die beiden Dokumente, sagte zwecks einer besseren elterlichen Kommunikation gemeinsame EB-Sitzungen zu, und sie zahlte mir die 70 EUR Gerichtskosten zurück.
Heute erhielt ich vom FG die Mitteilung dass der Streitwert auf 4 TEUR festgesetzt wurde und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Macht es Sinn, gegen diese Entscheidung des FG anzugehen?