Alles anzeigenDie bescheinigt Alles in dem Zusammenhang.
Lautet wortwörtlich: hiermit bestätigen wir Ihnen, dass bezüglich ihres Kindes bis zum heutigen Tage im Sorgeregister kein Eintrag vorhanden ist.
Das Sorgerecht für Ihr Kind steht somit allein Ihnen zu.
Und das muss im JA der Stadt beantragt werden, in der das Kind geboren wurde, nicht wo du wohnst.
Hab heute mein aktuelles bekommen
Muss aber immer neu beantragt werden, wenn man es mal braucht