Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Ich finde es wirklich sehr gut, dass Du aktiv wirst und im Zweifelsfall auch einer Pflegefamilie offen gegenüber stehst, aber dennoch.... Ihr könnt die Mutter so frisch nach der Geburt doch nicht auf die Straße werfen, wie einen räudigen Hund :(


    Hat sie Familie?

  • Zitat Vater 77: "Dann muss ich mir nur noch Gedanken machen über die Betreuungssituation eines Neugeborenen. Allerdings habe ich da auch die Unterstüzung des JA.
    Sollte ich das nicht geregelt bekommen, wird nach Abspache mit mir und vor allem auf Antrag von mir die Möglichkeit geschaffen, eine Pflegefamilie zu finden."


    - Bevor du mit dem Gutachter sprichst, musst du dir fest darüber im Klaren sein, was du willst. Wenn du das Ziel hast, dass das Kind bei dir aufwachsen soll, dann musst du (!) planen und detailliert und nachvollziehbar darlegen können, wie du es mit der Betreuung bewerkstelligen willst. Das ist sehr zeitaufwändig. Du musst dich auch bereits sofort nach der Geburt sichtbar und umfassend um das Kind im Krankenhaus kümmern. Wenn der Gutachter nicht den Eindruck hat, dass du dir den Arsch aufreißen wirst für das Kind, dann hast du keine Chance.


    - Wenn du dagegen überzeugt bist, dass das Kind bei einer Pflegefamilie besser aufgehoben wäre als bei dir (und bei der Mutter des Kindes), dann ist das auch eine Position, über die du dir vorher klar werden musst. Du musst wissen, was du für das Kind für am Besten hältst und dafür dann eintreten.


    - Was gar nicht geht, ist es, den Eindruck zu erwecken, als ob es dir egal ist, ob das Kind bei dir oder in einer Pflegefamilie aufwächst, dann wird es sicher auf eine Pflegefamilie hinauslaufen, weil der Gutachter dir eine fehlende Bindung zum Kind unterstellen wird.



    Warte mal ab, bis du dein Kind zum ersten Mal im Arm hältst. Wenn du dann immer noch sagst, mir ist egal, wo es aufwächst, dann ist eine Pflegefamilie vermutlich besser.

  • Ich finde es wirklich sehr gut, dass Du aktiv wirst und im Zweifelsfall auch einer Pflegefamilie offen gegenüber stehst, aber dennoch.... Ihr könnt die Mutter so frisch nach der Geburt doch nicht auf die Straße werfen, wie einen räudigen Hund :(


    Hat sie Familie?

    Manche muss man fallenlassen, ganz weit runter. Denn erst, wenn die richtig in der Shice hocken, ändern sie was.


    Sie hatte alle Chancen, alle Hilfen, aber irgendwann ist mal Sense.

  • purple, ich möchte dir bei dieser Gelegenheit einmal sagen, dass ich deine Antworten in den meisten Fällen für sehr fundiert und kompetent halte:-)

  • Dann muss ich mir nur noch Gedanken machen über die Betreuungssituation eines Neugeborenen.


    Kannst du nicht in Elternzeit gehen? Da ist ja nicht nur das Neugeborene, sondern noch eure ältere Tochter, für die es eine große Umstellung sein wird, wenn die KM nicht mehr bei euch wohnt.

  • Hallo Vater77,
    nicht dass ich missverstanden werde. Ich bin absolut auf deiner Seite.
    Wieviel konkrete Hilfsangebote die Km von seiten des JuA ausgeschlagen hat hab ich jetzt gerade nicht auf dem Schirm.
    In der Regel wird ihr nach der Geburt die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder betreute Einrichtung oder Inobhutnahme. Ich gehe davon aus dass die Km sich nicht für freiwillig für letzteres entscheiden wird.
    Das JuA ist nicht befugt jemanden das ABR zu entziehen, dass kann nur ein Richter.
    Und da noch keine Vaterschaft bzw. ein Sorgerecht besteht, wird das Kind auch nicht dir übergeben, sondern kommt nach dem Entzug direkt in eine Pflegefamilie. Und verbleibt es dann erstmal bis die Justiz irgendwann mal anfängt zu arbeiten. Und das kann dauern.
    Wenn du von einer Inobhutnahme schreibst, wird der Km das Neugeborene entrissen oder sträubt sie sich auch gegen den Entzug des Babys? Damit ist sie doch einverstanden oder?


    Was du als Recht und Unrecht empfindest, spiegelt nicht unbedingt die Realitäten an deutschen Familiengerichten wider, ob es einen passt oder nicht.


    Wie meine Vorschreiber dir schon geraten haben, versuche beide Kinder so oft wie möglich zu betreuen so dass die Betreuungskontinuität bei dir liegt. Kümmere dich zunächst um die Vaterschaftsanerkennung und dann um das Gsr.
    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,


    die Vaterschaft kann und sollte er jetzt gleich vor der Geburt anerkennen! Die gemeinsame Sorgeerklärung können die Eltern auch jetzt schon vor der Geburt erklären!
    Es ist fraglich, ob in einem Mutter-Kind-Heim eine Entgiftung gemacht werden kann.


    MfG krypa

  • Danke für eure Antworten.


    @ Segelpapa:::


    :thanks:


    Dein Beitrag ist für mich absolut wertvoll !!
    Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen.
    Klar weiß ich, dass es mir lieber ist, wenn das Kind bei mir aufwächst.
    Ich meinte nur, falls der Gutachter zu dem Schluß kommen sollte, dass ich nicht geeignet bin, wird die Betreuungssituation in einer Pflegefamilie besser sein, als die bisherige duch die KM.



    Aber ich glaube da gibt es einige, die sich zu Wort melden und den Text, oder zumindest meine Beiträge nicht vollständig oder gar nicht gelesen haben.


    Romi 2008. Ich bin selbständig. Wenn ich ein Jahr in Elternzeit gehe ist der Laden pleite. Ersatz finde ich nicht, da viel an meiner Person hängt. Das ist so in Kleinunternehmen.


    MarlaMarleen: Also ich weiß nicht in welchem Teil von Deutschland du wohnst und wie langsam da die Mühlen der Justiz mahlen. Hier bei mir geht das flott. Als ich einen Antrag gegen mich auf Zahlung von Unterhalt für meine Söhne auf dem Tisch liegen hatte, war der 23.12. 2009. Der Verhandlungstermin war am 12.01.2010. Und dazwischen lag noch Weihnachten und Neujahr. Das sind gerade einmal drei Wochen. Die Zeit wird das Neugeborene allein schon aus gesundheitlichen Gründen in der Klinik bleiben und dann entscheidet der Richter zumindest vorläufig. Und das war nur Unterhalt, nicht Sorgerecht oder ABR. Ich denke da geht das sicherlich nicht langsamer, wenn man den Antrag vernünftig begründet und das JA mitspielt.


    krypa:
    Natürlich würde ich gerne die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt erledigen. Soll ich sie fesseln und ins JA schleppen, damit sie dort ihren freien Willen bekundet ?????? Alleine kann ich das nicht, sie MUß zustimmen.
    Wie bereits geschrieben: Sie verläßt nicht das Haus, ich habe sie zur Geburt im Krankenhaus angemeldet weil sie das Haus nicht verläßt.
    Also wirklich, ich denke auch da lieber zuerst an die Gesundheit des Kindes und dann an die Vaterschaftsanerkennung, also wenn raus, dann lieber erst einmal ins Krankenhaus zu einer Untersuchung.


    Ausserden ist das recht schnell erledigt. Speichelprobe unter Aufsicht eines Arztes abgeben, einschicken und 5 Tage später hast du ein Ergebnis, welches vor einem Gericht zu verwerten ist. Das ist nicht sooo dramatisch. Dann kann der Richter auf Antrag, der schon gestellt ist, die Vaterschaft anerkennen.


    Das Sorgerecht ist dann der nächste Schritt.


    Sicherlich hast du Recht, dass das Rechtsempfinden nicht immer den Richtersprüchen entspricht. Allerdings geht es in erster Linie ja auch nicht darum, ein tatsächliches Urteil zu erhalten, sondern eine einstweilige Verfügung zu bekommen. Das Urteil kommt dann später und das kann sicherlich dauern, vor allem wenn die Mutter nach der Trennung nicht auffindbar sein wird, wovon ich ausgehe.


    Sie wird nicht in ein betreutes Wohnen gehen. Eine Familienhilfe hat sie ausgeschlagen. Ein Beratungsgespräch in der Drogenberatung hat sie ausgeschlagen. Termine mit dem Jugendamt nimmt sie entweder gar nicht, oder deutlich verspätet wahr. Heute hatten wir einen. Sie erschien erst eine dreiviertelstunde später, da sie noch ein wenig in einem anderen Zimmer konsumieren mußte.
    Eine Paarberatung lehnt sie ab, dann glaubst Du, sie geht in ein betreutes Wohnen???
    Sie wird sich dann zu Ihrer Mutter, in ebenfalls desolaten Verhältnissen lebend, ins Ausland absetzen.


    Ich erwarte auf jeden Fall den Richterspruch und werde diesen respektieren, egal wie er ausfällt.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Die deutschen Mühlen mahlen langsam.


    Die Kindsmutter meines Enkelkindes hat auch die Auflage bekommen- in eine Mutter-Kind- Einrichtung- sonst bekommt sie ihre Tochter nicht. Sie ist dann in so eine Einrichtung.
    Das hat bald 2 Jahre gedauert, ehe dort das Maß voll war und sie ihr das Kind weg genommen haben.
    Mein Sohn hatte die Vaterschaft anerkannt und trotzdem kam das Kind für knapp ein Jahr in eine Pflegefamilie.


    Wir haben uns einen Anwalt genommen und um das Sorgerecht gekämpft.
    Das hat uns allerhand Nerven und Zeit gekostet.


    Erziehungsgutachten wurde auch gemacht. Auch von mir, weil Kind mit ihrem Vater bei mir im Haushalt mit lebt.

  • @ Leipzigerin:


    War es ihr erstes Kind ??
    Habt ihr direkt bei der Geburt einen Antrag bei Gericht gestellt ?
    Hat Dein Sohn keine eigene Wohnung und hat das eine Rolle im Verfahren gespielt ausser das Du auch ein Erziehungsfähigkeitsgutachten machen mußtest ?



    MarlaMarleen:


    Ich habe nie von Obdachlosigkeit gesprochen. Lediglich davon, dass sie nicht mehr bei mir wohnen wird. Ich habe ihr eine kleine möblierte Wohnung angemietet, in der sie sich dann erst mal auf eigene Füße stellen kann. Wenn sie nicht will kann sie auch bei einer Freundin erst einmal unterkommen oder eben bei ihrer Mutter. Das muß sie aber dann selbst in die Hand nehmen.


    Sie wird sich sicherlich nicht gegen ihr Kind entscheiden, aber die Frage ist ja auch, was das JA dazu sagt und dann, wie der Richter entscheidet.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Sie hat sich doch schon lange gegen ihr Kind entschieden!


    Sonst hätte sie längst gehandelt und nicht weiterhin Drogen genommen.

  • MarlaMarleen


    bei uns hat es 11 Monate gedauert, bis das Kind bei uns war.
    wir bekamen die Motte dann auch nicht gleich, nach dem mein Sohn das Sorgerecht hatte- wurde langsam angebahnt- obwohl wir immer Kontakt zu dem Kind hatten






    Vater_77


    ja, es war ihr 1. Kind.
    nachdem es weg war, ist sie zum nächsten Kerl und hat gleich das nächste Kind gemacht.
    wenn der weg ist- ist auch das Kind wieder weg.
    Da hängt auch wieder einiges im Argen.


    Mein Sohn war nach der Geburt mit der Mutter noch zusammen und hat sich die meiste Zeit ums Kind gekümmert. Bis er eine Ausbildung angefangen hat. Dann war er nicht mehr jeden Tag verfügbar.


    Wenn mein Sohn nicht mehr hier gewohnt hätte- hätte er eine Familienhilfe bekommen. Da er hier wohnt, nicht.
    Aber, meine Wohnung, alles wurde begutachtet und durchleuchtet.
    Schon mal damals, als es darum ging das Kindesmutter und Kind bei uns übernachten, als sie noch in der WG waren.

  • Leipzigerin - lass mich raten, kümmern und Interesse für das Mädel gleich Null, oder? ;)


    Wie hier, die KM von meinen Bonusjungs hat sich inzwischen mal wieder ein viertel Jahr weder sehen noch hören lassen, aber sind ja nur Jungs, aber überall im Netz Fotos von ihrer Tochter posten. :rolleyes2:

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Naja, vor Gericht hat sie eindeutig gesagt, das sie das Kind nicht will. Zu uns sollte die Kleine auch nicht- sondern in eine neue Pflegefamilie.


    Seit 3,5 Jahren lebt Motte bei uns und nur Probleme mit Kindsmutter.
    Mein Sohn war schon mit ihr bei der Caritas- der hat irgend wann aufgehört, mit Beratung- Mutter Beratungsressistent.
    JA waren sie auch mal wieder- bekam Mutter kein Recht.
    Ihre Anwältin- da kommt auch nichts mehr. Nach dem sie überall nur rumlügt und uns anschwärzt. Hat die sicher auch die Schnauze voll.
    Mutter droht immer, sie würde uns alle verprügeln- wenn was nicht nach ihrem Willen geht.
    Wir handeln nicht nach ihrem Willen - sondern, zum Wohle des Kindes.


    Sie hat jetzt einen Sohn: wenn wir über Motte was erzählen- mein Sohn, mein Sohn.
    Der darf alles und Motte nichts. Die ist die große Schwester und muß alles aushalten. Nur ihr Lebensgefährte gebietet dann mal Einhalt.
    Motte war vor 14 Tagen im KH- Loch im Herzen. KM wurde durch uns informiert. Kam aber nicht einmal ins KH. Jetzt hat sie dem Kind erzählt- das Papi das verboten hat. :motz:
    Sie hat nie gefragt, wann und wie das gemacht wird. Aber, dem Kind erzählt- das sie ins KH muß. Erklärt hat sie ihr nichts- wir hatten abends ein verstörtes Kind da.
    Motte hat Angst vor Ärzten- wurde von Mutter immer mal abgeliefert, damit die Feiern gehen konnte oder sie wurde im Zimmer allein gelassen, die ganze Nacht.
    Nur ihr Sohn ist wichtig!


    Sie holt Kind nur, um uns zu ärgern- man merkt deutlich, das sie kein Interesse hat.

  • purple
    Ganz so einfach ist es nicht. Der Hase liegt schon viel früher im Pfeffer. Sie hätte gar nicht erst schwanger werden dürfen. Da die Km während ihres täglichen Drogenkonsums sich fernab jeglicher Realität bewegt, ist ein großer Teil der Verantwortung Vater77 zuzuschreiben. Schließlich war er an der Zeugung beteiligt.
    Mit Beginn der Schwangerschaft ist ein Absetzen der Drogen undenkbar. Das Fehlgeburtsrisiko ist in den ersten 3 Monaten extrem hoch und danach würde man dem Ungeborenen im Bauch bereits einen Entzug zumuten. Eine Substitution mit Methadon ist in der Schwangerschaft fast noch schlimmer. Gerade ein Methadon-Entzug ist für ein Neugeborenes unendlich qualvoll.


    Leipzigerin
    Dann hat es mit allen Chancen für die Km fast 3 Jahre gedauert bis das Kind bei euch war?


    Bin ziemlich sicher, dass es ein realistisches Beispiel ist. In der Fixerstube in der ich gearbeitet habe, gab es von 500 Klienten knapp 100 Elternteile mit Kindern jeglicher Alterklasse. Jeder von denen konsumiert harte Drogen. Immer mal wieder wird eins Inobhut genommen, aber niemals ein Neugeborenes.


    @Vater77
    Stand eine Inobhutnahme schon bei eurer ersten Tochter zur Debatte?
    Inwiefern wurde der KM jetzt im Vorfeld der Geburt angekündigt, dass das Maß voll ist?

  • MarlaMarleen:


    Du hast vollkommen recht, dass ich bei der Zeugung dabei war. Beim ersten Kind war ich einfach unendlich naiv, weil sie sagte, dass sie, wenn sie schwanger würde aufhöre. Vor allem, dass sie, wenn sie ein Kind habe sicherlich nicht mehr konsumieren wolle.
    Sie hat auch nicht gelogen, da sie tatsächlich nicht will, aber eben auch nicht aufhören kann.
    Beim zweiten Mal lag die Sache etwas anders. Dazu wurde in diesem Forum aber schon kräftig diskutiert. Vielleicht blätterst du einfach einige Seiten zurück, ich wiederhole mich nur ungern.


    Inzwischen weiß ich, dass sie einfach nicht kann.


    Aber, wenn du von Verantwortung sprichst, will ich das nicht von der Hand weisen. Ja ich hätte mich sterilisieren lassen können um Vorzubeugen. Hab ich nicht, selbst Schuld.
    Deswegen versuche ich jetzt aber auch die Verantwortung zu übernehmen. Ist das verkehrt ?????
    Soll ich tatenlos zusehen, wie unser Kind auf den sicheren Abgrund zuschliddert?
    Soll ich tatenlos zusehen, wie ein Neugeborenes in eine Fixerstube genommen wird um dort quasi mit der Muttermilch aufzusaugen, wie Drogen konsumiert werden ?
    Soll ich tatenlos zusehen, wie die Kinder Kontakte in der Drogenszene knüpfen ?
    Soll ich, nur weil jemand ins Forum schreibt, dass drogenabhängige Mütter auch ihre Kinder behalten können, Angst vor der deutschen Gerichtsbarkeit bekommen?
    Soll ich, obwohl das JA klar und deutlich auf meiner Seite steht, den Antrag besser nicht stellen, da ich sowieso keine Chance habe ??


    Und nein, eine Inobhutnahme stand bei dem ersten Kind nicht an. Sie hatte damals auch zugesagt in die Entgiftung zu gehen, tat sie auch, erfolglos. Sie war in der Substitution, erfolglos, da immer noch Beikonsum.


    Jetzt aber sehen wir die ersten Schäden bei der zweijährigen und daher kann das JA auch handeln, da es beim zweiten Kind , sofern sich die Vorzeichen nicht ändern, auch eine ähnliche Entwicklung geben wird.


    Der Mutter habe ich bereits im Mai des Jahres mehrfach mitgeteilt, dass sie ohne Verhaltensänderung das Kind verlieren wird.
    Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich das JA einschalten werde, wenn sich nichts verändert. Es hat sich nichts verändert, ich habe das Jugendamt eingeschaltet.
    Ich habe ihr mitgeteilt, dass sie, wenn sie mit der Familienhilfe nicht einverstanden ist, das JA Konsequenzen ziehen wird. Sie war nicht damit einverstanden und es wird Konsequenzen geben.


    Und übrigens: Hast Du Deinem letzten Freund vorher angekündigt, dass Du Schluss machst ??



    Ich habe keine Angst vor dem JA.
    Ich habe keine Angst vor einem Richter.
    Ich habe keine Angst vor der deutschen Justiz, sondern schätze sie.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Lieber Vater77,
    vor mir brauchst du dich nicht zu rechtfertigen. Auch wenn meine Beiträge kritisch sind, bin ich noch immer auf deiner Seite.
    Ich wollte dir lediglich aufzeigen, dass der Rechtsweg kein Spaziergang ist und die Instanzen mal eben innerhalb von 3 Wochen durchlaufen werden.
    Es wird ein harter steiniger Weg. Ich finde gut dass du ihn gehst.
    Alles Gute

  • purple
    Sie hätte gar nicht erst schwanger werden dürfen. Da die Km während ihres täglichen Drogenkonsums sich fernab jeglicher Realität bewegt, ist ein großer Teil der Verantwortung Vater77 zuzuschreiben. Schließlich war er an der Zeugung beteiligt


    Es ist wenig sinn- und hilfreich, solche ''hätte''-Konstruktionen in so einer belastenden Hilfesituation zu verwenden! Außerdem lässt sich im Konglomerat von Abhängigkeit und Co-Abhängigkeit von außen kein ''großer Teil der Verantwortung'' feststellen.


    Hallo Vater_77,


    die Vaterschaft lässt sich auch ohne die Einwilligung der Mutter gerichtlich feststellen!


    Mfg krypa