Hallo in die Runde :winken:
Verzwickte Situation: KV (UET) und ich sind seit 6,5 Jahren getrennt, haben uns aber bisher immer gemeinsam und ohne Dritte über die Höhe des Unterhalts einigen können (habe deshalb auch keinen Titel).
Bisher zahlte er zuletzt für den 7-jährigen Sohn 240 Euro.
Nun hat er jedoch beschlossen, dass ihm sein erlernter Beruf nicht liegt und auch keinen Spaß macht und er den nicht mehr machen will. Deshalb beginnt er jetzt eine neue Berufsausbildung. Das heißt, dass er die nächsten 3 Jahre keinerlei Einkommen mehr erzielen wird. Er rechnet mit Meister-Bafög und würde dann 150 Euro zahlen wollen. Höhere Forderungen meinerseits fände er dreist, ich könne ja auch arbeiten gehen und unseren Sohn unterhalten (Anmerkung: Ich bin seit 2 Jahren verheiratet, habe mit meinem Mann 2 weitere Kinder, der Kleine ist zwei Monate, ich bin also in Elternzeit und mein Mann kommt mehr oder weniger für uns alle auf).
Jetzt die Frage: Kann ich irgendwie den Unterhalt einfordern???
Bin für jede Info dankbar! Werde mich wohl auch beim Jugendamt beraten lassen, bin aber nicht sicher, ob das was bringt, weil er ja nun kein Einkommen mehr hat...