Hallo zusammen,
Ich habe ein riesengroßes Problem und benötige mal eure Stellungnahme und Hilfe.
Es hat alles mit einer kleinen Uneinigkeit über Waffen für Kinder begonnen, worauf mir mein Exmann wieder einmal eine böse Mail schickte. Auszug:
Wie ist es beispielsweise zu erklären, dass eine
erwachsene(??) Frau, die Sex und Geschlechtsverkehr als
schmutzig und widerlich empfindet, und dieses auch noch ihrem
Vater offenbart, höchste Lust dabei empfand, meinen Penis zu
reiten? Wie ist es zu erklären, dass diese Frau zwei
Schwangerschaften hinter sich gebracht hat und zwei tollen
Kindern das Leben geschenkt hat?
Ich untersagte ihm per Mail derartige Mails. Daraufhin schrieb er wieder eine derart böse Mail.
Auszug:
Ich weiss, dass Du psychisch nicht ganz stabil bist. Du hast das Trauma deines sexuellen Missbrauchs nie
wirklich aufgearbeitet!
Ich habe diesem Mann leider während unserer Ehe zu viel
anvertraut. Warum ich ausgerechnet diesen Auszug wähle, wird im
späteren Verlauf noch deutlich.
Also liess ich ihm wiederholt per Rechtsanwalt untersagen, derartige Mails
usw. zu schicken und die Kommunikation auf die Belange unseres Zwergis zu beschränken. Sofort griff er mich dann über den Kleinen
an.
Nun war es so, dass der Kleine mir immer öfter von Stellungen,
Szenen und Bildern aus Pornoheften und Filmen erzählte, die er sich bei seinem Papa ansieht.
Da ich aber nun in keinster Weise mit meinem Exmann reden kann, wandte
ich mich an das Jugendamt. Eine offizielle Anzeige machte ich
natürlich nicht, denn ich ging nicht davon aus, dass dieses mit
Absicht geschah. Mein Exmann
reagierte gleich mit einer offiziellen Anzeige beim Jugendamt, in der er
mitteilte, dass der Kleine meinen Vater beim Duschen hätte
anfassen müssen. Dieses ist natürlich eine riesengroße Lüge und
wurde auch beim Jugendamt mit mir und meinem Vater geklärt.
Jetzt möchte ich ersteinmal zum Umgang rüberswitchen, damit
alles einen Zusammenhang ergibt.
Von Anbeginn unserer Trennung (das Kind war gerade ein Jahr alt) kämpfte ich darum, dass mein Exmann den
Kleinen regelmäßig abholt. Immer wieder hagelte es Absagen.
Also schaltete ich den Rechtsanwalt ein
woraufhin nun ein Beschluss beim AG erging, dass er das
Kind regelmäßig abzuholen habe und auf meine Arbeitszeiten
Rücksicht zu nehmen habe. Eine Weile ging es dann auch gut. Bis
ich ein Jahr später meine Ausbildung als examinierte Altenpflegerin anfing. Schon hagelte es
wieder Absagen aus den verschiedensten Gründen (Taufen,
Hochzeiten, Geburtstage, Feiern, Betriebsausflug, Betriebsfeier,
Abschlussfeiern, Weihnachtsfeiern, Klassentreffen usw. usw.).
Mehrmals musste ich den Kleinen am Papawochenende
also um fünf Uhr aus dem Bett schmeissen, da ich ihn dann mit
zur Arbeit genommen habe. Ein Tausch der
Wochenenden ist und war mir nicht möglich, da ich sonst hätte 19
Tage am Stück durcharbeiten müssen, was lt. AVR nicht
erlaubt ist.
Urlaube, in denen der Kleine hätte bei ihm sein können, hat er
verschoben, verkürzt oder ganz abgesagt.
Im April letzten Jahren zog ich mit den Kindern zu meinem Vater,
weil er nun mit fast 80 Jahren Unterstützung im Haushalt und
Garten braucht. Mein Exmann sagte weiterhin Umgänge ab. Ich habe in den ganzen fünf Jahren nicht
ein einziges Mal ein Papawochenende verweigert, verschoben
oder dergleichen. Irgendwann war ich aber nun das Kämpfen um einen regelmäßigen Umgang leid und
schrieb meinem Exmann, dass ich mich nun als treibende Kraft, dass ein
regelmäßiges Besuchswochenende stattfindet, zurückziehen werde,
aber ich meine Wochenenden mit dem Kind nicht verschieben werde.
Urlaubswünsche könne er mir zwecks meiner Urlaubsplanung rechtzeitig mitteilen. Bis heute ist nicht
ein Urlaubswunsch bei mir angekommen, bis auf den von vor vier
Tagen vor Ostern für die Woche nach Ostern. Wieder einmal viel zu spät.
Bezüglich eines Papawochenendes, rief der Kleine bei meinem Exmann an und
fragte, ob er nicht Zuhause bleiben dürfe. Mein Exmann willigte ein.
Der Grund für Zwergis Wunsch war der, dass am Papawochenende
zuvor die große Tochter meines Exmannes (21 Jahre) dem Kleinen gesagt haben soll, dass sein Opa tot
sei und der Kleine das ganze Wochenende über Angst um seinen Opa
hatte. Am nächsten Papawochenende fragte ich den Kleinen, ob er die Sache
nun mit seinem Papa geklärt habe. Daraufhin sagte mir der
Kleine: "Papa hat gesagt, das wäre ihm egal!"
Ein anderes Wochende habe ich von meiner Seite ausgesetzt, da
mir mein Exmann absolut nicht mitteilen wollte, wie lange er das Kind in den Herbstferien
bei sich haben wollte.
Immer wieder verweigerte er mir und verweigert immernoch diese
Informationen. Statt dessen drohte er mir mit einer Anzeige bei
der ARGE, wenn ich ihm das Kind nicht aushändigen
würde.
Ein nächstes Wochenende war Zwergi zum Kindergeburtstag eingeladen, an
dem er natürlich unbedingt teilnehmen wollte. Dieses teilte ich meinem Exmann mit und schlug vor, dass er ihn dann am Samstagabend gegen
18.00 Uhr holen könne. Daraufhin schrieb er mir, dass ich
unverschämt sei. Geholt hat er ihn nicht.
Vom 25.12.2014 bis zum 01.01.2015 verbrachte Zwergi seine Ferien
bei seinem Vater. Am 02. Januar zeigten sich bei dem Kleinen nun arge
Auffälligkeiten. Er ging alle 10 bis 20 Minuten auf die Toilette, konnte aber wenn dann nur ein paar
Tropfen Wasser lassen. Auch weinte er viel. Irgendwann berichtete er mir, dass sein Papa ihm
gesagt habe, dass seine Mama etwas Böses getan habe und ins
Gefängnis müsse. Das Kind litt unter wahnsinniger Verlustangst,
konnte nicht schlafen und schlief zum größten Teil erst zwischen
0.00 Uhr und 01.00 Uhr ein. Nachts näßte und stuhlte er ein. Da
er Angst hatte mich zu verlieren, schlief er wochenlang bei mir
im Bett. Nachts wachte er auf, um sich zu vergewissern, dass
ich noch da bin. Der Junge wollte mich weder zur Arbeit noch
zur Schule lassen. Ich fuhr mit ihm zum Kinderarzt. Der
Kinderarzt stellte die Diagnose: Reizblase, Reizdarm,
psychologisch traumatisiert.
Auf Anraten des Jugendamtes, Kinderarztes und Rechtsanwalts
setzte ich den Umgang aus. Die Antwort von meinem Exmann war darauf ein
Sorgerechtsantrag.
Vor einer Weile telefonierte mein Exmann mit Zwergi. Zwergi sagte ihm
gleich, dass er Angst habe, dass er ihm soetwas nochmal sagen
würde. Aber sein Papa sagte nur,
dass es ja nur ein Spass wäre und dass er ja die Regierung
anrufen würde, damit ich wieder freigelassen werde. Wieder bekam
das Kind Angst, schlief schlecht und weinte. Mit seinem Papa weiter
telefonieren wollte er nicht mehr. Nach dem Telefonat schrie Zwergi
ganz laut: "Papa lügt, das war kein Spass!"
Eine Therapie für den Kleinen verweigert mein Esmann vehement.
Beim nächsten Telefongespräch, welches mein Exmann und Zwergi führten,
teilte der Kleine ihm mit, dass er nicht mit ihm reden wolle. Wieder
fing mein Exmann an, den Kleinen zu beeinflussen. Nachdem ich dazwischen gegangen bin, fing er nun
an mit mir streiten zu wollen. Ich sagte ihm, dass Zwergi neben mir sässe und das
alles doch nicht mibekommen muss. Er aber verlangte, dass ich dem Kleinen mit sechs Jahren Sachverhalte über unseren Streit erklären
solle, was ich mit Sicherheit nicht tun werde. Also stellte ich
ihn vor die Wahl, entweder vernünftig mit Zwergi zu telefonieren
oder ich würde auflegen. Da er weiterstreiten wollte, legte ich
also auf.
Eine halbe Stunde später ging es Zwergi sehr schlecht schlecht. Zu den
alten Symptomen kamen noch Atemnot und Sprachverlust dazu.
Wieder ging ich mit dem Jungen zum Kinderarzt. Diagnose:
Panikattacken
Wieder bat ich meinen Exmann inständig, dem Kleinen eine Therapie zu
gewähren. Ohne Erfolg.
Anfang des Jahres stellte mein Exmann nun den Sorgerechtsantrag, in dem er mir
unterstellte, ich würde ihm ständig das Kind vorenthalten, der
Kleine müsste seinen Opa beim Duschen anfassen und nun kommt es
noch ein wenig heftiger: Mein Vater hätte mich mit 16 Jahren
vergewaltigt. LÜÜÜÜÜGE!!!! Ich habe diesem Mann
grenzenlos vertraut (das war ein Fehler).
Hat mein Kind nicht auch
ein Recht auf eine unbeschwerte und glückliche Kindheit? Muss
ein Sechsjähriger wirklich schon mit Panikattacken zum
Therapeuten?
Letzte Woche musste ich zum Jugendamt. Der Jugendamtsmitarbeiter machte mir abermals deutlich, dass ich den Umgang nicht verweigern darf, da es einen Beschluss vom AG gibt. Aber gibt dieser Beschluss dem Vater das Recht sein eigenes Kind derart psychisch zu terrorisieren? Überall, wo ich um Hilfe bitte, kann keiner etwas für den Kleinen tun. Muss ich meinem Exmann wirklich das Kind aushändigen? Ich will doch nur, dass er den Kleinen aus unseren Streitereien raushält. Dann könnte auch wieder ein unbeschwerter Umgang stattfinden.
LG Schnute