Auch von mir aufrichtiges Beileid zu deinem Verlust. Ich weiß, wie schwer es ist, ein Elternteil zu verlieren. Ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit.
In der Sache möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen. Dein letztes Posting zeigt imho sehr klar, dass du die Schwierigkeiten beim Umgangsrecht mit der Beerdigung vermischst.
Selbstverständlich kannst du bei Unstimmigkeiten beim Sorgerecht versuchen, "etwas zu bewegen", wie du schreibst, sei es über Mediatonen, Jugendamt oder notfalls auch auf dem Gerichtswege.
Aber das war hier ja nicht der Ansatz, sondern dein Bestreben, ein Kindergartenkind zu der Beerdigung eines Menschen zu nehmen, den das Kind gar nicht kennt. Wenn man das Ganze losgelöst von der Problematik mit der Kindesmutter sieht - und das muss man, weil es nämlich letztlich nichts miteinander zu tun hat - bleibt nämlich genau das Thema übrig.
Und ganz ehrlich: Ich würde meinem inzwischen neunjährigen Sohn die traurige und bestürzende Erfahrung einer Beerdigung ersparen wollen, selbst wenn es um die ihm bekannten und geliebten Großeltern geht. Ich kann mir übrigens auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendeine offizielle Stelle, weder Jugendamt noch Gericht, dies anders beurteilt. Und definitiv hat es nichts mit Kindeswohlgefährdung zu tun, wenn deinem Kind durch die Kindesmutter dieser Termin verwehrt wird. Denk doch mal daran, wie schwer allein Erwachsenen der Gang zu einer Beerdigung fällt und wie leidvoll dieser Tag erlebt wird; willst du das deinem Kind zumuten, das in seinem jungen Alter noch nicht einmal verstehen kann, was um ihn herum passiert?
Ich kann dir nur raten: Nutze die Beerdigung für dich ganz persönlich, um Abschied zu nehmen und nimm dein Kind später in aller Ruhe zum Friedhof, zeige ihm die Stelle, wo sein Opa jetzt ruht und erzähl' ihm von ihm.
Der Ärger über die Auseinandersetzungen mit der Kindesmutter und die Enttäuschung über das versäumte Kennenlernen von Opa und Enkel haben zu dieser Zeit und an diesem Ort des Loslassens nichts zu suchen. Und ein 4 1/2 jähriges Kind imho auch nicht.