So wie ich als juristscher Laie das Haager Kinderschutzübereinkommen von 2011 verstehe, müsste eine Gerichtsentscheidung aus Deutschland in Frankreich ohne inhaltliche Überprüfung gelten, da der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder in Deutschland ist. Ob das französische Jugendamt jetzt trotzdem eine inhaltliche Prüfung im Rahmen des Verfahrens für die vollstreckbare Ausfertigung macht oder ob es nur interessehalber fragt, ist mir unklar. Das ganze ist juristisch komplex.
Es wäre wichtig, alles zu beschleunigen. Nicht nur wegen der Kinder, sonder auch, damit die französichen Behörden nicht beschließen, dass wegen des Zeitverlaufs der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder mittlerweile in Frankreich ist.