Beiträge von Hierundjetzt

    Ich muss jetzt auch nochmal nachfragen: Zur Verfügung stehen bei uns:


    630 Euro Nettolohn (mein Einkommen als Verkäuferin)


    366 Euro plus 192 Euro Kindergeld = 558 Euro "Einkommen Lüddi 10 Jahre alt ( der fällt bei uns dadurch soweiso schon aus der Bedarfsberechnung raus )


    192 Euro Kindergeld für meinen Großen (dieser wird bald 16 und ist noch Schüler)


    wir sind Aufstocker und erhalten zusätzlich monatlich ca 461,00 Euro zusätzlich Hartz IV.


    Wenn ich das richtig sehe wären wir UVG berechtigt (zumindest für meinen Großen) aber angerechnet würde das ganze natürlich trotzdem? Ist richtig oder? :thanks: im Voraus für kommende Antworten.

    Huhu Campusmami ,


    ja bin ich auf jeden Fall , bei mir wird eben genauso berechnet :-)


    es kommt nur drauf an wie der SB dann berechnet...die einen lassen sich jeden Monat Kontoauszug und Lohnabrechnung geben und erstatten dann die zuviel abgezogene Leistung (sprich rechnen erst mit 450 und zahlen dann 20 zurück)
    andere widerum berechnen einen normalen Bewilligungsabschnitt (6 Monate) und berechnen dort gleich nur 430 statt 450


    Hoffe ich konnte es einigermaßenb verständlich erklären ;-)

    Einfache Rechnung :


    mal angenommen sie verdient die 450 Euro voll , davon darf sie als Freibetrag die 100 Euro behalten plus 20% was von 101 bis 450 geht , in diesem Falle 70 Euro. Ihr steht also ein Freibetrag von 170 Euro zu.


    Ohne freiwillige Rentenversicherung würde das Amt nun 280 Euro anrechnen. da sie diese aber betreiben möchte muss diese erst zum Abzug gebracht werden sprich :


    450 Euro minus 20 Euro Rente = 430 Euro...diese dann minus 170 Freibetrag = 260 Euro anrechenbares Einkommen

    ich schließe mich teilweise Callie an. Kv vom Großen (14) hatte den letzten Kontakt vor ca 4 Jahren. Davor war knapp 8 Jahre Funkstille. Einerseits bin ich froh gerade wenn es um Entscheidungen geht das ich das alleine regeln kann. Andererseits bin ich so manchen Abend verzweifelt weil ich weiss wie sehr Sohni der Papa fehlt. Er ist sehr sensibel was sowas angeht.


    An den Wochenende wenn der Lüdde abgeholt wird (andere Papa) seh ich seinen Gesichtsausdruck und es tut mir in der Seele weh.

    Hallo Ihr Lieben ,


    ich brauche aich mal wieder Rat. Folgende Situation : Beistandschaft für Sohni (12) beim Jugendamt seit Geburt. Unterhaltstitel auch dort. Letztes Jahr dann Herabsetzung des Titels auf 0 Euro da er man gerade so an seinem Selbstbehalt kratzt bei einer Vollzeitstelle. Heute erreichte mich nun ein Brief von der Unterhaltsvorschussstelle. Da er die aufgelaufenen Rückstände nicht in Raten abzahlt möchten sie nun den Lohn pfänden? :hae:


    Dafür soll ich den beigefügten Antrag auf Prozesskostenbeihilfe ausfüllen? Seh ich das jetzt einfach nur verkehrt mit meinen Gedanken wenn er keinen Unterhalt zahlen kann wat wollen die denn da bei ihm pfänden?


    Anderer Gedankengang ist folgender: Ich fange nächstes Jahr in meinem jetzigen Betrieb (derzeit Minijob) eine betriebliche Umschulung an. Nach der Umschulung läuft möchte Chef mich auf Vollzeit anstellen...Bedeutet für mich ich mache Meldung ans Gericht das Vollzeitstelle und die sagen dann auf einmal: Nun zahlen sie mal schön alles zurück... Ist doch das reinste Minusgeschäft oder seh ich das verkehrt?

    Huhu Ihrs ,


    bitte verschieben falls ich das falsche Unterforum genommen habe.


    Ich hatte heute nachmittag mal wieder ein Pläuschchen mit meiner Schwester. Leider kommen bei uns auch schon manchmal Themen auf wie: Was wird mit den Kindern , Haus und dergleichen wenn wir mal nicht mehr da sind (Unfall oder dergleichen)?


    Momentan beschäftigt uns das Thema Erben. Meine Schwester und mein Schwager haben ein Eigenheim ( noch nicht abbezahlt) und mein Schwager hat einen Sohn aus erster Ehe. Ich selber habe 2 Kinder. Dazu hatten wir heute das Gespräch wie das mit dem erben ist. Sie und Schwager würden gerne ihre Testamente schreiben. (Ohne Notar) Sie würden sich im Todesfall gegenseitig das noch nicht abbezahlte Haus mit allem drum und dran vererben. (Inventar)


    Desweiteren sollen die Kinder (sowohl meine beiden als auch Sohn von Schwager aus erster Ehe) bei Ableben beider zwar das Inventar zu jeweils 1/3 erhalten aber nicht das Haus mit den dadurch verbunden Schulden (gesetz dem Fall es wäre bis dahin nicht abbezahlt) erben.


    Ist dieses überhaupt möglich? Kann man ein Teilerbe annehmen? Oder einfach im Testament vermerken das die Kinder nur das Inventar erhalten sollen? Wir haben beide schon versucht uns schlau zu googeln , sind aber nicht wirklich weit gekommen :-( Vielleicht hat ja einer von Euch schon einmal eine ähnliche Situation gehabt und kann weiterhelfen?


    :thanks: im Voraus

    Wir machen seit 3 Jahren einmal im Jahr ein Wochenende Urlaub auf dem Campingplatz in einer kleinen Selbstversorgerhütte. Mehr ist nicht drin. Die Kids fahren in den Sommerferien zusätzlich per BUT auf verschiedene Tagesfahrten.


    Urlaub mit Papa gibt es nicht. Wird jedes Jahr aufs Neue groß angekündigt und dann wieder abgeblasen ...

    Ah ok danke :-)


    Wie schaut das bei Hartz IV Bezügen aus? Da werden dann auch beide zusammen gerechnet minus 100 Euro Freibetrag minus nochmal 20 % gell? und das was über bleibt wird abgezogen vom Bezug?



    Hucky beide Jobs zusammen würden ca 500 Euro brutto gesamt bringen also noch weit von 800 entfernt. Was hat es denn mit der Gleitzonenregelung auf sich?

    Hallo alle miteinander ,


    ich hab auch mal wieder eine Frage.
    Momentan übe ich einen Minijob mit 35 Stunden im Monat aus (8,50
    Stundenlohn). Nun habe ich die Möglichkeit einen zweiten Minijob dazu
    zubekommen. (ca 20 Stunden in Monat bei 10 Euro die Stunde) Wie erfolgt
    denn jetzt hier die Berechnung? Wird das ganze dann als Midijob gesehen
    oder doch als zwei Minijobs? Sind zwei verschiedene Arbeitgeber.... Und
    was wird dann da alles abgezogen?



    :thanks: :thanks: :thanks:

    bedeutet:


    als beispiel du bekommst sagen wir mal fiktive 860 euro alg 2 im monat...dann bekommst du deine steuerrückerstattung von fiktiven 1200 euro. diese übersteigt bei weitem deinen alg2 bedarf. nun darf diese stuerrückerstattung nicht auf einen monat deines bezuges aufgerechnet werden sondern muss auf 6 monate verteilt werden...sprich 6 monate lang je 200 euro abzug bei deinem alg2 bedarf

    Da die Schulden allein auf deinen Namen laufen wirst du sie auch alleine tragen müssen. Außer Dein Nochmann ist so nett und hilft zum Schuldenabbau mit.


    Könnt ja im Prinzip sonst jeder daher kommen und sagen der und der hat die aber mit mir gemacht ,auch wenn nur mein Name da steht...

    Hallo ,


    hast du denn in dem besagten Schreiben schon einen veränderten Bewilligungsbescheid mitbekommen? Der Freibetrag den du aufführst kommt mir seltsam vor. Wie kommst du bzw das JC denn auf 50 Euro? Normalerweise ist es so das es einen Freibetrag von 100 Euro gibt. Ab dem 101 Euro hoch bis 1000 Euro gibt es noch einmal 20% frei dazu. Rest ist anrechenbar.

    @Volley



    fällt das alles unter § 1605 ? Muss er dann ggf auch Kontoauszüge einreichen? Denn Kreditraten für Haus , Nebenkosten , Versicherungen und so gehen alle von seinem Konto ab



    Dachte das fällt in dem fall nur ein wenn der Zahlungspflichtige nicht oder kaum etwas zahlen kann...