Beiträge von Ingwerhonig

    Rede mit deinem Arzt darüber, dass dich der Job belastet. Hast du schon ein paar Krankheiten dieses Jahr gehabt, die eventuell auch mit auf die berufliche Belastung zurückzuführen sind? Bist du vielleicht auch in therapeutischer Behandlung? Bei mir war es damals so, dass ich gekündigt habe weil ich es in meinem Job nicht mehr ausgehalten habe und mein Arzt hat eine Bestätigung für das Arbeitsamt ausgefüllt, dass es für mich aus gesundheitlichen Gründen notwendig war die Arbeit zu kündigen. Damit habe ich dann auch sofort Arbeitslosengeld erhalten.

    Ich wünsche mir vor allem zwei Dinge:
    1. Unterhaltsvorschuss nicht begrenzt (72 Monate oder bis zwölf Jahre), sondern so lange wie es notwendig ist!
    2. Betreuungs Krankengeld für Berufstätige an Tagen, an denen das Kind krank ist und betreut. Werden muss auch wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist, wenn dies vom Arzt empfohlen wird.

    Hallo Volleybap,


    Danke für den Input. Fernbus hab ich mir auch schon gedacht. Bisher hatte ich es als meine Aufgabe erachtet, das mit dem Umgang zu organisieren, anstatt Sohn alles alleine regeln zu lassen. Auch weil ich dachte, dass Sohn sicher verletzt ist, wenn KV wieder nur "gackert, aber keine Eier legen" will. Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, dass Sohn das sicher alleine kann und dass es auch nichts bringt, ihn vor einem eventuellen Desinteresse des KVs schützen zu wollen. Hm. So hatte ich das noch nicht gesehen. Vielen Dank für den Denkanstoss :blume


    LG Ingwer

    Hm.Offenbar hab ich doch nicht alle Informationen so klar gegeben. Es geht mir darum, dass ein Umgang über 600 km von einem 14 jährigen noch nicht alleine umgesetzt und geplant, geschweige denn bezahlt werden kann. Der KV beteiligt sich, wie gesagt in keiner Weise an einer Planung oder Finanzierung. Planung und Abstimmen wer das bezahlt ist aber bei einer solchen Entfernung echt unumgänglich. Bisher bin ich einmal diese weite Strecke gefahren, habe mir am Wochenende ein Hotel dort gesucht, Sohn bei Papa abgegeben und am Sonntag dann wieder retoure (alles auf meine Kosten). Aber das kann keine Dauerlösung sein.


    LG Ingwer

    Hallo zusammen,


    ich brauch mal ein paar Denkanstöße und Vorschläge, wie ich mich verhalten soll.


    Die Altlasten: Der KV hat sich vor fast 10 Jahren von mir getrennt. Wir haben gemeinsames SR. Sohn (jetzt 14) lebt bei mir. Seit der Trennung gab es immer nur unregelmäßigen Umgang. Selbst als wir noch am gleichen Ort gewohnt haben nicht mehr als 1x monatlich einen Nachmittag. 2011 bin ich mit Sohn (mit seinem Einverständnis) ca. 200 km weit weg gezogen (wegen Job), seit damals fand nur noch Umgang statt wenn ich das Treffen geplant habe, Sohn zu ihm hingefahren und abgeholt habe (ca. 1 – 2 Mal im Jahr). Meistens lief es so dass Sohn Freunde von früher besucht und wir dann bei der Gelegenheit den KV gefragt haben, ob er denn Zeit hat, dass Sohn ihn auch besucht. Über die sporadischen Treffen hinaus bestand (nahezu) kein Kontakt.


    Die jüngere Geschichte: Seit dem letzten Sommer habe ich eine Beistandschaft, die nach einem 2-jährigen fruchtlosen Mahnverfahren den Kindesunterhalt pfänden lässt. Und seit diesem Tag ruft KV laut, er habe aber ein Recht auf Umgang! Fand ich richtig und gut und habe ihm Vorschläge gemacht, wie man das umsetzen könnte. Er hat die Vorschläge im Großen und Ganzen angenommen und Sohn freute sich zum ersten Mal seit Jahren seinen Papa regelmäßig sehen zu können. 3 Tage bevor KV Sohn das erste Mal hätte holen sollen, ließ er mir durch seine Anwältin mitteilen, er sei nach Hamburg verzogen (Entfernung jetzt: gut 700 km). 8| Der geplante Umgang fiel also kommentarlos aus.


    Derzeit: Momentan verweigert KV jede Diskussion darüber, wie man den Umgang gestalten könnte. Er ist der Meinung es gäbe nichts zu diskutieren. Er macht auch keine Vorschläge. Sein Engagement beschränkt sich darauf, mir zu erklären, dass er ein Recht auf Umgang habe und Sohn ab und zu anzuschreiben dass er ihn sooo vermissen würde.


    Im April meinte Sohn, er wolle seinen Papa gern mal wieder sehen. Also habe ich KV ein Treffen vorgeschlagen und bin für ein Wochenende nach Hamburg gefahren, um Sohn das zu ermöglichen. Jetzt schreibt Papa gestern Sohn per Whatsapp an, ob er ihn denn nicht bald mal wieder besuchen könne (hat Sohn erzählt, sonst wüsste ich nichts davon).


    Ich frage mich, wie ich reagieren soll? Soll ich überhaupt reagieren? Wie seht Ihr das?
    Danke für Eure Meinungen :)
    Ingwer

    Die Abtretungsgrenze ("Pfändungsgrenze") wurde festgelegt bei seiner Insolvenzverhandlung und dort wird ein gewisser Freibetrag berücksichtigt, der ihm für den Unterhalt seiner leiblichen Kinder zusteht. Das bedeutet: er tritt weniger ab an seine Gläubiger damit er den Unterhalt bezahlen kann. Und dann sollte er das auch tun! Geh den gerichtlichen Weg. Du kannst natürlich vorher noch den Insolvenzverwalter ansprechen, aber der ist nicht für die Durchsetzung deiner oder der Interessen deines Kindes verantwortlich. Und viele Insoverwalter reißen sich auch kein Bein aus, denn sie werden aus dem Geld des Schuldners bezahlt.

    Der Insolvenzverwalter ist nicht im engeren Sinne zuständig für die neuen Unterhaltsschulden. Hier ist der einzige nachhaltige Weg um Unterhalt zu erhalten: ordentliches Mahnverfahren, gerichtlichen Titel erwirken und falls er immer noch nicht zahlt schließlich Zwangsvollstreckung des Unterhalts durch Pfändung. Dies kannst Du durch einen eigenen Anwalt vorantreiben oder durch eine Beistandschaft beim Jugendamt. In der Zwischenzeit solltest Du, wenn er nicht zahl Unterhalsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

    Ich arbeite auch seit Sohn zwei Jahre alt ist immer Vollzeit, und wir sind in den Zeiten als es keine Schulbetreuung mehr gab immer ganz gut mit einem gemischten Betreuungsmodell gefahren.


    also nicht eine Lösung für jeden Tag, sondern verschiedene Varianten der Nachmittagsbetreuung und die dann kombiniert:. Varianten, die wir schon in Benutzung hatte sind zum Beispiel: an einem Nachmittag kommt die Oma zu Besuch, an einem Tag ist er bei einem Freund zu Mittag und macht dort Hausaufgaben, an ein oder zwei Tagen in der Woche ist nachmittags Unterricht, je nach Arbeitgeber kann man auch einen oder zwei Nachmittage im Home Office arbeiten. Wenn die Arbeitsstelle nicht zu weit weg ist habe ich es auch schon so gemacht dass ich eine längere Mittagspause zwischen zwölf und 14:00 Uhr nehmen und in dieser Zeit nach Hause fahren, etwas kochen und gemeinsam mit dem Kind esse. Und dann wieder zurück ins Geschäft. Wenn man damit dann vier Tage abgedeckt hat, Steht auch nichts dagegen, dass das Kind an einem Nachmittag allein zu Hause ist, zum Beispiel immer dienstags, und man dann aber immer dienstags etwas früher heim geht.


    Unser momentanes Modell sieht so aus: montags beim besten Freund, dienstags und donnerstags Nachmittagsschule, mittwochs und freitags mache ich eine lange Mittagspause bis circa 14:00 Uhr.


    Viele Grüße Ingwerhonig

    Wenn sich dein Ex noch in Der Privatinso bzw. Wohlverhaltensphase befindet dann hat er auch dadurch eine erhoehte Erwerbsobliegenheit. Kommt er dieser nicht nach gefaehrdet er damit die Restschuldbefreiung. Aus meiner Sicht hast du daher eigentlich gerade sehr gute Karten ihn zu einer Vollzeittigkeit zu bringen.

    Hallo Antje77,


    Glückwunsch zum Traumhaus :)


    in vielen Gegenden bietet diE Polizei einen kostenlosen Sicherheitscheck für das Haus an und gibt Empfehlungen, was noch zu verbessern wäre. Haben wir damals auch gemacht. Schau mal auf den Landesseiten deiner Polizei nach.


    Gruß Ingwerhonig

    Hallo Sommerblume,


    Hoppla, da liegt ja wesentlich mehr im Argen als ich nach deinem Ersten Post vermutet hatte.


    Wenn ihr beide es seit 3 Jahren nicht auf die Reihe kriegt, den Umgang so zu gestalten, dass beide Parteien damit leben können, dann ist es meiner Meinung nach höchste Zeit, sich Unterstützung vom Jugendamt zu holen. du schreibst bisher nichts von begleitetem Umgang, daher gehe ich davon aus, dass es das bisher auch nicht gegeben hat.


    Ruf beim Jugendamt an, bitte um einen Termin, schildere die Situation und bitte um Unterstützung. Diese kann unterschiedlich aussehen, je nachdem wie weit Ihr als Eltern jetzt aufeinander zugehen könnt. Wenn Du gleich jemanden erreichst, kann Dir die Person sicher auch einen Tipp wegen des heutigen Umgangs geben.


    Ansonsten wird hier im Forum auch häufig geraten auf Telefonate mit dem anderen Elternteil zu verzichten, wenn die Elternebene stark konfliktbehaftet ist und stattdessen nur per Mail zu kommunizieren.


    Alles Gute!

    Hallo Sommerblume!


    Das ist eine unangenehmen und beängstigende Situation, in der Du dich befindest. :troest


    Die einfachste und pragmatischste Möglichkeit damit umzugehen ist aus meiner Sicht, wenn Du eine Freundin bittest, Dich zum Umgang zu begleiten. Viele ex-Partner, die einem alleine gegenüber aggressiv und laut sind, beherrschen sich wenn noch eine Unbeteiligte Person dabei ist. Dann ist ja vielleicht auch Einkaufszentrum nicht schlecht. Du und deine Freundin trinken in Ruhe einen Kaffee während der KV sich mit Kind beschäftigt. Was hältst Du davon?


    Natürlich könntest Du auch im Jugendamt nach Unterstützung fragen. Aber dieser Weg iist aus meiner Sicht schon eine Eskalationsstufe weiter, sieht auch für den KV mehr nach Konfrontation aus, und ich würde das nur tun, wenn ich glauben würde, dass mir die jetzige Situation dauerhaft so problematisch bleibt.


    Ich drück Dir die Daumen, dass sich deine Situation bald entspannt :)


    Edit: ich wünschte, das iPad würde nicht immer versuchen, meine Texte zu verschlimmbessern :motz:

    Ja, das kenn ich und wenn man drüber nachdenkt könnt man Plack kriegen.


    Da ich das aber nicht ändern kann, nehme ich mir rein zum Trotz vor, mir davon keine Zornesfalten machen zu lassen. In der Hochphase der terminunzuverlässigkeit meines Ex hab ich für jeden seiner Termine sofort vorsorglich einen Backup Plan eingeleitet und wenn Ex dann wieder kurzfristig abgesagt hat, habe ich freundlich gelächelt und gesagt "Das ist vollkommen okay, kein Problem für uns :)" oder sogar "Oh, das trifft sich gut, wir hatten eh Etwas vor". Damit ist die Unzuverlässigkeit tatsächlich im Laufe der Zeit weniger geworden weil er gelernt hat, dass er mich damit nicht treffen kann.


    Für mich selbst ist das ein guter Weg, aber das Problem der todtraurigen Kinder wird damit leider nur wenig besser. Aber immerhin ist es leichter die Kinder aufzumuntern wenn man selber nicht noch mit dem Terminproblem ringen muss, sondern schon weiß wie die Lösung aussieht. Bzw.

    Hallo zusammen,


    Ich bekomme einen neuen Trockner vererbt und würde daher meinen alten Ablufttrockner gerne an jemanden, der so etwas brauchen kann, verschenken. Es handelt sich um einen SiemensExtraklasse TA. Er funktioniert tadellos, wird ja auch mehrmals pro Woche "trainiert" bzw. Eingesetzt. Ich weiß nicht mehr genau , wie alt das Teil ist, ich glaube es sind ca. 5 Jahre. Das gute Stück sollte bei mir abgeholt werden, steht im zweiten Stock, daher wären Tragegurte ganz zur zum Mitbringen.


    Bei Interesse bitte PN :)



    Viele Grüsse Ingwerhonig

    Hm. Also ich würde versuchen, meine Nachbarin dazu zu überreden, den Trockner zur WaMa in den Keller zu packen. Kannst ihr ja anbieten beim Tragen zu helfen. Diese Matten helfen meinen Informationen nach nur gegen Vibrationsbelöstigung, nicht gegen "Brummgeräusche".


    Viel Glück!

    Oh. Mann.


    KV hat auf meine Email, doch bitte endlich den KU der letzten 6 Monate zu bezahlen mit einer SMS geantwortet: er zahlt nix, Sohni könne nämlich nicht von ihm sein weil er (KV) homosexuell sei und noch nie Interesse an Frauen gehabt hätte.


    Äh, wie bitte? :hae: Wir waren 8 Jahre verheiratet.
    Und es ist definitiv sein Sohn. :radab

    Noch ein kurzes Update. Mittlerweile hatte ich tatsächlich ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Anwalt (der auch noch die entsprechende Entscheidung des BGH parat hatte). Halleluja! :anbet


    Also es läuft folgendermaßen: das Jugendamt wird das bereinigte Einkommen von mir und Ex feststellen. In dieses bereinigte Einkommen fließt dann auch mit ein, dass ich noch eheliche Schulden bezahle. Wenn mein Einkommen im bereinigten Zustand mehr als dreimal so groß ist wie das bereinigte Einkommen vom Ex, dann greift die Empfehlung des BGH und ich bekomme keinen KU. Wenn ich das nicht akzeptieren will, muss ich das Gericht anrufen. Andernfalls müsste Ex KU bezahlen bzw. das Gericht anrufen, wenn er nicht akzeptieren will, dass er KU zahlen soll.


    Eigentlich alles gut durchdacht und logisch :-)

    Meine Einschätzung dazu: Wird durch den Umzug sein Umgang erschwert oder beeinträchtigt? Dann würde ich ihm Lösungen dafür anbieten. Wenn der Umzug keinen Einfluss auf den Umgang hat, kann er ihn Dir nicht verbieten. Ich würde das bei der Scheidungserhandlung nicht erwähnen, da macht man nur unnötig ein Fass auf. Alles gute :)


    Gruß Ingwerhonig


    Edit: bei der Scheidung geht es um Konflikte auf Paarebene. Die Umzugsfrage bezieht sich auf Elternebene. Das würde ich nicht vermischen.