Aber der Umgang wurde per Gericht so festgelegt?
Ja, aber du wolltest den gerichtlich festgelegtem Umgang abändern. Der
Vater hat nun eben beschlossen, dass er dann eben auch seine
Änderungswünsche anbringt und einen Gegenantrag gestellt, dass er eben
weniger Umgang als bisher leisten will.
Gerichtsverfahren sind
eben keine Einbahnstrasse. DU wolltest eine Änderung und hast jetzt
festgestellt, dass nicht nur du an einer Änderung interessiert bist
Ich meinte er darf dann in den Ferien nicht mehr mit den Kindern zu seiner Freundin .
Tja, dumm nur, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Das ABR bedeutet DU bestimmst wo die Kinder ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, nicht wo sie sich in den Umgangszeiten mit dem Vater aufhalten