Beiträge von goodluck1974


    Allerdings erzielt Junior wahrscheinlich ein Einkommen - da sollte das Kostgeld zumindest einer 1 Zimmer Wohnung mit Energiekosten und Lebensmitteln entsprechen.
    Das fällt vielen Eltern schwer - das merke ich immer wieder - da geben viele Kids nur 10-20 % ihres Nettos ab - das ist nciht real - und der ET spart sich alles vom Munde ab.


    Das stimmt wohl. Wir haben uns jetzt auf die Abgabe von dreihundert Euro "geeinigt".


    Es ist halt echt blöd, dass finanzamtstechnisch der Große gezählt wird und nicht der Jüngste.
    Ich meine, da könnten theoretisch noch 5 kleinere Geschwister da sein und dennoch rückt man als Hauptverdienerin in die Steuerklasse 1.
    Gerecht ist das nicht, aber das ist glaub ein anderes Thema.
    Meiner Ansicht nach gehört auch die Familie steuertechnisch gestärkt und nicht die Ehe mit der Steuerklasse 3.
    Aber das hilft halt auch nicht weiter.
    Ergo: man muss quasi jemanden finden, bei dem der/die Älteste offiziell leben darf, damit Muddi den Alleinerziehenden-Status behalten darf. :kopf:kopf:kopf

    Das Finanzamt sieht das leider anders:


    >Ist in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Ausnahme der genannten Kinder eine weitere volljährige Person
    mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, gilt eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft.
    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse II kann deshalb ein Arbeitnehmer nicht erhalten,
    der z. B. mit dem voll berufstätigen Sohn in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.
    Die Vermutung, dass der gemeinsame melderechtliche Wohnsitz auch ein gemeinsames Wirtschaften zur Folge hat,
    kann im Einzelfall widerlegt werden, z. B. durch eine eigene Wirtschaftsführung mit Untermietvertrag.<

    Hallo zusammen,


    die Jahren des Alleinerziehenden-Daseins (seit 2009 mit zwei Kindern) plätschern so vor sich hin und man hat viele
    Höhen un Tiefen überwunden. Musste auf Vollzeit aufstocken, um uns drei ernähren zu können. Das zehrt an der Kraft und
    den Nerven, da sich das meiste um das Thema Geld dreht.
    Mein Sohn stand nun die letzten Jahre in Ausbildung und hat nun seit Januar seine Lehre mit 19 Jahren fertig.
    Bisher bekam ich für ihn ja noch Kindergeld und von ihm Kostgeld, da der Vater keinen Unterhalt mehr gezahlt, seit der Bub
    18 war.


    Nun ist es ja so, dass ich im Januar zum letzten Mal Kindergeld bekommen habe. Es fehlen 192 Euro jeden Monat.
    Dazu kommt, dass ich aus der St.kl. 2 in 1 zurückfalle und mir ein halbes Kind fehlt. Das sind dann nochmal fast 75 Euro.
    Klar, er kann jetzt seinen Anteil des Kostgeldes erhöhen, dennoch sind es über 250 Euro, die - wumm - weg sind.


    Das schmerzt (ja, auch wenn es "nur" Geld ist, aber davon leben wir halt) und daher sind wir zu dem Entschluss gekommen
    (und das machen sehr viele), dass der Junge offiziell auszieht. Zur Oma, zur Nachbarin... eigentlich egal... Hauptsache im Perso steht
    eine andere Meldeadresse.


    Somit bekomme ich nun meine II zurück und bleibe noch ein Weilchen (ca. 5 Jahre) AE mit 0,5 Kindern.


    Die einzigsten Kosten, die wir nun haben ist der Abschluß einer Privathaftpflicht, die Junior nun abschließen muss.

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    Auch nach so vielen Jahren trage ich noch Trauer in mir.... Trauer über den Verlust der Familie.


    Besonders schmerzlich, wenn ich Väter mit ihren Kindern alleine sehe, wie sich sich kümmern, wie sie bei ihnen sind....
    nicht nur körperlich, auch emotional.


    Oder bei älteren Kindern, die einen Ansprechpartner in ihm gefunden haben, der sie berät und begleitet.


    Oder einfach nur das "Familie leben"..... wo man Pflichten aufteilt, um nicht alles alleine tragen zu müssen oder
    wo man sich einfach ein Lächeln schenkt.....


    Oh... ich lese gerade wieso KV keinen Unterhalt zahlt... das ja blöd.
    Aber er wird ja nicht immer studieren.


    Mannmannmannn.... schlimm, was man da so alles lesen muss!


    Was mir noch ein gefallen ist, ist, dass es ggf. Schwierigkeiten geben könnte, wenn Du aus dem Ausland
    (und das ist die Schweiz nun mal, da sie kein EU-Land ist) KU einfordern willst.
    Du musst genau klären beim schweizerischen Jugendamt, ob es besser ist, wenn der kleine Mann auch
    Schweizer wird (auch wegen Kindergeld etc.) oder ob es besser wäre, er würde Deutscher bleiben.


    Kenne das von einer Freundin, die nur Theater hatte deswegen.

    Sehe ich auch so, dass Du keine vielleicht von Dir erhoffte Antworten bekommen wirst.


    Über was ich mir eher Gedanken machen würde, ist die Tatsache, wo Du selber einsparen könntest im Alltag?


    z.B. stellt sich die Frage: Rauchst du?... Falls ja: Hör auf damit und Du bist deinen 300 Euro, die Du benötigst, ein
    Stück näher.


    Nächste Frage: habt ihr teurer Luxusdinge wie z.B. ein PayTV?..... Falls ja: kündigen!


    ... falls Du aber überhaupt keinerlei Einsparpotential bei euch selber seht, dann wird es mit dem Umzug schwer werden.

    Um das ASR zu bekommen musst Du einen Antrag beim Familiengericht stellen mit einer detaillierten Auflistung aus
    welchen Gründen Du das ASR beantragst.
    Es ist zu raten, dass Du Dir einen Anwalt zu Seite nimmst, der Dir den Antrag absegnet und auch den anwaltlichen Beistand
    leistet.


    Ihr werdet dann einen Anhörungstermin bekommen zur Datenaufnahme. Dort werden die Auflagen genannt, die der KV erfüllen muss, um
    weiterhin das GSR behalten zu dürfen.
    Es werden dann noch einige Gerichtstermine nötig sein, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
    Selbstverständlich wird auch das Jugendamt (Verfahrespflegschaft) zugegen sein.


    In meinem engeren Bekanntenkreis haben in den letzten Jahren 4 Mütter (plus meiner einer) das ASR bei Gericht erwirken können, was ich persönlich als eine
    sehr hohe Quote ansehe.


    Gründe dafür waren "unüberwindbare Diskrepanzen" in der Ausführung der gemeinschaftlichen Sorge um das Kind, dazu gehören auch Alkohol, Unzuverlässigkeiten,
    Boykottierungen etc.


    Zudem wurde bei allen ASR-Verhandlungen auch gleichzeitig das Umgangsrecht geregelt !!!!!!

    Na, das ist doch Ziel genug, Mellie.......


    ...als erstes machst Du einen Termin für die OP.... ich glaube, insgeheim weißt Du, dass Du wohl nicht
    darum herum kommen wirst.... vom "schieben" wird es nicht besser werden!


    ok, und nach der Termin-Abstimmung stellst Du einen Antrag zur Mu-Ki-Kur/Reha!


    Nach der OP wirst Du Minimum 14 Tage krank geschrieben (vielleicht sogar drei).
    Für die ersten zwei Wochen lässt Du Dir eine Haushaltshilfe verordnen und dann im Anschluß geht es
    schick in die Kur!


    Und dann.... dann hast Du die Muße für ein 3. Kind!..... Olé! :love


    Also, ich finde den :thumbup: Plan topp!

    Da es sich in dem Fall um einen "normalen" Übertrag handelt, wirst Du dann die vollen Übertragungskosten
    übernehmen müssen (Notar, Auflassung, Umschreibung etc).


    Gegen Deinen Willen kann er das Haus Dir nicht übertragen, da Du ja beim Notariat Deine Unterschrift drunter
    setzen musst.


    Frage: Ist den die Scheidung überhaupt schon eingereicht?


    Maßgebend beim Zugewinn ist der Zeitpunkt der Eheschließung, der Trennung und der Rechtsgültigkeit des
    Scheidungsantrags.
    Da würde ich wohl eher einen Termin beim Notar machen und mich da mal gründlichst informieren.