Der seit diesem Jahr erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Hallo,
    diese Jahr wurde ja bekanntermassen der Entlastungsbeitrag für Alleinetziehende erhöht.
    Ich habe schon seit Jahren Lohnsteuerklasse 2. Also wurde der Entlastungsbetrag schon immer mit jeden Monat bei der Steuerzahlung berücksichtigt.
    Wie verhält sich aber in diesem Jahr wo der Entlastungsbetrag erhöht wurde?Hat dies mein Arbeitgeber automatisch berüxksichtigt,oder musste ich einen Antrag stellen?
    Oder wird das für 2015 erst mit der Steuererklärung berücksichtigt?
    Ich kann aus den Lohnabrechnungen meines Arbeitgebers keine Rückschlüsse darauf ziehen.
    Danke für eure Antworten.
    Mit freundlichenh Grüßen
    baudolino

  • Ich weiß, dass ich den erst mit der Steuererklärung bekomme, denn meine Steuerlichen Abgaben sind seit dem Beschluss auf den Cent genau gleich. Das Kindergeld hat aber auch bis Oktober gedauert... also vielleicht tut sich da noch was :frag , wenn dir das Thema unter den Nägel brennt, würde ich einfach mal in der Personalabteilung anfragen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Soweit ich weiss, wird das ab Dezember rückwirkend berücksichtigt (ÖD). Bin auch gespannt, was dabei rauskommt. :brille


    Jipp, so ist auch mein Stand.
    Und das man nur dann einen gesonderten Antrag beim FA stellen muss, wenn man mehr als ein Kind hat. Ansonsten wird es für die Kinder mehr als 1 erst bei Lohnsteuerrückerstattung berücksichtigt.
    Und gespannt bin ich auch....

  • Und das man nur dann einen gesonderten Antrag beim FA stellen muss, wenn man mehr als ein Kind hat. Ansonsten wird es für die Kinder mehr als 1 erst bei Lohnsteuerrückerstattung berücksichtigt.


    Mist, jetzt hatte ich mich schon so sehr auf den Geldsegen Ende Dezember gefreut. Eigentlich weiß doch sowohl das FA, als auch mein AG, dass ich zwei Kinder habe :flenn . Butterblum, gibt´s da ein Formular, oder geht das formlos?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Mist, jetzt hatte ich mich schon so sehr auf den Geldsegen Ende Dezember gefreut. Eigentlich weiß doch sowohl das FA, als auch mein AG, dass ich zwei Kinder habe :flenn . Butterblum, gibt´s da ein Formular, oder geht das formlos?


    Äh, da fragst du mich was.... :rotwerd. So ganz habe ich es auch nicht verstanden, warum das nur bei einem Kind funktioniert.


    Lucca
    Das müsste in deiner Gehaltsabrechnung Ende Dezember zu sehen sein (und dann auf den Konto)

  • Danke Lotta. Mir kommt das auch immer so widersinnig mit diesem "Ab 2. Kind Antrag" vor, dass ich immer denke, ich schreibe Schwachsinn.


    Der neue Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in der Steuerklasse II automatisch nur für ein Kind mit 1.908 Euro berücksichtigt - auch wenn beim Arbeitnehmer mehrere berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind. Das ist dem Umstand geschuldet, dass das Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) "Zahl der Kinderfreibeträge" in vielen Fällen nicht mit der Anzahl der beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigungsfähigen Kinder übereinstimmt.


    Ich schätze damit ist gemeint, das man z.B. auch 2 "halbe" Kinder, sprich 2x0,5=1 auf der Lohnsteuerkarte haben kann?

  • Dann gibt es im Dez ja noch mal ein kleines Weihnachtsgeld, freu!
    LG Lotta



    Was ist denn bitte Weihnachtsgeld?? :-/. Bei uns haben die einen tollen Brief versendet, der so beginnt: Wie auch im letzten Jahr, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass es ein Weihnachtsgeld geben wird. Nur bekommen habe ich nichts, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass ich Sonderzahlungen bekomme, aber keine Rechtspflicht darauf besteht. Dieses Jahr nicht und auch im letzten Jahr nicht.... :flenn


    Vielleicht habe ich ja dann wenigstens von dem Entlastungsbetrag was.... :S

  • Hallo Butterblum,


    Mir kommt das auch immer so widersinnig mit diesem "Ab 2. Kind Antrag"


    Das liegt wohl daran, dass es diesen Entlastungsfreibetrag bisher nur pauschal (sprich für ein oder mehrere Kinder) gab. Nun werden auch weitere Kinder berücksichtigt, also "und". Die Zahl der Kinder ist dem Finanzamt aber nicht unbedingt und automatisch bekannt. Deshalb dieser Antrag.


    Die Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte entspricht ja nicht immer der Zahl der real bei einem alleinerziehenden ET lebenden Kindern.
    LG Lotta, mit einem Kind und deshalb ohne Antrag

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Also, ich hier ÖD in SH, kann berichten, heute gab's Geld und die Gehaltsabrechnung:


    Hier gab es wie immer "Kinderweihnachtsgeld" (400 Tacken pro Kind minus Steuer = ca. die Hälfte)


    UND: "aus irgendwelchen Gründen" habe ich noch mal ca. 200 Euro mehr, die nicht wirklich ausgewiesen sind.
    Ich kann aber erkennen, dass es weniger Lohnsteuer als sonst ist, insofern nehme ich an, dass das tatsächlich dieser Entlastungsbeitrag ist, der auf's ganze Jahr rückwirkend angerechnet worden ist.
    Irgendwo im Netz (http://www.sueddeutsche.de/gel…uenftig-bleiben-1.2447478) stand auch, dass ich bei meinem Gehalt etwa mit 200 Euro pro Jahr Entlastung rechnen könnte.


    Ich bin natürlich höchst erfreut und erstaunt, da ich dachte, ich bekomme das erst beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. Hmmm...

  • bei mir ist nichts angekommen. Noch nicht mal der beantragte Freibetrag für dieses Jahr. Es ist überhaupt nichts vermerkt auf der Abrechnung.
    Aber das kennt man/frau ja schon von der LBV :frag