guten Abend! Ich bitte um Erfahrungen des Forums zu folgendem Problem: ich wollte für mein Kind gerne ein Sparkonto einrichten, auf dem ich monatlich einen kleinen Betrag erspare und auf dass ich Geldgeschenke von dritten einzahle. Ich bin allein sorgeberechtigt und ledig. Die Bank verlangt jedoch die Unterschrift des Vaters für die Kontoeröffnung. Darauf hingewiesen, das dieser ja nicht sorgeberechtigt ist, da weiß man immer wieder darauf dass er ja aber der Vater sei und die Unterschrift beider Eltern benötigt wird. Handelt es sich hier um ein lokales Problem mit meiner Bank oder hatten andere auch schon das Problem?
Sparkonto einrichten
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Du kannst vom Jugendamt einen Nachweis bekommen, dass du das alleinige Sorgerecht hast und damit müsste es gehen.
Edit: https://www.bonn.de/vv/produkt…_alleinige_Sorgerecht.php
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Das ist ein spezielles Problem des schlecht ausgebildeten Bankers. Passiert aber öfter.
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Du kannst vom Jugendamt einen Nachweis bekommen, dass du das alleinige Sorgerecht hast und damit müsste es gehen.
Edit: https://www.bonn.de/vv/produkt…_alleinige_Sorgerecht.php
Danke, habe ich angeboten. Aber:es wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Vater doch auch muss...
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Ich habe immer den Wisch vorgelegt, damit war es kein Problem.
Alternativ kannst du zu einer anderen Bank gehen.
An deiner Stelle würde ich mich aber zu einer anderen Geldanlage beraten lassen. Sparkonten sind doch völlig überholt.
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Danke, habe ich angeboten. Aber:es wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Vater doch auch muss...
Lass dir das schriftlich geben, dann kannst du Trubel machen, wenn du das willst. Einfacher ist, die Bank zu wechseln.
Oder du machst ein Konto auf deinen Namen auf.
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Danke, habe ich angeboten. Aber:es wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Vater doch auch muss...
Du hast das nicht genau ausgedrückt - nicht anbieten!!! - du musst mit der Negativbescheinigung dort aufschlagen und sagen du willst Geld dort anlegen. Die müssen entweder das ASR nachgewiesen bekommen oder die halt die Unterschrift des KV.
Der Bankberater unterstellt grundsätzlich ein GSR, wenn du nicht mit dem Wisch wedelst.
Normalerweise wird vor einem Termin gefragt wie das Sorgerecht aufgeteilt ist und man eine entsprechende Bestätigung zum Termin mitbringen soll.
Ich habe jetzt auch einiges umgeschichtet - Kind hat ein Girokonto, einen Banksparplan und einen freien Bausparvertrag. Da bin ich konservativ in der Anlage und mag keinen Fonds besparen.
Es reicht schon, wenn ich ein Teil meines Geldes in reine Aktienfonds angelegt habe.
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Bei uns der Bank Mensch kannte sich auch nicht aus. Aber auf dem Wisch steht ja deutlich alleinige Sorge usw. Da müssten die irgendwann nachgeben.ggf die Rechtsbelehrung aus dem inet mitbringen für was der NegativBescheid ist? Wo ei das schon nervt.
Andererseits ja richtig sich das zeigen zu lassen. Wer weiß was manche sonst für ein Unsinn treiben würden.
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Ich hab für den Junior ein Tagesgeld-Konto auf meinen Namen eingerichtet, da packe ich regelmäßig Geld drauf und größere Geldgeschenke. So kann sein Vater nicht dran, mit der Bank gab es kein Problem und sollte es bei uns ganz schlecht laufen, wäre das Geld für mich noch im Zugriff. Wenn es so geht wie geplant, wird von dem Geld der Führerschein und das erste Auto bezahlt und je nach Ausbildungsgang, bekommt er dann den Rest ausgezahlt oder es fließt in die Ausbildung.
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Laut Gesetzgeber hat der oder haben die Sorgeberechtigten die Vermögenssorge. Sorgeberechtigt können übrigens eine Reihe Leute sein. Denkbar sind neben Mutter und/oder Vater nach heutigem Recht ggfls. auch diverse andere Personen ... Oder das Jugendamt, ein eingesetzter Vormund, Adoptivelter. Und noch mehr.
Man kann nur hoffern, dass die Bank bei der Eröffnung eines Kontos für eine minderjährige Person genau dies immer abfragt und sich durch eine Behördenbescheinigung bestätigen lässt. Denn ob jeder, der ein Kind geboren hat oder mal im Rechtsstatus Elter war, dies auch heute noch ist, ist nicht zwingend.
Wird so eine Bescheinigung nur von Alleinerziehenden verlangt werden (und nicht standardmäßig von jeder Familie, die ein Konto fürs Kind eröffnet) oder aber "nur" eine Kontoeröffnung mit Unterschrift von Vater und Mutter ermöglicht werden, dann ist dies schlicht rassistisch und ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz. Dass Frauen nicht voll geschäftsfähig sind, zB nur mit schriftlicher Einwilligung des Ehemanns eine Arbeit aufnehmen durften, ist Jahrzehnte her. Wenn der Threadstarterin nicht geglaubt wird, sie sei alleine sorgeberechtigt (was sie mit ihrer Unterschrift ja rechtskräftig bestätigt), warum glaubt die Bank das "Ehepaar Mustermann"? Da könnte das Familiengericht theoretisch doch längst das Sorgerecht entzogen haben. Wer weiß es?
Angst hat die Bank, in Regress genommen zu werden. Das würde sie aber auch, wenn sie Geldgeschäfte mit mir abwickelt, obwohl ich vielleicht längst entmündigt bin ... Das kontrolliert sie aber nicht.
Diese Zettel mit der Unterschrift "beide Eltern" stammen bei den Banken wohl noch aus der Zeit, als Scheidung möglich wurde und auch die Mutter gleichberechtigt über das Vermögen des Kindes verfügen konnte. Da wurde dann schnell klassischerweise die väterliche Unterschrift bei Geldgeschäften mit eingefordert, damit der Vater ja den Zugriff hat. Zuende gedacht, eine zutiefst rassistische Vorgehensweise, denn: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Das nur als "Argumentationshilfe", falls einem passiert, was Ella81 passiert und man Lust auf Streit hat.
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wow, vielen lieben dank für die vielen Antworten, insbesondere auch an volleybap.ich denke, ich bin argumentativ nun ausreichend gerüstet, um nochmal das Gespräch zu suchen. Vielen dank nochmal!!!
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Laut Gesetzgeber hat der oder haben die Sorgeberechtigten die Vermögenssorge. Sorgeberechtigt können übrigens eine Reihe Leute sein. Denkbar sind neben Mutter und/oder Vater nach heutigem Recht ggfls. auch diverse andere Personen ... Oder das Jugendamt, ein eingesetzter Vormund, Adoptivelter. Und noch mehr.
Man kann nur hoffern, dass die Bank bei der Eröffnung eines Kontos für eine minderjährige Person genau dies immer abfragt und sich durch eine Behördenbescheinigung bestätigen lässt. Denn ob jeder, der ein Kind geboren hat oder mal im Rechtsstatus Elter war, dies auch heute noch ist, ist nicht zwingend.
Wird so eine Bescheinigung nur von Alleinerziehenden verlangt werden (und nicht standardmäßig von jeder Familie, die ein Konto fürs Kind eröffnet) oder aber "nur" eine Kontoeröffnung mit Unterschrift von Vater und Mutter ermöglicht werden, dann ist dies schlicht rassistisch und ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz. Dass Frauen nicht voll geschäftsfähig sind, zB nur mit schriftlicher Einwilligung des Ehemanns eine Arbeit aufnehmen durften, ist Jahrzehnte her. Wenn der Threadstarterin nicht geglaubt wird, sie sei alleine sorgeberechtigt (was sie mit ihrer Unterschrift ja rechtskräftig bestätigt), warum glaubt die Bank das "Ehepaar Mustermann"? Da könnte das Familiengericht theoretisch doch längst das Sorgerecht entzogen haben. Wer weiß es?
Angst hat die Bank, in Regress genommen zu werden. Das würde sie aber auch, wenn sie Geldgeschäfte mit mir abwickelt, obwohl ich vielleicht längst entmündigt bin ... Das kontrolliert sie aber nicht.
Diese Zettel mit der Unterschrift "beide Eltern" stammen bei den Banken wohl noch aus der Zeit, als Scheidung möglich wurde und auch die Mutter gleichberechtigt über das Vermögen des Kindes verfügen konnte. Da wurde dann schnell klassischerweise die väterliche Unterschrift bei Geldgeschäften mit eingefordert, damit der Vater ja den Zugriff hat. Zuende gedacht, eine zutiefst rassistische Vorgehensweise, denn: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Das nur als "Argumentationshilfe", falls einem passiert, was Ella81 passiert und man Lust auf Streit hat.
Das merk ich mir Mal. Ich scheitere bei der Anmeldung in der Musikschule fürs Baby singen ab Oktober. Die weigern sich mit der Warteliste weil der Vater mit Unterschrift fehlt. Trotztz negativ Bescheid. Hab erklärt das seine Unterschrift ungültig ist weil er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat. Sie bestehen auf die Unterschrift.Hört sich doof an.
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das würde ich auch nicht zum singen hingehen - wer sich so dämlich anstellt
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Leider in der Stadt der einzige Anbieter. Hier gibt es nichtmal eine traditionelle Krabbelgruppe oder ähnliches.