Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • So wie ich als juristscher Laie das Haager Kinderschutzübereinkommen von 2011 verstehe, müsste eine Gerichtsentscheidung aus Deutschland in Frankreich ohne inhaltliche Überprüfung gelten, da der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder in Deutschland ist. Ob das französische Jugendamt jetzt trotzdem eine inhaltliche Prüfung im Rahmen des Verfahrens für die vollstreckbare Ausfertigung macht oder ob es nur interessehalber fragt, ist mir unklar. Das ganze ist juristisch komplex.


    Es wäre wichtig, alles zu beschleunigen. Nicht nur wegen der Kinder, sonder auch, damit die französichen Behörden nicht beschließen, dass wegen des Zeitverlaufs der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder mittlerweile in Frankreich ist.

  • Du hast Recht. Wenn Frankreich jetzt anfängt sein eigenes Rechtssüppchen zu kochen, ist das ganze Haager Abkommen fürn Arsch. :wuetend

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Hallo Vater_77,


    puh....das tut mir leid. Nach Deinem letzten Bericht ging ich davon aus, dass nun alles mit entsprechender Geschwindigkeit vollzogen wird.


    Ich lese so ein wenig "mir geht die Puste aus" aus Deinen Zeilen heraus...


    Gib nicht auf! Mach Druck wo es geht.
    Es kann doch nicht sein, dass Eure Töchter nun getrennt sind und dann auch noch die Kleine bei der Tante lebt, ohne das hier etwas geschieht....


    Viel Kraft weiterhin!


    Fio

  • Tut mir sehr leid dass das alles noch so festgefahren ist. Versuch wirklich dranzubleiben, die 6Monatsfrist ist sehr entscheidend, denn dann kann tatsächlich mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder argumentiert werden. Vielleicht kannst Du mit der Anwältin eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof erwägen? Das geht formlos und bringt oft Schwung in solche Prozesse. Es darf nicht sein, dass so ein Verfahren so lange dauert!
    Warum sind die Kinder eigentlich an 2 verschiedenen Orten und bei wem? Kann nicht wenigstens das Kind welches sich nicht bei der Mutter befindet, "einfach abgeholt werden"?


    Viel Kraft weiterhin!

  • Die Frage, ob ich die Kleine nicht einfach abholen kann habe ich mir auch gestellt.


    Erstens, ich habe die Adresse nicht und bekomme die wahrscheinlich nur bei der Polizei.
    Zweitens: Dafür benötige ich aber eben eine vollstreckbare Ausfertigung, die in Frankreich gültig ist.


    Ehrlich gesagt, habe ich auch etwas den Überblick verloren.
    Nach der Haager Konvention muß dennoch ein französisches Gericht entscheiden, dass die Kinder zurückgeführt werden.
    Also zwei Aufenthaltsorte, zwei verschiedene Gerichte wegen der örtlichen Zuständigkeit.
    Ich will auch gar nicht darüber nachdenken, was passiert, wenn ich den entsprechenden Beschluss habe und das Kind dann nach Südfrankreich geschafft würde.


    Nach dem Strafrechtsverfahren kann ich den Herausgabebeschluss des deutschen Gerichtes " übersetzen " lassen.
    Also wieder zwei Gerichte, da örtliche Zuständigkeiten.
    Da ich beide Verfahren parallel führe, wobei ich keinen Überblick und / oder keine Einschätzung habe, welches schneller greift, sind es insgesamt vier Verfahren in Frankreich, evtl. mit Anhörung etc...


    Also hoffe ich derzeit, dass die Mediation doch funktionieren könnte, dass die Kinder zumindest wieder in Deutschland sind und dann ein System aufgebaut werden könnte. Aber ich glaube nicht, dass die Mutter dazu bereit wäre, die Kinder freiwillig abzugeben.
    Wobei, wenn die Kinder erst einmal in Deutschland wären, könnte ich um einiges leichter Vollstrecken.
    Da bleibt dann die moralische Frage, ob es sinnvoll ist, die Mutter durch die Mediation nach Deutschland zu bewegen und dann die Vollstreckung durchzuführen.
    Schlieslich muß ich mit ihr ja noch die nächsten Jahre irgendwie auskommen.


    ledameblanche
    So wie ich es gehört und gelesen habe, ist es eine 12 Monatsfrist nach dem Haager Abkommen.


    Fiocca
    Die Puste geht mir nicht aus, aber es ist wirklich zermürbend.
    Ich war heute bei der Kripo in Deutschland, dort wo mein Fall behandelt wird und habe mal nachgefragt, warum ich auf meine Mails keine Antwort mehr bekomme.


    Ich kann es nicht zitieren, aber ungefähr so :
    ER : Die Sachbearbeiterin ist erkrankt. Seit Ende letzter Woche.
    Ich: Ich habe Anfang der letzten Woche eine Erinnerungsmail geschrieben auf meine Informationen vom 21.03. Warum keine Antwort?
    ER: International ist das ja nur ein klitzekleiner Fall, da dauert es schon ein wenig Zeit bis eine Rückmeldung kommt.
    Ich: Aber drei Wochen ?
    Er: Das wäre sehr schnell. Und ausserdem, seien die Kinder jetzt ja gefunden und damit die Sache erledigt. Die Polizei würde da ja auch nichts mehr unternehmen.
    Und: Den Kindern gehe es ja offensichtlich gut, sie seien ja bei der Mutter.
    Ich : Nur eines, das andere 700 km entfernt, und woher er das schließe?
    Er: Schweigen... Wegen des Schreibens vom Jugendamt Frankreich.
    Ich : Fassungslos ...............
    Ich: Aber wenn die Sachbearbeiterin erkrankt ist, dann kann doch zumindest die Vertretung mal antworten, oder zumindest jemand schreiben, dass da jemand erkrankt ist.
    ER: Schweigen....


    Da flog mir echt die Hutschnur hoch.
    Zumindest sind wir in unserer Gesellschaft weit entfernt von Gleichberechtigung.
    Er hätte nie gesagt, es gehe den Kindern gut, denn sie sind ja beim Vater.


    Ich hatte echt die absolute Hasskappe auf.


    Es nervt und macht wirklich wütend, nicht nur auf die Mutter, sondern vor allem auch auf die deutschen Behörden.


    Sankofa
    Die Anwältin arbeitet sich gerade in den Fall ein. Sie hat ja einiges zu lesen. Am Donnerstag treffen wir uns zur Besprechung. Mal sehen.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Ich drücke Dir nach wie vor die Daumen, nicht nur, dass alles jetzt mal etwas schneller geht, sondern auch, dass Du die Nerven behältst. Dass Du mit der Mutter noch lange auskommen musst sehe ich allerdings noch nicht so - ihr "normales" Umgangsrecht hat sie erstmal verwirkt, da bekommt sie maximal Umgang unter Begleitung. Durch das Abgebenwollen der Kinder hat sie aber deutlich gezeigt, dass sie an den Kindern kein echtes Interesse hat.


    Die Sache mit den Gerichtsverfahren finde ich unglaublich - ich hatte mir das dank dem Haager Abkommen einfacher vorgestellt. Bin allerdings auch noch nie mit dem Thema konfrontiert worden, das ist jetzt bei Dir der erste Fall, den ich mitverfolge.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also das mit dem ganz schnell hatte ich mal gedacht, aber da hat mich die Realität bisher eingeholt.
    Traurig aber wahr.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Letztlich musst du überall hinterher sein, Druck machen, die Leute anstupsen. Immer und immer wieder. Hier ist natürlich vor allem die franz. Anwältin gefragt. Da muss es vorwärts gehen ...
    Ansonsten: Zur Wahrung von Fristen etc. reicht es, dass die Verfahren jetzt eröffnet sind. Jedenfalls, wenn die Franzosen die EU-Richtlinien dazu umgesetzt haben ... Gibt es in Frankreich so etwas wie Eilanträge?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ohman ich zitter so mit..... Was hast du zur Schwester gesagt???


    Hast du gesagt das es ein Urteil gibt???
    Kannst du das Baby da nicht abholen??? Ich meine es ist nicht ihr Kind..... sie hat doch garkeine rechte???

  • Tja, Rechte hat sie keine, aber die kleine ist doch sooooo süüüüüß.
    Da ist es doch viel interessanter das kleine süße Mädel bei sich zu behalten, oder ??

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • MarlaMarleen:
    In Beitrag 326 steht, dass die Mutter beide Kinder bei der Schwester lassen wollte, die Große aber mit der Mutter mitwollte. Demnach ist die Kleine allein bei der Schwester der KM geblieben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Melde mich mal wieder!


    Es gibt etwas Neues zu berichten:


    Am Samstag erhielt ich vom Jugendamt in Strassburg einen Brief, indem ich aufgefordert werde mich zu melden. Das habe ich natürlich sofort getan. Ich habe sofort einen Gesprächstermin für Mittwoch, also heute abgesprochen.
    Der Termin war sehr interessant: Da ich letztens mal an die Staatsanwaltschaft in Strassburg geschrieben habe, wegen der Situation der Kleinen, die einfach bei ihrer Tante festgehalten wird, wurde diese aktiv.


    Es liegt also eine behördliche Klage vor wegen der Entscheidung wo das Kind nun bleibt. Das JA wollte mich natürlich gerne kennen lernen, da gegen mich, wie sollte es auch anders sein, der Vorwurf der sexuellen Misshandlung der Großen vorliegt. Insofern muß die Behörde natürlich prüfen. Es wurde auch noch gegen mich vorgebracht, dass ich Mutter mit Kindern aus der Wohnung geschmissen habe, was nicht stimmt.
    Im Termin heute konnte ich die Vorwürfe mühelos durch die verschiedenen Gerichtsbeschlüsse entkräften und auch durch die Tatsache, mich sofort gemeldet zu haben und dort aufgetaucht zu sein.
    Das gibt Hoffnung.
    Jedoch; die Polizei hat zur Zeit keine Handhabe, mir das Kind aus der Familie herauszuholen und zu übergeben.Dazu benötige ich noch einen französischen Gerichtsbeschluss, der erst noch beantragt werden muss und das geht nur über die zentrale Behörde in Paris.
    Also das dauert noch.
    Allerdings: Das Gericht wird voraussichtlich nächste Wochen entscheiden, dass die Kleine zumindest erst einmal aus dieser Familie herausgeholt wird und zu einer Pflegefamilie kommt. Das ist zumindest ein Lichtblick. Dann wird die Rückführung kein Problem sein, da die Mutter nicht rankommt.
    Dumm nur, das es noch etwas dauert.
    Aber das JA in Strassburg steht voll hinter mir.
    Nicht zuletzt auch, weil ich den offiziellen Weg sofort und konsequent beschritten habe.
    Also hat sich das gelohnt.


    Aber auch das Jugendamt in Frankreich hat heute den Kopf geschüttelt, dass alles so lange dauert.


    Und ich habe nun eine fähige Anwältin in Strassburg gefunden die den Druck auf französischer Seite deutlich erhöhen wird.


    Ich habe wieder Hoffnung !!


    Die Luft für die KM wird deutlich dünner.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Du hast wieder Hoffnung! Das ist gut!
    Gib diese nicht auf!!



    Was mich allerdings mit dem Kopf schütteln lässt - warum muss das Kleine noch in eine Pflegefamilie??
    Was ist das für eine kranke, bürokratische, unbamherzige Welt??


    Kannst Du dagegen nicht vorgehen ?
    Gibt es in Frankreich nicht sowas wie Eilbeschlüsse?

  • Fiocca:
    Ich sehe die Pflegefamilie als positiv an. Die Mutter hat dann - anders als bei ihrer Schwester - keinen Möglichkeit mehr, das Kind noch schnell kurz vorher mitzunehmen und es wird von Seiten der Pflegefamilie keinen Widerstand geben, das Kind herauszugeben. Vielleicht ist ja auch ein Besuch dort möglich, um das Kind nicht als "Fremder" mitzunehmen.


    @Vater 77:
    Super, dass das Jugendamt in Straßburg auch auf Deiner Seite ist. Das gibt Hoffnung, auch auf die neue Anwältin. Ich befürchte aber, dass noch einige Schwierigkeiten auf Dich zukommen, wenn Du die Kinder wieder bei Dir hast, die Kleine ist ja noch viel zu jung, um sich noch gut an Dich zu erinnern und wer weiß, wie gut sich die Große erinnert - oder ob ihr die Mutter da irgendwas eingeredet hat.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern