Der seit diesem Jahr erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Seid ihr sicher das da vom Arbeitgeber etwas gezahlt wird?


    Ich habe heute mal wegen einer anderen Sache mit der Dame von der abrechnung telefoniert. Der war die Sache mit dem Entlastungsbetrag völlig neu....


    Ich habe von meinem AG eigentlich erst von der ganzen Sachlage Kenntnis erhalten. Inklusive der Info, daß ein Kind automatisch rückwirkend berücksichtigt wird, jedes weitere beim Finanzamt beantragt werden muß und sollte man dies nicht für die weiteren Kinder beim FA beatragen, daß dann die Berücksichtigung über ein Kind hinaus bei der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden kann.

  • ich rätsel seit zwei Tagen, woher die 200,- netto mehr diesen Monat :-) kommen... da fällt mir dieser thread hier in die Augen. Jetzt ist mir das klar :-)

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Butterblum, ich hatte mit dem LBV telefoniert, weil meine Überstunden aus Oktober nicht abgerechnet wurden. Der Entlastungsbetrag sei enthalten, auf Grund des Weihnachtsgeldes aber "nicht so sichtbar". Aber wenn ich hier was von 200 lese, werde ich neidisch. Ich konnte bei meiner Auszahlung keinen besonderen Bonus ausmachen.


    Läuft der eigentlich unter irgendeinem Vermerk, oder verrechnet sich das mit dem ausgezahlten Gehalt?


    Gruß

  • Lucca, Du hast im Dezember weniger Steuern zu zahlen (gezahlt) und deshalb ein höheres Nettoeinkommen, je nach Gehaltshöhe...
    Die Steuerersparnis aufgrund des erhöhten Entlastungsbetrags wird im Dezember für das vergangene Jahr verrechnet/erstattet...


    So verstehe ich das...

  • Du hast im Dezember weniger Steuern zu zahlen (gezahlt) und deshalb ein höheres Nettoeinkommen, je nach Gehaltshöhe...


    so sieht das auf meinem Gehaltszettel aus: alles wie bisher, nur der Lohnsteuerabzug ist um 200 geringer.

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    keks3


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  • Der Entlastungsbetrag sei enthalten, auf Grund des Weihnachtsgeldes aber "nicht so sichtbar".


    Weihnachtsgeld wird doch für gewöhnlich mit dem Novembergehalt ausgezahlt (sonst macht es bei Leuten die Monatsende ihr Gehalt bekommen, nicht so viel Sinn). Das müsste aber wenn, bei dir in der Dezember-Abrechnung, als weniger Lohnsteuer auftauchen. Und je nach Gehalt sind es ja nur 10-20 Euro (monatlich) mehr vom Brutto. Es sieht ja deshalb nur soviel aus, weil man mit der Dez-Abrechnung rückwirkend alles für das Jahr 2015 bekommt.


    Außer deine Lohnbuchhaltung wäre einer der wenigen (wenn überhaupt) die wirklich nur mit dem monatlichen Mini-Betrag rechnen und den Rest dem Finanzamt per Steuerrückzahlung überlassen. Dann würde der Kasten Bier-Wert nicht auffallen.
    Oder die Dame ist nicht im Bilde und hat Schmu erzählt :-)

  • Hurra,habe auch knapp 200 Euro netto mehr drauf.Wusste erst nicht warum,war allerdings kaum Lohnsteuer abgezogen.Glaubte erst es sei ein Fehler und ehrlich,wie ich bin :D ,hab ich in der Lohnabteilung angerufen.Die Dame konnte mir das zwar nicht so genau erklären,aber "Das System macht das automatisch,das wird schon so stimmen!"



    Danke,ich nehms gern! :P

  • Ich wollte nur mal semi-offtopic anmerken, dass man die Steuer-ID des Kindes (für Kindergeld ab 2016) auch über das örtliche Bürgerbüro erhält.
    Irgendwie finde ich den Thread dazu nicht mehr. Aber ich dachte so 3 Tage vorher könnte ich es nochmal erwähnen... :-)

  • Hurra,habe auch knapp 200 Euro netto mehr drauf.Wusste erst nicht warum,war allerdings kaum Lohnsteuer abgezogen.Glaubte erst es sei ein Fehler und ehrlich,wie ich bin :D ,hab ich in der Lohnabteilung angerufen.Die Dame konnte mir das zwar nicht so genau erklären,aber "Das System macht das automatisch,das wird schon so stimmen!"




    Danke,ich nehms gern! :P


    Ging mir ganz genauso! Die Lohnabteilung rief mich dann nochmal zurück und bestätigte mir das es damit zusammenhängt. Ich finds toll :thumbsup:

  • HA!


    Es ließ mir keine Ruhe und ich habe dann mal auf der HP des landesamtes Düsseldorf gestöbert. Tjaha. Bis Oktober hätte ich einen Antrag stellen müssen. Jetzt kann ich für nächstes Jahr beantragen. :respekt Verfällt 2015 nun damit? Boah, wie mich das nervt. Ich bin doch sicher nicht die Einzige, die nicht in kurzen Abständen mal nach den Neuigkeiten des LBV schaut.


    Gruß