Was darf der Bleibende eigentlich?

  • Hallo


    Wie ist das eigentlich:


    Frau fährt zur Kur und trifft Mann. Frau teilt Ehemann mit, dass die Ehe beendet ist. Ehemann und Frau kommen (zumindest zunächst) überein, dass die beiden gemeinsamen Kinder (4 und 6 Jahre alt) beim Ehemann bleiben. Frau kommt aus Kur zurück. Sie bleibt bei Mann, denn der Ehemann verweigert den Zutritt zur ehelichen Wohnung.


    Ich kann ja verstehen,dass Ehemann Frau nicht in der Wohnung haben will. Aber darf er das überhaupt, sie nicht reinlassen? Wie kommt sie an ihre Sachen? Worauf sollte sie jetzt achten (nachdem die Trennung nun wirklich geschickter hätte vollzogen werden können)? Ich gehe davon aus, dass sie unterhaltspflichtig ist, keinen Trennungsunterhalt zu erwarten hat. Zu klären wäre vermutlich (Kinder mal außen vor) Zugewinn, Rentenausgleich und Hausrat?


    Gruß

  • Jep.


    Inwiefern es klüger gewesen wäre, nach der Kur erstmal in Ruhe zurück zu kehren und dann einzupacken...Es mußte halt so sein und mit dem "Kurschatten". *seufz* Aber nun läßt der Ehemann sie eben nicht mehr in die eheliche Wohnung, sprich, sie hat das, was in ihren Koffern ist und sonst nichts.


    Gruß

  • Lovrel, keine Ahnung. Ich überlege nur, ob es prinzipiell rechtens ist, den ja immerhin noch Ehepartner so aus der ehelichen Wohnung heraus zu werfen. Wobei das in der Konstellation Frau mit Kindern in Wohnung ja immer wieder durchaus angeraten wird in Form von "Wechsel die Schlösser". Aber da heißt es auch immer, es sei nicht zulässig. Und alle mal muß er ja nun mal der Teilung des Haushaltes zustimmen, sie muß ihre definitv eigenen Sachen bekommen können.


    Gruß

  • Wer steht denn im Mietvertrag?


    Es ist egal wer im Mietvertrag steht. Es ist die eheliche Wohnung. Der Mann darf die Frau nicht einfach aussperren und ihr ihre persönlichen Dinge vorenthalten. Ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem als ich meine Frau vor die Tür gesetzt habe. Ich habe sie wieder hinein lassen müssen bis sie die nächstmögliche Wohnung hatte. Hätte ich sie nicht reingelassen hätte sie eine einstweilige Verfügung über das Gericht bekommen.
    Ihre persönlichen Dinge habe ich sie aber beim Rauswurf einpacken lassen. Bei uns war es auch kein anderer Mann, sondern Existenzängste nachdem ich von ihrer kaufsucht und meinem Riesenberg Schulden erfahren habe.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wer die Kinder hat der hat auch das Anrecht auf die Wohnung.
    Sie hat auf jeden Fall Anspruch auf ihre persönlichen Sachen.
    Ihr steht natürlich auch was vom Hausrat zu das sollte abhängig vom Wert und Umfang sein.
    Gegenstände die sie vor der Ehe nachweislich angeschafft oder vererbt bekommen hat gehören ihr auch.
    Sie sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ihre Dokumente und persönlichen Sachen etc gehören definitiv nicht ihm. Wenn er sie nicht plötzlich vor der Tür haben will, sollte er ihr eine angemesse Frist setzen, wann sie die Sachen aus der Wohnung schaffen kann (Samstag und Sonntag zwischen 10 und 17 Uhr oder was auch immer). Sie darf auch Leute mitnehmen, die ihr beim Tragen helfen.

  • Geht es über das Gericht, wird die Wohnung üblicherweise dem zugewiesen, der die Kinder hat.


    Eine Abholung/Herausgabe der persönlichen Gegenstände kann man jedoch verlangen. - Was hier passiert, ist natürlich ein Stück Rosenkrieg und muss in eine gewisse Normalität einmünden, also einem einigermaßen erträglichen Umgang miteinander.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Geht es über das Gericht, wird die Wohnung üblicherweise dem zugewiesen, der die Kinder hat.


    Wenn das Sorgerecht gemeinsam ist, könnte es dazu führen, dass es eine gerichtlich angeordnete Wohnungszuweisung bzw. -teilung gibt, so absurd sich das anhören mag. Ich würde versuchen, eine (schriftliche) Abmachung zu treffen über den Hausrat (d. h. das, was nach Eheschließung gemeinsam angeschafft wurde, zu teilen) und dann eine Frist zu setzen, bis zu welcher diese Gegenstände sowie der persönliche Besitz abzuholen ist. Ferner würde ich auch die mündliche Vereinbarung bzgl. Kinder schriftlich fixieren, sonst kann die Ehefrau jederzeit das Gegenteil behaupten.

  • Oh je. Da läuft wohl ganz schön was an. Sie will nicht zurück in die Wohnung, wobei es schon schwierig ist, quasi obdachlos zu sein. Gestern wollten die beiden sich wohl treffen und unter anderem klären, wann sie Dinge aus der Wohnung holen kann. Er ist nicht aufgetaucht und für sie nicht erreichbar. Vogel Strauß Politik. Als ob er damit irgendwas erreichen kann, außer auf beiden Seiten Zorn und Schmerz. Und ich bin mir sicher, so geht es nicht. Vermutlich weiß er das aber auch. Eigentlich.


    Gruß

  • Lena, derzeit ist sie ja beim Kurschatten untergekommen. Sicher wären auch ihre Eltern ansprechbar gewesen (was ich persönlich für diplomatischer gehalten hätte). Aber letztlich hat sie ja nun mal gerade keine eigene Bleibe, keinen Zugang zu Wechselkleidung, persönlichen Gegenständen von Möbeln und sowas mal ab. Jedenfalls kann ich mir lebhaft vorstellen, wie es den beiden Kindern geht. Und da mache ich ihr schon Vorwürfe, weil es meiner Meinung nach nicht so hätte eskalieren müssen. Aber im Moment will sie mit dem Kopf durch die Wand: Der neue Mann, neues Leben, alles soll jetzt leicht sein und ihr Glück wünschen. Der Aufprall wird weh tun.


    Gruß

  • Naja, Wechselsachen hat sie ja im Koffer von der Kur und der Neue hat sicher auch eine Waschmaschine und teilt seine Bedecke mit ihr - von daher erstmal keine Not.
    Möbel, Sachen und Papiere haben also sicher ein paar Tage Zeit - wahrscheinlich müssen beide Seiten erstmal tief durchatmen um wieder klar sehen zu können.

  • Ich frag mich wie es mit dem Kontakt zwischen ihr und den Kindern aussieht? Wird ihr der auch verwehrt? Oder hat sie daran garkein Interesse?
    Finde ich viel relevanter als ein paar Klamotten und Papiere... zumindest vorerst!
    Die armen Kinder!

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Er darf ihr den Zugang zur gemeinsamen Wohnung nicht verweigern. Ihr gegenüber hat er kein Hausrecht.
    Möglich wäre es allein, dass er eine Zuweisung der ehelichen Wohnung gem. § 1361b BGB versucht. Die würde ohne weitere Gründe aber wohl scheitern.
    Im Notfall daher: Polizei rufen, Zugang verschaffen.


    MfG


    RA Bergmann