Die gemeinsame Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung setzt sich auch immer mehr an den Gerichten durch, so auch in einem aktuellen Beschluss des AG Düsseldorf 41 F 10/15 vom 26.02.2015, das Gericht übertrug dem KV das ABR und das Wechselmodell umzusetzen: Zitat aus der Entscheidung:
"Dass die Eltern überhaut streiten steht der Praktizierung des Wechselmodells nicht
entgegen. Im Gegenteil haben Eltern in der Regel im Wechselmodell weniger
Konflikte als Eltern im Residenzmodeli (vgl. die Nachweise bei Sünderhauf, a.a.O. S.
328). Während Konflikte die Kinder in jedem Betreuungsmodell gleichermaßen
belasten (können), bietet das Wechselmodell den von den Elternkonflikten
betroffenen Kindern die Chance, die hieraus resultierenden Nachteile zumindest
teilweise dadurch zu kompensieren, dass sie an den positiven Ressourcen beider
Eltern partizipieren, indem sie abwechselnd bei ihnen leben.
Schließlich ist weder allgemein noch im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass
es für das Kindeswohl nachteilig wäre, wenn es mehr als einen Lebensmittelpunkt
gibt. Es ist empirisch bewiesen, dass Kinder sehr gut mit zwei Elternhäusern leben
können (vgl. Sünderhauf a.a.O.. S. 332 m. w. N."
Es erstaunt immer mehr mit welcher Klarheit Gerichte mittlerweile entscheiden
PS: Zitate aus Gerichtsentscheidungen unterliegen nicht dem Urheberschutz!!!