Ich muss jetzt auch nochmal nachfragen: Zur Verfügung stehen bei uns:
630 Euro Nettolohn (mein Einkommen als Verkäuferin)
366 Euro plus 192 Euro Kindergeld = 558 Euro "Einkommen Lüddi 10 Jahre alt ( der fällt bei uns dadurch soweiso schon aus der Bedarfsberechnung raus )
192 Euro Kindergeld für meinen Großen (dieser wird bald 16 und ist noch Schüler)
wir sind Aufstocker und erhalten zusätzlich monatlich ca 461,00 Euro zusätzlich Hartz IV.
Wenn ich das richtig sehe wären wir UVG berechtigt (zumindest für meinen Großen) aber angerechnet würde das ganze natürlich trotzdem? Ist richtig oder? :thanks: im Voraus für kommende Antworten.