Umgangsrecht durch Kindsmutter verweigert.

  • Mir wird seit November 2010 der Umgang mit meinem Sohn (3,5 Jahre alt) durch die Kindsmutter verweigert.


    Das Familiengericht Köln ordnete den Umgang mit meinem Sohn per Beschluss am 27.Juni 2012 an.
    Weil sich die Kindsmutter uneinsichtig zeigte wurde ein Umgangspfleger bestellt
    Der Verfahrensbeistand sowie auch das Jugendamt sprachen sich für einen Umgang aus.
    Kindsmutter wollte Umgangsausschluss.


    gegen den Beschluss wurde Beschwerde der Kindsmutter beim OLG Köln eingereicht


    Das OLG Köln hat die Beschwerde der Kindsmutter per Beschluss vom 13.11.2012 zurückgewiesen.
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Kindsmutter zur Last.


    Der Umgangspfleger nannte mir am 20.11.2012 ein paar Termine doch bisher kam keine Reaktion von der Kindsmutter


    Meine Rechtsanwältin hat beim Familiengericht ein Ordnungsgeld gegen die Kindsmutter beantragt, ersatzweise Ordnungshaft.


    wie geht es jetzt weiter ?
    droht der Kindsmutter bei weiterer Umgangsvereitelung erneut ein Ordnungsgeld/Ordnungshaft ?
    wie stehen die Chancen das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen ?


    Wir waren nicht verheiratet und die Kindsmutter hat das alleinige Sorgrecht weil sie das so wollte.

  • Es wird der Mutter erst einmal an den Geldbeutel gehen.


    Den Antrag auf (gemeinsames) Sorgerecht kannst du stellen. Ob in der zerstrittenen Konstellation das Gericht das als dem Wohl des Kindes zuträglich sieht, ist sicherlich schwierig zu beurteilen. Es könnte sowohl zur Entspannung wie auch zur Verschärfung der Situation beitragen.


    Die Sache als solche kann letztlich dazu führen, dass das JA das Sorgerecht vom Gericht übertragen bekommt und dann den Umgang sicherstellt.


    Wobei das Urteil ja erst vom 13.11. ist und gerade erst Rechtskraft bekommen hat. Die Mutter wird da noch etwas wegatmen müssen ... Trotzdem musst du an der Sache dranbleiben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    wie geht es jetzt weiter ?

    Du mußt abwarten, was der Antrag Deiner Anwältin ergibt.


    Zitat

    droht der Kindsmutter bei weiterer Umgangsvereitelung erneut ein Ordnungsgeld/Ordnungshaft ?

    Ja sicher, Ihr habt das ja beantragt, wie Du geschrieben hast.


    Zitat

    wie stehen die Chancen das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen ?


    Das läßt sich nicht pauschalisieren. Klar ist aber, daß Deine Aussichten tendenziell steigen, je mehr sie sich dem Umgang veweigert.


    Aber ich vermute mal, daß hat Dir deine Anwältin alles genauso auch schon erklärt. Du bekommst genauere Antworten, wenn Du Deiner Anwältin solche Fragen stellst. Sie kennt Deinen Fall uns ist anscheinend auch engagiert dran.

  • Jetzt warte ich schon so lange. :(


    Kann ich nicht aufgrund des Beschlusses vom OLG Strafanzeige wegen Kindesentzug stellen ?
    welche Folgen kann das für die Kindsmutter haben ?
    Ich will mich auch wenn es mir mehr als schwer fällt auf die Justiz verlassen bisher bin ich ja Dank meiner Anwältin
    ziemlich gut durch alle Instanzen gekommen.

  • Zitat

    Kann ich nicht aufgrund des Beschlusses vom OLG Strafanzeige wegen Kindesentzug stellen ?
    welche Folgen kann das für die Kindsmutter haben ?

    Wenn sie das Sorgerecht hat, kannst Du nur Umgang einklagen. Kindesentzug gibt es nur bei Sorgeberechtigung.


    Zitat

    Ich will mich auch wenn es mir mehr als schwer fällt auf die Justiz verlassen bisher bin ich ja Dank meiner Anwältin
    ziemlich gut durch alle Instanzen gekommen.

    So sieht es aus und das dürfte auch der beste Weg sein. Bis jetzt laufen die Gerichtsverfahren ja anscheinend gut für Dich, also hab noch ein wenig Geduld und verhalte Dich so, wie Deine Anwältin es Dir rät.

  • Ich will mich auch wenn es mir mehr als schwer fällt auf die Justiz verlassen bisher bin ich ja Dank meiner Anwältin
    ziemlich gut durch alle Instanzen gekommen.


    Dann vertrau ihrem Sachverstand weiterhin und habe Geduld.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wie mir die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat kann ich auf Grundlage des OLG Beschlusses wohl doch eine Strafanzeige stellen.
    Leider konnte ich meine Rechtsanwältin nicht mehr erreichen...aber der Antrag auf Erlass einens Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft wurde beim Familiengericht am 30.11.2012 vorgelegt.
    Das Jugendamt ist auch völlig entsetzt über das Verhalten der Kindsmutter. Einen Sorgerechtsantrag kann ich gelassen entgegen sehen und auf Unterstützung vom Jugendamt und der Umgangspflegerin hoffen. :-)


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    Volleybap

  • Hi,

    Das Jugendamt ist auch völlig entsetzt über das Verhalten der Kindsmutter. Einen Sorgerechtsantrag kann ich gelassen entgegen sehen und auf Unterstützung vom Jugendamt und der Umgangspflegerin hoffen.

    wieder ein Punkt für dich ;) ...JA hinter sich zu haben, ist immer Gold wert.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mach bloß nichts auf eigene Kappe ohne Deine Anwältin. So was wie die von Dir erwogene Strafanzeige gilt als aggressives Verhalten und würde Deine bis dato guten Aussichten völlig unnötig verschlechtern.

  • Einige Minuten können Kindesentzug sein?
    Kann mir jemand mal ein Bsp. nennen?
    Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen...


    vieleicht würde es helfen wenn du erstmal erklärst was du mit einigen minuten meinst , die ganze sache zieht sich ja nun schon überjahre

  • @ Zat: Die Nachfrage bezog sich so wie ich das lese, nicht auf den konkreten Fall, sondern auf den (ich denke mal zitierten) Text, den der TS hier eingestellt hat. Darin steht, dass die Dauer der Umgangsverweigerung unerheblich ist und lt. einschlägiger juristischer Kommentierungen bereits "wenige Minuten" ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen.


    Da stellt sich für mich auch durchaus die Frage, was damit gemeint sein könnte.


    Dies ist natürlich für diesen Fall hier, wo die Entziehung bereits seit zwei Jahren stattfindet, unerheblich, aber grundsätzlich durchaus mal diskussionswürdig.

  • naja ich würde mal vermuten das es schon reicht wenn man sein kind abholen will , und einem gesagt wird nein du bekommst dein kind
    nicht mehr zu sehen , selbst wenn dann unterdruck polizei oder so nachgeben wird ist es kindesentzug


    damit ist bestimmt nicht gemeint das man sich mal 5 min verspätet zum übergabe termin.

  • Hab gerade von meiner Rechtsanwältin erfahren das sie gestern mit dem Richter gesprochen hat.
    Das beantragte Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft wird gegen die Kindsmutter erlassen und alle versäumten...ja alle...Umgangstermine seit Juni 2012 werden nachgeholt :aetsch


    Schade das ich nicht das Gesicht von meiner EX sehen kann wenn sie die Himmelsbotschaft erfährt :party

  • :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :-) Das freut mich für Dich! Um wieviele Termine handelt es sich? Wie wird das dann organisiert? Deine Ex scheint ja ein besonders problematischer Fall zu sein.


    Gruß

  • Das interessiert mich auch.


    Um welche Höhe bzw. wie viele Tage geht es?


    Und was ist, wenn sie diese immernoch verweigert?