Sorgerechtsentzug

  • Hi,


    ich war nun sehr lange nicht im Forum, da es mir nicht gut ging,
    ich brauche aber bitte trotzdem eure Hilfe.


    Die Geschichte meines Mannes und den zwei Stiefkindern (11+10)
    läuft nun auf eine Verhandlung hinaus.


    Wir haben ein Schreiben erhalten, was im Betreff lautet "Umgangsrecht"
    und in dem steht, dass es immer wieder seitens des KV zu zahlreichen
    Enttäuschungen gekommen sei und die Tochter sich nun keine Verbindung mehr
    zum KV wünsche. Im Anhang befände sich eine Sorgerechtsvollmacht, würde die
    nicht bis Freitag unterzeichnet werden, so müsse man das ASR bei Gericht einklagen,
    dies sei den Kindern zu ersparen.


    Ich verfasse gerade ein Schreiben, nach Telefon-Rücksprache mit einem Anwalt der Rechtschutzversicherung.
    Dieser meinte eine Fristverlängerung sei hier nicht günstig. Die Gegenpartei müsse diese nicht annehmen.
    Ich fand die Frist nämlich etwas knapp so etwas zu entscheiden (Eingang Schreiben 16.)
    Nun gut, ich fragte weiter, ob ich schon Gegenargumente bringen soll, warum wir nur einem Teil oder gar keinem
    der Vollmacht zustimmen. Er fand das hilfreich, sagte, wenn man was hat soll man es vortragen.


    Jetzt wollte ich aber noch euch fragen, denn mein Mann möchte eigentlich nicht vorgreifen und sich alle Argumente
    für das Gericht aufheben. Er hat Sorge seine EX sei dann vorgewarnt.
    Ich fand es vorab schriftlich besser, da es mündlich evtl. nicht so wirkt. Was meint ihr?


    Und wäre es frech den gegnerischen Anwalt erst einmal nach den Gründen zu fragen?
    Denn er schreibt Betreff "Umgang" und dann über den Umgang, aber hinten in der Vollmacht "der Umgang bleibt davon unberührt"
    Nennt aber gar keinen Grund, warum die Mutter plötzlich eine Sorgerechtsvollmacht braucht?!


    Vielen lieben Dank


    Und soll man zum Umgang dann auch was erwähnen?
    Mein Mann möchte das dann mit in die Verhandlung aufnehmen lassen.

  • Hallo,



    ich würde dazu auch nichts sagen.



    Ihr werdet ja sowieso zu einer Stellungnahme vom Gericht aufgefordert wenn es zum Antrag auf das alleinige Sorgerecht von der Gegenseite kommt

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Hallo,


    ich verstehe nicht, was der Anwalt schreibt....was sind die weiteren Enttäuschungen? Und was hat das jetzt mit dem Sorgerecht zu tun?
    Der Umgang soll so weiterlaufen wie bisher? So enttäuscht sind die Kinder dann doch nicht, wenn sie zum Umgang kommen?
    Oder gibt's eh keinen und das bleibt so?


    Normalerweise schraubt man da am Umgang und nicht am SR....hm


    Ich blicks grad ned.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!


  • also bei mir war es bis jetzt immer so :lgh



    Normaler Weise wird vom Gericht auch grob in Aussicht gestellt wieviel Erfolgschancen der Antrag haben dürfte.



    Der gegnerische Anwalt will euch nur Angst machen damit Ihr unterschreibt.


    Der, der was will muss begründen warum er das will. Wäre ja noch schöner ansonsten.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Danke Tanimami73,


    genau DAS verstehe ich halt auch nicht!
    Ich rätsle auch die ganze Zeit, ob vielleicht die KM an dem
    Tag gar nicht persönlich beim Anwalt war und dann keine Vollmacht für
    "elterliche Sorge" vorlag und er deswegen "Umgang" genommen hat.
    Er schrieb nämlich zu Beginn "Ihnen ist die Vertretung Ihrer geschiedenen Ehefrau....bekannt"


    Oder braucht man nicht immer extra eine Vollmacht?


    Oder will er mit "Ihre Tochter wünscht sich keine weitere Verbindung zu Ihnen"
    sagen, dass jetzt alles was mit dem KV zu tun hat abgebrochen werden soll = Sorgerechtsvollmacht.


    Ich blicke es auch überhaupt nicht, der Anwalt von der Hotline sieht auch keine Verbindung.


    Deshalb wollte ich jetzt fast schreiben, ob der Anwalt mal paar Gründe rüberwachsen lassen kann :P


    Ach ja, der Umgang wurde Ende Oktober abgebrochen, nachdem die Kinder enttäuscht waren nur
    eine mündliche Einladung zum 40. des KV erhalten zu haben und keine Karte. Das ist auch der KM und Oma
    ganz klar, dass man da Karten verschickt.

  • Hallo Falbala_2,


    so denn das Schreiben nicht von einem deutschen Gericht ist, musst Du weder nach einer Fristverlängerung bitten, noch Argumente vorbringen oder sonstige ganz dolle-strategischen Maßnahmen ergreifen. Du kannst Dich einfach zurücklehnen und denken "so ein Quark".


    Sollte dieses Anliegen tatsächlich vor einem Familiengericht angehört werden, so reicht es eigentlich zu betonen, dass man für alle Entscheidungen, die zu treffen sind, immer erreichbar ist. Es besteht keinerlei Anlass, irgendjemandem das Sorgerecht zu übertragen nur weil das Kind diese seit einigen Wochen kein Umgang wahrnehmen möchte (oder gibt es noch andere Gründe?)


    Meine Hauptsorge wäre in Eurem Falle sowieso nicht das Sorgerecht, sondern der Umgang.
    Was tut Dein Lebensgefährte, um das Problem mit dem Umgang zu lösen? Hat er sich hier auch mit dem Anwalt beraten?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Beide involvierten Anwälte scheinen hier mit Schwung eine Sache vollständig an die Wand zu fahren. Sowohl was der eine Anwalt schreibt als auch was der andere Anwalt telefonisch empfiehlt ist vollständiger Murks.



    Aber auch das passt irgendwie zur sich immer wieder darstellenden Gesamtgeschichte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Kind will keinerlei Verbindung zum Vater. Das beinhaltet auch das sorgerecht scheinbar.


    Die Vollmacht ist eine generalvollmacht, die eigentlich immer gleich aufgestellt ist. Damit übergibt der Vater seine Rechte freiwillig an die Mutter. Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.


    In diesen Vollmachten steht immer das mit dem Umgang, weil es auch so ist. Nur weil der Vater die Mutter bevollmächtigt, heißt das nicht, dass er deswegen auf Umgang verzichtet. Sorgerecht und umgangsrecht ist unabhängig von einander.


    Die Mutter schickt dem Vater diese Vollmacht um das außergerichtlich zu erledigen. Wenn er nicht freiwillig verzichtet (mit der Möglichkeit jederzeit zu widerrufen), will sie klagen. Sollte in dem Fall das sorgerecht auf die Mutter übergehen, ist es schwer das zurück zu bekommen.


    Wenn Kind keinen Umgang wünscht, ist es auf Dauer da sicher schwer zu argumentieren, dass man die Belange des Kindes noch im Blick hat.


    Ich würde schleunigst das mit dem Umgang in Angriff nehmen.

  • Volleybap, warum ist es Murks was der Anwalt mir sagte?
    Ich habe gerade das Schreiben fertig verfasst an die Gegenseite.
    Auf wen kann ich mich denn dann noch verlassen?


    In Wirklichkeit geht es der Mutter nicht darum, dass sie leichter an die
    Unterschriften kommen will. Das ist Quatsch. Mein Mann ist im selben Ort und
    immer greifbar, das hat nun 7 Jahre geklappt und da waren vielleicht 3-4 Unterschriften,
    die mein Mann immer sofort geleistet hat, bis auf die eine, die er nicht in ihrem Wohnzimmer
    unterschreiben wollte, sondern daheim, nachdem er in der Psychiatrie angerufen hatte und da
    wurde er sauber von ihr vera......... und dann war sie stinkig, dass ihr Plan nicht aufging.
    Klar ist es dann ohne Unterschrift bequemer und wenn man erst hinterher Bericht erstatten muss.


    Es geht gerade um den Übertritt, dem er nicht zustimmen will und darum den KV komplett
    zu entfremden, aus Rache, das sagte sie auch mal und darum ihn in die Schranken zu weisen.
    "du gehst ohne mein Wissen in die Schule, also bekommst du die Quittung" - wie eigentlich IMMER!


    Punkt 1 der Vollmacht ist übringens der Aufenthalt, der bei der Mutter liegen soll.
    Ist das dann schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    Jederzeit widerrufen klingt gut, jedoch sieht die Vollmacht vor, dass dies nur unter triftigen Gründen
    und nach einem Gespräch beim Jugendamt möglich sein soll.


    Dem KV wird doch nicht das SR entzogen, nur weil er nicht unterschreibt oder?


    Und nur weil er derzeit wieder mal keinen Umgang hat heißt das doch nicht, dass er sich bei den
    anderen Sachen dann nicht mehr einbringen braucht.
    Zum Informationsrecht: Hat vorher nie geklappt!


    Jetzt bin ich echt unsicher. Dachte echt die hat keine Chance.

  • Ich habe gerade das Schreiben fertig verfasst an die Gegenseite.
    Auf wen kann ich mich denn dann noch verlassen?


    ich finde es auf der einen Seite ja toll, wie sehr Du Dich "für" Deinen Mann, und "Beutekind" einsetzt....
    aber-
    ich denke, es kommt ziemlich schnell raus, ob Du geschrieben hast, oder Dein Mann-
    das wird "keinen schlanken Fuss" machen :-( und kann schnell zum Bumerang werden-
    Warum fällt es Dir so schwer, "diese" Sache alleine Deinem Mann zu überlassen?


    Ich sehe, was Deine Gedanken sind-
    aber in diesem Fall interessieren nur die Gedanken und Vorstellungen Deines Mannes und, was er weiter tun möchte :frag


    ansonsten ist das vergebene Liebesmüh (immerhin müsste er in einem eventuellen Verfahren ja selber argumentieren!)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hallo Luchsie,


    danke, es freut mich sehr wieder von dir zu hören.
    Woran soll man merken, dass er das nicht verfasst hat?


    Es ist für mich gerade echt hart überall zu hören, dass ich mich nicht einmischen soll,
    denn das möchte ich eigentlich gar nicht :-(
    Ich hatte meinen eigenen, harten Sorgerechtsstreit, habe heute meinen 1. Urlaubstag
    und die Sch..... voll von Gestreite!!!! Glaube mir :-(


    Aber der Grund ist, dass mein Mann nicht mehr kann. Ihn nimmt das Thema so mit, dass
    ihm oft schlecht wird beim Reden darüber inkl. Panikattacken/Schweißausbrüchen. Das ist jetzt soweit, dass er
    auf Kur gehen wird.


    Erst wollte er deshalb alles ganz aufgeben, dann hat er aber Angst seine Kinder komplett zu verlieren, vor allem auch
    in Hinblick auf das Erwachsenen-Alter.
    Jetzt nimmt er das erste Mal nochmal alle Kraft zusammen und redet auch das erste Mal von Gericht und
    da will ich ihn unterstützen, da ich denke das mit dem Umgang ist schon lange überfällig!
    Er bat mich darum das alles zu erledigen und ja, ich tue dies aus Liebe. Führe die Telefonate mit dem Anwalt usw.
    Das mit dem Jugendamt klärt er selbst, da werde ich mich nicht reinhängen.


    Wer bitte lässt seinen Partner denn dann hängen?


    Ich verstehe, was ihr sagen wollt und unter "normalen Umständen" stimme ich voll zu, aber
    es gibt halt auch immer mal besondere Umstände die besondere Maßnahmen bedürfen, so meine Meinung.

  • Falbala_2
    der Punkt ist nicht, dass Du nicht hinter Deinem Mann stehen sollst, und ihm natürlich den Rücken stärken, und ihn auffangen sollst etc....
    gib ihm glückliche Momente!


    der Punkt ist,
    dass er in einer evtl. Gerichtsverhandlung/einem ggf. anstehenden Gutachten auf jeden Fall "durch die Mangel" gedreht wird-
    bei hartnäckigen Nachfragen, wie er was in welchem Schreiben gemeint hat, wird er (wenn ich Deine Worte richtig deute) schnell
    "zusammenbrechen" :-(


    aber, die Telefonate/Schriftstücke etc. muss er selber führen, damit er weiss, was er wie gesagt hat-
    ansonsten besteht mEn. schon das Risiko, dass er mdl. dann nicht so argumentiert, wie das schriftlich (weil von Dir ;-) ) erfolt ist-


    hart gesagt ist es sein "Kampf", nicht Deiner... und ich persönlich glaube nicht, dass es Eurer Beziehung gut tut, wenn er diesen "verliert"-
    eben, weil er nicht so argumentieren kann (und vielleicht auch will) wie Du :knuddel

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es steht euch ja frei einen Gegenvorschlag zu machen, nämlich eine Vollmacht ohne den Satz mit dem Jugendamt,sondern jederzeit widerrufbar.


    Die auskunftspflicht bezog sich auf dritte, sprich Schule, Arzt etc. Da darf er sich mit der Vollmacht weiterhin selbst informieren. Das wäre beim Verlust des Sorgerechts nicht mehr möglich.


    Und ich meine das jetzt menschlich (nicht rechtlich) völlig ernst: glaubst du nach über 1 Jahr ohne Kontakt (zb) weiß ein Elternteil noch irgendwas über seine Kinder, womit er argumentieren kann gegen die Entscheidung der Mutter? Um eine Entscheidung fürs Kind zu treffen, muss man sein Kind auch im Blick haben. Das ist meine persönliche Meinung. Ein Jahr ohne Kontakt heißt vor Gericht nicht automatisch den Verlust des Sorgerechtes. Kein Kontakt ist kein Grund.


    Und ja, Engagement von der Stiefmutter kann böse nach hinten los gehen. Wenn er selbst nicht in der Lage ist einen Brief zu schreiben, wie soll er sich adäquat um sein Kind kümmern. Wenn die km das weiß, wird sie bzw. der Anwalt ihn vor Gericht auseinander nehmen. Die sind im Sorgerechtsstreit nicht zimperlich, erst recht, wenn der Gegner ein psychisches Wrack ist.


    Keine Ahnung, ob das Sinn macht, was ich jetzt schreibe, aber das sagt mir mein Bauchgefühl:


    Gebt die widerrufbar Vollmacht, geht zum Jugendamt und schildert die momentane gesundheitliche Situation und vereinbart weitere Schritte bezgl. Umgang wenn es deinem Mann besser geht. „Krankheitseinsicht“ ist immer besser als vor Gericht nieder gemacht zu werden. Er muss diesen mitunter langen Kampf ja irgendwie durchstehen. Wenn es schon bei einem brief scheitert, wird das vor Gericht echt übel. Ein Gutachten könnte auch angeleiert werde, dann zieht sich das über Monate.


    Zu dem Absatz mit dem gewöhnlichen Aufenthalt. Das ist auch wieder so ne standardfloskel. Dadurch, dass das Kind mit seiner Zustimmung schon länger als 6 Monate bei der Mutter lebt, ist das nur eine schriftliche Fixierung dessen, was sowieso schon so ist. Mit dieser schriftlichen Einverständnis ist es übrigens der km unmöglich das alleinige abr zu beantragen. Das kann sie nur, wenn über den gewöhnlichen Aufenthalt gestritten wird. (Genau diese Situation habe ich nämlich, nur von der anderen Seite aus gesehen. Kv hat schriftliche Einverständniserklärung geschickt, damit ich ihn nicht auf das abr verklagen kann) solange sie nicht das alleinige abr hat, darf sie auch nicht einfach umziehen. Steht von Umzug da irgendwas drin?

  • Ah okay, du meinst es reicht nicht aus, wenn er die Schriftstück liest, weil
    die Argumente nicht verinnerlicht sind?


    Und du denkst es könnte Probleme geben, wenn er verliert?


    Man muss ehrlich sagen, dass er auch nicht immer an alle Dinge denkt. Oft die wichtigsten Argumente
    komplett außen vor lässt.


    Aber ja, ich rede nochmal mit ihm, werde mal einwerfen, dass er die Argumente selbst geschrieben haben sollte.
    Es reicht dann ja, dass ich die Stichpunkte erfasse und ihm vorlege, damit er eben nichts vergisst.


    Ich wäre ja froh, wenn ich am besten gar nichts mehr davon hören und sehen würde.

  • Ja, es wurde an alles gedacht. Es steht drin, dass sie nicht umziehen darf.


    Du meinst also ihm könnte bei Nichtunterzeichnung einer solchen Vollmacht
    das Sorgerecht genommen werden?


    Gut, dann werden wir wohl in Teilbereichen zustimmen und eine eigene Vollmacht
    verfassen, wie schon grob angedacht.
    Diese Klausel mit "der Widerruf bedarf triftigster Gründe..."
    werde ich raus nehmen und "jederzeit widerrufbar" nehmen. Habe ich so auch schon gesehen.


    Darf ich mal fragen, worin überhaupt begründet liegt, warum man jetzt plötzlich
    so eine Vollmacht braucht, nachdem es 7 Jahre lang immer funktionierte?
    Ich sehe keinen wahren Grund.

  • Bloß keine Vollmacht ausstellen! Auch nicht teilweise!


    Was das allein mit den Kindern macht wenn die das lesen


    Was soll passieren? Das der Vater das Sorgerecht verliert? Mit der Vollmacht ist er es los.


    Und wie wahrscheinlich ist es, das gemeinsame Sorgerecht zu verlieren vor Gericht? Die Chance ist minimal.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Steht auf und kämpft verdammt nochmal und lasst euch keine Angst machen. Angst ist ein schlechter Ratgeber.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.