Psychoterror beim Kind

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ein riesengroßes Problem und benötige mal eure Stellungnahme und Hilfe.


    Es hat alles mit einer kleinen Uneinigkeit über Waffen für Kinder begonnen, worauf mir mein Exmann wieder einmal eine böse Mail schickte. Auszug:


    Wie ist es beispielsweise zu erklären, dass eine
    erwachsene(??) Frau, die Sex und Geschlechtsverkehr als
    schmutzig und widerlich empfindet, und dieses auch noch ihrem
    Vater offenbart, höchste Lust dabei empfand, meinen Penis zu
    reiten?
    Wie ist es zu erklären, dass diese Frau zwei
    Schwangerschaften hinter sich gebracht hat und zwei tollen
    Kindern das Leben geschenkt hat?


    Ich untersagte ihm per Mail derartige Mails. Daraufhin schrieb er wieder eine derart böse Mail.
    Auszug:


    Ich weiss, dass Du psychisch nicht ganz stabil bist. Du hast das Trauma deines sexuellen Missbrauchs nie
    wirklich aufgearbeitet!


    Ich habe diesem Mann leider während unserer Ehe zu viel
    anvertraut. Warum ich ausgerechnet diesen Auszug wähle, wird im
    späteren Verlauf noch deutlich.


    Also liess ich ihm wiederholt per Rechtsanwalt untersagen, derartige Mails
    usw. zu schicken und die Kommunikation auf die Belange unseres Zwergis zu beschränken. Sofort griff er mich dann über den Kleinen
    an.


    Nun war es so, dass der Kleine mir immer öfter von Stellungen,
    Szenen und Bildern aus Pornoheften und Filmen erzählte, die er sich bei seinem Papa ansieht.
    Da ich aber nun in keinster Weise mit meinem Exmann reden kann, wandte
    ich mich an das Jugendamt. Eine offizielle Anzeige machte ich
    natürlich nicht, denn ich ging nicht davon aus, dass dieses mit
    Absicht geschah. Mein Exmann
    reagierte gleich mit einer offiziellen Anzeige beim Jugendamt, in der er
    mitteilte, dass der Kleine meinen Vater beim Duschen hätte
    anfassen müssen. Dieses ist natürlich eine riesengroße Lüge und
    wurde auch beim Jugendamt mit mir und meinem Vater geklärt.


    Jetzt möchte ich ersteinmal zum Umgang rüberswitchen, damit
    alles einen Zusammenhang ergibt.


    Von Anbeginn unserer Trennung (das Kind war gerade ein Jahr alt) kämpfte ich darum, dass mein Exmann den
    Kleinen regelmäßig abholt. Immer wieder hagelte es Absagen.
    Also schaltete ich den Rechtsanwalt ein
    woraufhin nun ein Beschluss beim AG erging, dass er das
    Kind regelmäßig abzuholen habe und auf meine Arbeitszeiten
    Rücksicht zu nehmen habe. Eine Weile ging es dann auch gut. Bis
    ich ein Jahr später meine Ausbildung als examinierte Altenpflegerin anfing. Schon hagelte es
    wieder Absagen aus den verschiedensten Gründen (Taufen,
    Hochzeiten, Geburtstage, Feiern, Betriebsausflug, Betriebsfeier,
    Abschlussfeiern, Weihnachtsfeiern, Klassentreffen usw. usw.).


    Mehrmals musste ich den Kleinen am Papawochenende
    also um fünf Uhr aus dem Bett schmeissen, da ich ihn dann mit
    zur Arbeit genommen habe. Ein Tausch der
    Wochenenden ist und war mir nicht möglich, da ich sonst hätte 19
    Tage am Stück durcharbeiten müssen, was lt. AVR nicht
    erlaubt ist.


    Urlaube, in denen der Kleine hätte bei ihm sein können, hat er
    verschoben, verkürzt oder ganz abgesagt.


    Im April letzten Jahren zog ich mit den Kindern zu meinem Vater,
    weil er nun mit fast 80 Jahren Unterstützung im Haushalt und
    Garten braucht. Mein Exmann sagte weiterhin Umgänge ab. Ich habe in den ganzen fünf Jahren nicht
    ein einziges Mal
    ein Papawochenende verweigert, verschoben
    oder dergleichen. Irgendwann war ich aber nun das Kämpfen um einen regelmäßigen Umgang leid und
    schrieb meinem Exmann, dass ich mich nun als treibende Kraft, dass ein
    regelmäßiges Besuchswochenende stattfindet, zurückziehen werde,
    aber ich meine Wochenenden mit dem Kind nicht verschieben werde.
    Urlaubswünsche könne er mir zwecks meiner Urlaubsplanung rechtzeitig mitteilen. Bis heute ist nicht
    ein Urlaubswunsch bei mir angekommen, bis auf den von vor vier
    Tagen vor Ostern für die Woche nach Ostern. Wieder einmal viel zu spät.


    Bezüglich eines Papawochenendes, rief der Kleine bei meinem Exmann an und
    fragte, ob er nicht Zuhause bleiben dürfe. Mein Exmann willigte ein.
    Der Grund für Zwergis Wunsch war der, dass am Papawochenende
    zuvor die große Tochter meines Exmannes (21 Jahre) dem Kleinen gesagt haben soll, dass sein Opa tot
    sei und der Kleine das ganze Wochenende über Angst um seinen Opa
    hatte. Am nächsten Papawochenende fragte ich den Kleinen, ob er die Sache
    nun mit seinem Papa geklärt habe. Daraufhin sagte mir der
    Kleine: "Papa hat gesagt, das wäre ihm egal!"


    Ein anderes Wochende habe ich von meiner Seite ausgesetzt, da
    mir mein Exmann absolut nicht mitteilen wollte, wie lange er das Kind in den Herbstferien
    bei sich haben wollte.
    Immer wieder verweigerte er mir und verweigert immernoch diese
    Informationen. Statt dessen drohte er mir mit einer Anzeige bei
    der ARGE, wenn ich ihm das Kind nicht aushändigen
    würde.


    Ein nächstes Wochenende war Zwergi zum Kindergeburtstag eingeladen, an
    dem er natürlich unbedingt teilnehmen wollte. Dieses teilte ich meinem Exmann mit und schlug vor, dass er ihn dann am Samstagabend gegen
    18.00 Uhr holen könne. Daraufhin schrieb er mir, dass ich
    unverschämt sei. Geholt hat er ihn nicht.


    Vom 25.12.2014 bis zum 01.01.2015 verbrachte Zwergi seine Ferien
    bei seinem Vater. Am 02. Januar zeigten sich bei dem Kleinen nun arge
    Auffälligkeiten. Er ging alle 10 bis 20 Minuten auf die Toilette, konnte aber wenn dann nur ein paar
    Tropfen Wasser lassen. Auch weinte er viel. Irgendwann berichtete er mir, dass sein Papa ihm
    gesagt habe, dass seine Mama etwas Böses getan habe und ins
    Gefängnis müsse. Das Kind litt unter wahnsinniger Verlustangst,
    konnte nicht schlafen und schlief zum größten Teil erst zwischen
    0.00 Uhr und 01.00 Uhr ein. Nachts näßte und stuhlte er ein. Da
    er Angst hatte mich zu verlieren, schlief er wochenlang bei mir
    im Bett. Nachts wachte er auf, um sich zu vergewissern, dass
    ich noch da bin. Der Junge wollte mich weder zur Arbeit noch
    zur Schule lassen. Ich fuhr mit ihm zum Kinderarzt. Der
    Kinderarzt stellte die Diagnose: Reizblase, Reizdarm,
    psychologisch traumatisiert.


    Auf Anraten des Jugendamtes, Kinderarztes und Rechtsanwalts
    setzte ich den Umgang aus. Die Antwort von meinem Exmann war darauf ein
    Sorgerechtsantrag.


    Vor einer Weile telefonierte mein Exmann mit Zwergi. Zwergi sagte ihm
    gleich, dass er Angst habe, dass er ihm soetwas nochmal sagen
    würde. Aber sein Papa sagte nur,
    dass es ja nur ein Spass wäre und dass er ja die Regierung
    anrufen würde, damit ich wieder freigelassen werde. Wieder bekam
    das Kind Angst, schlief schlecht und weinte. Mit seinem Papa weiter
    telefonieren wollte er nicht mehr. Nach dem Telefonat schrie Zwergi
    ganz laut: "Papa lügt, das war kein Spass!"


    Eine Therapie für den Kleinen verweigert mein Esmann vehement.


    Beim nächsten Telefongespräch, welches mein Exmann und Zwergi führten,
    teilte der Kleine ihm mit, dass er nicht mit ihm reden wolle. Wieder
    fing mein Exmann an, den Kleinen zu beeinflussen. Nachdem ich dazwischen gegangen bin, fing er nun
    an mit mir streiten zu wollen. Ich sagte ihm, dass Zwergi neben mir sässe und das
    alles doch nicht mibekommen muss. Er aber verlangte, dass ich dem Kleinen mit sechs Jahren Sachverhalte über unseren Streit erklären
    solle, was ich mit Sicherheit nicht tun werde. Also stellte ich
    ihn vor die Wahl, entweder vernünftig mit Zwergi zu telefonieren
    oder ich würde auflegen. Da er weiterstreiten wollte, legte ich
    also auf.


    Eine halbe Stunde später ging es Zwergi sehr schlecht schlecht. Zu den
    alten Symptomen kamen noch Atemnot und Sprachverlust dazu.
    Wieder ging ich mit dem Jungen zum Kinderarzt. Diagnose:
    Panikattacken


    Wieder bat ich meinen Exmann inständig, dem Kleinen eine Therapie zu
    gewähren. Ohne Erfolg.


    Anfang des Jahres stellte mein Exmann nun den Sorgerechtsantrag, in dem er mir
    unterstellte, ich würde ihm ständig das Kind vorenthalten, der
    Kleine müsste seinen Opa beim Duschen anfassen und nun kommt es
    noch ein wenig heftiger: Mein Vater hätte mich mit 16 Jahren
    vergewaltigt. LÜÜÜÜÜGE!!!!
    Ich habe diesem Mann
    grenzenlos vertraut (das war ein Fehler).
    Hat mein Kind nicht auch
    ein Recht auf eine unbeschwerte und glückliche Kindheit? Muss
    ein Sechsjähriger wirklich schon mit Panikattacken zum
    Therapeuten?


    Letzte Woche musste ich zum Jugendamt. Der Jugendamtsmitarbeiter machte mir abermals deutlich, dass ich den Umgang nicht verweigern darf, da es einen Beschluss vom AG gibt. Aber gibt dieser Beschluss dem Vater das Recht sein eigenes Kind derart psychisch zu terrorisieren? Überall, wo ich um Hilfe bitte, kann keiner etwas für den Kleinen tun. Muss ich meinem Exmann wirklich das Kind aushändigen? Ich will doch nur, dass er den Kleinen aus unseren Streitereien raushält. Dann könnte auch wieder ein unbeschwerter Umgang stattfinden.


    LG Schnute

  • Hi,


    welchen Antrag hat EX denn genau gestellt?
    Das Jugendamt war erst dafür den Umgang auszusetzen und nun soll
    der Kleine doch wieder hin?


    Das ist schwer! Und du kannst nicht zum Psychologen, da dein EX das verweigert?


    Hast du deinen Anwalt mal gefragt, ob ihr das nicht gerichtlich durch bekommen könnt?
    Dann hättest später eine Art "Gutachten" vorliegen von einem Kinderpsychologen.

  • Mein Exmann hat das alleinige Sorgerecht beantragt.
    Leider habe ich versäumt dem Jugendamt mitzuteilen, dass es einen gerichtlichen Beschluss gibt. Scheinbar dürfen sie dann nicht zu einem Aussetzen des Umganges anraten.
    Für einen Besuch beim Psychologen braucht man das Einverständnis beider Elternteile.
    Lt. Jugendamt und Rechtsanwalt kann man dieses nur gerichtlich durchsetzen, wenn das Kind suizidgefährdet ist.

  • Mit Verlaub - Schnute.


    Es ist sehr schwer für mich, all dies was du da schreibst, nachvollziehen zu können.


    Weiß nicht, ob ein solches Forum dich bei der schwere deines Geschriebenen, dir hier Lösungen aufzeigen kann.


    Da bin ich z. B. überfordert. Das ist nach meinem Empfinden Phychokrieg in reinster Form, welcher über euer Kind ausgetragen wird.


    Denke mir, da müssen Profis ran. Pro Familia, den KSB oder ein wirklich spezialisierter Rechtsanwalt mal ansprechen. Die kennen bestimmt Ansprechstellen für dich.


    Bleibt nur die Hoffnung, dass das Kind nicht noch mehr mitmachen muss.


    Viel Glück euch

    Und wenn man sich auch noch so bemüht ... Ich passe in KEINE Schublade!


    Der Mensch ist das einzige dumme Lebenwesen auf dieser Erde, der genau DEN Ast absägt, auf dem er sitzt.


    Denke nicht in Problemen, sondern suche Lösungen.

  • Genau wie Dein Exmann seine Behauptungen beweisen muss, musst Du das auch. Einfach den Umgang aussetzen und nichts mehr tun, geht nicht.
    Dem Kind wird nicht nur von seinem Vater eine entsprechende Therapie verweigert sondern auch von Dir, indem Du schlicht nichts tust, wie es mir scheint. Eine Unterschrift für eine Therapie kann man beim Amtsgericht ersetzen lassen. Das alleinige SR kannst Du genauso gut beantragen, Gründe dafür scheint es ja zu geben.

  • Für einen Besuch beim Psychologen braucht man das Einverständnis beider Elternteile.
    Lt. Jugendamt und Rechtsanwalt kann man dieses nur gerichtlich durchsetzen, wenn das Kind suizidgefährdet ist.


    Hallo Schnute,


    das Jugendamt kannst Du leider nicht wechseln- beim Anwalt solltest Du diesen Schritt jedoch dringlichst in Erwägung ziehen.
    Ein 6jähriges Kind befindet sich massivst im Loyalitätskonflikt, Umgang wird verweigert, das Kind hat Panikattacken, wird vom Kinderarzt als traumatisiert eingestuft.


    Hier die Zustimmung zur psychologischen Begleitung zu verweigern, bedeutet, gegen das Kindeswohl zu handeln.
    Bereits das nachweislich hochzertrittene Elternpaar rechtfertigt ein Übertragung der gesundheitlichen Sorge (bzw. die richterliche Anordnung, einem Elternteil diese Entscheidung alleine über zu übertragen).


    Warum weiß das Dein Anwalt nicht?


    Ansonsten rate ich dringend, Kontakt aufzunehmen zu einer Organisation wie Wildwasser e.V. oder ähnlichem.
    Falls Du keine derartige Organisation kennst, kann der Weiße Ring hier sicher Ansprechpartner benennen.
    Bereits durch den hochsexualisierten Medienkonsum wird das Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Mein Exmann hat das alleinige Sorgerecht beantragt.
    Leider habe ich versäumt dem Jugendamt mitzuteilen, dass es einen gerichtlichen Beschluss gibt. Scheinbar dürfen sie dann nicht zu einem Aussetzen des Umganges anraten.


    Der Umgang ist auch nicht einfach so auszusetzen, das muss gerichtlich erfolgen. Das Jugendamt
    kann lediglich nur Empfehlungen aussprechen, beraten....


    Vielleicht hab ich es überlesen, wie alt ist Euer Kind eigentlich?


    Die Unterschrift zur Therapieeinleitung kann sicherlich gerichtlich ersetzt werden, das JA
    ist ja bereits involviert in dieser Gesamtproblematik. Und ich bezweifle, dass ein Kind erst
    suizidgefährdet sein "muss" (lt. den Angaben Deines RA und JA) damit man diese Unterschrift ersetzen könne..
    Im Normalfall kannst Du aber in jedem Fall ein Beratungsgespräch beim Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Dem Kind wird nicht nur von seinem Vater eine entsprechende Therapie verweigert sondern auch von Dir, indem Du schlicht nichts tust, wie es mir scheint.


    Mehr als die Angelegenheit dem Rechtsanwalt zu übergeben kann ich leider auch nicht tun. Vor meinem Exmann habe ich schon auf Knien gelegen und gefleht, dass er die Therapie bewilligt. Ich habe alles in meiner Macht mögliche getan. Ich war beim Jugendamt,
    bei der Caritas, beim Rechtsanwalt. Habe Gutachten vom Kinderarzt
    besorgt. Sprich: Ich mache gerade Land und Leute verrückt aus lauter
    Sorge um mein Kind. Nur kann dem Kind keiner helfen. Also kann man nicht sagen, dass ich nichts tun
    würde.

    Genau wie Dein Exmann seine Behauptungen beweisen muss, musst Du das auch.

    Ich kann alles, aber auch alles bis auf seinen Vorwurf beweisen, da ich mit meinem Exmann nur noch schriftliche Kommunikation führe. Diese Beweise sind auch schon lange bei Gericht.


    Mein Anwalt hat ja schon das Sorgerecht unter anderem aus genau diesen Gründen für mich beantragt. Im Mai haben wir den Gerichtstermin. Ich mache mir eher Sorgen, dass das Jugendamt darauf besteht, dass ich den Kleinen aushändigen muss und der Vater somit das Kind weiter terrorisieren kann. Für mich ist momentan das Kindeswohl massivst gefährdet und ich als Mama möchte mein Kind einfach nur schützen.

  • Ich mache mir eher Sorgen, dass das Jugendamt darauf besteht, dass ich den Kleinen aushändigen muss und der Vater somit das Kind weiter terrorisieren kann


    Wenn es keinen Beschluss darüber gibt, dass der Umgang ausgetzt wird
    bzw. der Anwalt den Umgang nicht gerichtlich aussetzen lässt, dann wird
    der Umgang stattfinden müssen denke ich. Deshalb wäre es sinnvoll sich
    mit dem Anwalt nochmals darüber zu unterhalten.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


    Einmal editiert, zuletzt von susayk ()

  • Hier muss SOFORT ein Anwalt aktiv werden und zwar in mehrerer Hinsicht:


    1. Per Eilantrag die Zustimmung zu der notwendigen Behandlung einer Therapie einfordern.
    2. Ebenfalls per Eilantrag eine Entscheidung zu einer Umgangsregelung finden, die dem Kindeswohl entspricht. Momentan gefährdet der Vater mit seiner Beeinflussung das Kindeswohl massiv. Deshalb SOFORT die Aussetzung der Umgänge beantragen.
    3. Übertragung der alleinigen Sorge auf Dich, solange das Kindeswohl so massiv verletzt wird, wie es der Vater momentan macht.


    Wenn Dein Anwalt das bisher noch nicht gemacht hat, dann wechsel schnellstmöglich Deinen Anwalt. Entschuldige, aber hier wird jede Woche, die ohne irgendeine Entscheidung vergeht, Deinem Kind echt zu einem Riesenproblem.


    Kommunikation nur noch über Dich (nicht mehr direkt zwischen Kind und Vater) und nur noch schriftlich.

  • hallo schnute,
    es läuft mir eiskalt den Rücken runter bei dem, was Du da erzählst.
    Dein Ex klingt nach Psychopath, was anderes fällt mir dazu nicht ein.
    Du hast schon viele gute Ratschläge hier bekommen, setze alle Hebel in Bewegung, damit euer Kind dem Psychoterror nicht weiter ausgesetzt ist. MMn agiert das JA auch zu lasch mit seiner 'Umgang um jeden Preis'-Mentalität.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hi,
    ich würde per Eilantrag die Gesundheitssorge einklagen.
    Aber, dazu bedarf es nachweisliche Fakten.


    Einem ET das GSR wieder abzunehmen, ist schwierig und bedarf deutlicher Gründe, das ist so.


    Mit der Gesundheitssorge könnte die TS die nötige Therapie mit dem Kind beginnen und eine Therapeutin wird u.a. auch bei Gericht ggfs. hinzugezogen.

  • Nun war es so, dass der Kleine mir immer öfter von Stellungen,
    Szenen und Bildern aus Pornoheften und Filmen erzählte, die er sich bei seinem Papa ansieht.


    [quote='Schnute','index.php?page=Thread&postID=1955863#post1955863']Anfang des Jahres stellte mein Exmann nun den Sorgerechtsantrag, in dem er mir
    unterstellte, ich würde ihm ständig das Kind vorenthalten, der
    Kleine müsste seinen Opa beim Duschen anfassen



    Hallo Schnute,
    die schlimme und berechnende Strategie des Vates scheint zu sein auf die Vorwürfe mit Gegenvorwürfen zu reagieren. Ich schließe mich FrauRausteiger und Shielover an: Du brauchst guten rechtsanwaltlichen Rat.
    "Wildwasser", der "Weiße Ring": Auch das können gute Anlaufstellen sein.
    Mit dem KV würde ich ausschließlich schriftlich in Verbindung treten, auch nicht mehr auf offenen und vertrauensvollen Austausch setzen.

  • Hallo,ich kann gerade nicht glauben was ich da so lese...du gehst dazu über vor dem ex zu betteln auf Knien zu liegen das er einer Therapie zustimmt,die nicht notwendig wäre wenn er verantwortungsvoll handeln würde.tu mir einen Gefallen und "mach dich mal gerade" für euer Kind.wer wenn nicht du soll denn in dieser Situation das Kind vor dem eigenen Vater schützen?mach dem Menschen eine klare Ansage und setze mit aller Kraft durch das dein Kind vor solchen Übergriffen geschützt wird und zur Ruhe kommen kann.ich wünsche dir dafür viel,viel Kraft :thumbsup:

  • Wenn dein Anwalt schon Antrag auf alleinige Sorge gestellt hat ( siehe Beitrag 8 ) aber erst im Mai ! Verhandlung ist = schnell Eilantrag siehe Shielover dsrsus machen!
    AUF WAS wartet der Anwalt?


    Und nicht böse gemeint:
    Frag dich nicht , wie weit der KV noch gehen wird -
    Frag DICH warum DU nicht sofort handelst.
    Grübeln hilft deinem Kind nicht mehr / oder zuwenig!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Hi,
    mein Kind hatte ja ähnliche Probleme, nachdem der KV es eingehalten hatte.
    Ich bin damals zur Caritas gegangen und hab ne Notfallpsychologin bekommen, die das Kind - vorrübergehend - betreut hat.
    Meine war damals 4 Jahre.


    .......................................................................................................
    Das JA muss sich raushalten, bis sie selber eine Gefährdung feststellen können.
    Das JA soll immer eine Brücke bilden zw. Eltern und Kindern.
    Aber das funzt nicht immer und da, an solchen Punkten, kann ein JA nix mehr machen, es muss erst was passieren.
    Das ist fact!


    Auch, als unser KV ankündigte per Mail, das KInd wieder einzubehalten, konnte ich NICHTS machen.
    Weil, es war (laut Richterin x) eine Strafankündigung und noch keine Straftat.


    Die Schäden, die da entstanden sind und noch entstehen, bekommt Mensch Jahrelang nicht raus....


    Meine Sicht Heute zu dieser Sache:
    Kind nicht mehr zum Umgang herausgeben, Widwasser anrufen, mit der Caritas sprechen, das JA immer Zeitnah informieren und den KV vor dem jeweiligen Umgang auch.


    Ausserdem geht noch folgendes:
    Geh zum KIA und lass den folgendes schreiben:
    Ich geh mal kurz suchen.....


    ""Ärztl. Attest
    (zur Vorlage bei JA oder RAI,n)
    Name des Kindes
    geb.
    wohnh.


    O.g. KInd wird von mir hausärztl. betreut.


    Aus ärztl. Sicht wird empfohlen, den anstehenden Aufenthalt von x beim anderen ET. am kommenden yyyy , kurzzeitig auszusetzen, um die seel. Stabilität des Kindes mometan nicht zu gefährden.
    Eine kinderpsycholog. Mitbetreuung ist kurzfristig geplant.""
    """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""


    Das kann der KIA oder der HA machen auf begrenzte Dauer.
    In dieser Zeit sollte dann aber eine Fachkraft beginnen, das KInd zu therapieren.
    Boah....
    ich hab jetzt hier 5 Ordner rumliegen mit gefetzten Blättern, weil ich nach den Attesten gesucht hab.
    Ganz schnell wegpacken, das geht echt an die Nerven.

  • Das kann der KIA oder der HA machen auf begrenzte Dauer.
    In dieser Zeit sollte dann aber eine Fachkraft beginnen, das KInd zu therapieren.


    Dieses Attest habe ich schon seit Januar. Das Problem liegt dabei wieder beim Vater, der die Einwilligung für die Therapie nicht gibt. Vielen Dank, dass du dir die Arbeit gemacht hast. Lieb von dir.