Beiträge von AlwaysHope

    Hmm..
    Die UVGKasse braucht keinen privatrechtlichen Titel, die können die vorgelegten öffentlich- rechtlichen Leistungen auch über einen Mahnbescheid als Pfändung erwirken.
    In dem Fall ist dann der Mahnbescheid der Titel.


    DU müsstest privatrechtlich für dein Kind einen Titel erwirken vor dem Familiengericht.
    Aber ob man als "Helfer" so viel verdient, dass über dem Selbstbehalt genügend für Unterhalt übrig bleibt?

    Aber sicher hat die Kasse damals nicht in den Lohn von jetzt gepfändet, bei diesem Arbeitgeber, oder?
    Dann beginnt ja jetzt ein ganz anderes Pfändungsverfahren und da könntest du dann die Erste sein mit laufenden Unterhalt :D


    Vorausgesetzt natürlich, du hast aktuell einen vollstreckbaren Unterhaltstitel...

    Hallo,


    laufender Unterhalt geht vor Rückständen, auch denen der Unterhaltsvorschusskasse, dass wurde ja schon erläutert.


    Aber Achtung: wenn die UVG Kasse pfänden will musst du dich beeilen, dass du als Erste !! pfändest.
    Denn wer zuerst kommt - pfändungstechtlich- der malt zuerst!
    Und hat die UVG Kasse VOR dir Pfändung Auftrag erteilt …dann ist's schlechter für dich...

    Genau. Die Entscheidung liegt beim Richter Amtsgericht und danach als nächste Instanz beim OLG. So sehe ich es auch, ist bekannt.
    Hohe See bleibt trotzdem etwas übrig :lach und die Hoffnung stirbt bekanntlich auch immer zuletzt


    Und klar hat jeder Beistand und jeder Anwalt immer ein gewisses Haftungsproblem, wenn er : vorsätzlich und mutwillig Fehler gemacht hat und ihm das nachgewiesen wird.
    Da hat der Mandant oder eben der Betreuungselternteil, der für sein Kind das Jugendamt als Beistand beauftragt hat, das Recht - und kann ja versuchen - Schadenersatz geltend zu machen.
    Dann wird man sehen wie entschieden wird, ob dieser Schadensersatz dann geleistet werden muss oder nicht.
    Ist doch eigentlich nichts Neues, warum fragst du?


    Wäre ja auch schlimm, wenn Beistand und Anwalt ungestraft einfach schalten und walten könnten mit wissentlichen (!) Fehlern ohne eventuell in Regress genommen zu werden.

    .... Das entscheidet so wie im von dir zitierten Paragraph 243 Famfg angegeben: das Gericht nach billigen Ermessen… ;-)


    D.h. der Richter… Da ich bei verschiedenen Richtern schon die unterschiedlichsten Kostenentscheidungen erlebt habe , kann und werde ich da seriös nichts " allgemeingültiges" sagen können.
    Der eine wird erlebt haben, dass bei " Unterliegen" die Partei, die verloren hat , alle Kosten trägt.
    Gerne wird in neuerer Zeit auch entschieden "die Kosten werden aufgeteilt."
    In den Kopf des Richters reinschauen kann leider keiner- also ist es auch immer mit einem gewissen Wagnis/Risoko verbunden .
    Wie war das noch mal mit dem vor Gericht und auf hoher See usw. :P


    Wer im Familienrecht Aussagen trifft wie: es ist "immer" so und so, der liegt leider meist falsch ...

    Hi,


    Ein Beistand darf nicht gleichzeitig dann Urkundsperson in Personalunion sein , wenn er als der Beistand das Kind vertritt.
    Hier wurde von tacheles schon entsprechend zitiert.


    Ist der Mitarbeiter in der Beistandschaft auch gleichzeitig Urkundsperson (das gibt es oft, aber auch getrennt), dann muss dies ein anderer UrkundsBeamter aus der Abteilung machen.


    Die Unterhaltsurkunde wird in der Regel aufgenommen, NACHDEM das Ergebnis mit dem UET geklärt ist und dieser natürlich dann auch freiwillig unterschreibt. ( als erwachsener Mensch entscheide ich mich schon selbst, was ich unterschreibe und was nicht.
    Fühle ich mich zu etwas gezwungen und mache es dann - dann ist es trotzdem meine Entscheidung.
    Ich kann es auch lassen und es eben auf dem Gerichtsweg klären lassen!)


    Wenn er dies nicht will - weil das Ergebnis nach seiner Auffassung nicht stimmt - dann bleibt letzten Endes der Gerichtsweg.
    Dann entscheidet der Richter über die Höhe des Unterhaltes.


    Dass die Aufklärung bei notarieller Beurkundung "immer und grundsätzlich" besser sein soll, könnte ich so nicht unterschreiben.
    Ich habe sowohl schlechte UrkundsBeamte als auch schlechte Notare, bzw. deren auch schriftliche Ergebnisse schon erlebt...
    Ebenso wie auf beiden Seiten Gute.
    Ich vertrete grundsätzlich die Auffassung, dass es in jeder Berufsgruppe Gute und Schlechte gibt.
    Immer nur zu sagen : die Anwälte /Notare sind schlecht oder die Beistände- das ist mir zu sehr oft unreflektiertes "schwarz-weiß denken".
    Sicher oft subjektiv durch eigenes Erleben geprägt, aber eben nicht objektiv auf alles/Alle anwendbar!

    Also ich weiss ( ohne selbst dort zu arbeiten!), dass durch verstärkte und verschärfte Prüfung der UVK Kassen durch das Landesjugendamt ( und oft "Rüge" von dort) in den Kassen wie angestochen geprüft wird wegen u.a. :
    Punkt 1.3.1 , Absatz 2 der anhängenden Richtlinien durch Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes...:
    https://www.berlin.de/sen/juge…vorschuss/uvg_rl_2016.pdf

    Eigentlich ist es günstiger für dich so.


    Denn solange dein Kind noch Sozialleistungen bezieht (und nicht durch eigene Einkünfte wie Unterhalt und Kindergeld im schlimmsten Fall rausfällt),hat es auch Anspruch auf das Bildungs und Teilhabepaket und wird vom Job Center krankenversichert usw.


    Außerdem bist du befreit davon , jedes Mal eine neue Berechnung eurer monatlichen Leistungen zu bekommen oder ein Teil Geld weniger ( was du dann immer vom JobCenter nachfordern musst und hoffentlich auch bald nachgezahlt wird. Denn bis es kommt , hast du da eine Lücke im Portmonee – habe ich schon öfter bei Frauen erlebt), wenn monatlich vielleicht nicht immer der gleiche Unterhaltsbetrag vom Vater kommt.


    Das war vorher bei Unterhaltsvorschuss anders, da ist sichergestellt, dass jeden Monat der gleiche Betrag gezahlt wird - und der kann dann auch dauerhaft fest in die Berechnung eingestellt werden.

    3. Einkommensstufe (gleich 110 %) in der 3. Altersgruppe wären 506 €.
    Abzüglich 96 € hälftiges Kindergeld = 410 €


    Ist das der Betrag, den du meinst? Steht in dem Titel 110 % des Mindestunterhaltes? Dann wäre dies wohl der korrekte Betrag .
    Ab dem Monat, indem das Kind zwölf Jahre alt wird.

    Na super. So eine Knalltüte als Beistand ist ja wirklich ein Glücksgriff…


    Die Fallmanager oder Leistungsgewährer im Jobcenter wissen übrigens oft nicht, dass sie "backoffice" eine eigene Unterhaltsabteilung haben. :-D
    Die dann vom Jobcenter aus für den Unterhalt zuständig sind und nicht mehr das Jugendamt.


    Bei dieser tollen Beistandschaft kann man eigentlich nur raten, sie schriftlich mit einem Satz zu beenden und unverzüglich um Rückgabe des Titels zu bitten.
    Und den kann man dann dem Jobcenter zur Weiterleitung an die Unterhaltsabteilung aushändigen.
    Und dann muss die Unterhaltsabteilung des Jobcenters ihre Arbeit machen und sich um den Unterhalt vom Vater kümmern… Nicht mehr du :brille

    Von Arbeitslosengeld 1 kann man sehr wohl Unterhalt pfänden.


    Beschwerde beim OLG heißt nicht, dass man nicht mit dem Amtsgerichtstitel vorher pfänden kann. Egal wie lang das Verfahren beim OLG dauert…
    Natürlich muss das Arbeitslosengeld ÜBER dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige von 880 € liegen, sonst geht die Pfändung ins Leere…

    Also ehrlich gesagt verstehe ich deinen Beistand nicht. Ist der ganz neu im Geschäft?
    Oder hast du beim Jobcenter etwas unterschrieben, dass die Unterhaltsansprüche "zurückübertragen" wurden?
    Denn nur dann dürfte der Beistand weiter arbeiten. Ansonsten verhält er sich eigentlich streng genommen gesetzeswidrig…

    ...wenn Du jetzt SGB2 Leistungen erhälst muss die Beistandschaft sowieso "ruhen" bzw aufhören !


    Denn nach 33 SGB 2 muss nun gesetzlich das Jobcenter sich um den UNterhalt kümmern!!!
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/33.html


    Sobald du Leistungen erhälst würde ich den Beistand informieren und ggfls dann dort gleich beenden.
    ( zumal er der Brüller wohl nicht war. Nicht mal ne Lohnpfändung in Deutschland hinzukriegen , wenn man den Arbeitgeber weiss zeigt schon deutlich notwendigen Fortbildungsbedarf beim Beistand X( )

    Beistand kann über DIJuF gehen, was viele Jahre gern gemacht wurde, da die der einzige Anbieter waren und gute Erfahrungen und Erfolge gerade mit USA hatten.


    Zwischenzeitlich ist der Konkurrent Bundesamt für Justiz es auch recht erfolgreich und arbeitet kostenfrei!.
    Denn selbst wenn das DIJuF kein Geld vom Vater erwirkt, die Pauschale und so weiter musst du trotzdem zahlen!


    Sprich den Beistand mal drauf an wegen hier:


    https://www.bundesjustizamt.de…erdienste/AU/AU_node.html


    Und ja, DIJuF geht nur über Beistandschaft.
    Aber das Bundesamt für Justiz könntest du auch alleine ohne Beistandschaft ( KOSTENFREI) beauftragen, musst dann allerdings die Beistandschaft vorher beenden wenn du es selbst machst.

    @ Lena,
    das sind die Abläufe wenn man es über das Bundesamt der Justiz laufen lässt!
    Die machen es auch und zwar kostenfrei.


    Aber hier war ja vom DIJuF die Rede, das beauftragt worden sein soll und die machen es mit den Formularen auf die ich bereits hinwies usw.


    Es sind 2 verschiedene Anbieter für die gleiche Sache:
    Bundesamt für Justiz kostenfrei ,
    DIJuF NICHT kostenfrei

    Also ohne die Formulare mach das DIJuF doch gar nichts.
    Natürlich haben die noch weniger zu tun, wenn du sowohl einen Titel hast , eine Adresse und einen Arbeitgeber.!
    Da dies nicht noch extra ermittelt werden muss beschleunigt es doch eigentlich die Angelegenheit kolossal! :Hm


    Und das mit dem verrechnen ist nur, wenn monatlich Unterhalt erwirkt wird vom Vater, dann behalten die im DIJuF davon 10 % BearbeitungsGebühr jeweils ein!
    Aber die Pauschale ( wie auf der Website erklärt) wird vorab mit einer Extra Rechnung in Rechnung gestellt!
    Da kenne ich Nix von wegen verrechnen… Die Rechnung erhält das Jugendamt (da die Beistandschaft der Vertragspartner des DIJuF ist) und der Beistand reicht die Rechnung dann an dich zur Bezahlung weiter.
    Da das auch noch nicht stattgefunden hat (?) , befürchte ich fast, dass noch gar nichts eingeleitet wurde beim DIJuF… Verlorene Zeit :nawarte:

    Das klingt jetzt schon komisch.
    Denn du musst für das DIJuF schon einiges an Unterlagen ausfüllen und auch mit dem Beistand zusammen unterschreiben.
    Dann schickt in der Regel der Beistand alles zusammen an das DIJuF und die legen dann los.
    Das Gerade aus USA ist es oft erfolgreich, Geld zu bekommen. Dauert zwar ein bisschen, aber 18 Monate??


    Schau mal, hast du diese Formulare irgendwann schon mal gesehen? Guckst du:
    https://www.dijuf.de/Formulare.html


    Und auch wenn es das DIJuF nicht gern hat, wenn man als Mutter direkt anruft , kannst du doch zumindest dort fragen, ob für Unterhalt für dein Kind überhaupt schon einen Vorgang beim DIJuf angelegt wurde? ?-(