Bürgergeld ü25

  • Hat jemand Erfahrungen?


    Das Bonuskind - 21 Jahre alt entzieht sich seit 5 Jahren der Schulpflicht bzw. einer Ausbildungsform. Nur 12 Monate in diesem Zeitraum hat sie ihren Realschulabschluss an einer Abendschule nachgeholt.


    Seit gut 16 Monaten sind aber wieder sämtliche Aktivitäten eingestellt.


    Nun hat die Mutter angekündigt das Kind muss ab 01.01. für sich selbst Sorgenkind auch ausziehen.


    Jetzt beantragt das Kind Bürgergeld…


    … an die Mutter wurde bisher Unterhalt für das volljährige Kind gezahlt - trotz das dieses seiner Ausbildung nicht nachkommt.


    Nun tauchen viele Fragen auf…


    … Unterhalt vor Bürgergeld?

    … Neu-Berechnung Unterhalt mit Berücksichtigung beider Elternteile?

    … eigentlich sind die aber nicht mehr in der Pflicht, da das Kind ja nichts macht….

    … Kindesunterhalt bei der Steuer absetzbar? Da außergewöhnlich / kein Kindergeld Bezug mehr…

    … wie weißt man das Ende des Kindergeldbezugs nach?


    eigentlich wäre der KU stillschweigend weitergelaufen bis 25 - nun wird alles aufgerollt…

    und soll natürlich auch nicht kostenintensiver werden….


    Ideen?
    Erfahrungen?

    Meinungen?


    meine erste Idee war ein Anwalt- ich fürchte aber es wird schwer einen wirklich guten zu finden der das Thema ü18/keine Leiszungsbereitschaft/Bürgergeld gut beherrscht

  • Das ist letztendlich eine Definitionssache, eine Bewertung der Fakten durchs Bürgeramt. Ihr könnt letztlich nur reagieren auf die Entscheidung der Mutter, die des Bürgeramtes (und zuallererst die des Kindes ...) und sehen, was draus wird. (Es sei denn, ihr greift euren 17-Millionen-Lottogewinn an ...;))


    Zuerst solltet ihr euch klar darüber werden, was ihr eigentlich wollt. Dann entscheiden, ob ihr die Entscheidung der Mutter mittragen wollt.


    Wollt ihr weiter zahlen, ist die Sache klar. Dann zahlt ihr euren Teilbetrag. Um den Rest muss sich Kind kümmern und ggfls. die Sozialkasse. Zahlung sollte allerdings ans Kind erfolgen, nicht an die Mutter. Macht die Sache eindeutig und unabhängig von der Mutter.


    Jetzt die andere Seite. Beantragt Kind Bürgergeld, wird die Bürgergeldkasse eruieren, ob nicht bei der vorhandenen Konstellation vor dem Bürgergeld Dritte zur Kasse gebeten werden müssten. Sollte die Kasse zu dem Schluss kommen, kommt die Zahlungsaufforderung. Je nachdem von der Kasse oder vom Kind bzw. dessen Anwalt. Die kann man akzeptieren - oder Widerspruch einlegen.


    Ansonsten: Kindergeld endet offiziell automatisch mit 18. Weiterbezug muss beantragt und begründet werden. Wird überprüft. Und dann stattgegeben. Den Nichtbezug braucht man nicht nachzuweisen. Der Nichtbezug ist aber gleichzeitig ein Nachweis für das Nichtstun des Kindes. Denn könnte eine Schule/Studium/Ausbildung nachgewiesen werden, würde KiGeld fließen.


    Steuerlich müsste die Unterhaltszahlung absetzbar sein. Wie habt Ihr das denn die letzten zwei Jahre gemacht?


    Mehr Kosten sind nicht zu erwarten. Durch die Weigerung der Mutter müsst Ihr nicht automatisch den Unterhalt der Mutter mit übernehmen (den müsste Kind ggfls. einklagen. Aber nicht bei euch.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap hat es schon ausführlich geschrieben. Kindergeld, Unterhalt fallen ab 18. Lebensjahr weg, sollte Kind sich entschließen nichts zu tun. Bürgergeld kann Kind beantragen, jedoch wird das Einkommen beider ET berücksichtigt.
    Sollte Kind sich dazu entscheiden nicht auszuziehen, kann das Jugenamt für Junge Erwachsene mit ins Boot geholt werden. Darauf hat eher der Junge Erwachsene als die Eltern einen gesetzlichen Anspruch. Es gibt mit Sicherheit Gründe für die Schulaversion. Dies sollte im Sinne des/der Jungen Erwachsenen aufgearbeitet werden.

  • Unterhaltspflicht besteht in diesem Fall meines Erachtens bis zum Schulabschluss. Der wurde ja nachgeholt. Dann erst wieder, sollte das Kind eine Ausbildung ein Studium beginnen. Sprich die erste Ausbildung. Aber mehr zahlen geht natürlich immer.

  • Clara66 das kommt auf das Einkommen des Elternteils an, wo das Kind lebt.


    Da sie(?) eh ausziehen möchte, muss sie ja ggf. Erstausstattung und Darlehen für die Kaution beim JC beantragen. Wenn sie denn eine Wohnung unter dieser Voraussetzung auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt bekommt.


    Vieles hängt somit vom Einkommen der Eltern ab.

  • Lena_1977

    "eigentlich wäre der KU stillschweigend weitergelaufen bis 25"


    Darf ich hierzu fragen wieso ausgerechnet bis 25?


    Privilegierung ist doch ab 21 so oder so weg, danach greift auch der erheblich höhere SB (ab 2024 1750 m.W.)


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Zwischenstand, das Kind bekommt erstmal Bürgergeld

    Taschengeld (Barbetrag) wurde angerechnet und wird auch weiter gezahlt

    Ggfls. Ausbildung ab Herbst #abwarten


    Bisher hat sich das Amt noch nicht bei den Eltern gemeldet….

    Also hier kam der gelbe Brief schnell damals 🤪, ich meine 2 oder 3 Tage nachdem wir die Trennungsmodalitäten vereinbart hatten...


    Wohnt das Kind jetzt in einer eigenen Butze?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Noch nicht, aber auch nicht mehr bei der Mutter, sondern bei Freunden.

    Bin gespannt ob das mit der Ausbildung klappt - sehr intelligent und hübsch ist sie - aber ein 0815 Arbeitsplatz würde es auch tun.


    Zumindest fühlt es sich nach mehr Eigenverantwortung an - vielleicht hat das eine positive Wirkung.


    Sidestep: der Unterhalt vom letzten Jahr landet mal in der Steuererklärung- mal sehen was das Finanzamt dazu sagt

  • Noch nicht, aber auch nicht mehr bei der Mutter, sondern bei Freunden.

    Bin gespannt ob das mit der Ausbildung klappt - sehr intelligent und hübsch ist sie - aber ein 0815 Arbeitsplatz würde es auch tun.


    Zumindest fühlt es sich nach mehr Eigenverantwortung an - vielleicht hat das eine positive Wirkung.


    Sidestep: der Unterhalt vom letzten Jahr landet mal in der Steuererklärung- mal sehen was das Finanzamt dazu sagt

    …somit lebt sie mit den Freunden in einer Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, Anrecht auf anteilig Mietzuschuss. Dazu müssten Freunde Miete, Einkommen etc. offenlegen.

  • …somit lebt sie mit den Freunden in einer Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, Anrecht auf anteilig Mietzuschuss. Dazu müssten Freunde Miete, Einkommen etc. offenlegen.

    Das ist u.U. keine Bedarfsgemeinschaft in dem Sinn sondern eine Wohngemeinschaft sobald ein eigenes Zimmer existiert.


    "Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft."


    https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft


    Wohngemeinschaft:


    https://hartz4widerspruch.de/r…iese%20nicht%20finanziell.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...