Wenn jemand in dieser Konstellation Hilfe beim JA sucht, wird dies ganz bestimmt nicht als Kindswohlgefährdend angesehen. Eher dann, wenn die Eltern nichts machen.
Tani
Wenn jemand in dieser Konstellation Hilfe beim JA sucht, wird dies ganz bestimmt nicht als Kindswohlgefährdend angesehen. Eher dann, wenn die Eltern nichts machen.
Tani
hm, und ruck zuck sind die Kinder in einer Pflegefamilie..ich würde da ganz ganz doll aufpassen
Na, das ist ja nun wirklich ein sehr hilfreicher Beitrag.
Anderen Menschen Angst zu machen muss wirklich befriedigend sein!!!!
Tani
Ich kann aus persönlicher Erfahrung Traumreisen wirklich empfehlen. Ich glaube die gibt es auch auf CD.
Ich bin in einer Gruppe von über 15 Patienten mitten am Tag sanft entschlummert, obwohl ich vorher geschworen hätte das mir so etwas "peinliches" ( weil ich schnarche, wenn ich auf dem Rücken liege)nicht passiert.
Wenn Du selbst vorlesen möchtest, ist es wichtig das Du wenig betonst, nicht zu laut sprichst und Pausen beim vorlesen einlegst.
Wenn Du nach Traum- bzw Phantasiereisen googelst findest Du so einiges an kostenlosen Geschichten. U.a. auch bei YouTube.
Gruß Tani
Ich habe definitiv keinen Heuschnupfen,
aaaaber..... zu Zeiten wie im Moment, in denen man die Luft fast sehen kann vor lauter Pollen bekomme auch ich leichte Probleme. Das lässt dann mit der Zeit allerdings auch wieder nach.
Gruß Tani
Du kannst die Post vom Gericht abwarten.
Ob man ein Erbe abschlägt, weil der Erblasser "seltsam" war, sei aber dahingestellt. Wenn Schulden da sind, macht es jedoch Sinn.
Du findest das übrigens auch so in dem oben bereits genannten Link vom Finanztipp zur Erbausschlagung ...
Naja, wenn Volleybap im Zweifelsfall die Schulden übernimmt........
Der Vater des Kindes weiß Bescheid, da wird das Gericht nicht mehr tätig. Rein Theoretisch könnte ja der Vater auch die Erbausschlagung verweigern, da er Sorgerecht hat.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Geh zum Amtsgericht und schlag das Erbe im Namen des Kindes aus, frag vorher den Vater, ob er das seinerseits auch schon gemacht hat.
L.G. Tani
Da ihr GSR habt und Dein Ex Bescheid weiß wirst Du nicht mehr benachrichtigt.
L.G. Tani
Ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung gibt es definitiv nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Nimmst Du ein Erbe an, dann bist Du auch für die Beerdigung zuständig. Wenn es sich bei dem Verstorbenen nicht um einen Verwandten 1. Grades Handelt ( für den man die Beerdigungskosten sowieso übernehmen muss), sollte der Nachlass schon zwischen 6 - und 10.000 € betragen, damit man sicher +/- 0 aus der Sache rausgeht.
Wenn Du vermutest, dass soviel oder mehr zu erben ist solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten. Es gibt da wohl diverse Möglichkeiten zumindest an eine Schufa-Auskunft heranzukommen.
L.G. Tani
Ich würde beim Jugendamt nachfragen, ob es möglich ist im Rahmen der Amtshilfe vor Ort die Wohnverhältnisse überprüfen zu lassen.
Sollte der Zustand der Wohnung wirklich so sein wie Du schilderst, würde ich z.B. ein Kleinkind nicht dort hin lassen und es auf eine Klage ankommen lassen. Bei einem älteren Kind kann das allerdings auch wieder ganz anders aussehen.
Kann er denn die Fahrtkosen überhaupt bezahlen????
L.G. Tani
Der Familienzuschlag ist Bestandteil Deiner Besoldung und nicht Einkommen Deines Kindes. Dein Ex hat keinen Anspruch darauf irgendetwas zu verrechnen. Er kann aber selbst ebenfalls einen Familienzuschlag beantragen, der aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.
Und selbst wenn er Anspruch darauf hätte müsste er diesen Anspruch bei seiner Personalabteilung geltend machen und nicht bei Dir.
So war es jedenfalls bei mir (Bundesbeamtin). Im Zweifelsfall müsste Dir aber Deine Personalabteilung Auskunft darüber erteilen können.
L.G. Tani
Da mein Ex den Unterhalt ab 18 direkt an die Kinder überwiesen hat war das bei uns recht einfach. Ich hab das Kindergeld behalten und hab (haben wir zusammen ausgerechnet) etwas Haushaltsgeld von den Kindern bekommen.
Dafür habe ich keine Klamotten mehr bezahlt(naja, ab und an etwas geschenkt) und war auch aus allem anderen raus.
Ich denke mit 18 sollten Kinder langsam lernen mit Geld vernünftig umzugehen.
Bei meiner Tochter war vorher schon klar, das sie nach dem Abi an ihren Studienort zieht. So hatte sie noch ein Jahr Zeit zu "üben".
Bei meinem Sohn hat das alles nicht so gut geklappt, aber auch er ist mit 19 ausgezogen.
L.G. Tani
PS.: wir sind wohl eine Nestflüchter-Familie, ich bin mit 17 ausgezogen.
Das ist richtig!
Er kann nicht einfach eine Ausbildung anfangen um der Unterhaltspflicht zu entkommen!
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen...
Und zwar möglichst schnell.
Der KV darf sich nicht zahlungsunfähig machen. Ein Bekannter von mir hat das auch so gemacht, mit dem Erfolg dass er Jahrzehntelang Unterhaltsschulden ( + Gerichtskosten, Zinsen, Gerichtsvollzieher etc.) zurückzahlen musste. Vermutlich weiß Dein Ex dies nicht.
Ein Gericht wird einen Unterhaltstitel in der Höhe ausstellen, die seinem Einkommen vor der neuen Ausbildung entspricht. Je nach dem wie viel er nach der Ausbildung in seinem neuen Beruf verdient bekommt er ewig lang kein Bein mehr auf die Erde.
Richter sehen so etwas gar nicht gern. Also so schnell wie möglich zum Anwalt.
L.G. Tani
Ich geb's auf und bleibe dabei, es ist ungerecht gegenüber nicht verbeamteten AE!
L.G. Tani
Alles anzeigenTani, da hast Du was nicht verstanden.
Es wird sehr wohl das Einkommen geprüft, nämlich das des Kindes. Und zwar NUR das von Kindern Geschiedener. Und das ist eine Diskriminierung. Den Zuschlag erhalte ich NICHT, weil ich verheiratet war, sondern weil ein Person, die zu versorgen ich verpflichtet bin, in meinem Haushalt lebt. Das ist erstmal unabhängig davon, ob es ein Kind oder ein anderer Angehöriger ist. Es geht also bei diesem Zuschlag um die zu versorgende Person.
Kinder Verheirateter bekommen letztlich ebenso Unterhalt, wie die Kinder getrennt lebender Eltern. Nur taucht das auf keinem Konto auf, sondern wird intern geregelt.
Das Einkommen wird absolut überprüft. Ich durfte ja eben einen Wust Nachweise einreichen.
Gruß
Ich verstehe das sogar sehr gut, schließlich habe ich selbst lange genug diese Fbl ausfüllen müssen. Aber Du scheinst Dich im Beamtenrecht nicht so gut auszukennen.
Falls es nur um Begrifflichkeiten geht.
Familienzuschlag Stufe 1 = verheiratet oder verwitwet, Geschiedene mit Kind oder Geschiedene mit Unterhaltspflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Familienzuschlag Stufe 2 = verheiratet oder verwitwet mit Kind, geschiedene mit Kind erhalten die Differenz zwischen Stufe 1 und 2.
So, und das müsste eigentlich simpel genug sein.
L.G. Tani
Du hast es immer noch nicht verstanden. Den Kinderzuschlag erhältst Du ohne Einkommensprüfung.
Der Verheirateten Zuschlag (oder auch Familienzuschlag stufe 1) steht Dir grundsätzlich eigentlich nicht zu, nur unter bestimmten Voraussetzungen
siehe auch hier: http://www.versorgungskassen.d…te/familienzuschlag_4.php
Das Geld bekommt auch nicht Dein Kind, sondern Du.
Du hast also allen anderen Beschäftigten, die keine Beamten sind, gegenüber einen Vorteil!!!!!!!
Das hier ist höchstens eine Diskriminierung aller anderen, alleinerziehenden, nicht verbeamteten Arbeitnehmer.
Das einkommen von Kindern verheirateter Paare muss logischer Weise nicht geprüft werden weil: erstens bekommen sie keinen Unterhalt (nur Kindergeld) und zweitens sind sie nun mal verheiratet (warst Du ja auch mal, oder?) und ihnen steht dann nun mal der Verheirateten Zuschlag zu.
L.G. Tani
Ganz so stimmt das nicht. Wenn Dein Kind mit seinem "eigenen Einkommen" unter 650 € liegt bekommst Du verheirateten Zuschlag, obwohl Du nicht verheiratet bist.
Mit ein bisschen Goodwill könnte man das als Gleichstellung der Alleinerziehenden mit den Verheirateten sehen.
L.G. Tani
sieh es mal so, auf diese Art müssen sich wenigstens auch die privat versicherten ( u.a. auch ich) an den Kosten beteiligen und nicht nur die gesetzlich versicherten.
Die Hintergründe sind hier vielfältig und lassen sich im Netz nachlesen. Die Befürchtung diese Änderung könnte bald für alle Kinder kommen ist grundlos. Es wurde lediglich die Versicherung über das Job-Center als vorrangig eingestuft und damit entfällt der Anspruch auf Familienmitversicherung.
L.G. Tani
mal anders gefragt: wer zahlt das bei jugendlichen die nicht im leistungsbezug sind?
da bleibt alles beim alten (wenn ich das richtig lese). D.h. die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung werden von der Gemeinschaft der Versicherten getragen.
L.G. Tani
Ich wohne auch in einem Baum. Im Sommer total angenehm kühl obwohl das Wohnzimmer nach süden geht. Im Winter ist die Wohnung total hell, weil die Bäume kahl sind.
Also sieh doch mal die Vorteile. Der Rest ergibt sich schon.
L.G. Tani
Ich hab seit Jahren Reflux Probleme.
Abends 4 Std. vor dem Schlafen gehen nichts mehr essen und sofern Du übergewichtig sein solltest abnehmen. Den Oberkörper beim schlafen höher legen (2. Kopfkissen) hilft auch.
Ich halte mich dran und die Probleme sind weg. Ich hab mir mal durchgelesen, welche Langzeitfolgen die Stoffe in den Säurehemmern haben können. Danach wollte ich sie nicht mehr nehmen.
Ab und an, wenn ich gesündigt habe nehme ich Rennies, die sind nicht ganz so schlimm, gesund aber auch nicht.
L.G. Tani
PS.: das mit den 4 Std vor dem Schlafen nicht essen hilft übrigens auch beim abnehmen.
Muskeln wiegen aber weniger als Fett. Lena ist knackig.
200g, kann der Unterschied zwischen Haarspange tragen ja/nein bedeuten :-). Ich mach immer Anfang/Mitte/Ende. 68 unverändert. Aber 2kg zugenommen, durch frustfressen und dann 2kg runter wegen frustfasten. Toll
Irrtum, Muskeln sind schwerer als Fett, ca 12%
L.G. Tani