Die Mutter scheint ja kooperativ zu sein, was den Umgang angeht sonst gäbe es ihn nicht.
Wie jetzt? - Hat die TS den KV nun zum Umgang genötigt? - wo steht das?
Konsequenterweise müßte man, wenn man Müttern verbieten darf mit dem Kind wegzuziehen, weil man das Kind nicht vom Papa trennen mag, dann doch auch den Vätern verbieten können umzuziehen, denn das ist dann ja genauso schädlich, oder nicht?
Dann sollte wohl Konsequenterweise auch einer Mutter, die allein schon Umgang verweigert, das Kind weggenommen und direkt dem Vater gegeben werden, oder was?
Mutter zieht mit Kind fort = bei Wegzug verantwortlich für sich und andere (Kind-Vater-Kontakt, Entwicklung, Persönlichkeitsfindung, Identität....usw)
Vater (UET) zieht fort = selbstverschuldete Verantwortungslosigkeit, mit der Gefahr vom eigenen Kind nicht geachtet und nicht respektiert zu werden, dem Kind psych. Schaden zuzufügen
Keines von beiden ist nur Ansatzweise im Sinne des Kindeswohls förderlich.
Aus der Konstellation ergibt sich aber sehr genau, warum es einer Mutter sehr wohl verboten sein sollte, gegen den Willen von Vater und Kind wegzuziehen.
...der sich bisher nen Dreck gekümmert hat nun plötzlich GSR beantragt und bekommt und dann sagt; Hey, ich kümmer mich zwar nicht.....ich möchte nicht daß mein Kind wegzieht, weil ich mich ja vielleicht in irgendeiner fernen Zukunft mal kümmern möchte...
Wo steht denn das alles? - Hab ich irgendwas in der leitung, so dass nur die Hälfte der Beiträge bei mir ankommt???
Gruß
VbP