Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ich muss jetzt auch nochmal nachfragen: Zur Verfügung stehen bei uns:


    630 Euro Nettolohn (mein Einkommen als Verkäuferin)


    366 Euro plus 192 Euro Kindergeld = 558 Euro "Einkommen Lüddi 10 Jahre alt ( der fällt bei uns dadurch soweiso schon aus der Bedarfsberechnung raus )


    192 Euro Kindergeld für meinen Großen (dieser wird bald 16 und ist noch Schüler)


    wir sind Aufstocker und erhalten zusätzlich monatlich ca 461,00 Euro zusätzlich Hartz IV.


    Wenn ich das richtig sehe wären wir UVG berechtigt (zumindest für meinen Großen) aber angerechnet würde das ganze natürlich trotzdem? Ist richtig oder? :thanks: im Voraus für kommende Antworten.

  • Unterhaltsvorschuss gibt es nur dann, wenn fürs Kind kein Unterhalt fließt. Als Aufstockte fließt - wie bereits geschrieben - Unterhalts Vorschuss, wenn du ein höheres Einkommen als 600 Euro hast.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen Ihr Lieben!


    Gibt es an dieser Front eigentlich etwas Neues zu berichten? Auf Nachfrage bei meiner zuständigen Beistandschaft sagte man mir das das Gesetz noch immer nicht schriftlich fixiert also noch nicht wirklich absolut endgültig verabschiedet sei bzw. man über die genaue Ausgestaltung und Umsetzung so gar nichts wisse. Solange dies so sei könne man auch noch keine Anträge bearbeiten. Aber ich solle doch bei Gelegenheit (so Ende April evtl.) bei der zuständigen Dame von der Unterhaltsvorschusskasse nochmals nachfragen.


    Hallo???? Ich dachte das Ding sei durch :hae: :hae: :hae: Warum hört man von dem ganzen Thema denn momentan so gar nix mehr? Jetzt wird im Wahlkampf wieder von der Verbesserung der Situation der Familien mit Kindern gesprochen.....sind wir etwa keine Familien???? Uns vergisst man offenbar schon wieder total! Ich bin gerade irgendwie sauer, enttäuscht und auch total am Limit....seit Jahren ohne einen einzigen Cent Unterhalt, nix, nichtmal nen Euro Taschengeld oder einen Beitrag zur Zahnspange, etc. leistet der Herr. :angry

  • Die Rahmenbedingungen für das Gesetz sind jetzt - im zweiten Anlauf, nachdem Frau Schwesig das im ersten Anlauf katastrophal an die Wand gefahren hat - anscheinend geklärt. Regierungskoalition und die zustimmungsberechtigten Länder und Kommunen haben sich auf die Inhalte geeinigt. Zentraler Kern ist, dass der Unterhaltsvorschuss unbefristet bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird.


    Im Moment wird im abgesprochenen Rahmen das Gesetz wohl ausformuliert und nimmt dann seinen Lauf durch Bundestag und Länderkammer. Gesetzeskraft soll es zum 1. Juli haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auf der Internetseite "meines" Jugendamtes kann man darüber noch kein Wort lesen :schiel Ich hoffe ja sehr, dass ich mich nicht zu früh gefreut habe :S

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Danke, Summerjam. Soweit ich sehe, ist der Gesetzesentwurf in dem beschriebenen Rahmen und auch terminiert auf den 1.7. 2017.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Na, hoffentlich kommt es nicht so, wie die Tagesschau behauptet. Sondern so, wie es im Gesetzesentwurf steht. Dass der Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder gezahlt wird, wenn der Betreuungselternteil mehr als 600 Euro verdient. - Die Tagesschau behauptet das Gegenteil: Unterhaltsvorschuss würde entfallen, wenn der Betreuungselternteil mehr als 600 Euro verdient.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hatte heute auch in den Nachrichten mich über den ...plötzlichen..Bericht gewundert, dass jährlich zig Millionen für den Unterhaltsvorschuss "bezahlt" werden...
    vielleicht hatte ich auch nur einen Teil gesehen? :hae: , es war nicht die Sprache von Ausweitung ab dem 12ten Lebensjahr...
    hatte nur gleich den Gedanken, dass es keinen guten Eindruck hinterlässt....jetzt schon soviele Millionen...was verursacht es bei der Bevölkerung dann für ein Gefühl, wenn es heisst, es wird ausgeweitet... :-(

  • Soll aktuell lt. deutscher Presseagentur um die 650 Mio € kosten und demnächst eine Milliarde, also 350 Mio. € mehr. Tatsächlich lagen die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuß bis jetzt schon regelmässig bei 850 Mio. Euro, vor Abzug der Gelder, welche die Jugendämter bei den Unterhaltsschuldnern wieder reingeholt haben.

  • Ach, Tagesschau ist nur einfach... hat nicht richtig recherchiert. Der UVG soll ja auch ein Anreiz sein, (mehr) verdienen zu wollen, weil es ab 600 € eben nicht verrechnet wird.


    Auf zeit.de gab's auch einen Artikel bzgl. Kosten. Ein bißchen den Bevölkerungsgruppenneid scüren.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Ach, Tagesschau ist nur einfach... hat nicht richtig recherchiert. Der UVG soll ja auch ein Anreiz sein, (mehr) verdienen zu wollen, weil es ab 600 € eben nicht verrechnet wird.


    Genau. Das Einkommen (ohne Kindergeld) muss mindestens €600 Brutto betragen. Dann gibt es ab 12 UHV, vermindert um ggf. Waisenrente oder teilweisen und gerigerem Unterhalt.


    Mit den Leistungen nach ALG II wird der UHV weiterhin verrechnet (so wie bei Kindern unter 12J).

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Beim Wohngeld wird UHV auch angerechnet. Ich bin auch als erwerbsunfähig eingestuft allerdings befristet, die RV verlängert das garantiert, denn mein
    Gesundheitszustand verbessert sich nicht. Warum ich mehr überwiesen bekomme als WeTogether erschließt sich mir nicht. Vllt. weil ich mal im ÖD war mit höhreren Löhnen. Eigentlich kann ich noch 6 h arbeiten, hab aber nix gefunden, deshalb befristet volle EU-Rente. Wenn der UHv wegfällt ab 12, würde das Wohngeld aufgestockt. Wenn es weitergezahlt werden würde und das Wohngeld wegfallen würde, würde auch das BuT wegfallen. Außer es gibt noch eine Regelung, dass bei bestimmtem Einkommen auch bei UHV das BuT weitergezahlt wird. Sonst würde ich finanziell schlechter kommen weil das Mittagessen teurer wird und die Musikschule.

  • Wie läuft das eigenen praktisch ab?


    Ich habe einen Titel über 200€ für Tochter (13Jahre). Im Juni werde ich den UHV beantragen und dann passiert was?


    Wird KV nochmals geprüft.
    Zahlt er einfach weiter die 200€ an mich und das Amt legt den Rest (68€?) oben drauf?
    Muss ich gleichzeitig eine Beistandschaft einrichten.?

  • Zitat

    Warum ich mehr überwiesen bekomme als WeTogether erschließt sich mir nicht


    Ich selber bekomme ( noch ) keine Rente, meine Freundin ( hat aufgrund einer angeborenen Erkrankung nicht lange und nur stundenweise gearbeitet ) bekommt recht wenig Rente und mein Mann ( Fabrikarbeiter, danach lange arbeitslos gewesen ) bekommt mittlerweile knapp 700 Euro Rente. Mein eigenes Rentenverfahren läuft noch, ich gehe mal davon aus, dass ich weiterhin wohl eingeschränkt erwerbsfähig sein werde, aber nicht wie mein Mann und meine Freundin voll erwerbsunfähig bin. Und selbst wenn, rechne ich auch mit ner höheren Rente bei mir, ich habe nämlich auch etliche Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet ( angefangen 1988, dazu kommend der Versorgungsausgleich wegs Scheidung vom Ex, Kindererziehungszeiten ) .


    Ich selber bekomme momentan Alg2 für mich und meine beiden Kinder, sowie mein Stiefkind, würden alle 3 den Mindestunterhalt bekommen, wäre Hartz4 nicht notwendig, selbst wenn alle 3 UVG bekommen würden, hätten wir mit Hartz4 nichts mehr am Hut. Aber wir fallen durchs Raster, wir sind verheiratet und für unsere Kids gibts halt nichts, so ist Deutschland, es werden nicht alle gleich behandelt..... eigentlich müßten alle Kids die Chance haben UVG zu bekommen, wenn Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil nicht gezahlt wird, egal welchen Status das BET hat, es geht um die rechte der Kinder und da sollten alle gleich behandelt werden!

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()