Der Brief des "Oma-Anwaltes" ist bereits ein juristischer Vorgang. Hier ist eine konkrete Forderung auf Umgang erhoben. Wird dem Anwalt darauf nicht geantwortet (nicht etwa der Oma!), kann der jederzeit eine Klage damit begründen, dass es auf seine Vermittlungsversuche für eine gütliche Umgangseinigung (Feenstaub könnte ja vorbehaltlos zustimmen ...) keine Reaktion von Feenstaub gegeben hätte.
Die oben in meinem Briefvorschlag gewählten Formulierungen sind für Anwalt und Oma ausgesprochen "vergiftet". Es wird geantwortet. Die Forderung wird nicht zurückgewiesen (dann wäre ein Klagegrund da), sondern die Klärung zwischen Vater und Oma geschoben. Dort könne sich ja geeinigt werden.
Sollte jedoch diesbezüglich Streit zwischen Oma und Sohn bestehen, hat der Oma-Anwalt ein Problem. Er darf nicht gleichzeitig für beide Parteien tätig werden.
Darum gehört hier unabdingbar die schriftliche Antwort an den Anwalt her. Und ich rate weiterhin, in der Tendenz in der vorgeschlagenen Richtung. Denn hier bahnt sich mutmaßlich eine längere Rechtsauseinandersetzung an.
Der Anwalt schreibt einzig zum Umgang mit der Tochter. Man sollte keinesfalls dem Anwalt gegenüber den Sohn mit einbeziehen. Aus verfahrenstaktischen Gründen ist es gut, wenn lange Zeit nur über den Umgang Tochter - Oma gesprochen wird. Soll sich der Anwalt und die Oma doch selbst dazu äußern, am besten sogar in der etwaigen mündlichen Verhandlung, weshalb Oma den Sohn nicht sehen will. Das fällt der Oma mit Sicherheit auf die Füße. Darum sollte man dieses ethisch verwerfliche, von ihr hier angedeutete Problem nicht schon gleich am Anfang "verfrühstücken", sondern schön brav im Köcher lassen für eine günstigen Augenblick, um zu punkten (den jetzigen Schriftverkehr wird sich im Verfahrensfall der Richter eh nicht angucken ... Da ist es strategisch viel besser, wenn in der etwaigen Klageschrift nur Umgang mit der Enkelin gefordert wird ...)
Die Oma hat den Anwalt eingeschaltet. Es ist nicht zu erwarten, dass sie jetzt auf einmal auf ein Schreiben alles ändert. Das Telefongespräch ist ja schon gescheitert. Nun kann man nur noch auf Schadensbegrenzung aus sein und so taktieren, dass die ganze Sache der Oma auf die Füße fällt.
Es sei denn, man sieht einen Weg zur gütlichen Einigung mit der Oma. Dann braucht es diese strategische Vorgehensweise nicht.