Umzug steht vor der Tür - jetzt geht der KV zum Gericht


  • Die Mutter scheint ja kooperativ zu sein, was den Umgang angeht sonst gäbe es ihn nicht.


    Wie jetzt? - Hat die TS den KV nun zum Umgang genötigt? - wo steht das?




    Konsequenterweise müßte man, wenn man Müttern verbieten darf mit dem Kind wegzuziehen, weil man das Kind nicht vom Papa trennen mag, dann doch auch den Vätern verbieten können umzuziehen, denn das ist dann ja genauso schädlich, oder nicht?


    Dann sollte wohl Konsequenterweise auch einer Mutter, die allein schon Umgang verweigert, das Kind weggenommen und direkt dem Vater gegeben werden, oder was?


    Mutter zieht mit Kind fort = bei Wegzug verantwortlich für sich und andere (Kind-Vater-Kontakt, Entwicklung, Persönlichkeitsfindung, Identität....usw)
    Vater (UET) zieht fort = selbstverschuldete Verantwortungslosigkeit, mit der Gefahr vom eigenen Kind nicht geachtet und nicht respektiert zu werden, dem Kind psych. Schaden zuzufügen
    Keines von beiden ist nur Ansatzweise im Sinne des Kindeswohls förderlich.
    Aus der Konstellation ergibt sich aber sehr genau, warum es einer Mutter sehr wohl verboten sein sollte, gegen den Willen von Vater und Kind wegzuziehen.




    ...der sich bisher nen Dreck gekümmert hat nun plötzlich GSR beantragt und bekommt und dann sagt; Hey, ich kümmer mich zwar nicht.....ich möchte nicht daß mein Kind wegzieht, weil ich mich ja vielleicht in irgendeiner fernen Zukunft mal kümmern möchte...


    Wo steht denn das alles? - Hab ich irgendwas in der leitung, so dass nur die Hälfte der Beiträge bei mir ankommt???



    Gruß


    VbP


  • Ok, also wenn der UET wegzieht, dann ist das nicht schädlich für das Kind, aber wenn der BET MIT Kind umzieht, dann ist das schädlich für das Kind? Wir reden ja hier vom Kindswohl, ist es dem Kindswohl förderlich, wenn ein Elterteil von ihm wegzieht?


    Dann sollte wohl Konsequenterweise auch einer Mutter, die allein schon Umgang verweigert, das Kind weggenommen und direkt dem Vater gegeben werden, oder was?


    Ich lese mit keinem Wort, daß hier eine Umgangsverweigerung im Raum steht...

  • ... der KV, der sich bisher nen Dreck gekümmert hat ...


    Der Kindsvater, der in der Nähe wohnt, sieht unseren Sohn jedes zweite Wochenende und jeden zweiten Donnerstag Nachmittag.


    Ich muss erwähnen, dass mein Ex, seitdem er weiß das ich einen neuen Lebenspartner habe und wegziehen möchte, sich quasi um unseren Sohn fast schlägt.


    Klingt nicht unbedingt nach "um nen Dreck gekümmert"


  • Ich lese mit keinem Wort, daß hier eine Umgangsverweigerung im Raum steht...


    steht ja auch nirgends, es geht um "evtl. mögliche Konsequenzen, welche eingeleitet werden sollten / könnten".. und das war ein Beispiel von mir, als Vergleich zu Deinem.



    In den zwei Beiträgen der TS steht aber auch nirgends, dass sich KV "einen Dreck um das Kind geschert hat..", sondern genau das Gegenteil - somit bereitet TS ja indirekt einen Umgangsabbruch vor, um mit dem Next glücklich zu werden - und das Kind? will es das auch aus eigenem Willen?




    Hm, schon strange, welche Freiheiten sich so manche BETs einfach so erlauben dürfen, und sich dann auch noch im Recht suhlen - und dann sind sie "PowerMütter / -Väter"..schande über sie!



    VbP


  • Klingt nicht unbedingt nach "um nen Dreck gekümmert"


    Es wäre nett, wenn Du meine Zitate nicht aus dem Zusammenhang reissen würdest, die Frage galt Rohezahl und war nicht auf die TS gemünzt...


    Umgang wird schon von den Fahrzeiten her kaum möglich sein.


    Warum nicht?


    Ich wohne mit meiner Tochter 500km von meiner Mutter entfernt, trotzdem skypen die Beiden mehrmals wöchentlich und es finden regelmäßig Besuche statt.


    Unser KV könnte den Zwerg mehrfach im Monat sehen, seine Mutter holt und bringt, ( ich hatte das zwischendrin übernommen, was dazu geführt hat, daß das Kind dann nicht mehr herausgegeben wurde ...tja, Machtspielchen, die nun dazu geführt haben, daß ich dies nicht mehr tun werde ) völlig kosten- und umstandsfrei für ihn. Trotzdem hat er das Bedürfnis nicht häufiger als 2-3x im Jahr.


    Früher, als ich noch gependelt bin, ist mein Zwerg ein- bis zweimal im Monat die Tour gefahren, waren mit Auto 3,5h mit Zug entweder im ICE 3,5 oder im Bummelzug 5h, je nachdem, wie viel Geld ich investiert hab und ob ich umsteigen wollte. Zeit sparen heisst mit Kind und Kegel umsteigen.


    Einmal im Monat kann man einem Kind so etwas durchaus zumuten und auch skypen ist Kontakt.


    Klar wird es in dem Fall der TS weniger Umgang als vorher, nur daß da GARKEIN Umgang zustande kommen soll, also dann ist das Interesse des KV wohl nicht sehr hoch. Umgangskosten können übrigens vom Unterhalt abgezogen werden. Das kann dann ja ein Richter entscheiden, der KV hier mag es ja scheinbar sein Geld beim Anwalt zu lassen.
    Ansonsten hätte man, so er denn bekundet hätte, daß er mit dem Umzug nicht einverstanden ist, eine GEMEINSAME Lösung finden können.
    Verhindern hätte er ihn nicht können, aber man hätte sich einigen können, wie das mit den Umgängen ist. Nun wird das ohne Rücksicht auf Verluste durch einen Richter geklärt. Schön iss anders!


    SCHÖN ist es sicher nicht, daß so eine Distanz zwischen Vater und Kind entsteht, nur ist das nicht das Todesurteil für die Psyche des Kindes, so wie es hier dargestellt wird.


    Schön ist es auch nicht für ein Kind, wenn Mama unglücklich ist, schön ist es auch nicht für ein Kind,w enn Eltern sich trennen, aber es ist halt einfach manchmal so!

  • Interessant finde ich übrigens, daß hier von den Umgangsvätern geschrien wird: Umgang wird ab sofort nicht mehr möglich sein.


    Traurig, daß man wegen ein bissl Aufwand seiner Vaterpflichten entledigt!


    Wir leben in Deutschland, da gibt es Verkehrsanbindungen und im Allgemeinen haben die Menschen hier auch AUTOS!


    Wenn ich mein Kind sehen will, dann mach ich das möglich!


    Es gibt sogar Organisationen, die Umgangsvätern kostenlos Unterkünfte organisieren am Ort, wo das Kind lebt.


    Es muß halt auch das Interesse und der Wille da sein!

  • Soll sich die Mutter drum kümmern, sie verursacht die Entfernung.

  • Stimmt, Väter sind heutzutage womöglich engagierter als je zuvor - das wollten doch Frauen immer? - oder doch nicht? - wie jetzt?


    Das ist eine zu lobende Entwicklung - und es heisst, dass zahlreiche Männer auf der Ebene der Gleichberechtigung / -verpflichtung angekommen sind.



    Und ich sehe als ein Zeichen von Engagement vom KV der TS, einen Wegzug von KM samt Kind verhindern zu wollen, da unmittelbar danach sowohl die Quantität, als auch die Qualität der - seit vier Jahren laufenden!!! - Umgänge unter der Entfernung leiden werden. Nicht verständlich? Ach ja, Unterschied zwischen BET und UET...ich vergaß.. BETs wollen ja glücklich sein, UET sollen sich gefälligst kümmern, nach Vorgabe der BETs..tztz


  • Nein fürs Kind ist es kein Unterschied wer wegzieht, die Entfernung zum Kind wird so oder so geschaffen.
    Und wenn man vom Kindeswohl ausgeht, sollte man es dem UET auch verbieten ohne Einwilligung des anderen ET.
    Und wer weiß, Regeln werden oft geändert, wie zum Beispiel das mit dem GSR.
    Vielleicht wird diese Ungerechtigkeit genauso verboten eines Tages.

  • Ach ja, Unterschied zwischen BET und UET...ich vergaß.. BETs wollen ja glücklich sein, UET sollen sich gefälligst kümmern, nach Vorgabe der BETs..tztz


    Was soll dieser Scheiß? Wieviele BET`s hier im Forum Männer als auch Frauen haben ein UET das sich nicht kümmert, mal eben weg zieht, abtaucht, auf Fotos, Terminvorschläge nicht reagiert??


    Unterschriften für OP`s verweigert, die Kinderdaten aufm Arm tätowiert tragen und trotzdem nicht wissen wann ihre Kinder Geburtstag haben.


    Die tagtäglich mit den Fragen der Kinder leben müssen Mama/Papa warum meldet sich meine Mama/Papa nicht??

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.


  • Umgang wird schon von den Fahrzeiten her kaum möglich sein.
    Hatten wir aber alles schon


    Hallo Gemse,


    ich kenne eine Menge stabiler Eltern-Kind-Beziehungen über mehrere hundert Kilometer Entfernung.
    Hier im Forum gibt es viele Bespiele dafür.
    Die Kinder reisen viel, es wird ihnen zugemutet; sie haben eine sichere Bindung zu beiden Eltern.


    In fast allen Fällen wurde die Distanz übrigens vom Umgangselternteil/Vater geschaffen.
    Niemand schreit auf ob dieser Zumutung für die Kinder.


    Es handelt sich hier einfach nur um die logische Konsequenz aus gesellschaftlichen Entwicklungen.
    Schon immer sind Familien umgezogen wegen, Beruf, Liebesbeziehungen, aus Not oder aus Lust und Laune.
    Kinder mussten schon immer mit ihren Familien umziehen.


    Da es nun immer mehr Trennungsfamilien gibt, ziehen auch diese um.
    Warum sollten sie das nicht dürfen? Sowohl Betreuungselternteil wie auch Umgangselternteil dürfen das.


    Das Kind bleibt im genannten Alter (Kindergarten) in den meisten Fällen bei dem Elternteil, an das es fester gebunden ist.
    Kontinuität ist die Maxime und die Bindung ist einer der Faktoren.

    Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet ein Gericht.
    Auch hier bleibt ein Kind im genannten Alter in den meisten Fällen beim Betreuungselternteil, der Bruch durch einen Umzug in den Haushalt des Vaters wäre größer als der in einen neuen Kindergarten am Wohnort - vor allem wo die Mutter dort ja auch ein soziales Netz und ein Betreuungskonzept hat.


    Deine Aussage "der Umgang wird schon von den Fahrzeiten her nicht möglich sein" teile ich nicht.
    Zu viele Eltern beweisen das Gegenteil.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wir leben in Deutschland, da gibt es Verkehrsanbindungen und im Allgemeinen haben die Menschen hier auch AUTOS!


    Nicht alle UET haben ein Einkommen >50k€. Alle 2 Wochen 2.000km sind schon eine Summe.
    Wie macht man das ganze wenn UET Freitags bis 18 Uhr arbeitet und Montag um 8 wieder da sein muss? :tot

  • @Monsterkrümmel


    In diesem Fall ist das sicherlich scheisse, nur ist das auch das geltende Recht. Und ein Vater der Kontakt zu seinem Kind will, und davor schon regelmässig Umgang stattgefunden hat, hat das recht das zu tun. Da TS auch im eingangspost nicht als "schlechten" Vater den Kindern gegenüber dargestellt hat ist sein verhalten, so wie hier geschildert nunmal seine einzige Möglichkeit.


    Das heimliche ummelden des Kindes hier im Thread zeigt doch schon, dass sie zu einer Diskussion mit dem UET nicht bereit ist.


    Und die andere alternative wäre das BETs wieder alles alleine entscheiden dürften dann könnte man GSR auch gleich abschaffen.

  • Soll sich die Mutter drum kümmern, sie verursacht die Entfernung.


    Ich habe nicht gelesen, daß die Mutter sich NICHT an den Umgangskosten beteiligen will oder diese übernimmt...zumindest wird der Vater den Unterhalt um die Umgangskosten kürzen dürfen und somit wird dieser dann von der Mutter finanziert, bzw. ihr Unterhalt ( fürs Kind ) verringert sich...und?


    Alle 2 Wochen 2.000km sind schon eine Summe.


    Ich denke sinnvoller ist hier, den Umgang von 2 auf 3 Tage auszuweiten und dann einmal im Monat durchzuführen und zusätzlich wöchentlich ein oder zwei Mal für eine Stunde zu skypen.


    Kosten wären dann bei 400km Entfernung und bei geschickter Planung 800km Spritkosten oder man bucht einen günstigen ICE lang im Voraus, da sind wir dann bei 60€ pro Tour ( also hin und zurück ). Unterkunft am Zielort umsonst. 7-8h Autofahrt für den Papa im Monat.


    Erscheint mir machbar! Und vor allem finanzierbar, besonders, wenns vom Unterhalt abgezogen wird. Die Mutter wird das sicherlich tolerieren, immerhin spart sie ja nun die Fahrten zum Lebensgefährten.


    Man muß sich halt EINIGEN! Und da wäre es netter gewesen, daß au0ergerichtlich zu probieren, anstelle abzuwarten ( und JA ich gehe davon aus, daß der KV das Thema Umzug ganz bewusst bei der Verhandlung ums GSR weggelassen hat ) und im letzten Moment zu versuchen ein Veto einzuwerfen!


    Das heimliche ummelden des Kindes hier im Thread zeigt doch schon, dass sie zu einer Diskussion mit dem UET nicht bereit ist.


    Ich glaube nicht, daß sie das Kind bewusst "heimlich" umgemeldet hat...ein Fehler war es sicherlich nur wird ihr das nicht so bewusst gewesen sein, oder sie hat hier gelogen, davon gehe ich aber prinzipiell erstmal nicht aus...

  • Mutter zieht mit Kind fort = bei Wegzug verantwortlich für sich und andere (Kind-Vater-Kontakt, Entwicklung, Persönlichkeitsfindung, Identität....usw)
    Vater (UET) zieht fort = selbstverschuldete Verantwortungslosigkeit, mit der Gefahr vom eigenen Kind nicht geachtet und nicht respektiert zu werden, dem Kind psych. Schaden zuzufügen
    Keines von beiden ist nur Ansatzweise im Sinne des Kindeswohls förderlich.
    Aus der Konstellation ergibt sich aber sehr genau, warum es einer Mutter sehr wohl verboten sein sollte, gegen den Willen von Vater und Kind wegzuziehen.


    Hallo Vollblutpapa,
    du schreibst, dass ein Kind immer darunter leidet, wenn es mit der Mutter weiter vom Vater wegzieht.
    Du schreibst, dass ein Kind immer darunter leidet, wenn der Vater weiter vom Kind wegzieht.
    Dann ist deine Schlussfolgerung, dass es deshalb richtig ist, dass es einer Mutter verboten sein soll, gegen den Willen des Vaters weiter wegzuziehen.


    Vielleicht kannst du die Frage beantworten: Warum ist deine Schlussfolgerung, dass nur den Müttern ein Umzug verboten werden soll, aber nicht den Vätern?
    Wie kommt es, dass du dieses Recht den Müttern nicht zubilligen willst, den Vätern aber schon, wo es dir doch angeblich so am Kindeswohl gelegen ist?


  • Was soll dieser Scheiß?


    Stimmt, Verantwortungslosigkeit ist bei UET vertreten - jedoch denke ich, dass sich zahlreiche BET finden, welche aus allem eine Schikane machen, und das Hebel "Kind" benutzen, um sich auf die "Machtseite" zu begeben.. Also ist der Mist auf beiden Seiten vertreten.




    Wie kommt es, dass du dieses Recht den Müttern nicht zubilligen willst, den Vätern aber schon, wo es dir doch angeblich so am Kindeswohl gelegen ist?


    Asche auf mein Haupt - bitte verzeih, dass ich das Beispiel Geschlechter / Rollenspezifisch benannt habe.


    Das gilt natürlich für BET und UET - gleich ob Mutter, oder Vater. Sind ja schließlich beide gleichermaßen an der Entstehung der Elternschaft beteiligt gewesen.



    VbP

  • Ja, ich habe mich am 26.9. gegen seinen Willen umgemeldet bzw. ich habe ihn nicht gefragt. WEIL MIR JUGENDAMT UND ANWALT GESAGT HABEN DAS ICH SEIN EINVERSTÄNDNIS NICHT BRAUCHE!!!!! Ich kann doch nicht mehr machen wie mich vorher zu erkundigen und muss mich doch darauf verlassen können :(


    Monstergrümmel sie gibt es doch selber zu


  • Konsequenterweise müßte man, wenn man Müttern verbieten darf mit dem Kind wegzuziehen, weil man das Kind nicht vom Papa trennen mag, dann doch auch den Vätern verbieten können umzuziehen, denn das ist dann ja genauso schädlich, oder nicht?


    Der TS verbietet doch gar niemand umzuziehen. Der Vater versucht lediglich zu verhindern, daß das Kind von ihm entfernt wird. Es sollte doch für sie kein Problem sein, das was sie anderen zumutet selbst auf sich zu nehmen und das Kind beim Vater zu lassen. Schließlich ist es einzig und allein ihre Entscheidung mal soeben knapp 600 km zwischen einem Elternteil und dem Kind zu legen

    Traurig, daß man wegen ein bissl Aufwand seiner Vaterpflichten entledigt!


    Das finde ich jetzt schon etwas frech. Wieso sind es Vaterpflichten dem eigenen Kind knapp 600 km hinterher zu reisen, obwohl die Mutter die entfernung mutwillig geschaffen hat ?
    Was du als bissl Aufwand bezeichnest sind knapp 2400 km alle zwei wochen die der Vater zusätzlich zu bringen hat. Unterhalt soll doch sicher auch noch erwirtschaften.
    Wir hatten es in dem Thread schon, allein die Fahrzeit würde sich bei guter Autobahnanbindung ohne Stau dabei auf min. 24 Stunden pro WE belaufen. Und für's Kind wären es immerhin noch min. 12

    Ich denke sinnvoller ist hier, den Umgang von 2 auf 3 Tage auszuweiten und dann einmal im Monat durchzuführen und zusätzlich wöchentlich ein oder zwei Mal für eine Stunde zu skypen.


    Na das ist ja ein toller Kompromiss Umgang auf 3 Tage im Monat begrenzen
    Mal davon abgesehen, daß die Lehrer davon sicher begeistert sein würden. Aber du meinst sicher mit 3 Tage Freitag nachmittag bis Sonntag.
    Das Kind und Elternteil miteinander skypen oder telefonieren dürfen sollte selbstverständlich sein - und zwar nicht bloß ein oder zwei mal pro Woche für ne Stunde. Als Umgangsersatz spielt das absolut keine Rolle

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  • Die Entfernung ist ne gewaltige Hausnummer. Da nuetzt auch schönreden nix. Der naechste ICE Bahnhof liegt bei mir beispielsweise 150 km entfernt. Mit der Bahn wäre ich allein bis dahin 3,5 Stunden unterwegs mit mehrfach umsteigen.

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