Beiträge von casha

    dass sein Kind krank ist und ein Arztzeugnis für das Kind auch eingereicht hat. Dies wurde vom AG bisher auch immer so genehmigt. Daher waren wir verwundert, dass dies jetzt plötzlich ein Problem ist. Der Arbeitgeber wusste ja schon länger, dass wir zusammen leben.


    dann kann ich erst recht den AG noch mehr verstehen!


    auf dem attest vom arzt steht doch wahrscheinlich drauf "kind krank vom 12-19"....am 12, 13, 14 und 15 geht der vater ganz normal in die arbeit und am 16 zückt er plötzlich das attest vom arzt :wow ( :tuschel hoffentlich war der 16 kein freitag :rolleyes: ) da denkt sich natürlich der AG auch, warum denn ausgrechnet jetzt das attest?


    oder steht auf dem attest nur "kind krank am 16 abends von 17-24uhr"????


    fest steht für den AG, daß kind immer betreut wurde, weil vater ja in der arbeit anwesend. AG kann sich halt jetzt nicht erklären, warum jetzt ein attest auf den tisch kommt, wo die anderen tage doch alles lief....da verstehe ich den AG, daß er auf die lebensgefährtin in sachen kinderbetreuung zählt!


    lg casha

    hallo,


    ich finde schon, daß der AG recht hat!


    warum kannst du das kind tagsüber betreuen, aber abends nicht? ihr wohnt zusammen und da steht der eine doch für den anderen ein, oder nicht? wird denn mit zweierlei mass gemessen, von wegen leibliches und stiefkind?


    ich meine, wenn dein kind krank wäre, du aber arbeiten müßtest und dein partner zu hause ist, dann wäre es doch auch für dich selbstredend, daß sich dein partner um das kind kümmert, während du die brötchen verdienst, oder?!


    meiner meinung hat das nichts mit betreuungsPFLICHT zu tun, sondern eher mit betreuungsWILLE.....


    lg casha

    hallo,


    hier in der grundschule ist die betreuung bis 14uhr kostenlos! ab 14-15.30uhr ist hausaufgabenbetreuung- auch kostenlos. mittagessen gibt´s für 4€/tag. alles organisiert über die nachbarschaftshilfe.
    ich finde beträge von 100€ im monat ganz schön heftig. soviel kostet bei uns der hort.


    bei meinem sohn im gymnasium gibt´s die OGS, kostet 25€/ jahr einmalig für ein kleines snack-buffet am nachmittag. ansonsten können die kinder 4 tage angemeldet werden jeweils bis 16uhr. hausaufgaben werden teilweise durch lehrer/ referendare bzw. studenten betreut.


    lg casha

    Um Deutschkurse zu besuchen, eignet sich prima die Kitacard, da man dann nämlich Zeit dafür findet. Steht auch extra so auf der Homepage der Hansestadt, nur muss man die ja dann erstmal haben.
    Man darf aber auch arbeiten und dabei lernt Kind in der Kita prima deutsch, und Mama nebenher...


    vorsicht....es geht hier doch nicht um deutschkurse...und deine meinung kannst du bitte auch einfach nicht so kundtun...*ironie off*

    hallo,


    haben sie den GSR? oder waren sie evtl nicht verheiratet und es besteht auch keine gemeinsame erklärung? das müßte halt als allererstes mal geprüft werden.


    aber:


    Sie kann kaum Deutsch


    wie will sie sich denn hier zurecht finden? sie sollte evtl ersteinmal schnell einen deutsch-kurs besuchen. auch um ihres kindes willen. ich bin immer wieder erstaunt, wie manche leute "blauäugig" in andere länder gehen aber der sprache dort überhaupt nicht mächtig sind....wie soll das funktionieren?? ?(


    lg casha

    Unsere hatten ihr Abschluß-T-Shirt noch in der Größe der Lehrerin ebstellt und dann alle unterschrieben. Dazu gans nen großen Blumenstrauß und ihre Lieblingsschoki


    das finde ich ne schöne idee, blumenstrauß und schoki! das t-shirt kann sie mal als "schlaf-t-shirt" anziehen oder im schrank aufbewahren...denn sind wir mal ehrlich: wieviele fotobücher, tassen mit bildern drauf, tonschalen mit kinder-schriften etc.pp. verträgt denn eine lehrerin?? sie hatte bestimmt schon einige klassen davor und ne menge "pipi-kram" in ihrer wohnung.


    ich glaube auch nicht, daß jede lehrerin so scharf drauf ist, wieder ein neues trum mit kinder-krikel-handschrift im wohnzimmer stehen zu haben :rolleyes:


    sorry, wenn ich da "unromantisch" rüberkomme, "just my two cents"


    lg casha

    hallo,


    Dann aber auch nicht hinterher beschweren, dass er es " verbockt" hätte.


    ich habe mich nicht beschwert, daß er es verbockt hat. ich finde es lediglich zweifelhaft, mich von so einem prozeß nicht in kenntnis zu setzen.


    Dann wäre das Kind nicht so in den Brunnen gefallen...


    das kind ist vorher schon in den brunnen gefallen: ich habe -auf anraten der beistandschaft- den KV auf unterhaltspflichtverletzung angezeigt. die staatsanwaltschaft hat das verfahren eingestellt. davon wußter der beistand. jetzt klagt er eigenmächtig auf "Verbotene Handlungen" und zieht dann die klage zurück, als das gericht ihm signalisierte, daß es aussichtslos ist.....


    Ich glaube, Du verkennst hier, was Dein Handeln auslöst/ auslösen kann -nimms mir nicht übel.


    ich verkenne nichts, mein handeln war bisher immer korrekt. ich weiß nicht, woher du diesen ansatz nimmst?


    Wenn noch Beistandschaft besteht ist es auch umprofessionel und unseriös und hinterhältig vom gegnerischen Anwalt, dich direkt zu kontaktieren..


    ich habe den anwalt angeschrieben und ihn darauf verwiesen, daß die beistandschaft das zu klären hat. daraufhin hat er mir angeboten, mit ihm persönlich zu sprechen! dank dieses gespräches werde ich jetzt wohl meinen beistand kündigen und das jugendamt um einen anderen beistand bitten. anscheinend merkt "der alte beistand" gerade, daß er falsch gehandelt hat, da er sich seit 4 tagen nicht bei mir meldet, obwohl ich desöfteren angerufen und mails geschrieben habe!


    lg casha

    es war ja eigentlich gar keine vereinbarung. ich habe damals lediglich als zeichen des goodwill gesagt, daß ich ja schon damit zufrieden wäre, wenn ex 50€/kind und monat bezahlen würde.... es wurde nichts unterschrieben oder per handschlag besiegelt. es war nur eine aussage.


    der gegneranwalt bat mich nun um einen telefontermin, um die sache persönlich zu besprechen. scheint ein ganz netter anwalt zu sein, was man aus der email konversation entnehmen kann. bin gespannt was er sagt...


    lg casha

    hallo,


    danke erstmal für eure antworten.


    die akte habe ich damals natürlich nicht bekommen, ich hatte wohl "zu früh geschossen"....
    ich habe lediglich eine abschrift des protokolls bekommen.


    da der KV letztes jahr die PI beantragt hat, klagte der beistand wegen "unerlaubter handlungen": der KV nahm im Dez 12 arbeit auf und weigerte sich zu zahlen. zur der zeit machten wir -getrennt voneinander- eine mediation und der mediator schrieb damals eine email an KV mit der aufforderung, unterhalt zu zahlen "wenigstens 100€ im monat, der beistand wartet darauf". das fruchtete nicht, es gingen keine unterhaltszahlungen auf meinem konto ein. dies hätte ich bei gericht beweisen können, anhand von kontoauszügen. und aufgrund der geschuldeten unterhaltszahlungen hat der beistand nun geklagt, damit die gesamte unterhaltsschuld (dez12 - apr13) nicht in die PI einfließt. so hat er mir das (nachträglich, als schon alles vorbei war!!) erklärt.


    da ich nun von dieser verhandlung nichts wußte, konnte ich natürlich auch nicht reagieren. der beistand meinte nur, er stand ziemlich blöd da, weil er von so einer absprache nichts wußte....ja, klar! er hat mich ja auch nicht gefragt. aber selbst wenn es eine "absprache" war, dann hätte diese eben widerlegt werden können, auf nichteinhaltung.


    am liebsten würde ich jetzt einen termin beim beistand machen, und den mal zu rede stellen. mit seinem vorgesetzten! ich kenne ihn seit jahr und tag eigentlich nur per telefon. sonst hat er sich wegen div. kleinigkeiten bei mir gemeldet. z.b. weil der KV wollte, daß unterhalt per titel nicht mehr gepfändet wird. da rief beistand mich an und fragte (ernsthaft!) an, ob ich die pfändungen einstellen lassen will. was natürlich völlig ausser frage stand.....aber wenn´s vor gericht geht, da sagt er mir gar nix... :kopf


    lg casha

    hallo,


    kurz zur vorgeschichte:
    kreisjugendamt/ beistanschaft klagt -ohne mein wissen und ohne aussicht auf erfolg- gegen KV. nachdem das AG das urteil gesprochen hat, bekomme ich 2monate später, den kostenfestsetzungsbeschluß vom JA mit der bitte um ausgleich (vgl. meine beitrag)


    nachdem ich am samstag einen brief direkt vom RA bekommen habe, mit der aufforderung, die kosten für meine kinder nun endlich zu bezahlen, habe ich das ans JA weitergeleitet. der beistand ist grad im urlaub. danach habe ich den RA angeschrieben und auszüge aus meinem email ans JA beigefügt, ebenso geschrieben, daß meine kinder kein einkommen haben.


    nun schreibt mir der RA zurück, daß ich im falle einer nichtzahlung eine eidesstattliches versicherung für meine kinder abgeben müßte und dass diese dann einen negativen SCHUFA eintrag erhalten. können kinder eine SCHUFA haben???? meine buben sind 10 und 12 jahre, also noch nicht mal geschäftsfähig, nach deutschem recht!?


    wörtlich schreibt der anwalt (zitat):


    "Die Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erfolgte an Sie als Erziehungsberechtige Ihrer Söhne. Wie Sie aus meinem Schreiben entnehmen können, sind Sie selbst nicht Verpflichtete, sondern Ihre Söhne. Ich wollte Ihnen allerdings die Möglichkeit geben, diesen Betrag für Ihre Söhne zu zahlen, da andernfalls, wie bereits mitgeteilt, es droht, dass Sie für Ihre Söhne die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen.

    Über die Folgen (Schufa-Eintrag, Rechtskraft des Titels für 30 Jahre) hatte ich Sie bereits informiert."


    kann mir jemand helfen?
    danke und lg casha

    hallo,


    komisch dass ihr nur 6x begleiteten umgang hattet!


    bei uns hat das damals über ein jahr gedauert...und zwar alle 14 tage 2Std.
    an deiner stelle würde ich nochmal mit dem jugendamt sprechen, ob die das für gut heißen. wenn die der meinung sind, es sind mehr BU nötig, werden die das bei gericht schon durchsetzen.


    lg casha

    unfallversicherung! BU ist für´s kind uninteressant.... erst wenn das kind anfängt zu arbeiten, sollte man unbedingt eine BU abschließen. diese ist neben priv. haftpflicht und unfall eine m.m. nach essentielle versicherung.


    lg casha

    hallo,


    das tut mir leid für dich!


    aber andererseits: sei froh, daß er es dir jetzt schon sagt, am anfang. es gibt ja manche männer, die "gehen damit schwanger" und sind zu feige, es frei rauszusagen. und dann machen die nach monaten/ jahren des zusammenlebend plötzlich schluß :schiel und die partnerin steht da und versteht die welt nicht mehr! insofern hat dein mann ja den mut gehabt, das gleich zu anfang zu sagen.


    meine oma sagt immer "es gibt nichts negatives, was nicht auch etwas positives hervorbringen würde"- ich weiß: ich kann den spruch auch schon nicht mehr hören (allerdings geht´s bei uns um ganz was anderes!), aber wenn du fest dran glaubst, dann gibt´s auch für dich noch den richtig(er)en deckel :thumbup::wink


    lg casha

    hallo,


    :wow was ist denn das für ein proll???? tut ja grad so, als ob du alleine für deine schwangerschaft verantwortlich wärst :hae: aber gefallen hat ihm das schon vorher oder???


    und dann dich und deine tochter aus dem gemeinsamen haus schmeissen geht gar nicht! nimm deine tochter und deine beine in die hand und lauf :nixwieweg !!!!! auf so einen kannst doch verzichten?!!!


    ich finde es gibt hier keine "für und wider" liste zu führen. das ist ein knallharter mißbrauch der partnerschaft! wenn sich ein typ so verhält, dann wirst du auch später keinen spaß mit ihm haben.
    best thing to do: GO!


    lg casha

    hallo,


    :D lustiges thema....bei uns ist es genau andersrum:


    der erste: frühgeburt (35.SSW, 46cm und 2,8kg) war mit 5jahren 121cm
    der zweite: frühgeburt (34.SSW, 42cm und knapp 2kg) war mit 5jahren 120cm


    stand heute: der erste (12) ist nun knapp 170cm, der zweite (10) 150cm. beide werden aufgrund von größe und sprachlicher gewandtheit immer älter geschätzt, was auch nicht so toll ist. der kleine wurde mal mit 4jahren von einer kassiererin angepflaumt, daß er gefälligst zu lesen hat, was da an der kasse steht (letzter kunde, bitte nicht mehr anstellen :-D ).......als er dann sagte, daß er nicht lesen kann und erst im kindergarten ist und bevor die dame was sagen konnte, bin ich dann eingeschritten :nawarte:


    ich selbst zähle 175cm, der vater war durchschnitt mit 183cm


    lg casha


    Und warum hätte man bei einer Klage wenig Aussicht auf Erfolg wenn der Pfarrer nicht taufen durfte da eine Unterschrift fehlte?


    weil eben eine taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. ich weiß, das ist alles ziemlich abstrakt aber einmal getauft bleibt so! und da könnte man dann höchstens "schmerzensgeld" verlangen, wobei es dann fraglich wäre, ob das ein richter einsieht. der wird argumentieren: eine taufe beeinträchtigt das leben nicht im geringsten....


    lg casha

    egal ob deutsch oder in anderen ländern: die christiche taufe ist nicht rückgängig zu machen.
    selbst wenn man aus der kirche austritt, ist man zwar ausgetreten aber das sakrament der taufe bleibt bestehen.

    hallo,


    dann könnte man den pfarrer verklagen, mit wenig aussicht auf erfolg. die taufe ist ein sakrament, daß man nicht "einfach" rückgängig machen kann.
    bei geteiltem SR MUSS der andere elternteil einwilligen, ansonsten DARF der pfarrer nicht taufen!


    lg casha

    Kreuze, Kopftücher


    das würde nun zu weit führen, die diskussion. nur eins: in deutschland werden kopftücher vielleicht abgelehnt (übrigens: in der türkei DARF keine mit kopftuch in öffentlichen ämtern arbeiten, in schulen schon dreimal nicht!), in moslemischen staaten wird man für ein kreuz an der wand verfolgt, evtl sogar umgebracht (vgl. evangelischer pfarrer in istanbul!)


    sorry OT
    lg casha