Diesen Monat gab's kein Unterhalt

  • Diesen Monat hat mein Exmann keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt.
    Er bezahlt so ca. 500€ für alle 3 zusammen.
    Auf meine Nachfrage ob er den Unterhalt ans JA überwiesen hat, hätte ja sein können dass es am JA liegt, kam diese Antwort: Ich überweise nicht, dass wird vom Gehalt gepfändet. Und da ich Elternzeit hatte, gab's auch nicht genug Gehalt um was zu pfänden.


    Darf er das so einfach? Ich mein, ist ja toll wenn er in Elternzeit geht, hätte ich mir damals auch gewünscht aber dafür seine anderen Kinder schlechter stellen kann doch nicht sein. Und dann gerade jetzt wo Schulanfang ist und man alles neu kaufen muss (Kleidung, Schuhe, Schulsachen, etc), aber das muss ich euch ja nicht erzählen.


    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von Melanie78 ()

  • Hallo Melanie78,


    beantrage noch in diesem Monat Unterhaltsvorschuss für die Kinder.
    Die Beistandschaft des Jugendamts wird sich dann mit Kindesvater auseinandersetzen.
    Falls das Jugendamt der Meinung ist, Kindesvaters Verhalten sei rechtmäßig, wird dann eben die öffentliche Hand einspringen.
    Falls das Jugendamt nicht dieser Meinung ist, werden sie es sein, die Kindesvater überzeugen.


    Meine Meinung zur Rechtslage:
    Nein, Kindesvater darf sich nicht einfach beruflich schlechter stellen wenn er dadurch der Verantwortung für seine ersten drei Kinder nicht gerecht werden kann.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die das Stichwort "Schule" gelesen, das Alter der Kinder überschlagen und mal nachgerechnet hat und nun meint, du solltest auf jeden Fall Unterhaltsvorschuss beantragen!

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Guten morgen,


    Erkundige dich mal bei deinem Anwalt, aber für den laufenden Unterhalt kann der selbstbehalt beim pfänden soweit ich weiß auf hartz 4 Niveau abgesenkt werden. Das muss aber dann berechnet werden, wie viel das genau ist. Kommt dann auf seine Miete und so an.


    Und ich würde auch gleich nachfragen, ob das rechtens ist mit der elternzeit. Weniger Unterhalt darf er mmn erst nach einer abänderungsklage bezahlen. Solange bleibt es dabei und er häuft gerade massiv Schulden an.


    Lg

  • Der Pfändungsbeschluss liegt ja beim Arbeitgeber vor. Der hat jetzt entsprechend die Pfändung nicht ausgeführt, weil die Gehaltszahlung unterhalb des Selbstbehaltes liegt, den der Gerichtsvollzieher angesetzt hat. Der Arbeitgeber ist also raus aus der Sache.


    Das involvierte Jugendamt, über das ja die Zahlung läuft - die Beistandschaft mutmaßlich - müsste jetzt aktiv werden. Zum einen gibt es ja eine Elterngeldzahlung, auf die Zugriff genommen werden könnte. Zum anderen müsste die Beistandschaft prüfen, ob die Elternzeitnahme des Vaters rechtens ist in Bezug auf die Unterhaltszahlungen. Der Vater hat sich ja noch nicht verneinend geäußert, sondern nur darauf verwiesen, dass bisher halt "automatisch" vom Lohn abgezogen worden ist ...


    Der Prüfvorgang wird etwas dauern, wenn der Vater nicht freiwillig zahlt. Da wäre es halt wichtig zu wissen, ob der Vater in eine (übliche zweimonatige) Elternzeit geht oder etwa länger. Blöde ist: Er scheint mangelfall zu sein. Man kann die fehlende Summe also kaum "hinterherpfänden". Selbst wenn er unberechtigt in die Elternzeit geht, ist trotzdem in der Praxis nichts zu holen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er in Elternzeit ist - gilt es als nicht erwerbstätig - da sinkt sein Selbstbehalt um gute 300 Euro.
    Wenn er nur die klassischen 2 Monate EZ macht - müßte er eh weiter zahlen - bis zu 6 Monate sollte man überbrücken.
    Wenn er Aufstocker ist - sollte er die Unterhaltsurkunde beim Amt einreichen.
    Pfänden kann man nicht nur das Gehalt - sondern auch die Konten oder Vermögen.


    Lies dir das mal durch Hausmann

  • Der Pfändungsbeschluss liegt ja beim Arbeitgeber vor. Der hat jetzt entsprechend die Pfändung nicht ausgeführt, weil die Gehaltszahlung unterhalb des Selbstbehaltes liegt, den der Gerichtsvollzieher angesetzt hat. Der Arbeitgeber ist also raus aus der Sache.


    Das involvierte Jugendamt, über das ja die Zahlung läuft - die Beistandschaft mutmaßlich - müsste jetzt aktiv werden. Zum einen gibt es ja eine Elterngeldzahlung, auf die Zugriff genommen werden könnte. Zum anderen müsste die Beistandschaft prüfen, ob die Elternzeitnahme des Vaters rechtens ist in Bezug auf die Unterhaltszahlungen. Der Vater hat sich ja noch nicht verneinend geäußert, sondern nur darauf verwiesen, dass bisher halt "automatisch" vom Lohn abgezogen worden ist ...


    Der Prüfvorgang wird etwas dauern, wenn der Vater nicht freiwillig zahlt. Da wäre es halt wichtig zu wissen, ob der Vater in eine (übliche zweimonatige) Elternzeit geht oder etwa länger. Blöde ist: Er scheint mangelfall zu sein. Man kann die fehlende Summe also kaum "hinterherpfänden". Selbst wenn er unberechtigt in die Elternzeit geht, ist trotzdem in der Praxis nichts zu holen.


    Elterngeld ist nicht pfändbar.


    Paragraph 54 SGB:


    (...)


    3) Unpfändbar sind Ansprüche auf



    1. Elterngeld und Betreuungsgeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge sowie dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder,

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • ggfls. bekommt er aber (anteiliges) Weihnachtsgeld - da wäre alles was 500 Euro übersteigt pfändbar.


    Du solltest dringend mit der Beistandschaft/Anwalt zusammensetzen und das ganz klar kommunizieren
    a) Hausmann-Regelung
    b) 6 Monate müßte er eh ohne Abänderung zahlen
    c) wenn dann sinkt sein SB (nicht erwerbstätig)
    d) wann nimm er die Beschäftigung wieder auf ggfls. Pfändung in den Monaten mit Sonderzahlungen

  • ggfls. bekommt er aber (anteiliges) Weihnachtsgeld - da wäre alles was 500 Euro übersteigt pfändbar.


    Du solltest dringend mit der Beistandschaft/Anwalt zusammensetzen und das ganz klar kommunizieren
    a) Hausmann-Regelung
    b) 6 Monate müßte er eh ohne Abänderung zahlen
    c) wenn dann sinkt sein SB (nicht erwerbstätig)
    d) wann nimm er die Beschäftigung wieder auf ggfls. Pfändung in den Monaten mit Sonderzahlungen

    http://juris.bundesgerichtshof…88&nr=70448&pos=7&anz=515

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Tomtomsen, liest du deine Links eigentlich, die du postest? Natürlich kann auch Elterngeld gepfändet werden (wie auch dein Link differenziert). Allerdings nur oberhalb einer bestimmten, festgelegten Summe. Wenn hier also der vater Elterngeld oberhalb dieser Summe beziehen würde, könnte da auch drauf zugegriffen werden.
    Allerdings wissen wir, dass er mangelfall ist. Damit wird das Elterngeld mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht pfändbar sein.


    Das von dir verlinkte Urteil hat neben heute so nicht mehr erträglichen Aussagen zur Gleichberechtigung (das Urteil spricht von "Rollentausch", wenn es um die Kinderbetreuung durch Mutter/Vater geht. Das wäre heute hoffentlich nicht mehr möglich. Die Mutter als gesetzt in der Rolle als Betreuerin des Kindes zu sehen, ist nun wirklich letztes Jahrtausend) vor allem deutliche Aussagen dazu, dass eben nicht so einfach jemand in Elternzeit gehen kann, um damit Unterhaltszahlungen einzuschränken. Es müsste ein Vorteil für die neue Familie entstehen, der nachgewiesen so groß ist, dass die Nachteile für die "Altfamilie" damit überboten werden würden.
    In der Praxis könnte man schlicht den Nachweis verlangen, dass hier der Vater in der Elternzeit deutlich weniger verdient als die Mutter des neuen Kindes, die nicht in die Elternzeit geht, sondern das Geld für die Familie beibringt. Sollte dies nicht der Fall sein, führt dein verlinktes Urteil aus, besteht kein Anspruch auf Elternzeit. (Offen wäre hier, wenn der Besserverdiener die 2 Monate Zusatzelternzeit ziehen würde, auf die bei Elternzeitleisterwechsel mittlerweile Anspruch besteht. )


    Kurz zusammengefasst: Die von dir intendierten Behauptungen, es gäbe keine Pfändungsmöglichkeit und gegen Erziehungszeiten könne man keinen Einspruch einlegen, wenn Ex dadurch nicht zahlt, sind durch die Links nicht gedeckt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass wenn der KV erneut verheiratet ist und seine Frau nun wieder arbeiten geht, wenn sie ihm Unterhalt schuldet, darf dieser auch gepfändet werden bzw kann der selbstbehalt abgesenkt werden. Vielleicht kann die beistandschaft oder der Anwalt Licht ins dunkel bringen.


    Ich würde jedenfalls zügig reagieren, wenn er schon ein mangelfall ist, ist da auf kurz oder lang nicht viel "nachzupfänden".


    Hast du in Betracht gezogen eine kontopfändung vorzunehmen? Vielleicht ist da was zu holen in der elternzeit.

  • Also, nächste Woche Donnerstag hab ich Termin bei einer Anwältin die sich da ganz gut auskennt. Konto ist von ihm schon gepfändet aber alles Geld geht auf das Konto seiner Frau. Die arbeitet soviel ich weiss nicht weil in der Zeit wo er in Elternzeit war waren die im Urlaub. Jetzt auch wieder, dafür ist Geld da

  • Also, nächste Woche Donnerstag hab ich Termin bei einer Anwältin die sich da ganz gut auskennt. Konto ist von ihm schon gepfändet aber alles Geld geht auf das Konto seiner Frau. Die arbeitet soviel ich weiss nicht weil in der Zeit wo er in Elternzeit war waren die im Urlaub. Jetzt auch wieder, dafür ist Geld da


    Gewöhne Dich daran, KV von Tochterkind ist seit 4 Jahren in Insolvenz und fährt jedes 3 x in Urlaub (davon 2 x mindestens Ausland).... :-D Aufregen lohnt nicht, schadet nur Dir selbst... :rauchen

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Tomtomsen, liest du deine Links eigentlich, die du postest? Natürlich kann auch Elterngeld gepfändet werden (wie auch dein Link differenziert). Allerdings nur oberhalb einer bestimmten, festgelegten Summe. Wenn hier also der vater Elterngeld oberhalb dieser Summe beziehen würde, könnte da auch drauf zugegriffen werden.
    Allerdings wissen wir, dass er mangelfall ist. Damit wird das Elterngeld mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht pfändbar sein.


    Das von dir verlinkte Urteil hat neben heute so nicht mehr erträglichen Aussagen zur Gleichberechtigung (das Urteil spricht von "Rollentausch", wenn es um die Kinderbetreuung durch Mutter/Vater geht. Das wäre heute hoffentlich nicht mehr möglich. Die Mutter als gesetzt in der Rolle als Betreuerin des Kindes zu sehen, ist nun wirklich letztes Jahrtausend) vor allem deutliche Aussagen dazu, dass eben nicht so einfach jemand in Elternzeit gehen kann, um damit Unterhaltszahlungen einzuschränken. Es müsste ein Vorteil für die neue Familie entstehen, der nachgewiesen so groß ist, dass die Nachteile für die "Altfamilie" damit überboten werden würden.
    In der Praxis könnte man schlicht den Nachweis verlangen, dass hier der Vater in der Elternzeit deutlich weniger verdient als die Mutter des neuen Kindes, die nicht in die Elternzeit geht, sondern das Geld für die Familie beibringt. Sollte dies nicht der Fall sein, führt dein verlinktes Urteil aus, besteht kein Anspruch auf Elternzeit. (Offen wäre hier, wenn der Besserverdiener die 2 Monate Zusatzelternzeit ziehen würde, auf die bei Elternzeitleisterwechsel mittlerweile Anspruch besteht. )


    Kurz zusammengefasst: Die von dir intendierten Behauptungen, es gäbe keine Pfändungsmöglichkeit und gegen Erziehungszeiten könne man keinen Einspruch einlegen, wenn Ex dadurch nicht zahlt, sind durch die Links nicht gedeckt.




    Naja, kein Gesetz ohne Ausnahme.


    wenn man so argumentiert, kann man auch sagen es gibt keine Unterhaltspflicht, bei 50% der Unterhaltspflichtigen die nicht zahlen.




    Das Urteil ist von 2015.




    Der BGH hat damit doch einen Präzidenzfall geschaffen. Jeder Vater der in Elternzeit geht, darf dann nicht anders behandelt werden als eine Mutter. Jegliche anderslautenden Urteile vom BGH fallen vor dem EUGH wie Pappmaché.



    Zum Thema Rollentausch bei Mehrverdienern.




    Für einen Unterhalt nach § 1615 l BGB sei der Lebensgefährte der Antragstellerin nur in Höhe von rund 168 € leistungsfähig, was zusammen mit dem Elterngeld einen auch um Synergieeffekte von 10 % gekürzten notwendigen Selbstbehalt nicht erreiche.



    Ich habe jetzt nicht durchgerechnet, aber der LG der Antragstellerin ist sicher kein Topverdiener

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Heute kamen vom JA seine Lohnabrechnungen. Er hat von 20 Juli bis 21 August Elternzeit genommen. Somit gibt es für 2 Monate kein Geld. Mit einem lachenden Smilie hat er mir mitgeteilt dass er es nächstes Jahr nochmal so machen wird. Sein Chef macht voll mit.
    Auf meine Frage warum er das macht kam nur ihm wäre egal ob ich Geld bekomme oder nicht.

  • Auf meine Frage warum er das macht kam nur ihm wäre egal ob ich Geld bekomme oder nicht.


    Du hast ihm dann hoffentlich auch gleich gesagt, dass es nicht Geld für Dich ist, sondern das Geld für SEIN Kind.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Er denkt ja ich mach mir von den 450€ ein schönes Leben. Kann mir davon ein Mietshaus leisten, war davon schön fett in den Flitterwochen und und und. Das Schlimme ist das erzählt er ja so jedem, auch den Kindern.
    Er ist der arme Mann dem die geldgeile Ex den letzten Cent aus der Tasche zieht. Dabei will ich ja gar nicht viel nur dass er regelmässig zahlt und nicht so eine linke Nr mit seinem Chef macht.
    Das Schlimme ist ich kann nichts machen. Er hat jetzt 4 Wochen Elternzeit gehabt dafür gab es 2 Monate kein Unterhalt. Weil sein Konto gepfändet ist wo das Elterngeld drauf ging hat er den Lohn den er für 2 Wochen arbeiten bekommen hat, der natürlich unter dem Selbstbehalt war auf das Konto von der Frau überweisen lassen damit es nicht vom Konto gepfändet werden kann da er da ja über der Grenze gewesen ist. Das hab ich alles auf den Lohnzetteln von ihm aber ich kann nichts machen.