Kein KU vom Ex weil ich zu viel verdiene?

  • Hallo zusammen,


    ich komme gerade vom JA weil ich eine Beistandschaft für den KU einrichten wollte, da der KV schon wieder seit 6 Monaten keinen KU gezahlt hat.


    Jetzt höre ich dort, dass ich ziemlich schlechte Chancen habe, dass er KU überhaupt bezahlen muss, weil ich vermutlich "viel mehr" als er verdiene (mehr als doppelt so viel) WTF? Kennt das einer von Euch? Ich habe so etwas noch nie irgendwo gehört.


    Es kommt hnzu, dass ich zwar gutverdiene, aber ich muss aber 1/3 meines Einkommens abtreten, um eheliche *gemeinsame* Schulden zu bezahlen. mittlerweile habe ich auch deutlich mehr als die Hälfte d eigentlich gemeinsamen Schulden abbezahlt, zahle also mittlerweile "seine" Hälfte der Schulden. und dann soll er auch noch keinen KU zahlen, weil ich soooo viel verdiene? Kann das rechtens sein? ich könnte gerade nur :kotz


    Für eure Erfahrungen und Einschätzungen wäre ich dankbar.
    Ingwerhonig

  • hallo,


    :kopf das ist ja krass! kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, daß es rechtens ist. der KU ist ja für euer kind und nicht für dich!!


    bei mir/ uns ist es ähnlich: ich bin verheiratet, arbeite TZ mein mann VZ, zwei kinder aus erster (unehelicher) beziehung. KV muß zahlen, weil es ja um seine bzw. unsere gemeinsamen kinder geht. wir haben zusammen wahrscheinlich auch mehr als das doppelte von dem was er verdient, dennoch geht´s doch hier um die kinder. meine beistandschaft jedenfalls hat mir das so erklärt....und weil KV nicht zahlen will, eben aus den gründen von wegen "die haben ja viel mehr als ich, sind doppelverdiender", wird jetzt gepfändet... :brille


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich hab das entsprechende Urteil tatsächlich gefunden: http://www.ehescheidung24.de/b…oppelt-so-viel-wie-vater/


    (Liebe Mods, falls ich das nicht verlinken darf, entschuldigt bitte und löscht es einfach)


    Grrrr! Oder, wie mein Sohni sagen würde " das iss voll UMFAIR!". :nudelholz


    Ich denke, ich werde vielleicht trotzdem gegebenenfalls einen Anwalt um Rat fragen. Die Sache mit den gemeinsame Schulden sollte in einer gerechten Welt ( :lgh ) ja schon eine Rolle spielen.

  • Quatsch, beim Kindesunterhalt spielt Dein Verdienst gar keine Rolle


    Das ist kein Quatsch.


    Bei einem Verdienst von mehr als das doppelte muss der BET Kinderunterhalt durch Naturalunterhalt als auch Barunterhalt bezahlen.
    Der UET ist dann raus.
    Gibt aber auch noch so einige Einschränkungen.



    Schlecht geträumt ? Kindesunterhalt entfällt bei hohem Einkommen des betreuenden Elternteils ?

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Das ist durchaus üblich...


    Kenne zwar nur Fälle, wo der KV BET ist und ebenfalls selber für das Kind aufkommen muss, weil er das 2-3 fache der Mutter verdient, aber die Geschlechter sind ja eigentlich egal.


    Beispiel: BGH Az. XII ZB 297/12 vom 10.7.2013


    KV (BET) mit Netto 5.100 und KM (UET) mit 2700 Netto

  • Danke für den Forumslink! Vor lauter :angry hab ich wohl die Threadsuche nicht richtig bedient :rotwerd


    Aber immerhin, wenn das Einzelfallentscheidungen sind, dann müsste es auch in meinem vor einem Gericht entschieden werden, richtig?


    Edit: absolute klasse, wie schnell hier geholfen wird :thanks:

  • Ja, sind Einzelfallentscheidungen. Und mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, wo eine betreuende Mutter hat zahlen müssen.
    Da gibt es so viele KANN- und BILLIGKEITS - Dinger für den Tatrichter.


    Erschwerend kommt hinzu, dass der an sich Zahlungspflichtige es recht schwer hat, überhaupt an die Einkommenzahlen zu kommen, die für eine erfolgreiche Verlagerung der Barunterhaltspflicht von Nöten sind.

  • Aber immerhin, wenn das Einzelfallentscheidungen sind, dann müsste es auch in meinem vor einem Gericht entschieden werden, richtig?


    Du kannst davon ausgehen das Du verlierst und an den Kosten hängen bleibst.


    Kein Landesgericht und Amtsgericht sowieso nicht wird gegen den BGH urteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Du kannst davon ausgehen das Du verlierst und an den Kosten hängen bleibst.


    Darauf würde ich keine € 10 wetten. :kopf


    Im BGH Fall waren die 2700 Euro der KM überobligatorisch, da sie aufgrund von Krankheit eigentlich gar nicht arbeiten müsste. :lgh
    Ausserdem wurden der KM noch Kreditverpflichtungen angerechnet. Denn kurz bevor sie zum UET wurde, kaufte sie sich noch allen möglichen Plunder. Zitat BGH "unangemessenes Konsumverhalten". Sie konnte ja nicht erahnen, dass man sie in die Verpflichtung nimmt.


    Der BGH sagt dann, dass diese individuellen Eckdaten in einer Unterhaltsberechnung Berücksichtigung finden müssen und verweist zurück ans OLG.

  • An deiner Stelle würde ich Unterhalt erstmal fordern ,
    will er nicht leisten und bringt dein Einkommen ins Spiel,
    kannste die Sache immer noch fallen lassen.


    Vor Gericht ziehen bei 2-3 x höreren Netto würde ich nicht, das
    wäre mir zu heikel/teuer.


    Erstmal stellt sich die Frage, wie hoch ist sein aktuelles Netto.

  • Darauf würde ich keine € 10 wetten.


    Was willst Du mir dazu nun sagen?
    Dein Urteil ist nicht relevant. Wenn sie mehr als das doppelte verdient dann wird sie keinen bekommen.


    Es gibt ein Grundsatzurteil des BGH.
    Habe alles hier im Forum gepostet. Suche danach wenn Du mehr wissen willst.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Lese gerne nach. Hast du nen Link parat? Sonst suche ich mal. Danke! Vog einem Grundsatzurteil wusste ich nichts.

  • ich habe heute Nachmittag dann noch die Meinung von zwei Familienanwälten eingeholt. Deren einhellige Meinung lautete: der UET ist grundsätzlich erst einmal unabhängig von meinem Einkommen verpflichtet KU zu zahlen (soweit er dazu finanziell in der Lage ist).


    Wenn er geltend machen will, dass es aber unbillig wäre, von ihm KU zu verlangen, weil ich so viel verdiene, dann müsste er dazu eine richterliche Entscheidung erwirken. D.h. Er müsste das Gericht anrufen. Und dann würde eine Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung der gesamten Situation getroffen, bei der auch solche Dinge eingehen, wie dass ich für seine Schulden aufkomme etc.


    Damit bin ich schon mal etwas ruhiger. Immerhin gibt es laut deren Meinung keinen Automatismus der Form "Einkommen > x, also kein KU". Ich lass mal auf mich zukommen, was weiter passiert.


    Liebe Grüsse
    Ingwerhonig

  • Damit bin ich schon mal etwas ruhiger. Immerhin gibt es laut deren Meinung keinen Automatismus der Form "Einkommen > x, also kein KU". Ich lass mal auf mich zukommen, was weiter passiert.


    Hat auch keiner behauptet denn im Deutschen Recht gibt es nie eine Automatismus. Auch wenn ein Gesetz etwas vorschreibt bedeutet dies nicht das man nicht dagegen vorgehen kann.
    Zum Mehr verdienen gibt es aber ein Urteil des "Fast" höchsten Gerichts. Gegen diese Urteil wird sich niemand darunter stellen.
    Bei einem mehr als doppeltem Gehalt in einer Gehaltsklasse wo man nicht arm ist (also 500 Euro zu 1000 Euro zählt nicht) hat der BET auch den Barunterhalt zu übernehmen bzw. bekommt Kind vom UET weniger.
    Die ist ein Automatismus dem man selbst folgen sollte denn ein Gerichtsverfahren verliert man i.R und hat die Kosten.

  • Bei mir hat die Dame vom Jugentamt auch gefragt ob ich viel verdiene. Der KV hatte denen nawmlich gesagt ich waere Grossverdiener.


    Ich hab dann gesagt, dass ich nur Halbtags arbeite ( allerdings mit 44h die Woche ) und zwar knapp 2000 verdiene, aber ja auch Kita und Tagesmutterkosten von 500€ im Monat habe.


    Das hat der Dame gereicht und ich komme seitdem weiter in den Genuss von UHV.


    Geprueft hat das jedoch nie jemand...