Hi,
ich war nun sehr lange nicht im Forum, da es mir nicht gut ging,
ich brauche aber bitte trotzdem eure Hilfe.
Die Geschichte meines Mannes und den zwei Stiefkindern (11+10)
läuft nun auf eine Verhandlung hinaus.
Wir haben ein Schreiben erhalten, was im Betreff lautet "Umgangsrecht"
und in dem steht, dass es immer wieder seitens des KV zu zahlreichen
Enttäuschungen gekommen sei und die Tochter sich nun keine Verbindung mehr
zum KV wünsche. Im Anhang befände sich eine Sorgerechtsvollmacht, würde die
nicht bis Freitag unterzeichnet werden, so müsse man das ASR bei Gericht einklagen,
dies sei den Kindern zu ersparen.
Ich verfasse gerade ein Schreiben, nach Telefon-Rücksprache mit einem Anwalt der Rechtschutzversicherung.
Dieser meinte eine Fristverlängerung sei hier nicht günstig. Die Gegenpartei müsse diese nicht annehmen.
Ich fand die Frist nämlich etwas knapp so etwas zu entscheiden (Eingang Schreiben 16.)
Nun gut, ich fragte weiter, ob ich schon Gegenargumente bringen soll, warum wir nur einem Teil oder gar keinem
der Vollmacht zustimmen. Er fand das hilfreich, sagte, wenn man was hat soll man es vortragen.
Jetzt wollte ich aber noch euch fragen, denn mein Mann möchte eigentlich nicht vorgreifen und sich alle Argumente
für das Gericht aufheben. Er hat Sorge seine EX sei dann vorgewarnt.
Ich fand es vorab schriftlich besser, da es mündlich evtl. nicht so wirkt. Was meint ihr?
Und wäre es frech den gegnerischen Anwalt erst einmal nach den Gründen zu fragen?
Denn er schreibt Betreff "Umgang" und dann über den Umgang, aber hinten in der Vollmacht "der Umgang bleibt davon unberührt"
Nennt aber gar keinen Grund, warum die Mutter plötzlich eine Sorgerechtsvollmacht braucht?!
Vielen lieben Dank
Und soll man zum Umgang dann auch was erwähnen?
Mein Mann möchte das dann mit in die Verhandlung aufnehmen lassen.