Nach Kindesentzug mutmaßliche "Rückentführung"?

  • Absolut. Das OLG Hamburg hat anscheinend das eigene Sorgerechtsurteil aufgehoben und das ABR auf den Vater übertragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was ich gelesen habe, war es nur ein vorläufiges Urteil und im Oktober erklärte das OLG nicht mehr international zuständig zu sein, woraufhin Frau Block um Fristverlängerung gebeten hatte und Ablauf der Frist wäre am 9.1. gewesen. Ich denke sie wusste, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater über geht und hat deswegen den Auftrag erteilt die Kinder entführen zu lassen.


    Die Kinder wurden dem Vater in Hamburg übergeben, stand in einem Artikel.

  • so wenn man den Zeitungen glauben mag geht das Drama weiter. Anscheinend sind die Kinder in Dänemark in einem Kinderhaus. Und der Ex Mann der neuen Frau hat sich gemeldet und das gleiche berichtet. Sohn nach Urlaub nicht zurück gebracht danach entfremdet. Ob es stimmt 🤷‍♀️

    Interessant fand ich die Info weil Dänemark einen Vertrag nicht unterschrieben hat mussten sie das Deutsche Urteil nicht vollstrecken. Da Deutscheland unterschrieben hat musste Deutschland das Dänische Urteil vollstrecken.

    Arme Kinder.

  • Das ganze Geschehen ist auf jeden Fall eine Katastrophe für das Vertrauen in die Familiengerichtsbarkeit.


    Es kann nicht sein, dass es in Deutschland nach langem Verfahren einen OLG-Entscheid zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt und der Vater der Justiz eine lange Nase machen kann von Dänemark aus. Der Stärkere setzt sich durch? Wenn das Brauch wird, dann kann man jeden Entscheid übers ABR in Zukunft einfach boykottieren. Wie viele in ähnlich streitiger Situation befindliche Elternteile werden sich Gedanken machen, ob solch ein Kindesentzug nicht auch eine Alternative wäre, die Kinder zu sich zu holen? Und wieviel Betreuungselternteile werden jetzt mit Sorgen belastet sein, wenn die Kinder zum Umgang gehen. Wie viel potentielles Misstrauen wird hier gesät?


    Eine Justiz, die nicht handelt und keine Lösungen findet (warum ist nicht in Verhandlungen mit Dänemark eingetreten worden bzw. warum sind die über Jahre gezogen worden?) verführt natürlich irgendwann zur Selbstjustiz. (Egal, ob es die Mutter war - sie weist das weit von sich - oder jemand aus dem Umfeld.)


    Die Rückführung jetzt aufgrund eines Eilentscheids ist hanebüchen. Egal aus welchem Gund. Medienberichte spiegeln zwei völlig unterschiedliche Gründe für den Entscheid wieder, die der Pressesprecher mitgeteilt habe (eine offizielle Presseerklärung ist zurzeit nicht zu finden im Pressebereich des OLG Hamburg, Medienvertreter benutzen die Formulierung "wurde gegenüber *Medium* mitgeteilt". Normalerweise ein Synonym für eine Einzelerklärung).


    Einmal wird der Entscheid damit begründet, dass es eine dänische Gerichtsentscheidung gäbe. Und deshalb müsse sich die deutsche Gerichtsbarkeit daran halten. - Das wäre ein Weglaufen vor der durch die EU-Justiz geschaffenen Lücke - Dänemark ist es irgendwie gelungen, aus den EU-Grundlagen auszuscheiden, dass Gerichtsurteile aus einem EU-Land Gültigkeit im anderen EU-Land haben. So musste sich Dänemark nicht an den deutschen Entscheid halten und konnte sogar ein eigenes Verfahren anberaumen. Ohne zwingend alle Verfahrensbetroffene zu beteiligen.


    Anderen Medien ist mitgeteilt worden, das OLG hätte die Entscheidung getroffen, weil die Kinder beim Vater besser aufgehoben wären. Kann man machen. Dies aber in einem Eilentscheid zu tun ohne zumindest einer Anhörung der Kinder, ist in diesem Fall fragwürdig. Und wird schwierig, wenn man der Berichterstattung einiger Medien glauben schenkt, dass bei der Rückführung eines der Kinder sich schreiend an die Mutter geklammert hätte, um keinesfalls zum Vater zurückgeführt zu werden. Hier wird einem ersten Kindesentzug vom Vater nach Dänemark, einem zweiten Kindesentzug von Dänemark nach Deutschland ein gefühlt für die Kinder sehr ähnlicher dritter Entzug oben drauf gesetzt.


    Eigentlich steht man entsetzt vor dem Geschehen. Und es ist zu erwarten, dass im Laufe der Tage noch viele viele "gute Gründe" für das eine oder andere Handeln veröffentlicht werden. Aber an einer gemeinsamen Lösung, die alle Beteiligten akzeptieren und damit den Kindern eine Sicherheit geben - daran scheint keiner zu arbeiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap

    Ich kann deine Sicht nicht uneingeschränkt teilen.


    Man darf bei der Beurteilungen dieses sehr speziellen Falles nicht einfach die Fakten, so unschön sie für die KM auch sein mögen, außer Acht lassen.


    Dänemark musste die in Deutschland getroffene OLG Entscheidung nicht umsetzen.

    Punkt!

    Wieso, warum, weshalb, spielt zuerst einmal überhaupt keine Rolle.


    In Dänemark lief ein eigenes Verfahren.


    In dieser Situation geht - mutmaßlich - die KM her und lässt die Kinder kurzerhand aus Dänemark entführen.


    Und genau das geht eben nicht!


    Der Beschluss der KM, der ihr das ABR zuspricht, hat in Dänemark keine Gültigkeit.

    Sie braucht einen Beschluss eines FamG aus Dänemark.

    Bei den finanziellen Möglichkeiten der KM hätte sie sich in all den Jahren, die die Kinder inzwischen beim KV in Dänemark lebten, darum bemühen können.


    Sie hätte sich auch bereits bei der Regelung zum Umgang Gedanken machen können, was ihr blüht, wenn der KV die Kinder nach dem Umgang in Dänemark nicht zurück nach Deutschland zur KM bringt.

    Bevor ich meine Kinder einem im Ausland lebenden Vater übergebe habe ich mich doch informiert, was wird sein, falls er die Kinder nicht zurück bringt.


    Aus den Details dieses sehr speziellen Einzelfalls kann man nun nicht ableiten, die OLG Entscheidungen eines FamG in Deutschland sind, wenn es drauf ankommt, alle für die Tonne.


    Bringt ein in Deutschlang lebender UETein Kind nach dem Umgang dem ebenfalls in Deutschland lebenden BET nicht zurück, legt der BET der Polizei den ABR Beschluss vor und die Polizei wird tätig.


    Selbstjustiz, wie er von der KM zu Silvester zur Anwendung kam, ist in jedem Fall der dümmste Weg, den man beschreiten konnte.

    Entweder hat sie zuvor keinen Juristen zu Rate gezogen - was mein persönlicher Eindruck ist - oder der beratende Jurist war eine absolute Niete.


    Es hätte ne Menge schlauerer Möglichkeiten gegeben, die Kinder legal nach Deutschland zurück zu holen.

  • Und wird schwierig, wenn man der Berichterstattung einiger Medien glauben schenkt, dass bei der Rückführung eines der Kinder sich schreiend an die Mutter geklammert hätte, um keinesfalls zum Vater zurückgeführt zu werden.

    Wenn man diesen Medien glauben möchte... Es steht auch geschrieben, der Sohn habe einen Alarmknopf, mit dem die Kinder in Dänemark ausgestattet wurden, gedrückt, sobald er bei der "Abholung" aus Dänemark im Auto saß, damit die dänische Polizei ihn da rausholt. Was diese aber nicht mehr geschafft habe. Was da jetzt stimmt, wissen wir nicht.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Verlierer sind die Kinder.


    Beide Eltern haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, weder der Vater, der die Kinder entzogen hat, noch die Mutter die die Kinder entzogen hat.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Der Beschluss des OLG Hamburg hat gegenüber dem deutschen Staatsbürger und Vater und gegenüber den deutschen Kindern schon Rechtsgültigkeit und hätte dem Vater gegenüber sehr wohl umgesetzt werden können, als er immer mal wieder in Deutschland eingereist ist.

    Der Beschluss konnte nur nicht in Dänemark umgesetzt werden.


    Ob man, nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung mit letztlicher Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Verfahrensteilnehmer sich darauf vorbereiten muss, dass ein anderer Verfahrensbeteiligter sich nicht an das Urteil hält und zusätzlich eine Straftat begeht - das würde ich jetzt nicht als "normal" und üblich bezeichnen. Und auch nicht, dass deutsche Gerichte, trotz entsprechender Möglichkeit, das Urteil, nicht durchgesetzt haben.


    Dass die Mutter die Kinder aus Dänemark geholt hat, kann man als Außenstehender wie wir vermuten und es liegt nahe. Aber es entspricht nicht der Erklärungt der Mutter und ist nicht bewiesen. Es sollte also keinesfalls Einfluß auf den Eilentscheid nehmen. Beim Eilentscheid bleibt weiter offen, warum sich das Gericht nicht an den eigenen, in langer Verhandlung gemachten Beschluss hält und warum die Kinder nicht gehört wurden. Ich halte es weiter für einen Bärendienst an der deutschen Familiengerichtsbarkeit, was da geschehen und nicht geschehen ist.


    Und gerne höre ich, was denn die "Menge" der "schlauerer Möglichkeiten" für eine Kindeszusammenführung mit dem Betreuungselternteil gewesen wäre, was von der Mutter noch nicht probiert wurde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das den Fall behandelnde FamG in Dänemark hätte der KM mit Sicherheit auch Umgang zugesprochen, so sie ihn beantragt hätte.


    Sie hätte dann z.B. ihrerseits die Kinder nach Deutschland verbringen und einbehalten können.

    Sie hat einen in Deutschland gültigen ABR Beschluss, wonach die Kinder bei ihr bleiben sollen.

  • Der Umgang ist laut Mutter vom Vater verhindert worden. Was ja auch eine Logik hat: Würde der Vater sich an Gerichtsbeschlüsse halten ...


    Also diese "schlauere Möglichkeit" ist anscheinend schon mal in der Praxis gescheitert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Umgang ist laut Mutter vom Vater verhindert worden. Was ja auch eine Logik hat: Würde der Vater sich an Gerichtsbeschlüsse halten ...


    Also diese "schlauere Möglichkeit" ist anscheinend schon mal in der Praxis gescheitert.

    Ich kann nirgendwo ersehen, dass die KM ein Verfahren in Dänemark geführt hat mit dem Ziel, ihr Umgang zu gewähren.


    Hätte sie einen Beschluss zum Umgang eines Dänischen FamG gehabt.....und der KM hätte den Umgang nicht zugelassen, hätte das für den KV aller Wahrscheinlichkeit nach Konsequenzen gehabt.


    Ich vermute, sie hat einfach intern, von Elternteil zu Elternteil, vom KV Umgang verlangt, der das abgelehnt hat.....was aus seiner Sicht verständlich ist.

  • Ich kann nirgendwo ersehen, dass die KM ein Verfahren in Dänemark geführt hat mit dem Ziel, ihr Umgang zu gewähren.


    Hätte sie einen Beschluss zum Umgang eines Dänischen FamG gehabt.....und der KM hätte den Umgang nicht zugelassen, hätte das für den KV aller Wahrscheinlichkeit nach Konsequenzen gehabt.


    Ich vermute, sie hat einfach intern, von Elternteil zu Elternteil, vom KV Umgang verlangt, der das abgelehnt hat.....was aus seiner Sicht verständlich ist.


    Bis 2021 bei der Mutter

    Steakhouse-Erbin Block und der Vater der Kinder hatten sich 2014 getrennt. Bis 2021 lebten die beiden minderjährigen Kinder bei der Mutter. Von einem Besuch beim Vater in Dänemark kehrten sie damals nicht zurück. Der Vater ignorierte auch einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Oktober 2021, wonach er die Kinder herausgeben sollte.


    https://www.spiegel.de/panoram…2f-498d-8aa1-ccb1af28f07b


    offenbar hat der Vater die Kinder zunächst der Mutter entzogen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Bis 2021 bei der Mutter

    Steakhouse-Erbin Block und der Vater der Kinder hatten sich 2014 getrennt. Bis 2021 lebten die beiden minderjährigen Kinder bei der Mutter. Von einem Besuch beim Vater in Dänemark kehrten sie damals nicht zurück. Der Vater ignorierte auch einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Oktober 2021, wonach er die Kinder herausgeben sollte.


    https://www.spiegel.de/panoram…2f-498d-8aa1-ccb1af28f07b


    offenbar hat der Vater die Kinder zunächst der Mutter entzogen.

    Der KV hat zunächst der KM die Kinder entzogen.

    Das ist völlig unstrittig.


    Wieso, warum, weshalb, steht auf einem anderen Blatt und muss hier bei der Beurteilung keine Rolle spielen.


    Er hat damit gegen den von einem OLG in Deutschland erlassenen Beschluss zum ABR gehandelt.


    Und das durfte er.

    Als Däne in Dänemark lebend kann es ihn einen feuchten Dreck interessieren, was ein FamG in Deutschland entscheidet.

    Weil eine in Deutschland getroffene Entscheidung in Dänemark keine Rechtskraft hat.

    Wieso, warum das so ist, muss ihn auch nicht interessieren.

    Es ist so und und in so einem Fall zählen nur Fakten.

    Die, nebenbei bemerkt, der KM bzw. ihrem Anwalt hätten bekannt sein müssen!


    Wäre der KV z.B. Iranischer Staatsbürger und er hätte seine Kinder zum Umgang in den Iran geholt, wären bei der KM mutmaßlich sicher alle Alarmglocken angesprungen.


    Man hat einfach verpennt sich zu informieren, weil Dänemark unser Nachbarland ist und Mitglied der EU.

    Nur: das ist dann eben selten dämlich von der KM und ihren Juristen.

    Wenn jemand mit meinen Kindern ins Ausland fährt, wer auch immer und aus welchem Grund auch immer, auch wenn es der eigene Vater ist, weiß ich vorher (!) , wie die rechtliche Lage ausschaut, wenn die Kinder plötzlich nicht mehr zurück gebracht werden.

  • Der Vater ist m.W. immer noch deutscher Staatsbürger ... Und mit dieser Argumentation, Bay, kann ich als Betreuungselternteil kein Kind mehr in den Urlaub geben, weil ich nicht weiß, ob der andere Elternteil nicht flugs über eine Schengengrenze fährt und das war es dann ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also so macht man das deiner Meinung nach also...die Mutter hätte deiner Meinung nach dem Umgang nicht zustimmen sollen..

    nun ist sie selbst schuld deiner Meinung nach..



    und genau diese Einstellung befürchte ich bei der Wahl bestimmter Parteien..

    Empathie;Menschlichkeit interessieren sie einen "feuchten Dreck",...die Gesetze machen wir schon passend

    bay-of-russel

  • Willst du der KM jetzt vorwerfen, dass sie Ferienumgang zugelassen hat?

    Hätte sie den Umgang verweigern sollen?

    Natürlich!


    Eine Ausreise der Kinder ins Ausland hätte ich an ihrer Stelle nicht zugelassen bzw. mich zuvor über die rechtliche Lage informiert.

    Dann hätte sie erfahren, was ihr blühen kann.


    Man kann doch nicht so naiv sein zu glauben, deutsches Recht gilt auch im Ausland.


    Jeder, der z.B. mit einem in Deutschland ausgestellten Führerschein für PKW, einem Bootsführerschein oder einem Jagdschein im Ausland unterwegs ist, muss sich zuvor informieren, ob diese Papiere dort gültig sind bzw. anerkannt werden.

    Bei einem nach deutschen Recht erteilten ABR macht man das dann nicht???

    Das ist dann aber schon mehr als naiv!


    Jede Wette, hätte der KV die Kinder zum Umgang in den Iran geholt, wäre die KM auf die Barrikaden gegangen.


    Hier hat man schlichtweg gepennt, weil es " nur "Dänemark" ist.

  • dem UET wird vor JEDEM deutschen Gericht Umgang eingeräumt, auch Ferienumgang. Da kannst du als BET gar nichts gegen machen. Und innerhalb der EU wird auch niemand kontrolliert, der mit Kindern in ein anderes Land fährt. Meist noch nicht mal außerhalb der EU.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Der Vater ist m.W. immer noch deutscher Staatsbürger ... Und mit dieser Argumentation, Bay, kann ich als Betreuungselternteil kein Kind mehr in den Urlaub geben, weil ich nicht weiß, ob der andere Elternteil nicht flugs über eine Schengengrenze fährt und das war es dann ...

    Die aktuelle Nationalität des KV ist mir nicht bekannt.


    Sie ist auch nicht erheblich.


    In Dänemark ist der OLG Beschluss der KM keinen Pfifferling wert.


    Und ja, sein Kind mit einer anderen Person ins Ausland reisen lassen, birgt erhebliche Risiken und ist eine Sache des absoluten Vertrauens.

    Im schlimmsten Fall, wie jetzt bei der KM dieses Falles, kommt es genau zu diesem Szenario.

    Dessen muss man sich bewusst sein!