Hallo!
Ich bin seit Dezember 2013 von dem Vater meiner Kinder (7 und fast 4) getrennt.
Er ist ausgezogen, zunächst ganz in die Nähe und wir haben uns die Kinder 50/50 geteilt. Wegen seiner Arbeit sind wir dann bei 60/40 gelandet. Das war für mich so ok und hat auch soweit geklappt.
Nun ist er mit seiner Freundin (schwanger) 40 km weit weg aufs Land gezogen und das sehr ungünstig gelegen - die Strecke ist extrem stauintensiv. Um die Freizeit der Kinder (Besuch, Sportverein, Arzt etc.) kann er sich von dort aus auch nicht kümmern. Das mache ich.
Ich bin daher der Meinung, die Kinder sollten werktags bei mir sein und die Wochenenden/Ferien halbe-halbe.
Er jedoch will an der jetzigen Regelung festhalten und die Kinder an seinen zwei Werktagen zu 8 und zu 16 Uhr quer durch Hamburg und durch den Elbtunnel kutschieren. Eine Fahrt dauert zurzeit (3 Baustellen) netto 45 Minuten ohne Stau.
Falls die Infos wichtig sind: Die Meldeadresse der Kinder ist bei mir, ich habe die alte Whg übernommen und beziehe auch das Kindergeld, von dem ich ihm immer einen vereinbarten Betrag abgegeben habe. Es fließt kein Unterhalt. Wir sind noch verheiratet. Arbeiten beide Vollzeit, wobei ich meine Arbeitszeiten sehr gut einteilen kann (z.B. Home Office in den Abendstunden).
Ich habe zwei Beratungsstellen aufgesucht, eine Erziehungsberatung und eine Mediation des Jugendamts. Beide Stellen haben ihn eingeladen, er ist dort jeweils nicht erschienen bzw. hat sich überhaupt nicht gemeldet.
Meine Anwältin will nun für mich das ABR beantragen...
Was meint Ihr dazu??
LG, Nele