Kompetenz und Neutralität des Jugendamtes

  • Hallo Forumsmitglieder,
    ich hatte gestern einen Termin beim Jugendamt, weil KV gemeinsames Sorgerecht will. Bei dem Gespräch kam dann die Frage auf, ob man das gemeinsame Sorgerecht komplett vereinbaren muss oder es auch nur für Teilbereiche erklären kann. Auf meine Frage, in welche Teilbereiche sich das denn aufteilt, nannte die Frau vom Jugendamt Aufenthaltsbestimmung, Schule, Beruf, Gesundheit - mehr wisse sie derzeit nicht. :frag Sie suchte dann noch im Computer, fand aber wohl den Vordruck nicht. Ich fragte, ob Vermögenssorge (Versicherungen fürs Kind z.B.) auch dazu zählen würde. Sie meinte nicht. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. :hae:


    Müsste das eine Mitarbeiterin des Jugendamtes nicht wissen, wenn sie in dem Bereich arbeitet?


    Mich würde nun mal interessieren, wie Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt sind: sind die Mitarbeiter kompetent? Neutral oder parteiisch?


    Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und wie Ihr damit umgeht!

  • Das kommt darauf an... meine erfahrung reicht von positiv bis leicht negativ. Negativ war wie mit mir umgegangen wurde als ich meine neue ausbildung angefangen habe bzw bevor diese hundertprozentig sicher war. Im endeffekt liegt es aber an jedem auch selbst wie er mit dem jugendamt in der jeweiligen situation kooperiert. Da JA in verschiedene bereiche aufgeteilt sind kann es durchaus vorkommen das der eine nicht genau weiß was der andere macht. Das liegt aber auch daran das es ein recht großes themen gebiet ist. Ich denke schon das dein JA Mitarbeiter auf seinem gebiet kompetent ist bzw sich doch mühe gibt immerhin hat er die wissenslücke zugegeben und versucht zu schließen. Ich habe damals ein merkblatt vom sozialem dienst des JA bekommen wo die gemeinsam sorge in bereiche des alltäglichen und der großen entscheidungen aufgegliedert war.
    Und ich kann auch sagen das das JA in meinem fall neutral ist bzw. durch das verhalten der gegenseite sich auf meine seite stellt.

  • Es gibt nicht DAS Jugendamt!


    Jede Behörde ist anders, jeder Mitarbeiter ist anders.


    Es gibt solche und solche, manche sind engagiert, freundlich, kompetent und andere wieder nicht. Nicht zu vergessen, dass auch jeder erfahrene Mitarbeiter einmal klein sprich neu angefangen hat und sich in die Materie einarbeiten muss. In solchen Fällen und natürlich auch bei Änderungen der Gesetze und Vorschriften kann es schon mal vorkommen, dass ein Mitarbeiter sich erst schlau machen muss, bevor er eine abschließende Antwort geben kann. Und bei dem Wust an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, mit dem das Jugendamt arbeiten muss, kann es durchaus vorkommen, dass selbst der Kompetenteste an seine fachlichen Grenzen stößt.
    Insofern ist es doch eine sehr vernünftige Reaktion, der du begegnet bist. Es ist doch besser Unwissenheit zuzugeben und sich zu informieren, anstelle in den blauen Dunst hinein etwas zu erzählen, was sich letztlich als falsch entpuppt.


    Und letztlich sind Jugendamtsmitarbeiter auch nur Menschen mit Tagesformen und Stimmungen. Wer gestern genervt wirkte, kann am nächsten Tag schon wieder ganz andere Laune haben. Diese wird natürlich auch maßgeblich davon beeinflusst, wie man als Bürger/Kunde auftritt. Wer gleich
    [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/snow/snow3.gif]die "Keule" rausholt und - vorsichtig formuliert - die normalsten Umgangsformen außen vor lässt, der muss natürlich damit rechnen, dass das Jugendamt entsprechend reagiert. Eben wie es in den Wald hineinruft... (Gleiches gilt natürlich im Umkehrschluss auch für den Behördenmitarbeiter.)


    Und natürlich ist das Jugendamt parteiisch: Es nimmt Partei für die Kinder. Ob es damit auch die Meinung und Interessen der Elternteile trifft, ist natürlich eine ganz andere Sache und auch, ob die Entscheidung letztlich die Richtige ist. Fehler machen wir alle, auch wenn die vom Jugendamt leider tragische Auswirkungen auf das Leben so vieler Menschen haben kann. Meiner Erfahrung nach gibt es aber gerade im Jugendamt interne Kontrollinstanzen, die dafür sorgen, dass die Interessen aller Beteiligten im Rahmen der Gesetze bestmöglich gewahrt bleiben.

  • Hallo :strahlen


    Meine Erfahrungen mit dem Jugendamt:


    Bereich Unterhalt/ Beistandschaft: absolut inkompetent, lustlos, nicht interessiert sich überhaupt einzusetzen


    Bereich Sozialer Dienst (Umgang, Sorgerecht usw...): sehr engagiert und immer auf's Kind bedacht Wenn Gespräche zwischen uns Eltern "auszuufern" drohten wurden entsprechend gelenkt, zukunftsorientiert (lasst uns eine passable Regelung finden- das ist manchmal für die Eltern gar nicht so einfach, dass die verletzende Vergangenheit keine Rolle spielen soll/darf) ABER und auch das fand ich letztendlich super: wenn ein ET sich Null an Vereinbarungen hält (in unserem Fall der KV, der bis heute nicht verstanden hat, dass Kind einen kontinuierlichen Umgang braucht mit regelmäßigem Kontakt)- zu sagen: das macht keinen Sinn, weitere Gespräche sind Zeitverschwendung- der ET versteht es einfach nicht. Dann muss er halt klagen und dann wird der Richter ihm erklären, dass es so nicht funktioniert.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Auf meine Frage, in welche Teilbereiche sich das denn aufteilt, nannte die Frau vom Jugendamt Aufenthaltsbestimmung, Schule, Beruf, Gesundheit - mehr wisse sie derzeit nicht.


    Ich fragte, ob Vermögenssorge (Versicherungen fürs Kind z.B.) auch dazu zählen würde. Sie meinte nicht.


    Im endeffekt liegt es aber an jedem auch selbst wie er mit dem jugendamt in der jeweiligen situation kooperiert. Da JA in verschiedene bereiche aufgeteilt sind kann es durchaus vorkommen das der eine nicht genau weiß was der andere macht.


    Die gestellte Frage war eine reine Wissensfrage, die so auch in einer Quizshow im TV gestellt werden könnte. Die inhaltlich korrekte und vollständige Beantwortung dieser Frage hat wenig bis nichts mit Kooperation zu tun. Sie ist von der Fragestellung her ähnlich wie wenn man bei der Auskunft anruft und die Telefonnummer von X in Y erfragt.


    In solchen Fällen und natürlich auch bei Änderungen der Gesetze und Vorschriften kann es schon mal vorkommen, dass ein Mitarbeiter sich erst schlau machen muss, bevor er eine abschließende Antwort geben kann.


    Mir wäre neu, das die Teilbereiche des Sorgerechts sich in jüngster Vergangenheit geändert hätten. Wer also in diesem Bereich arbeitet und eine angeblich qualifizierte Ausbildung genossen hat, von dem erwarte ich, dass er die grundsätzlichen Dinge aus dem ff kennt, aufzählen und erläutern kann. Ansonsten ist derjenige sein Geld nicht wert und sollte durch jemand ersetzt werden, der es wert ist.


    Und bei dem Wust an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, mit dem das Jugendamt arbeiten muss, kann es durchaus vorkommen, dass selbst der Kompetenteste an seine fachlichen Grenzen stößt.


    Ja, aber nicht bei derart grundsätzlichen Dingen. Da erwarte ich, dass ich die Leute nachts um drei wecken kann und sie mir auf die Frage welche Teilbereiche das Sorgerecht in Deutschland beinhaltet eine korrekte Antwort geben. Das ist Tagesgeschäft und muss sitzen.

  • Ich hatte bisher nur mit über die Beistandsschaft mit dem JA zu tun, und würde sagen: ca. 15.000 Euro inkompetent. Den JA wird in Bezug auf Freiberufler ohnehin wenig in die Hnad gegeben, aber wenn ich je den Eindruck hatte da läßt sich jmd veräppeln, dann bei der SB die angeblich für meinen Sohn "arbeitet". Aber ich geh davon aus, das nicht jede/r SB so bescheuert ist. Ja, isso: bescheuert.

  • Das einzige was ich in diesem Fall bemängel ist das die Frau nicht einfach drei Türen weiter zum Kollegen geht, der sich damit auskennt.


    Der Soziale Dienst hat bei uns mit dem Sorgerecht nichts zu tun, dafür ist wieder jemand anderer Zuständig. Und dadurch kennt sich natürlich bis ins Detail auch nur der Zuständige aus.

  • Mich würde nun mal interessieren, wie Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt sind: sind die Mitarbeiter kompetent? Neutral oder parteiisch?


    Wenn ich mal so die vergangenen Jahre der Zusammenarbeit mit dem JA betrachte, muss ich feststellen,das diese
    relativ gut verlaufen ist. Meine Problem/Anliegen/Fragen wurden gut beantwortet bzw. mir wurde geholfen.


    Anfangs war es schwer,weil man zu sehr mit sich und seinen Problemen beschäftigt war und das wesentliche worum
    es geht ein bissl aus den Augen verloren hat.(Kinder)


    Heute gehe ich regelmäßig zum JA, lass mich dort beraten (UG etc) biete Lösungsvorschläge an. Mir vermittelt es Sicherheit,
    auch im Hinblick auf die KM die alles versucht das ABR bzw ASR für unsere Tochter zu erhalten.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • ich hatte bis jetzt mit 2 Jugendämter zu tun und beide wurden zum schluss angezeigt,...


    bei einem hatte ich das gefühl es wird nicht der vater gesucht sondern hauptsache einer der zahlt und mit allen mitteln wird versucht geld von ihm zu bekommen egal obs legal quasi legal oder laut urteil illegal ist


    bei anderem waren es absolut unfähige Mitarbeiter die es nichtmal schaffen richtig zu rechnen und sich in ein und dem selben brief selber widersprechen...




    ich würd mich freuen wenn ich mal ne berechnung von nem JA sehe wo kein fehler drinnen ist

  • danke @3erpapa,
    schön das du mich zitirst aber dennoch völlig den zusammenhang verfehlt hast. Das mit dem kooperieren hatte rein gar nichts mit ihrer frage zu tun!

  • es gibt einmal den begriff der elterlichen sorge.
    die elterliche sorge umfasst die personensorge und die vermögenssorge (personensorge + vermögenssorge = elterliche sorge).


    alle teilrechte, die man so kennt (aufenthaltsbestmmungsrecht, gesundheitssorge und so weiter) sind teile der personensorge.


    der kater :brille

  • im rahmen einer sorgeerklärung beim jugendamt kann man nur die gesamte elterliche sorge regeln. einschränkungen sind nicht möglich.


    lediglich in einem gerichtlichen verfahren (vater erhebt klage) ist es möglich, teilbereiche der elterlichen sorge nur einem elternteil allein zu übertragen.
    das ist beim jugendamt nicht möglich.


    :brille

  • Es gibt nicht DAS Jugendamt!
    Jede Behörde ist anders, jeder Mitarbeiter ist anders.


    Genau so ist es. Es arbeiten dort nicht alle gleich qualifiziert und gleich motiviert.
    Meine ersten 3-4 Betreuerinnen konnte man total in der Pfeife rauchen. Eine war sogar so daneben, die hat sich während der Prozesse privat mit meinem Ex getroffen.... "geht ja wohl gar nicht"
    Meine letzten beiden Damen sind wirklich sehr "pro-Kind" und schauen, dass wir das bekommen, was uns gut tut. Endlich hat dieses pädagogische "ich-rede-mal-mit-ihrem-exmann"-Rumgedoktore aufgehört.


    Und natürlich ist das Jugendamt parteiisch: Es nimmt Partei für die Kinder.


    Oh-oh.... na, da hab ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht mit der Verfahrenspflegerin, die vom Gericht bestellt wurde, um die Kinder durch die Prozesse zu leiten. Die war doch sehr offentlich "Pro-Vater" eingestellt und es war recht schnell klar, dass sie ALLES tut, damit die betreuten Umgänge stattfinden...... vielleicht, aber nur vielleicht und eventuell, *räusper*, liegt es daran, dass eine Verfahrenspflegerin pro betreuten Umgang ein Honorar von 400 Euro bekommt...... Die "engagierte" Dame war sogar so engagiert, dass sie mir gedroht hat, ein "Gutachten über meine Erziehungsfähigkeit" zu erstellen, wenn ich die Kinder nicht positivst beeinflussen würde..... Erst als ich die örtliche Presse eingeschaltet habe, war endlich Ruhe!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    2 Mal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Meine Erfahrungen mit dem JA sind eher bescheiden: bzgl. Umgang: diese SB war eindeutig pro KV. Egal was ich ihr erzählte, welche Probleme etc. es mit KV gibt, seine Lügen, seine Unzuverlässigkeit, es schien sie nicht zu beeindrucken, sie fragte mich: treiben Sie Sport? und da fühlte ich mich echt veräppelt.
    Nie wieder zu dieser SB, hab ich mir geschworen. zzt. steht da auch nix an und ich hoffe, das bleibt so.


    Die andere SB bzgl. Unterhalt hat halt noch anderes zu tun, was dazu führt, dass sich 'mein Fall' hinzieht... und weiter hinzieht _______, der KV einen selbst festgelegten 'symbolischen zweistelligen Betrag' zahlt, seine Schulden wachsen, er aber angeblich natürlich keine Ersparnisse hat um die jemals zurückzahlen zu können...


    Da hilft nur: sich selbst helfen und gaaaanz viel Gelassenheit .... und ein Die Tote Hosen-Konzert (Leute, das war klasse!)

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Von mir noch ein Beispiel, wo ich Zweifel an der Neutralität bzw. der Verpflichtung, im Sinne des Kindes zu handeln, bekam:


    Wir diskutierten, dass KV und ich uns nicht über die Betreuung des Kindes einigen können. Sie wird zur Zeit von einer Tagesmutter betreut, KV möchte, dass sie in einen Kindergarten/ Krippe geht. Aus diversen Gründen habe ich mich erstmal für TaMu entschieden (das war mal ein anderer Thread), später soll dann Kindergarten folgen.


    Mitarbeitern vom JA dazu: ja, aber wenn doch der Kindergarten günstiger (finanziell) ist, sollte man das doch probieren.


    Diese Äußerung kam, ohne mal zu fragen, wie groß der finanzielle Unterschied ist und wie die Einkommensverhältnisse von KV und mir sind. Finanziell ist das nämlich gut zu bewältigen. Die Gründe, die ich genannt habe, weshalb Kind bei TaMu ist, schienen uninteressant. Nur der finanzielle Einwand - das soll dann dem Kindeswohl entsprechen? :kopf
    Edit: Absätze wurden verschluckt...

  • @ 3erPapa


    Das hatte ich eigentlich auch gedacht. Zumal das Gespräch ja für die Frage gemeinsames Sorgerecht geplant war. Und die Mitarbeiterin ist in der Abteilung schon länger, wie sie am Rande erzählte.

  • gibt es dazu irgendeine nachvollziehbare Quelle? Wer bezahlt diese 400€ ???


    Der Verfahrenspfleger wird seit dem 1. September 2009 nach § 277 FamFG, welches § 67a FGG außer Kraft setzte, wie ein beruflich tätiger Vormund vergütet. Hier ist Stundensatz von zwischen 19,50 € und 33,50 €, zzgl. Umsatzsteuer (je nach Qualifikation) gegeben.
    Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()