Alles anzeigenHallo,
das Thema wurde Heute um 12:11 Uhr von Kinderrecht ins Forum gestellt, es kann nicht unwichtig sein und auch kein Randthema sein, weil wir schon auf Seite 8 sind!
Wenn man das Geld hat, schadet ein 50 zu 50 WM dem Kind nicht, aber die Bedingungen sind:
1) Wohnortnähe der Mutter und des Vaters des Kindes!
2) Beide sollten dem Kind ein eigenes Kinderzimmer ermöglichen können!
Das Problem ist leider, was eine allein erziehende Mutter dazu sagt: „Warum soll ich auf den mir zustehenden Kindesunterhalt verzichten, ich bekomme doch 184 Euro Kindergeld und 225 Euro Mindestunterhalt ( bei einem Kind unter 6 Jahren), ich habe doch nur nachteile dadurch!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Sorry, aber das halte ich ja für ein Gerücht :lach Ich kenne niemanden, der diesen Unterhalt wirklich erhält.
Aber soll ja auch andere Fälle geben.
Zum Thema: Ich denke, dass ist auch eine Charaktersache. Mich hätte es einfach nur genervt als Kind.
Der Bruder des Freundes meiner Mutter lebt eine Art WM. So wirklich leisten können sich die Eltern das nicht. Er hat sich aber eine kleine Wohnung in der Nähe seiner Ex-Frau und seines Sohnes gesucht. Bei der KM hat der Junge sein eigenes Zimmer, beim KV nicht, da der nur eine 1,5 Zimmer Wohnung hat. Dennoch klappt es in dem Fall gut, denn das Umfeld bleibt gleich und wenn der Junge das mal eben entscheidet, spricht auch nichts dagegen, wenn er eben mal beim Papa schläft. Das ist für beide Elternteile so völlig Ok. Der Junge kann das mit seinen 10 auch selber entscheiden, wo er heute oder morgen sein möcht. Es ist eine Lösung, die für mich persönlich auch in Ordnung wäre, wenn mein Kind diesen Wunsch äußert. Aber Wohnungsnähe halte ich da schon für das absolute Muss, dass das überhaupt eine Chance hat.
Aber man muss eben auch aktzeptieren, dass es nicht für jede Person etwas ist, so zu leben. Seine Freiheiten kann man sich auch anders organisieren als BET, wenn sich beide Elternteile um das Kind kümmern, so wie es sein sollte.