Mir wird seit November 2010 der Umgang mit meinem Sohn (3,5 Jahre alt) durch die Kindsmutter verweigert.
Das Familiengericht Köln ordnete den Umgang mit meinem Sohn per Beschluss am 27.Juni 2012 an.
Weil sich die Kindsmutter uneinsichtig zeigte wurde ein Umgangspfleger bestellt
Der Verfahrensbeistand sowie auch das Jugendamt sprachen sich für einen Umgang aus.
Kindsmutter wollte Umgangsausschluss.
gegen den Beschluss wurde Beschwerde der Kindsmutter beim OLG Köln eingereicht
Das OLG Köln hat die Beschwerde der Kindsmutter per Beschluss vom 13.11.2012 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Kindsmutter zur Last.
Der Umgangspfleger nannte mir am 20.11.2012 ein paar Termine doch bisher kam keine Reaktion von der Kindsmutter
Meine Rechtsanwältin hat beim Familiengericht ein Ordnungsgeld gegen die Kindsmutter beantragt, ersatzweise Ordnungshaft.
wie geht es jetzt weiter ?
droht der Kindsmutter bei weiterer Umgangsvereitelung erneut ein Ordnungsgeld/Ordnungshaft ?
wie stehen die Chancen das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen ?
Wir waren nicht verheiratet und die Kindsmutter hat das alleinige Sorgrecht weil sie das so wollte.