Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

  • Ich hätte mal eine Frage zu den Zahlbeträgen der neuen Düsseldorfer Tabelle, die ab 01.08.2015 gültig ist.


    Dort steht .... "Bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 weiterhin Kindergeld in Höhe von 184 € für erste und zweite Kinder....maßgeblich"


    Stimmt das?


    Wieso wird da die Kindergelderhöhung nicht berücksichtigt?


    Wir hatten aber doch in einem anderen Threat, dass man verpflichtet ist, dem UET für die rückwirkende Zeit, d.h. Januar bis Juli die Hälftge Kindergeldnachzahlung zu erstatten.


    Das ist doch dann ein Widerspruch.... oder seh ich da was falsch???

  • Ja, bis zum 31.12.2015 wird die KG-Erhöhung nicht berücksichtigt.


    Ab dem 1.1.2016 wird es erneut eine neue Tabelle geben, da wird dann die weiter Erhöhung des Unterhalts und auch die gesamte Erhöhung des KG eingepreist.


    Umc das so zu machen, wurde das extra so in die Gesetzestexte geschrieben.


    Ich frage mich aber, wie das bei Titeln gehen soll in denen explitiz der Abzug des hälftigen KG reingeschrieben wurde.

  • Aber das widerspricht doch dann der Aussage, dass ich die Hälfte der Kindergeldnachzahlung für Januar bis Juli an den UET auszahlen muss....


    Oder ist diese Aussage dann falsch?

  • Ja Luchsie,


    nur wenn man sich die Titel, die man beim JA unterschreibt anschaut, steht da bei 99% dieser Titel was von xx% der Mindestbetrag der DDT unter Abzug des hälftigen KG (o.ä. formuliert). Die Titel nehmen ja eigentlich immer Bezug auf die DDT.


    Aber das fürchte ich war den Machern mal wieder entgangen.


    Noch gruseliger war die falsche Info in den Nachrichten ,dass die DDT seit 2010 nicht mehr erhöht worden wäre... Aber naja.


    LG Tina

  • Anmida,


    ja diese Aussage ist dann falsch. Gerade um diesen Ausgleich der Nachzahlung zu vermeiden wurde das so in das Gesetz zur Änderung der Kindergeldhöhe und zur Erhöhung des Existenzminimums so reingeschrieben. Gerecht ist sicher etwas anderes.


    Vor allem, wenn man genau guckt, dann wird schon bei 2 Kindern und nicht besonders hohem Einkommen nun das SB unterschritten, wo vorher noch der Mindestunterhalt gezahlt werden konnte. Im Januar dürfte das noch schlimmer werden und viele auf Abänderung klagen


  • Im Januar dürfte das noch schlimmer werden und viele auf Abänderung klagen


    Wegen der paar Euro fünfzig? Da wird der Richter am Amtsgericht hämisch grinsen und freundlich darum bitten, das sich der Kläger das doch bitte vom Munde absparen möchte (O-Ton aus einer Gerichtsverhandlung meines Anwalts). Dafür setzt sich doch niemand von der Judikative hin und schreibt einen Abänderungsbeschluß.

  • Wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund der Änderung der DDT unter den SB rutscht, dann wird sich ein Richter wohl oder übel damit beschäftigen müssen, ob er nun Lust dazu hat oder nicht. Dazu gibts die blöde Tabelle ja ;-)


    Sie funktioniert ja nicht nur nach oben, sondern auch nach unten. Und ein Unterhaltspflichtiger mit 2 Kindern und eh schon knapp am SB können dann schon 20 € mehr weh tun

  • Hallo,
    die Titel sind so zu bedienen, wie sie formuliert sind. Wenn im Titel steht "abzüglich hälftigen Kindergeld", dann können im August 2 Euro mehr abgezogen werden.
    Aber: zu viel gezahlter UH gilt als verbraucht, heißt, dass rückwirkend nicht pro Monat zwei Euro einbehalten werden dürfen.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Hallo rainbowfish,


    das kann ich Dir sagen.


    Im Schreiben unserer Beistandschaft steht:
    "Bei der Unterhaltsbemessung wird die Erhöhung des Kindergeldes in diesem Jahr nicht berücksichtigt. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung sieht vor, dass bis zum 31.12.2015 die bisherigen Kindergeldsätze angerechnet werden".


    Und ja, im vom Gericht erstellten Titel wird ein bestimmter Prozentsatz in der Düsseldorfer Tabelle tituliert und ja, es wird explizit vorgegeben, das Kindergeld hälftig abzuziehen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    die gerade mal hinzufügt:
    Ja, das Gesetz wurde erst heute verabschiedet und nochmal ja, das Schreiben wurde offenbar bereits davor erstellt, abgeschickt und mir heute zugestellt.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Sie funktioniert ja nicht nur nach oben, sondern auch nach unten. Und ein Unterhaltspflichtiger mit 2 Kindern und eh schon knapp am SB können dann schon 20 € mehr weh tun


    Der Richter wird sich schon überlegen, wie der Pflichtige die 20 Euro kompensieren kann. Schliesslich haben die Richter am OLG D'Dorf ja jetzt auch noch mit den ebenso neuen Leitlinien bei der Erwerbsobliegenheit die Grenze des Vollzeitjobs abgeschafft, jetzt darf 48 Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz für den Unterhalt geschafft werden. Da kann man locker noch am Wochenende ein paar Werbeblätter austragen und schon hat man die 20 Euro wieder im Säckle. Mangelfälle obliegen jetzt sogar regelmässiger Überstundenleistungen im Rahmen der Arbeitszeitgesetze. Steuervorteile müssen wahrgenommen werden. "Sie hatten aber wenig Werbungskosten, in Ihrer Einkommensteuererklärung mein Lieber, da müssen Sie einfach mal gründlicher Ihre Unterlagen studieren, damit Sie einen höheren Betrag auf dem Formblatt des Finanzamts..." Bei Mangelfällen sind freiwillige Zuwendungen Dritter jetzt unterhaltsrechtlich für vogelfrei erklärt worden, nicht mehr wie bisher, wo es dem Willen des Zuwendenden oblag, ob der Empfänger der Zuwendungen daraus einen Vorteil ziehen konnte. Oder die Formulierung:"Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt." Das ist doch völlig schwammiges Geschwurbel. Ein Fest für jeden Anwalt, die Begrifflichkeit des "erweitertes Umgangsrechts" in Frage zu stellen und daraus einen "gewöhnlichen Umgang" zu machen (Was ist überhaupt "erweitertes Umgangsrecht", wo fängt das an, wo hört das auf?).


    Mal abgesehen davon muß man sich wirklich überlegen, ob man sich ob der Ersparnis von 20 Euro im Monat so ein Gerichtsverfahren mit Anwaltspflicht antun möchte. Im ungünstigsten Fall wird das kostenpflichtig abgebügelt und von den dann anfallenden Kosten für Gerichtskasse, Anwaltsvertretung und Kosten der Gegenseite hätte man dann wahrscheinlich diesen Betrag mindestens drei Jahre lang an Unterhalt zahlen können. Dann haben die Kinder wenigstens noch etwas davon. Wer so etwas dennoch macht, der tut das wohl eher aus verletzter Eitelkeit, weil er den Kick braucht, weil er nicht rechnen kann oder ihm seine psychische Gesundheit egal ist.

  • Hallo, habe auch mal eine Frage:


    Habe heute meiner Ex schon den Betreuungsunterhalt (770 Euro) sowie den Unterhalt für meinen Sohn (257 Euro) für August in bar gegeben. Das war allerdings noch der alte Betrag. Habe vorhin erst gehört, dass der Satz gestiegen ist (ehrlich!!!). Bin ich jetzt verpflichtet den Rest nachzuzahlen? Es handelt sich hierbei zwar nur um 10 Euro, aber würde die doch lieber sparen, bei 1027 Euro Gesamtunterhalt pro Monat, bin ich schon echt klamm geworden in letzter Zeit. Von meinem Brutolohn bleibt mir grad mal ein Viertel. :S


    Gruß Kiki


  • Mal abgesehen davon muß man sich wirklich überlegen, ob man sich ob der Ersparnis von 20 Euro im Monat so ein Gerichtsverfahren mit Anwaltspflicht antun möchte. Im ungünstigsten Fall wird das kostenpflichtig abgebügelt und von den dann anfallenden Kosten für Gerichtskasse, Anwaltsvertretung und Kosten der Gegenseite hätte man dann wahrscheinlich diesen Betrag mindestens drei Jahre lang an Unterhalt zahlen können. Dann haben die Kinder wenigstens noch etwas davon. Wer so etwas dennoch macht, der tut das wohl eher aus verletzter Eitelkeit, weil er den Kick braucht, weil er nicht rechnen kann oder ihm seine psychische Gesundheit egal ist.

    Bei uns wird es genau darauf hinauslaufen. Bin gespannt wie sich die Anwältin des KV da wieder rausreden will. Der Beitrag für den Kindergarten steigt ja auch.....

  • Hallo,
    die Titel sind so zu bedienen, wie sie formuliert sind. Wenn im Titel steht "abzüglich hälftigen Kindergeld", dann können im August 2 Euro mehr abgezogen werden.
    Aber: zu viel gezahlter UH gilt als verbraucht, heißt, dass rückwirkend nicht pro Monat zwei Euro einbehalten werden dürfen.


    LG Lotta


    Du, das hiesige JA hat nach Neuberechnung auf Grund der letzten Änderung der Tabelle dem KV der Kurzen nahegelegt, für ca. 6 Monate 6€ Rückzahlung pro Monat von mir zu verlangen :kopf Hat er nicht, fand er selbst unmöglich.

  • Ich muss jetzt echt blöd fragen, wie errechnet sich denn der Unterhalt? Der neue Wert aus der DD-T - hälfte Kindergeld?


    EDIT: Habs gefunden.


    Wir haben das nie vom JA berechnen lassen, ob ich das jetzt einfach mal mache? Muss ich da nur anrufen und sagen, sie sollen den KV anschreiben? Oder wie läuft das?

  • Der bleibt so. Wovon soll denn der höhere Betrag bezahlt werden, wenn schon für den bisherigen Mindestunterhalt nicht genug Geld da war. Wen nsich am Einkommen des Vaters nichts geändert hat, hilft es auch nicht, wenn er nun 11 € mehr zahlen soll und es nicht kann ohne den eigenen SB zu unterschreiten

  • Kleine Frage am Rande:


    Wird der erhöhte Unterhaltsvorschuss ab sofort an das Alg2 angerechnet?
    Kindergeld ja noch nicht. Aber UVS?
    *ratlos*

  • off Topic @ Celin: Alles, was dir zufließt, hat Auswirkungen auf das ALG2.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habt ihr die kV denn auf die neue Düsseldorfer Tabelle aufmerksam gemacht? Zahlen Sie den höheren Beitrag freiwillig, oder muss man erst in Verzug setzten?? Möchte nicht schon wieder Stress haben