Wen es interessiert, am 16. April 16 Uhr. Von der Initiative 'Schau hin'
Beiträge von Vollbio
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es fühlt sich so an.
Seit dem "Verlust" des Versorgungsausgleichs mit KM1
Wieso nennst du meine Entscheidung auf den Versorgungsausgleich zu verzichten einen Verlust und wieso setzt du ihn in Anführungszeichen?
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Es fühlt sich an, als würde ich für Vollbios Kinder arbeiten gehen.
Wie kann das gehen, seit ich Kinder habe, habe ich noch nie, weder von dir direkt, noch von irgendeinem Amt - abgesehen von 1 Jahr UHV und Kindergeld - irgendwelche Leistungen erhalten.
Ich habe halt nie so das Gefühl, daß es in erster Linie um die Kids geht.
Den Übergang vom RM zum WM habe ich doch nicht zu meinem persönlichen Vorteil vollzogen, sondern weil die Kinder sich das wünschen.
Finanziell ist er im Gegenteil, ein massiver finanzieller Verlust. Zusammen mit der Übertragung des Kindergeld sind das etwa 1.000 Eur netto.
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Gibt's bei WM überhaupt die Klassen BETs oder UETs,
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9999 Ostereier - Das Erlebnis auf dem Merkur, Baden-Baden am 04. Mär 2024
Die Stadtwerke laden wieder alle Kinder zum beliebten und inzwischen traditionellen Ostereiersuchen auf den Merkur ein. Die Veranstaltung findet am Ostersamstag, den 30. März von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Suchaktionen sind stündlich von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr rund um den Merkurturm. Den jüngsten Kindern überreichen die Osterhasen die Eier persönlich.
Hier gibt's weitere Informationen, meine Kindern waren schon oft dabei, und es ist ein tolles Erlebnis
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Wir haben dieses Schuljahr mit der Rückkehr zum WM begonnen. Es gab mehrere Hindernisse dabei aus der Welt zu schaffen, weshalb wir jetzt zum 01. März den offiziellen Start des WM gesetzt haben.
Du hast recht, es ginge tatsächlich auch, dass jeder ET KiGe-Bezieher eines Kindes ist. Aber wenn es nicht illegal ist, wenn sie mir den Zuschlag weiterreicht (wenn sie tatsächlich für beide Kinder Kinderzuschlag bekommt) ist es wirtschaftlicher, wenn sie das KiGe für beide bezieht.
UHV hatte ich bezogen, aber das habe ich zum Ende Februar abgemeldet. Da wir jetzt beide hälftig betreuen, können wir keinen UHV mehr beantragen.
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Puh!
Beide KMs zeigen keine Anzeichen, dass sie mir ihre Einkommen offenlegen wollen.
Der nächste logische Schritt wäre dann für mich beim Jugendamt einen Antrag auf UH-Berehnung zu stellen?
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Die KM2 bezieht Wohngeld.
KM3 glaube ich nicht. Alleine mit 1 Kind, um die 3 TEUR brutto, liegt man da nicht drüber?
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Ansonsten ist die Grundfrage, ob und dann wie viel Unterhalt du leistest.
Ich leiste keinen Unterhalt. Beide KMs halten ihre Einkünfte mir gegenüber unter Verschluss. Deshalb ist keine UH-Berechnung möglich.
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Bisher bekam ich das Kindergeld und das UVG für beide Kinder mit KM2. Zum 1. März haben wir das Halbe-Halbe WM wiedereingeführt. Mit meiner Abmeldung des UVG verliere ich deshalb etwa 600 EUR. Die KM2 kann stattdessen Wohngeld für die beiden beantragen, ich weiß nicht wieviel das ausmacht.
Sie sagte, dass es günstiger wäre, wenn sie auch das Kindergeld bezieht und dadurch auch den Kinderzuschlag beantragen kann, denn dieser ist an den ET gebunden, der KiGe-Empfänger ist. Das würde für mich weitere ca. 500 EUR weniger bedeuten und für sie zusätzliche Einkünfte. Wäre es legal, wenn sie mir diesen Kinderzuschlag weiterreicht?
Von meiner Anwältin habe ich erfahren, dass grundsätzlich die Hälfte des Kindergeld jeweils hälftig (also zu einem Viertel) jedem der beiden ETs zusteht, und die andere Hälfte entsprechend den Einkünften der beiden gequotelt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass beide ETs sich gegenseitig "in die Karten schauen lassen". Ist das nicht der Fall, bleibt diese zweite Hälfte beim KiGe-Empfänger.
Trifft das auch in meinem Fall zu, wenn ich der KM meine Einkünfte offen gemacht habe und nur sie aber ihre nicht preisgibt?
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Ich bin jetzt echt unsicher, ob hier jemand ein KI-getriebenenes Spiel mit uns treibt.
So viel Blödheit/Sturheit gibt's in der Natur doch nicht.
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Im Brief ans Gericht steht auch ...
Ist gut jetzt!
Du hast deinen Spaß gehabt, wir haben unser Bestes gegeben und uns in deinen Augen lächerlich gemacht, so what?
Game is over
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Moni84,
Du bist ein Foren-Troll und machst dich insgeheim über die User hier lustig.
Ich schließe mich dieser Einschätzung an.
So doof, wie die Frau sich hier gibt, kann niemand sein.
Doch, nämlich wir alle hier, die Lebenszeit vergeudet, Erfahrung haben entwerten lassen und Empathie einem feixenden Troll geschenkt haben.
Ärgerlich, ja, aber nicht weiter ener Beachtung wert.
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Ich will natürlich keine zusätzlichen Kosten.
Aber das was du schreibst, leuchtet mir ein: Kinder in eine Pflegefamilie wäre verbunden mit Eingriffen ins Sorgerecht. Und in unserem Fall ist das nicht passiert, also dürfte es kein Problem geben.
Ok, danke!
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Sagst du das aus deinem Gefühl heraus, oder weißt du, dass es erlaubt ist, sich über den Beschluss eines deutschen Gerichts hinwegzusetzen?
Ich konstruiere ein Extrembeispiel:
Wenn der Streit über das RM vs WM vom FG so so eskaliert wäre, dass das FG den Beschluss gesetzt hätte, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. In dem Fall dpürften wir doch garantiert nicht eigenmächtig uns darüber hinwegsetzen. Warum sollten wir in einem Fall eine eigenmächtige Entscheidung treffen dürfen, im anderen Fall nicht?
Ich habe Angst, dass mir das negativ augelegt werden könnte, wenn ich im Sommer in Sachen meiner Scheidung wieder vor dem FG stehe.
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Weiß jeman hier ob es erlaubt ist, gemeinsam als Eltern sich über den Beschluss des FG hinwegzusetzen?
Wie ich geschrieben habe, wir wollen einvernehmlich den vom FG gesetzten Beschluss, bezüglich des RM außer Kraft setzen.
Kann uns das Probleme schaffen?
Müssen wir das dem FG melden, müssen wir eine Abänderung des Beschlusses beantragen?
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Es gibt Menschen, die als Jungen oder Mädchen geboren werden und im Lauf ihres Lebens ihrer geschlechtlichen Identität eine andere Bezeichnung geben.
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Wer ist KM2 und KM3 und was ist mit KM1?
KM1 Beziehung seit 1984, Ehe 1986 bis 2002, drei Kinder alle als Mädchen geboren,j etzt alle in ihren 30ern.
KM2 Beziehung von 2012 bis 2014, Sohn 10 und Tochter 9
KM3 Beziehung 2015 bis 2020 Eheschließung 2018, getrennt lebend seit 2021, unsere Kleine ist jetzt 4.
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Aber hattest du nicht für das RM und gegen das WM erst vor nicht so langer Zeit gekämpft?
Nein, nicht ich, sondern die KM2 hatte diesen Antrag auf Ersatz des WM durch das RM beim FG gestellt.
(RM mit Lebensmittelpunkt bei ihr)
Ich hatte gedacht, dass wenn beide Eltern sich einig sind, eine vom FG beschlossene Regelung durch eine gemeinsam gefundene Lösung zu ersetzen, dann sei das nicht nur rechtens, sondern eher Ziel, allen gerichtlichen Handelns.
Und um unserer beider Zufriedenheit willen bin ich nicht auf den Wunsch eingegangen, sondern, um der Kinder Willen.
Jetzt fällt mir aber auch ein, ein wichtiges Gesprächsergebnis unserer letzten EB-Sitzung war, verkürzt gesagt:
KM3 ist konsequent, deshalb funktioniert die Erziehung bei ihr besser,
Ich bin zu weich, lasse den Kindern mal was durchgehen, oder erlaube ihnen Sachen, inkonsequent, weil ich ihren Schmerz/Ihre Wut/ihre gute Schauspielerei nicht aushalten, und deshalb werde ich von KMs und Kindern nicht erst genommen.
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... und Danke allen, die mir trotz manch abstruser Beiträge meinerseits mir weiterhin freundlich zugewandt geblieben waren ...
... und natürlich auch allen kritischen und offensiven Beiträgen mir gegenüber. Alles Insgesamt hat wohl doch zu einem besseren Leben verholfen, also, DANKE