Frage zum Kindeswohl

  • Nein, aber ich denke die Wohnlage sieht überall sehr ähnlich aus und der Rat "kündige deinen unterschriebenen Mietvertrag und suche eine neue Wohnung" ist in der Regel nicht praktikabel.

    aber wenn ich mich trennen will und mit dem Kind ausziehen will ohne die Einwilligung vom Vater zu haben ist es schon recht naiv, einfach einen Mietertrag zu unterschreiben.
    Aus meiner Erfahrung hat der Vater gute Chancen, dass das KInd bei ihm verbleibt.

    Die Vorwürfe der TO sind hauptsächlich subjektiver Natur, Millionen Kinder bleiben länger auf und essen frittiertes. Das sind halt unterschiedliche Ansichten aber nichts, was in irgendeiner Form das Kindeswohl tangiert.


    WW

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Ich würde mich nie so weit aus dem Fenster lehnen und einem Menschen, den ich nicht kenne, Naivität unterstellen, sondern genau das schreiben, was du im zweiten Satz geschrieben hast: was du an Erfahrungen gesammelt hast. Den genau das, war die Frage der TE. Aber scheint hier modern zu sein, dass neue Forensteilnehmer erst einmal mit erhobenem Finger erzogen und für naiv erklärt werden.

  • Himbeereis, ich könnte jetzt mein erstes längeres Posting einfach noch einmal zitieren - an der Einschätzung ändert sich so gut wie nichts trotz zahlreicher Zusatzinfos.


    Allerdings widerspreche ich deutlich der Einschätzung deines Anwaltes. Sollte dein Ex auch nur den Hauch eines Betreuungskonzept dem Gericht vorlegen (können), hat ein Eilantrag mit den von dir genannten Gründen keine Chance.

    Einzig wenn dein Ex von dem Eilverfahren "überrollt" werden sollte und nicht juristisch reagiert, könntest du die Mitnahme des Kindes ermöglicht bekommen. Ansonsten geht das direkt ins Hauptverfahren über.


    Ein Konzept vorzulegen bei einem, wie du selbst schreibst, Vater, der in viele Freizeitaktivitäten mit dem Kind involviert war, ist kein Hexenwerk. Als Selbstständiger mit der Möglichkeit der eigenen Zeiteinteilung bis hin zur Mitnahme des Kindes in den eigenen Betrieb sowie einer weiteren erwachsenen Person im Haushalt: da wird das Gericht schwerlich eine Gefährdung des Kindes erkennen können.

    Auf Grundlage der hier bekanntgegebenen Infos halte ich deshalb die anwaltliche Einschätzung, die du bekommen hast, für sehr vollmundig.

    Schmeißt der Vater seinen Hut in den Ring und will das Kind betreuen, stehen eure Chancen weiterhin "nur" bei 50:50.

    Deshalb mein Rat: Zeige dich beweglich und entwerfe einen für den Vater zustimmungsfähigen Plan. Sonst haben euer Sohn und ihr als Eltern ganz harte Zeiten vor euch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber scheint hier modern zu sein, dass neue Forensteilnehmer erst einmal mit erhobenem Finger erzogen und für naiv erklärt werden.

    Die Wortwahl mal außen vor, inhaltlich finde ich die Entwicklung in diesem Forum super.


    Es ist nun mal kein Selbstläufer mehr dass die Mutter selbstverständlich die Kinder mitnimmt. Nichts anderes haben hier viele Schreiber versucht zu vermitteln.


    Und die Hau-drauf-Methode mit bissigem Anwalt war früher auch hier der gängige Ratschlag. Jetzt wird von den meisten, siehe gerade Volleybaps Beitrag, kompromissbereitschaft nahe gelegt.


    Egal ob man es abfällig "modern" nennt, in jedem Fall ist es richtig.

  • ich habe der TO keine Naivität insgesamt unterstellt sondern diese einzelne Handlung als naiv (blauäugig) bezeichnet.

    Ist Ansichtssache, ich fände es naiv eine angebotene Wohnung auszuschlagen in der guten Hoffnung, dass man schon was finden wird. Ist aber auch gar nicht das Thema.

    Eine Wohnung braucht die TE ja eh, egal ob sie mit dem Kind ausziehen kann oder das Kind bei ihr Umgang macht..

    Das Problem ist hier ja auch gar nicht, wo die Wohnung sich befindet, sondern dass sich zwei Elternteile nicht darauf einigen können, bei wem ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll..

  • Das Problem ist hier ja auch gar nicht, wo die Wohnung sich befindet, sondern dass sich zwei Elternteile nicht darauf einigen können, bei wem ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll..

    ganz so ist es ja nicht.
    Bisher war der Konsens, dass das KInd dort lebt, wo es jetzt gerade ist. Im (noch) gemeinsamen Haushalt.

    Diesen (seit 9 Jahren bestehenden) Konsens kündigt die Mutter nun einseitig auf.


    WW

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • ganz so ist es ja nicht.
    Bisher war der Konsens, dass das KInd dort lebt, wo es jetzt gerade ist. Im (noch) gemeinsamen Haushalt.

    Diesen (seit 9 Jahren bestehenden) Konsens kündigt die Mutter nun einseitig auf.


    WW

    Es gibt 2 Einigungen. Die 1. Das Kind wohnt im Haus des Vaters. Die 2. Das Kind wird mehrheitlich durch die Mutter betreut. Die TE will die 1. Einigung kündigen der Vater die 2. Welche Einigung da schwerer wiegt, kann ich als Laie nicht beantworten.

    Der Clue ist nun, da eine Einigung zu finden, die beide Elternteile mittragen können, was natürlich deutlich durch die Emotionen erschwert wird.


    Und da der Vater bei der Beratungsstelle angegeben hat, dass alles ja gar nicht so schlimm sei, die TE lügen würde und er von einer endgültigen Trennung nichts wisse (vorausgesetzt die TE hat es richtig berichtet) habe ich Zweifel, dass der Umzug in den Nachbarort vom Vater eher angenommen worden wäre. Das ist dann aber nur meine Einschätzung, die auf meinen Erfahrungen begründet ist.

  • Es gibt 2 Einigungen. Die 1. Das Kind wohnt im Haus des Vaters. Die 2. Das Kind wird mehrheitlich durch die Mutter betreut. Die TE will die 1. Einigung kündigen der Vater die 2. Welche Einigung da schwerer wiegt, kann ich als Laie nicht beantworten.

    nö, auch die 2. Einigung will der Vater nicht kündigen, ich lese heraus, dass er sich gar nicht trennen will, sondern das Ganze von der Mutter ausgeht,
    Und wenn das so ist könnte die Mutter ja durchaus im gemeinsamen Haus wohnen bleiben und weiter mehrheitlich betreuen.


    Der Konflikt um den Wohnort des Kindes entsteht ausschließlich durch den Trennungswunsch der Mutter

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Ich finde es ganz schwer eine Prognose ab zu geben. Auch mein Vorstellungsvermögen reicht von häuslicher Gewalt bis hin zu übertriebener Erwartung (nix frittiertes)... Das ist auf Grund der Texte hier absolut nicht einzuschätzen.

    Himbeereis-mit-Sahne , ich kann mir schon vorstellen, dass der Vater die Trennungsabsicht vor dem Gespräch nicht ernst genommen hat. Und er die Situation als weniger unerträglich einstuft, als du. Vielleicht braucht es da noch ein paar Gespräche, bis das alles klar wird. Aber ich weiß nicht, ob diese "klärenden Gespräche" abends unmodiert und zu Hause stattfinden sollten möglichst noch, wenn das Kind im Nebenzimmer "schläft".

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Die TE hat nach anderen Meinungen und Sichtweisen gefragt.

    Der Aufenthalt des Kindes nach der Trennung ist zum jetzigen Zeitpunkt strittig.

    Ob es nun naiv ist oder wie auch immer man es nennen mag, die Eltern sind sich nicht einig, wo das Kind nach der Trennung seinen Lebensmittelpunkt haben soll und sind augenscheinlich sogar schon beim Thema Trennung nicht unbedingt synchron in Ihrer Wahrnehmung.

    Die Selbstverständlichkeit mit der die Mutter hier das Wohl des Kindes festlegt und Tatsachen schafft kann ihr auf die Füße fallen.

    Erfahrungsgemäß wird es das nicht. Im Ergebnis wird sie umziehen, der Vater war nicht gesprächsbereit, der Anwalt bekommt Geld und alles ist geregelt. Unterhalt usw. mal noch ganz außen vor.


    Nur das mit dem Eltern bleiben wird so nicht unbedingt leichter.

    Und das sollte doch im Fokus stehen, oder?


    vg von overtherainbow

  • Was die Sache erschwert, ist, dass der ET, dem das gemeinsam bewohnte Haus gehört, am längeren Hebel sitzt. Er kann sich ja erstmal gegen sämtliche Vorschlägen des anderen ETs stellen und einen Umzug des Kindes ablehnen. Letztlich bleibt dem anderen ET dann ja irgendwann nur noch der Klageweg. Hier finde ich die Gesetzeslage tatsächlich etwas schwierig, denn sie schafft doch im Zweifelsfall ein Ungleichgewicht in dem Moment, wo nur ein ET Eigentümer des gemeinsam bewohnten Wohnraumes ist, oder wenn ein ET sich, bei gleichwertigen Eigentumsvethältnissen schlichtweg weigert, den bis zur Trennung gemeinsam bewohnten Wohnraum zu verlassen. Meiner Meinung nach müsste die Gesetzgebung hier angepasst werden.

    Aber das hilft der TE ja grad auch nicht weiter.

  • Hierfür gibt es den Paragrafen 1361b BGB. Danach kann im Trennungs- und Streitfall einem Ehepartner der bisherige "Wohnraum" zugesprochen werden (zB bis zur gerichtlichen Vermögensklärung bei der Scheidung).

    Das vermutete Ungleichgewicht besteht da eigentlich nicht.


    Was stimmt ist die rechtlich stärkere Position des Elternteils, der die einseitige Kündigung der bisherigen Einigung über den Aufenthalt des Kindes nicht akzeptieren will. Da bleibt die "alte Vereinbarung" halt gültig, bis eine neue getroffen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hierfür gibt es den Paragrafen 1361b BGB. Danach kann im Trennungs- und Streitfall einem Ehepartner der bisherige "Wohnraum" zugesprochen werden (zB bis zur gerichtlichen Vermögensklärung bei der Scheidung).

    Das vermutete Ungleichgewicht besteht da eigentlich nicht.

    Aber das Gesetz müsste ja auch erst durch einen Richter in einem gerichtlichen Verfahren angewendet werden. Also bliebe auch hier zur Durchsetzung des Rechts nur der rechtliche Weg.


    In einem Fall, wie es bei der TE ist, wo also dem KV das Haus gehört und somit die KM quasi "gezwungen" ist auszuziehen, liegt der Vorteil ganz klar beim KV. Ihm gehört das Haus. Das die KM dort nach der Trennung nicht wohnen bleiben kann und möchte ist naheliegend. Ihr Kind muss sie aber zurücklassen, wenn der KV dem Umzug nicht zustimmt.

    In der aktuellen Wohnungslage in Kombination mit der Tatsache, dass die KM ja durch die Kinderbetreuung TZ (oder gar nicht?) gearbeitet hat ist es zudem für sie schwieriger eine Wohnung im gleichen Wohnort oder in der Nähe des Hauses des KVs zu finden.

  • Wie bereits geschrieben: Die Gesetzeslage ist anders als von dir beschrieben, Emma21. Und ansonsten ja: Wenn Eltern sich nicht über den Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, müssen sie ggfls. vor Gericht. Wenn sie sich über die Taufe der Kinder nicht einigen können, eine Impfung, die weiterfuehrende Schule oder halt, wer in der bisherigen Familienwohnung erst einmal wohnen bleibt, müssen die Gerichte angerufen werden. Dann wird das geklärt und zwar in einer Sachentscheidung. "Natürliche Vorteile" gibt es da eigentlich nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie bereits geschrieben: Die Gesetzeslage ist anders als von dir beschrieben, Emma21.

    In wie fern? Was ich meinte, war, dass der ET, der aus dem gemeinsam bewohnten Wohnraum nicht ausziehen muss, weil es ihm bspw. gehört, sitzt erst mal am längeren Hebel, weil es ja seiner Zustimmung bedarf, wenn das Kind mit dem umziehenden ET mitziehen soll. Also ist hier, nach meinem Verständnis, erst einmal ein Ungleichgewicht geschaffen.

  • In wie fern? Was ich meinte, war, dass der ET, der aus dem gemeinsam bewohnten Wohnraum nicht ausziehen muss, weil es ihm bspw. gehört, sitzt erst mal am längeren Hebel, weil es ja seiner Zustimmung bedarf, wenn das Kind mit dem umziehenden ET mitziehen soll. Also ist hier, nach meinem Verständnis, erst einmal ein Ungleichgewicht geschaffen.

    Die Alternative ist unter Umständen, in einer unerträglichen Situation/Umgebung zu bleiben. Ist es für das Kind auf Dauer wirklich besser, wenn die Mutter langsam aber sicher 'kaputtgeht'? Statt sich ein sicheres Umfeld zu schaffen?

    Ich finde auch, dass das ein ziemliches Ungleichgewicht ist.

  • Bomi : geht es denn um die Eltern oder um das Kind?


    Aquintus : auch wenn ich da durchaus auch Veränderungen wahr nehme, behaupte ich es gäbe den thread nicht, wenn das Haus der TE oder beiden gehören würde.


    Emma21 : Ich denke Grundsätzlich hast Du in der Beschreibung der Ausgangssituation für die TE recht. Gleichzeitig unterstreicht es doch nur, daß Selbstverständnis mit der aus der bisher gewählten Lebensform und Verteilung von Betreuung und Einkommen erwirtschaften, der ET mit dem Einkommen zu Lasten des Kindes das Nachsehen hat.


    Bis auf die angedeutete häusliche Gewalt, sehe ich keine Gefährdung des Kindeswohls.

    Das Ungleichgewicht war bisher akzeptierter und frei gewählter Lebensumstand.


    vg von overtherainbow