Schriftliche Missbilligung

  • Hallo, hätte gerne Eure Meinung.
    Mein Kind (Grundschule) hat heute eine schriftliche Missbilligung mit nach Hause gebracht. Kind ist aufgefordert, so etwas (anderes Kind stark getreten) künftig zu unterlassen, anderenfalls droht Kind eine Ordnungsmassnahme. Schriftstück soll von mir unterzeichnet werden und zurück an Schule.


    Frage, muss ich das unterschreiben? Was, wenn ich es nicht unterschreibe?


    Sehe es nämlich nicht ein.
    Kind´s Verhalten war sicher nicht akzeptabel, und es wird seinen Grund geben für diese Missbilligung.


    Ich weiss jedoch, dass genau dieses andere Kind mein Kind die letzte Zeit häufig geärgert und provoziert hat.


    Mein Kind ärgert zwar gern mal, haut aber nicht. Im Gegenteil, wird selber oft geärgert, beleidigt, gehauen und auch eingeschüchtert. Ist leider oft so "doof" und bekommt dann Ärger, während andere Kinder verschont bleiben. Freilich kein Engel mein Kind, aber eindeutig das ehrlichere Kind!


    Vor einer Weile sagte ich dann mal, Kind solle fei nicht hauen von sich aus, aber zur Not dürfte Kind sich durchaus mal wehren, dass die anderen Kinder mal merken, mein Kind lässt sich nicht alles gefallen. A weng sollen sie dann eben mal in ihre Schranken gewiesen werden. Möglicherweise war das nun heute so. :frag


    Sauer über diesen Vorfall bin ich, und über Gewalt bin ich alles andere als erfreut.


    Auch wenn Ihr das nicht verstehen könnt, muss ich zugeben, ich finde es jedoch auf eine Weise gut, dass Kind endlich mal Gegenwehr gezeigt hat.


    LG Nele64

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Unterschreib es nicht - aber lass dir einen Gesprächstermin beim Klassenlehrer geben.
    Gehauen wird nicht. getreten auch nicht - ggfls. war die Situation schwer zu durchschauen - oft geraten "Rückschläger" in den Fokus,
    deshalb plädiere ich immer noch zum nicht schlagen, sondern sich an Erwachsene zu wenden.


    :amok::amok::nawarte::nawarte::dribbel:dribbel

  • ich würde unterschreiben unter dem Vorbehalt, dass beide Kinder eine solche erhalten :tuedelue


    dafür würd ich im ersten Schritt keinen meiner mühsam erarbeiteten Überstunden und/oder Urlaub opfern-
    erst mal den Ball zurückspielen :brille


    nach meiner Erfahrung erledigt sich das meiste dann von selber....


    aber völlig unabhängig davon, wer mehr oder weniger "Schuld" hat- klare Worte an meinen Sohne wären in jedem Fall fällig-
    Getreten wird man gar nicht. (Punkt)- und Alternativen erkläre ich ihm gerne (nochmal) ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • deshalb plädiere ich immer noch zum nicht schlagen, sondern sich an Erwachsene zu wenden.


    Genau das hatte Kind ja auch vor, wollte gerade zur Aufsicht, aber ging dann nicht mehr.



    ich würde unterschreiben unter dem Vorbehalt, dass beide Kinder eine solche erhalten :tuedelue


    Das finde ich eine gute Idee, mal sehen, was die Lehrer dazu sagen.


    aber völlig unabhängig davon, wer mehr oder weniger "Schuld" hat- klare Worte an meinen Sohne wären in jedem Fall fällig-
    Getreten wird man gar nicht. (Punkt)- und Alternativen erkläre ich ihm gerne (nochmal) ;-)


    Das sehe ich ganz genauso, und wie gesagt, mein Kind haut ja sonst auch nie, daher wird Kind ja gern als "Opfer" für Hänseleien genommen.


    Habe gerade mit einer anderen Mutter telefoniert, sie sagte, dass mein Kind nun mal explodiert ist, kann sie gut verstehen, und sie sagte auch, eventuell hat dies die anderen Kinder mal a weng wachgerüttelt, dass man mit meinem Kind eben nicht alles machen kann.

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Eine schriftliche Missbilligung/Verwarnung setzt eigentlich voraus, dass die Schule den Vorfall untersucht und geklärt hat.


    Von Zuhause aus, einzig mit der Berichterstattung des eigenen Kindes begründet, hier den ganz großen Topf aufzumachen, ist ein schwieriges Unterfangen.


    In die Verteidigungsposition zu gehen mit der Aussage: Ich habe meinem Kind gesagt, es soll sich durch Gewalt wehren, verbessert die Situation auch nicht gerade.


    Hier ist sicherlich das Gespräch zu führen mit dem Lehrer und informationen auszutauschen. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine schriftliche Missbilligung/Verwarnung setzt eigentlich voraus, dass die Schule den Vorfall untersucht und geklärt hat.


    Wie genau soll so eine Prüfung/Untersuchung ausgesehen haben? Kannst Du das erklären? Ein Lehrer hat gesehen, wie mein Kind getreten hat, das Geschehen davor selbstverständlich wieder nicht. :rolleyes2:




    Von Zuhause aus, einzig mit der Berichterstattung des eigenen Kindes begründet,


    Die Mutter die ich anrief, hat sich den Vorfall von ihrem Kind erzählen lassen. Mein Kind ist ehrlich, wenngleich die Wiedergabe manchmal a weng verdreht ist, daher meine Informations-Suche bei der anderen Mutter. War im Grunde eine ähnliche Schilderung.




    In die Verteidigungsposition zu gehen mit der Aussage: Ich habe meinem Kind gesagt, es soll sich durch Gewalt wehren, verbessert die Situation auch nicht gerade.


    Eine sogenannte Löwenmutter bin ich absolut nicht, im Gegenteil, ich verteidige mein Kind relativ selten, ich weiss, dass es nicht ganz ohne ist. Ich riet meinem Kind auch nicht direkt zu Gewalt. Ich denke, jeder Vater, jede Mutter würde aber irgendwann mal sagen "wehr dich" und halt nicht, gut-christlich, noch immer die andere Wange hin.


    Elin, warum soll ich das noch fragen? Wie es aussah scheint doch klar, sonst gäbe es das Schriftstück nicht.


    Ich habe nun einen Brief verfasst, dass ich bestätige, informiert zu sein, die Missbilligung aber weder akzeptiere noch unterzeichne, desweiteren erwarte, einen eventuellen Eintrag in Klassenbuch oder Akte, zu löschen. Ich wäre höchstens damit einverstanden, wenn der Gegenpart ebenfalls eine bekommt (siehe Vorschlag Luchsie).


    Im weiteren Verlauf des Briefes bin ich noch kurz auf die Vorgeschichte eingegangen, habe bestätigt, dass ich das Verhalten nicht gutheisse, es jedoch nachvollziehen kann.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ich würde den Lehrer um einen Termin bitten.
    Schon um sein Urteil zu hören. Er ist schlicht vor Ort.
    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das es "nur" für einen Tritt eine Verwarnung geben soll.


    Ja ist nicht pädagogisch wertvoll aber ich sage meinen Sohn auch- " fang nicht an zu schlagen aber wenn dich jemand schlägt
    - schlag zurück ".
    Das sind kleine Jungs die machen schon sehr viel unter sich selber aus.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Nichts schreiben! Wenn du es nur ein wenig falsch formulierst, hast du sofort den Buhmann.
    Lieber Termin machen und mündlich klären. Dann steht im Fall des Falles Wort gegen Wort.
    Zettel natürlich nicht unterschreiben

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Warum siehst du nicht ein, das zu unterschreiben?
    Dein Kind hat Mist gebaut, ein Lehrer hat es gesehen und darauf folgt die Mitteilung.
    Das sind ja scheinbar Fakten, und dann finde ich, kann man das auch akzeptieren und daran arbeiten, dass das nicht wieder vorkommt. Mit Kind und Schule.
    Die Vorgeschichte und die Probleme mit anderen Kindern können dann ja durchaus angebracht werden, das ändert aber ja nichts an den Tatsachen.
    Durch den verfassten Brief von dir bestätigst du, die Mitteilung erhalten zu haben, ob du sie nun unterschreibst oder nicht, ist egal, bzw du könntest sie genauso gut unterschreiben und dein weiteres Anliegen vorbringen.
    Was das andere Kind erhält, hast du nicht zu fordern und darfst du rein rechtlich von Seiten der Lehrkraft auch nicht erfahren. Das ändert aber ja wohl auch nichts, an dem Verhalten deines Kindes.

    Einmal editiert, zuletzt von Fluffi ()

  • Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, keine schriftlichen Erklärungen abzugeben. Kommt selten gut an und kann falsch ausgelegt werden. Ich habe solches Schriftstück mit: zur Kenntnis genommen unterschrieben. Ein Gesprächstermin ist sicher gut, bringt leider oft nicht viel. Oft kommt die Wahrheit von alleine raus. Bei meinem Sohn war es so. Er war immer der Buhmann bis die, die ihn immer ins falsche Licht gesetzt haben sich selbst verraten haben.In der Ruhe lag die Kraft. Das war schwer auszuhalten.

  • Was ich noch hinzufügen möchte:


    Gibt es einE SozialarbeiterIN in der Schule deines Sohnes? Die könntest du auch zu Rate ziehen und sie könnte den Konflikt lösen also entweder Gespräch mit Eltern und Lehrern oder nur mit den Kiddies etc..



    den Brief würde ich auch NICHT unterschreiben und das Gespräch suchen aber das wurde ja schon gesagt


    lg
    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo,


    ich würde das auch nochmal mit der Klassenlehrerin klären, bevor du was unterschreibst.Mein Sohn hat auchmal Mist gebaut und ich wurde dann zum Gespräch einberufen.Danach erfolgte dann die Konsequenz .


    Heute musste er eine Entschuldigung schreiben, warum er ein anderes Kind schlägt.Er schrieb dann, das er sich nur wehren wollte und das andere Kind angefangen hat zu schlagen :wow .Das es unfair ist wenn man einfach nur verdächtigt wird und gar nicht danach gefragt wird was war.


    Find ich gut wie er das schreibt :D


    Das ist aber nicht zufällig eine bayerische Schule..?


    LG Krümelkekse

  • Es handelt sich um eine pädagogische Maßnahme, welche Du zur Kenntnis nehmen sollst. Dein Kind hat getreten, unabhängig davon, was ein anderes Kind getan hat. Du weißt nicht, welche Maßnahmen bezüglich des anderen Kindes getroffen wurden, das geht Dich auch nichts an. Es geht um das Fehlverhalten Deines Kindes. Unterschreibst Du nicht, wird das genauso notiert: Kind baut Mist - Mutter wird informiert - ignoriert die Benachrichtigung. Es wird so oder so jedoch wie angekündigt verfahren.


    Sinnvoller wäre es, die Kenntnisnahme zu bestätigen und um einen Termin zu bitten. Hier kannst Du die Problematik zwischen den Kindern ansprechen und es wäre gemeinsam zu überlegen, was Eltern und was Schule tun kann, um dies aggressive Verhalten zu ändern. Ein "Mein Kind tut so was nicht" löst Kopfschütteln und Augenrollen aus. Offensichtlich tut das Kind ja doch, nur möchten Eltern das gerne nicht sehen.


    Ach ja. Gegen pädagogische Maßnahmen kann kein Widerspruch eingelegt werden, erst gegen Ordnungsmaßnahmen.


    Gruß

  • Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das es "nur" für einen Tritt eine Verwarnung geben soll.


    für was denn dann ?



    .Das es unfair ist wenn man einfach nur verdächtigt wird und gar nicht danach gefragt wird was war.


    warum, der Tritt war doch eindeutig und wird auch nicht geleugnet


    Die TS und auch das Kind versteifen sich aber auf eine Art "Notwehr" - dann man schlagen/treten/hauen darf, wenn man selbst geärgert wurde - das sehen viele andere Menschen (zum Glück) nicht so...


  • Die TS und auch das Kind versteifen sich aber auf eine Art "Notwehr" - dann man schlagen/treten/hauen darf, wenn man selbst geärgert wurde -


    Nein liebe Lena, dies tun wir nicht, das hast Du falsch verstanden.
    Ich erwarte lediglich, dass nicht mit zweierlei Mass gemessen wird.
    Was mein Kind anscheinend getan hat, wird von mir nicht angezweifelt, und Strafe darf es gern bekommen.
    Lediglich die schriftliche Notierung davon sehe ich nicht ein, da dort schon ganz andere Dinge / Kinder eben eine solche nicht bekommen haben.
    Drei von diesen Missbilligungen haben einen Rauswurf von der Schule zur Folge, es geht hier nicht um eine kleine "du-du-du-böses Kind" - Geschichte.
    Da gibt es einfach deutlich andere Taten, die solch eine Massnahme weit mehr verdient hätten.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Wenn du dieser Überzeugung bist, aber die Schule "der Entscheider" ist, stellt sich die Frage: Was tust du, um den Lehrer von deiner Meinung zu überzeugen?


    Im Moment teilst du nur der Schule mit: Ich bin anderer Meinung.


    Das wird dort behandelt, wie du den Schrieb von der Schule behandelt hast: Zur Kenntnis genommen. Meinungsänderung der Schule wird das nicht bewirken.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Was mein Kind anscheinend getan hat, wird von mir nicht angezweifelt, und Strafe darf es gern bekommen.
    Lediglich die schriftliche Notierung davon sehe ich nicht ein, da dort schon ganz andere Dinge / Kinder eben eine solche nicht bekommen haben.
    Drei von diesen Missbilligungen haben einen Rauswurf von der Schule zur Folge, es geht hier nicht um eine kleine "du-du-du-böses Kind" - Geschichte.
    Da gibt es einfach deutlich andere Taten, die solch eine Massnahme weit mehr verdient hätten.


    ok, zweiler Maß ist natürlich auch nicht richtig - ich war davon ausgegangen der köperliche Verfehlungen grundsätzlich geahndet werden, wenn sie gesehen werden - alles andere macht für mich keinen Sinn
    Wenn du aber Fälle kennst, in denen das nicht erfolgt ist - dann ist das in diesen Fällen ein starkes Stück und müßte angesprochen werden - was aber, am Ende, nicht an der aktuellen Verwarnung für diese
    Situation ändert.

  • Ich sehe es auch so, dass es völlig egal ist, ob Du die Missbilligung unterzeichnest oder nicht. Die Schule hat eine Maßnahme beschlossen und setzt diese auch durch, ob Du sie zur Kenntnis nimmst oder nicht.


    Umso wichtiger sollte es sein, dass Du das klärende Gespräch suchst. Hier kannst Du dann alles hinterfragen bzw. Deine Version (die vom Kind) schildern.


    Was Dir ja schon klar ist, Treten ist nicht korrekt und wird bestraft. Da gibt es auch nichts zu verharmlosen.


    Ich kenne es noch von meinem Sohn, dem immer beigebracht wurde, dass Konflikte nicht mit Schlagen oder Treten gelöst werden. Das hat andere allerdings wenig davon abgehalten, es bei meinem Sohn zu machen. Irgendwann habe ich ihm gesagt, dass er sich dann einmal wehren soll. Allerdings muss ihm klar sein, dass er dann wahrscheinlich bestraft wird. Ergebnis war, er wurde weiter gepiesakt bis er einmal ausgeholt hat und eine kräftigen Schlag gelandet hat. Er bekam seine Strafe, aber derjenige, der ihn immer gepiesakt hatte, war so verdattert, dass er es danach nie wieder gemacht hat. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Zitat von »Antje77«
    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das es "nur" für einen Tritt eine Verwarnung geben soll.



    für was denn dann ?


    Kinder raufen sich !Die schubsen sich und gehen sich verbal an.
    aber
    die Versöhnen sich wieder , haben spass und sind nicht nachtragend


    Lehrer die längere Zeit mit Kindern zu tun haben wissen das auch.
    Ich kann mir schlicht nicht vorstellen das es ausschließlich der Tritt war der solches Schreiben nach sich zieht.
    Vor allem bei 3 Tritten erfolg Schulverweiß ! ! !
    Ich denke das die Geschichte sehr viel kompakter ist.
    Aber was es ist kann nur der Lehrer aufklären.
    Unterschreiben würde ich auch nicht.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !