Wie läuft ein Gutachten bzg. der Erziehungsfähigkeit ab?

  • Hallo in die Runde,


    war von Euch schon Jemand in der Situation, dass ein Gutachter über Eure "Erziehungsfähigkeit" entscheiden musste?


    Wenn ja wäre ich sehr dankbar für ein paar Einblicke in diesen Prozess!


    Herzlichst,

    Misses_Larsson

  • Du kannst das auch ablehnen, dann wird nach Aktenlage entschieden und die Ablehnung des Gutachtens darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.


    Und ansonsten kann ich dir die Gruppe " Familiengutachten.info-Facebook Gruppe auf Facebook ans Herz legen.

    Dort sind einige, die das schon hinter sich haben oder auch abgelehnt haben.


    Du weißt, dass es erwiesen ist, dass 75% dieser Gutachten falsch sind ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Wenn du gut darin bist, dich in die Materie des Familienrechts einzulesen, dann kannst du dich auch selber verteidigen - man braucht soviel ich weiß im Familienrecht nicht unbedingt einen Anwalt. Wirkliche Tipps kannst du dir dort in der FB Gruppe holen.


    Wichtig ist allerdings zu wissen, dass du so ein Gutachten NICHT mitmachen musst ! Egal was dein Anwalt sagt .


    Ansonsten kannst du auf der Homepage von vaterlos.eu mal nachschauen, ob "dein" Gutachter dort mit aufgeführt ist.....diese werden dort durch die Postleitzahlen geführt....erst steht dort der Text vom jeweiligen Gutachter und weiter unten dann die Kommentare, wenn es welche gibt.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Du weißt, dass es erwiesen ist, dass 75% dieser Gutachten falsch sind ?

    Woher hast Du dieses Wissen?


    Und was ist für dich bzw. fuer die das untersuchenden Wissenschaftler "falsch"?


    Misses Larsson, es gibt eine riesige Bandbreite, weshalb ein Gericht eine Erziehungsfähigkeit begutachten will - und in der Regel eine lange Vorgeschichte oder einen eklatanten Vorfall. Da ist es schwierig, pauschale Antworten zu geben über die Verfahrensart und die Nutzung des Gutachtens. Denn die Beteiligten sind schon "auf einem Weg".

    Wichtig ist: Das Gericht beauftragt den Gutachter mit einer in der Regel spezifischen Frage. Zu der sich das Gericht eine Fachmeinung holen will.


    Da geht es schon los: "Erziehungsfähigkeit" kann abgefragt werden, weil das Jugendamt ein Kind aus der Familie entnommen hat und jetzt geguckt werden soll, ob das Kind (überhaupt) zurück kann.

    Oder es wird in einer sehr streitigen Auseinandersetzung der Eltern über das Sorgerecht überprüft, ob die Eltern bei allem Streit noch in der Lage sind, das Kind zu betreuen - und wenn ja, welches Elternteil ...

    Du siehst, zwei völlig unterschiedliche Sachlagen ... Und es gibt noch viel mehr ...


    Im Forum findest du in alten Threads im Bereich Sorgerecht einige "Erfahrungen" unterschiedlicher Art zum Thema. Vielleicht auch welche mit ähnlicher Ausgangslage, die dir helfen. (Ein schneller "Test" über die Suchfunktion - oben rechts die Lupe in der Leiste - hat ca. 60 Threads mit dem Stichwort "Erziehungsfähigkeitsgutachten" gerade aufgerufen.) Ansonsten könnte es helfen, ein paar mehr Infos hier reinzuschreiben.


    Zum Hinweis, am Gutachten nicht teilzunehmen: Gutachten sind dazu da, dem Richter eine breitere Basis zur Entscheidung zu geben. Entscheiden wird er auf Grundlage der vorliegenden Informationen. Verweigere ich von meiner Seite die Zusammenarbeit, muss mir klar sein, dass dann nur die Informationen "der anderen Seite" vorliegen ...

    Frage ist: Will ich das?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich habe so ein Gutachten mitgemacht. Das musste nicht nur ich, sondern der KV auch, insofern war es Gold wert. Wüsste keinen Grund wieso ich das hätte ablehnen sollen, es war halb so wild. Ein paar Termine mit dem Gutachter und Kind bei uns Zuhause, wo wir irgendwas gespielt haben. Ein paar standadisierte Fragebögen, ein Termin Gutachter mit Kind, wo Kind z.B. uns als Tiere gemalt hat (ich war ein Esel!).

    Ich habe das nicht toll gefunden, aber es war schon so, dass der Gutachter ziemlich schnell erkannt hat was Sache ist. Ich habe mich da nicht groß vorbereitet, und auch nicht alles ergoogelt, was es über den Gutachter gibt.

    Der hat meiner Meinung nach ganz gründlich gearbeitet und der KV hat sich mit seiner Art gleich selbst disqualifiziert.

    Wäre froh gewesen, wenn ich das schon viel früher gehabt hätte.

  • Wie ja schon mal geschrieben, ich unterstütze meine Freundin und deren Tochter seit über einem Jahr gegen systemische Gewalt seitens der Behörden.....meine Information sind bis dato, dass ein Erziehungsfähigkeit-Gutachten in den meisten Fällen in einem Sorgerechtsentzug - Inobhutnahme des Kindes zum Vater oder ins Heim - endet.


    Das ist ein großes Geschäft. Schon mal gelesen, wie viel Geld Heime bzw. Pflegeeltern für ein Pflegekind bekommen?

    Auch das Gutachter vom Familiengericht abhängig sind, weil sie über die Gutachten über 50% ihrer Einnahmen beziehen. So ein Gutachten kostet ca. - 6000,-- , wenn sie also etwas gegen die Sichtweise des Richters schreiben, dann sind sie ihren Job dort los.

    Kann man übrigens auch nachlesen, in den folgenden Links - mag sein, dass sich das Geschriebene dort sehr ähnelt, aber es steht meist noch etwas anderes mit dabei.


    https://www.vaterlos.eu/3-von-…aft-und-nicht-verwertbar/


    https://daserste.ndr.de/panora…gelhaft,gutachten132.html

    hier werden dann auch links zu einer weiteren Studie angezeigt

    Fernuni Hagen - auf der 2. Seite ein Link zu Gutachter: Die heimlichen Richter und daraus ein Zitat von einem ehem. Familienrichter :


    "

    Das Problem: In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. Und ein Gericht darf wegen der richterlichen Unabhängigkeit jeden zum Gutachter oder Sachverständigen ernennen, wie beispielsweise an Familiengerichten. "Wenn der Richter meint, seine Oma sei sachkundig und der Richter sie bestellt, dann ist sie sachkundig", sagt Elmar Bergmann, ein pensionierter Familienrichter. "


    https://www.aerzteblatt.de/arc…rd-die-Tendenz-vorgegeben

    Bemerkenswert die letzten beiden Absätze.


    http://www.wernerleitner.de/2016/ZDF%20Pressemitteilung.pdf


    Dr. Wolfgang Hammer ist ein renommierter Soziologe, der früher die Kinder-und Jugendhilfe in Hamburg geleitet hat und diese ungerechtfertigten Inobhutnahmen anprangert. Im Zuge meiner Recherchen habe ich ihn gefunden und meine Freundin hat auch schon mit ihm telefoniert. Man kann ihn anrufen.


    https://bremerbuendnissozialea…r-kinder-und-jugendhilfe/


    Im Zuge meiner Recherche zu Dr. Wolfgang Hammer erinnere ich mich mal gelesen zu haben, dass NUR Deutschland diese Erziehungsfähigkeit-Gutachten zu lässt - diese aber in anderen Ländern verboten sind.

    Ich versuche die Quellenangabe noch zu finden.


    Frage, wie will man Erziehungsfähigkeit feststellen, wenn eigentlich keine Kindeswohlgefährdung vorliegt ?

    Sehr oft wird vom Gericht oder Jugendamt, das vom Vater oder von dem Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung nicht lebt, "angespitzt" auf :

    1. Münchhausen-by-proxy-Syndrom oder

    2. auf eine zu- enge -Mutter- Kind - Beziehung ( wird auch Symbiose genannt)

    als Kindeswohl-Gefährdung anzuzeigen.


    Wie gesagt, hätte mir jemand vor 1,5 Jahren das erzählt, was ich heute weiß.......mittlerweile bin ich in manchen Bereichen vom Glauben an das dt. Rechtssystem abgefallen.


    ich bin sprachlos, fassungslos was sich Jugendamt, Gutachter alles erlauben dürfen. Und das nur, weil es keinerlei Kontrollfunktion für diese Instanzen gibt.


    So gesehen, kann ich Misses_Larsson wünschen, dass sie sich doch einen wirklich guten Anwalt gesucht hat oder sucht, der sich mit Jugendamt und solchen Dingen auskennt.


    Sie sollte auch wissen, dass ihr Kind, falls es schon 14 Jahre alt ist, ein Recht auf einen eigenen Anwalt hat !

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Im Zuge meiner Recherche zu Dr. Wolfgang Hammer erinnere ich mich mal gelesen zu haben, dass NUR Deutschland diese Erziehungsfähigkeit-Gutachten zu lässt - diese aber in anderen Ländern verboten sind.

    Ich versuche die Quellenangabe noch zu finden.

    ok, gefunden.....ich wusste doch, ich habe das mal meiner Freundin geschickt - aus folgendem Artikel :


    https://www.fr.de/politik/gewa…n-vaeter-zr-91142503.html


    Dieser Artikel ist wirklich krass - aber das trifft auch ganz gut das Thema Gewalt vertuschen bei meiner Freundin - nur dass es da nicht der Vater , sondern eine Behörde ist.

    Aber hier ein Zitat aus dem Artikel:


    Mod-Hinweis: Text entfernt wegen Urheberrechtsverletzung. Bitte hier keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst hat oder die gemeinfrei sind. Urheberrechtsverletzungen können zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen und für den Einsteller zur Strafverfolgung. Wir wollen hier weder das eine noch das andere. Volleybap


    Irgendwo hatte ich diesbzgl. noch etwas gelesen, ich muss da noch mal nachschauen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

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  • Liebe Otterson,


    ich kommentiere jetzt einmal in Deinen Text hinein. Bei mir tun sich so viele Fragezeichen auf, dass ich das gar nicht in einen fließenden Text fassen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe das mal kopiert, weil es irgendwie nicht zum Zitieren ging. und schreibe nun auch mit einer anderen Farbe dazwischen.


    Zitat von Otterson

    Ich möchte hier nochmals erwähnen, dass es mir hier nicht um die Inobhutnahmen von Kindern geht, die in ihrem Zuhause Gewalt ausgesetzt sind oder waren. Sondern es geht mir hier darum, dass Kinder von ihren Müttern - ja und es sind überwiegend alleinerziehende Mütter - aus nichtigen Gründen weg genommen werden, obwohl es vielerlei Beweise gibt, die bezeugen können, dass die Mutter erziehungsfähig ist - zb. Bestätigung von Ärzten etc.... - werden nicht bei Gericht gesehen !

    Wie ja schon mal geschrieben, ich unterstütze meine Freundin und deren Tochter seit über einem Jahr gegen systemische Gewalt seitens der Behörden.....meine Information sind bis dato, dass ein Erziehungsfähigkeit-Gutachten in den meisten Fällen in einem Sorgerechtsentzug - Inobhutnahme des Kindes zum Vater oder ins Heim - endet.


    Systemische Gewalt von Behörden - das ist schon ein gewaltiger Vorwurf. Ich kann es aber nicht beurteilen.

    Eben DAS kannst du nicht beurteilen !


    Was ich aber weiß: Erziehungsfähigkeitsgutachten enden nicht in den meisten Fällen in einem Sorgerechtsentzug des Kindes durch das Jugendamt . Und bei streitigen Eltern die Gerichtsentscheidung auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht als "Sorgerechtsentzug - Inobhutnahme des Kindes zum Vater " zu bezeichnen, empfinde ich als schwierig. Väter hier als die schlimmen Finger darzustellen, mag im Einzelfall seine Berechtigung haben, aber das pauschal zu sehen, empfinde ich als schwierig und verletzend für die Väter.

    sorry, aber im Zuge meiner Recherchen, waren es die Väter, die am Meisten davon profitierten. Dann frage ich dich mal, woher weißt du, dass Erziehungsfähigkeitsgutachten nicht in den meisten Fällen im Sorgerechtsentzug enden ?

    Das ist ein großes Geschäft. Schon mal gelesen, wie viel Geld Heime bzw. Pflegeeltern für ein Pflegekind bekommen?

    Mir ist neu, dass man mit dem Dasein als Pflegeeltern sich die Goldgrube erschließt. Was Pflegeeltern leisten müssen, ist sicherlich nicht gut bezahlt mit der Kopfpauschale. Das große Geschäft bei kinderheimen empfinde ich auch als einen üblen Vorwurf und kann ich bei den nicht wenigen Heimen, die ich näher kenne, wirklich nicht auch nur im Ansatz bestätigen.

    Pflegefamilien bekommen zb, in Karlsruhe für das Jahr 2021 für ein Kind, das 0 - 6 Jahre alt ist insg. 853,--/Monat ;

    für Kinder von 7 - 12 Jahren insg. 939,-- und

    für Kinder von 13 - 18 Jahren 1004,-- ...

    wohlgemerkt steuerfrei, wenn es vom Jugendamt gezahlt wird.

    Zur Altersvorsorge der Pflegeeltern gibt es eine hälftige Erstattung, mit Nachweis, noch was dazu.

    Die Stadt Karlsruhe zb. gibt noch mal einen freiweilligen Zuschuss bis zu 120,-- / Monat zur altersvorsorge dazu.

    Das Kindergeld bekommen sie noch oben auf.

    Dann können sie noch Geld für Klassenfahrten beantragen etc...

    Also ich weiß ja nicht

    Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten beteiligen, obwohl ihnen die Kinder weg genommen wurden !

    Auch das Gutachter vom Familiengericht abhängig sind, weil sie über die Gutachten über 50% ihrer Einnahmen beziehen. So ein Gutachten kostet ca. - 6000,-- , wenn sie also etwas gegen die Sichtweise des Richters schreiben, dann sind sie ihren Job dort los.

    Familienrechtsgutachten kosten je nach beauftragtem Aufwand zwischen 2000,- und bis 20.000,- Euro und können natürlich gerade bei großen Gutachten einen ganzen Teil der Jahresarbeitszeit eines Gutachters und damit auch seines Einkommens bedeuten. Ob Gutachter "gegen die Sichtweise" des Richters schreiben können oder ein "Gefälligkeitsgutachten anfertigen - das kann der Gutachter eigentlich nicht wissen. Er bekommt nämlich einzig die schriftliche Fragestellung und die bisherigen Akten des Verfahrens in Kopie. Eine "Tendenzäußerung" des Richters gibt es nicht. Da müsste der Richter sich - voreingenommen - ja schon eine Meinung gebildet haben. Er braucht aber den Gutachter deshalb, um sich eine Meinung bilden zu können. Den Familienrichtern hier grundsätzlich ein Unrechtsverhalten zu unterstellen, ist auch so ein Ding, wo ich nicht mit kann.

    Wurde dir schon mal ein familienpsychologisches Gutachten ausgestellt?

    Bist du näher mit der Materie befasst? Kennst du jemanden, dem das Kind weg genommen wurde oder der seit Jahren dagegen ankämpft ?

    Dem immer wieder seitens der Behörden - Ausgangspunkt ist eine Behörde - systemische Gewalt angetan wurde oder wird ?


    Sagt dir der Winterhoff-Skandal etwas? Ein Kinderpsychiater, der Kindern Jahrzehntelang Psychopharmaka zur Ruhigstellung bzw. Sedierung gegeben hat und der Kinder aus der Familie genommen hat, wenn die Eltern dagegen waren. Hat immer ein und dieselbe Diagnose gestellt, die es so gar nicht gibt, Frühkindlicher Narzissmus.

    Er hat ganz eng mit Heimen und Jugendämtern zusammengearbeitet.

    Den Rest kann man selber recherchieren.

    Kann man übrigens auch nachlesen, in den folgenden Links - mag sein, dass sich das Geschriebene dort sehr ähnelt, aber es steht meist noch etwas anderes mit dabei.

    https://www.vaterlos.eu/3-von-…aft-und-nicht-verwertbar/

    https://daserste.ndr.de/panora…gelhaft,gutachten132.html

    hier werden dann auch links zu einer weiteren Studie angezeigt

    Fernuni Hagen - auf der 2. Seite ein Link zu "Gutachter: Die heimlichen Richter" und daraus ein Zitat von einem ehem. Familienrichter :

    "Das Problem: In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. Und ein Gericht darf wegen der richterlichen Unabhängigkeit jeden zum Gutachter oder Sachverständigen ernennen, wie beispielsweise an Familiengerichten. "Wenn der Richter meint, seine Oma sei sachkundig und der Richter sie bestellt, dann ist sie sachkundig", sagt Elmar Bergmann, ein pensionierter Familienrichter. " Das stimmt: Der Richter kann seinen Gutachter aussuchen. Aber es wird umgekehrt ein Schuh draus: Sucht ein Richter seine Oma aus und die Sache geht in die nächste Instanz, wird das Urteil gekippt und der Richter kann seine Karriere erst einmal auf die lange bank schieben. Richter werden sich Fachleute als Gutachter holen. Das kann beim Familiengutachten mal der Psychologe sein, der Pädagoke, der Familientherapeut oder, oder, oder ... Wenn mir als Prozessbeteiligter die Auswahl nicht passt und ich Zweifel an der Kompetenz habe, kann ich den Gutachter ablehnen und ggfls. gegen die Berufung klagen. Dann schauen Dritte sich das an. "Oma" ist also eigentlich nicht.

    Befangenheitsanträge gegenüber Richtern gehen so gut wie gar nicht durch. Mir wurde gesagt, dass der Befangenheitsantrag von dem Richter genehmigt werden muss, gegen den die Befangenheit läuft. Wie soll das gehen ?

    Diese Fachleute müssten dann eigentlich darüber Bescheid wissen, wie man Gutachten schreibt. WARUM weisen dann soviele Gutachten Fehler auf ?

    Warum wird in vielen Gutachten alles verdreht und gelogen, was das Zeug hält ?

    Du solltest als Prozessbeteiligter erst mal wissen, was dein Recht ist, wenn dir aber von deinem Anwalt gesagt wird, dass du dazu verpflichtet bist ein Erziehungfähigkeitsgutachten mit zu machen - WAS definitiv NICHT stimmt - dann siehst du alt aus.

    Dazu müsstest du auch vorher wissen, dass Gutachten "falsch" sein können, dass "dein" Gutachter ein ganz mie.... Fa.... ist, der schon bei sehr vielen Anwälten seinen Ruf weg hat.

    UND vorallem dürftest du nicht alleine auf weiter Flur sein, sondern brauchst Leute, die dich unterstützen.

    Und ja, "wir" sind mittlerweile zum 2. Mal beim OLG.......hätte es aber alles nicht gebraucht, wenn die erste Behörde Eier in der Hose hätte und eine Gewalttat gegenüber einem Kind nicht weiterhin versucht zu vertuschen. Beweise liegen ganz viele vor für die Gewalttat - wenn die Richterin sie nicht sehen will ?

    Fortsetzung folgt ....ging nicht mehr rein.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Fortsetzung:


    Dr. Wolfgang Hammer ist ein renommierter Soziologe, der früher die Kinder-und Jugendhilfe in Hamburg geleitet hat und diese ungerechtfertigten Inobhutnahmen anprangert. Im Zuge meiner Recherchen habe ich ihn gefunden und meine Freundin hat auch schon mit ihm telefoniert. Man kann ihn anrufen.

    Ich kenne ihn eigentlich nur als Leiter des Jugendamtes Hamburg in der Zeit vom "Fall Jessica" und weiteren. Dort sind Kinder trotz vielfacher Meldungen von Nachbarn und KiTas, Schulen etc. in den Familien belassen worden und auf tragische Weise umgekommen. Die Fälle waren Auslöser dafür, bundesweit von den Jugendämtern zu fordern, frühzeitiger Kinder aus den Familien zu nehmen. Das einer, der zumindest durch seine Funktion an der Behördenspitze damals Verantwortungsträger war, sich heute (noch) rechtfertigt, indem er für ein möglichst langes Belassen von Kindern in der Familie plädiert, hat schon ein gewisses Geschmäckle.


    Und mittlerweile werden Kinder aus fadenscheinigen Gründen aus den Familien geholt - vorzugsweise weg von den alleinerziehenden Müttern ! Schau dich doch mal um.


    Im Zuge meiner Recherche zu Dr. Wolfgang Hammer erinnere ich mich mal gelesen zu haben, dass NUR Deutschland diese Erziehungsfähigkeit-Gutachten zu lässt - diese aber in anderen Ländern verboten sind.

    Ich versuche die Quellenangabe noch zu finden. Gern.

    Frage, wie will man Erziehungsfähigkeit feststellen, wenn eigentlich keine Kindeswohlgefährdung vorliegt ?

    Sehr oft wird vom Gericht oder Jugendamt, das vom Vater oder von dem Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung nicht lebt, "angespitzt" auf :

    1. Münchhausen-by-proxy-Syndrom oder

    2. auf eine zu- enge -Mutter- Kind - Beziehung ( wird auch Symbiose genannt)

    als Kindeswohl-Gefährdung anzuzeigen.

    Die klassische Fragestellung an den Gutchter bei sich über das Sorgerecht sich streitende Eltern ist verkürzt: Welcher Elternteil ist zukünftig mutmaßlich der für das Kind geeignetere Elternteil, bei dem es leben soll? Dieser Beurteilung muss sich jeder Elternteil aussetzen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Trennungsproblematik selbst zu klären. Und grundsätzlich hoffe ich, dass man bei allen Eltern sieht, dass sie erziehungsfähig sind - ohne dass Erziehungsunfähigkeit im Raum steht.


    Wie gesagt, hätte mir jemand vor 1,5 Jahren das erzählt, was ich heute weiß.......mittlerweile bin ich in manchen Bereichen vom Glauben an das dt. Rechtssystem abgefallen.

    ich bin sprachlos, fassungslos was sich Jugendamt, Gutachter alles erlauben dürfen. Und das nur, weil es keinerlei Kontrollfunktion für diese Instanzen gibt. Natürlich gibt es Kontrollinstanzen. Die Prozessbeteiligten und die Gerichte.


    Es gibt keine Kontrollinstanz beim Jugendamt ! Niemanden, der sich anschaut, wie die Mitarbeiter des Jugendamtes handeln und keiner , der das kontrolliert !


    So gesehen, kann ich Misses_Larsson wünschen, dass sie sich doch einen wirklich guten Anwalt gesucht hat oder sucht, der sich mit Jugendamt und solchen Dingen auskennt. Fachanwalt für Familienrecht heißt der Spezialist.


    Da sollte man auch schauen, ob das der Richtige ist !

    Was nützt Misses_Larrson ein Scheidungsanwalt ? Familienrecht ist so weitläufig, viele Anwälte spezialisieren sich da auf Scheidung, Umgang etc..


    Es sollte ein Anwalt sein, der sich mit dem Jugendamt auskennt, der schon mal gegen eine Inobhutnahme vorgegangen ist, einer der Biss hat und sich nicht gleich ins Bockshorn jagen lässt.


    Sie sollte auch wissen, dass ihr Kind, falls es schon 14 Jahre alt ist, ein Recht auf einen eigenen Anwalt hat !


    In der Regel wird in Familienrechtsverfahren ein sogenannter Verfahrenspfleger berufen, der die Rechte des Kindes im Verfahren vertritt. Man kann seinem Kind aber auch noch einen weiteren eigenen Anwalt finanzieren.


    ich darf mal laut lachen :D:D:D- sorry. Der die Rechte des Kindes vertritt.....hahaha.....oh man .

    Ich bin sooooooo froh, dass wir einen Anwalt für die Tochter gefunden haben, der ENDLICH die Rechte des Kindes vertritt - das hat der Verfahrensbeistand nämlich nicht.

    Der Anwalt läuft auf PKH


    Das Erziehungsfähigkeitsgutachten betrifft die Mutter und nicht das Kind, das Kind wird aber Leidtragende sein. Die Mutter hat einen Anwalt, das Kind nicht.

    Wenn das Kind aber schon 14 Jahre alt ist, dann kann M-L zb. einen Anwalt der sich für Kinderrechte einsetzt, für ihr Kind suchen. Das Kind muss dann das Mandat erteilen.


    Wie gesagt, es hätte alles nicht so weit kommen müssen, wenn diese Behörde bis dato Zivilcourage zeigen würde und Kinder, für die sie die Aufsichtspflicht hat, schützt und nicht die Täter unterstützt.

    Hier ist noch etwas über Gutachten :


    https://www.ppfradio.eu/wordpress_9/?page_id=728


    Selbst Norbert Blüm hat damals bei Marcus Lanz aufgeklärt über Fehlgutachten zb. Leider ist er schon verstorben.




    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Otterson, das sprengt jetzt deutlich den Thread von Missis Larsson, bei der ich mich dafür entschuldige!

    Darum nur noch kurz: Otterson, ich hoffe, Du/Ihr habt beim ersten Verfahren vor dem OLG obsiegt und obsiegt auch beim zweiten, wenn die Dinge alle so klar sind, wie Du schreibst. Zu Deinem Einzelfall kann ich auch weiterhin nichts sagen.

    Deine sonstigen Thesen kann ich leider nicht teilen und sie passen deutlich nicht zu dem, was ich kenne hier im Forum und in meinem Leben außerhalb des Forums ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.