Beiträge von Ehrenfeld

    Hallo,


    Habe Morgen meinen Termin beim OLG zwecks gemeinsames Sorgerecht.


    Die erste Instanz hat mir das gemeinsame Sorgerecht zu gesprochen doch meine EX hat Beschwerde dagegen eingelegt.


    Jetzt steht Morgen der Termin beim OLG an...Es soll ein Güteversuch unternommen werden und der Sachverhalt aufgeklärt werden.


    Hat einer von Euch Tipps oder Vorschläge wie ich mich am besten verhalten soll ?


    zb...wenn sie mich Fragen warum ich das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe.


    Danke im vorraus

    Da erkenne ich mich auch richtig gut...
    Depressionen, gehören behandelt...keine Frage...aber lasse dich nicht von deiner Ex Erpressen.
    Du bist in Behandlung und das ist auch gut so...nur die Starken machen eine Behandlung...die schwachen sträuben sich davor.


    Ich kann Dir nur den Rat geben den Umgang Gerichtlich Regeln zu lassen, das JA kann nur einen Vorschlag zur Umgangsregelung machen aber keine Ordnungsgelder verhängen.


    Meine Ex hat es wohl endlich kapiert...nach 2 Ordnungsgeldern und der Androhung von Ordnungshaft...ist Ihr wohl die Luft ausgegangen.


    Das gemeinsame Sorgrecht würde ich auch an deiner Stelle beantragen...es findet eine Negativ Prüfung statt.


    Rede aber vor Gericht oder vorm Jugendamt nie schlecht über die Mutter...schmier ihr lieber ein wenig Honig um den Mund...bei mir hat es geholfen...


    Und denk immer daran....Du...wirst irgendwann gefragt werden...Papa...warum hast Du nicht um mich gekämpft.


    Viel Glück

    Hallo,


    Hatte heute meinen Gerichtstermin...
    Ein Urteil soll aber erst in 6 Wochen gefällt werden weil der Richter die KM zu einem Erziehungsfähigkeitsgutachten verdonnert hat.


    Als der Richter das gesagt hat...ein Bild für die Götter...der KM ist die Kinnlade runtergefallen...und ihr Anwalt saß regungslos...als ob Er einen Schock erlitten hat neben ihr.


    Mein Sohn wurde vom Richter alleine befragt...und wie sollte es anders sein...mein Papa fehlt mir...teilte Er dem Richter mit.


    Da die KM so uneinsichtig ist und keine Gründe vorgetragen hat die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen...hat der Richter an deren Erziehungsfähigkeit gezweifelt.


    Also zu 99% habe ich das gemeinsame Sorgrecht...und vielleicht bekomme ich auch noch mehr...wenn das Gutachten gegen die KM spricht.


    :D

    Ich nehme mal ein wenig die Luft aus dem Thema und lasse mal Fakten sprechen.


    Mein Sohn ist im Mai 2009 geboren, mein Einkommen war gut und dann wurden eben die besagten 115% als Grundlage genommen und der Unterhalt an die KM gezahlt.


    Immer pünklich...


    Im Oktober 2010 hat mir die KM das Kind einfach so entzogen...das Jugendamt hat mir geraten zu Klagen...es gab mehrere Verhandlungen...Im Juli 2012 wurde der Umgang per Gerichtsbeschluss angeordent...Jugendamt und Verfahrensbeistand haben meinen Antrag auf Umgang unterstützt...in der ganzen Zeit habe ich meinen Sohn nicht sehen dürfen.


    Das ganze hat mich nervlich so zermürbt das ich Medikamente nehmen musste weil ich mit Job und Familienstress nicht mehr klar kam.
    Ich habe ein Gutachten von einer Klinik wo ich 4 Monate zur Reha war das ich nicht mehr zu 100 % arbeiten muss


    Die KM hattte nichts besseres zu tun um beim OLG Beschwerde ein zu legen...das hat auch wieder gedauert...erst im Dezember 2012 wurde die Beschwerde der KM zurück gewiesen.


    Seit Januar 2013 sehe ich meinen Sohn und es wurden von mir immer der Unterhalt bezahlt...


    Die KM hat 2 mal den Umgang vereitelt und sie wurde mit einem Ordnungsgeld von 2000,00 Euro + 1000,00 Euro Gerichtskosten bestraft


    Es ist schwierig...aber ich beisse mich da gerade durch.



    Ohne die Hilfe von meinen Freunden wäre ich bestimmt schon im Erdboden versunken.


    Wer für mich einen Wohnung in Köln hat die bezahlbar ist...immer her damit...aber ich möchte nicht das mein Sohn inin Chorweiler aufwächst...weil Papa da nun mal wohnt.


    Die 1200 Euro sind wahrlich nicht viel...aber ich brauche kein Essen kaufen...das kann ich mir kostenfrei aus der Firma mitnehmen


    Eine Lohnsteigerung ist ja auch noch drin...aber eben nur 150-250 Euro...innerhalb des nächsten Jahres wenn ich mich bewähre.



    Die Nummer mit dem Auto...war nicht die feine Englische Art...aber meine EX ist angesprungen wie ein guter Mercedes Motor...nur das sie jetzt gegen die Wand fährt.



    Mal schauen was der Richter diese Woche dazu sagt...erst dem Vater das Kind entziehen und dann auch noch Mehrbedarf für den Kindergarten fordern.


    Habe mit meiner Rechtsanwältin gesprochen...Die Beistandschaft vom Jugendamt kann viel fordern....aber die KM ist dem KV auch zur Auskunft verpflichtet.


    Heisst im Klartext...Ich kann auch Arbeitsvertrag,Gehaltsnachweise,Mietvertrag,Kontoauszüge verlangen um zu sehen ob der Mehrbedarf gerechtfertigt ist.


    So schließt sich der Kreis

    Nachdem ich ja das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe...Verhandlung ist diese Woche.


    Hat die KM nichts besseres zu tun als die nette Dame von der Beistandschaft des Jugendamtes auf mich zu hetzen.


    Sie verlangt eine Überprüfung ob der Unterhalt noch angemessen ist ( ich zahle zur Zeit 115% also 257,00 Euro für meinen Sohn)


    Gleichzeitig fordert sie die anteilige Geltendmachung des Mehrbedarfs für Kindergartenbeiträge.


    Ich bin aber auch ein kleines Schweinchen...ich gebs ja zu. :rotwerd


    Zu den Umgangsterminen habe ich mir immer den Wagen meiner Besten Freundin ausgeliehen...einen 5er BMW Modell 2013


    Einen neuen Vollzeit Job habe ich auch seit 01.06 und verdiene gerade mal 1200 Euro Netto


    Na was meint Ihr...das ist doch ein glatter Knieschuss der KM....???


    Jetzt bekommt die gute nächsten Monat weniger Unterhalt...und Mehrbedarf muss ich wohl auch nicht bezahlen.


    Ich habe ja alleine 800 Euro Mietekosten warm für eine 2 ZKDB Wohnung

    Na Ihr hübschen...



    Mein Antrag nach Erlass der Sorgerechtsreform am 19.05 wird ziemlich flott bearbeitet.


    Der Wortlaut vom Familiengericht...an die Kindsmutter


    Das gemeinsame Kind soll angehört werden, die Kindsmutter hat dafür zu sorgen das am Verhandlungstermin das Kind erscheint.


    Der Kindsmutter wird insbesondere gem 1626a Abs 2 BGB Neufassung gebeten mitzuteilen, ob aus Ihrer Sicht der gemeinsamen elterlichen Sorge Gründe entgegen stehen.


    Werden solche Gründe nicht genannt, wird schon jetzt darauf hingewiesen dass dann gegebenenfalls gem. 155 Buchst a FAmFG neue Fassung auch ohne persönliche Anhörung der Eltern und des Jugendamtes entschieden werden kann.


    Aufgrund der geführten Vorverfahren und der Umgangsvereitelungen durch die Kindsmutter ist der Verhandlungstermin am 25.06.2013


    Es werden weiterhin geladen Jugendamt Köln
    Verfahrensbeistand für das Kind Fr.xxxxx



    Jupp...ich denke die Sache ist in trockenen Tüchern...der gleiche Richter führt die Verhandlung der auch der KM das ordentliche Ordnungsgeld von 2000 Euro aufgebrummt hatte.


    Alles kommt zu dem der Warten kann...ich halte euch auf dem laufenden.

    Nachdem ja jetzt der Umgang fluppt und meine Ex ja ein erhebliches Ordnungsgeld aufgebrummt wurde wegen Umgangsvereitelung


    habe ich jetzt das gemeinsame Sorgerecht beantragt und bin guter Dinge dies auch zu bekommen.


    Mein kleiner Sohnemann äußert sich ja schon klar und deutlich was sein Wille ist.


    Papa ich will bei Dir schlafen...Papa ich will noch länger mir Dir zusammen sein...sind ja wohl mehr als klare Worte.


    Und die Taten von ihm folgen Umgehend an die EX...in dem Er fragt Mama darf ich beim Papa schlafen ? Nein das geht nicht...


    warum nicht ? weil es eben nicht geht...seine Antwort darauf war ein Tritt vors Schienbein und eine Heulsirenen Attacke.


    Ich halte euch auf dem laufenden...mal schauen wie schnell eine Entscheidung vom Familiengericht gefällt wird.


    Euch einen schönen sonnigen Tag noch... :sonne

    Ein Freund von mir hat immer für sein Kind Unterhalt gezahlt.


    Die kleine ist jetzt 5 Jahre geworden.


    Der Unterhaltsanspruch lag bei 120% und jetzt geht es seiner Firma schlecht und Er bekommt nur einen Halbtagsjob ab 01.06 angeboten.


    Da kommen jetzt knapp 1100 Euro Netto rüber.


    Muss man sich als Mann schämen um den Kindesunterhalt nicht voll zahlen zu können ?


    Ihr wisst ja selbst wie schwer es ist in der heutigen Zeit ist einen gutbezahlten Job zu finden.


    Ich denke seine EX wird Ihm an den Hals springen...denn sie hat auch nur einen Halbtagsjob.


    Wie denkt Ihr darüber ?

    Also ich finde den Beitrag ziemlich nüchtern.....


    wo fängt es an wo hört es auf ?


    Das wäre nix anderes wenn mir die Kids erzählen würden....die Mama isst jeden tag 5 tüten chips und noch 4 ganze tafeln schokolade


    und dann bricht sie alles aus...ist das normal papa ?


    Ich kenne 2 Frauen die darunter Leiden...aber sollte man ihnen deshalb die Kids weg nehmen ? Nach meiner Ansicht ja....die Mutter lebt ihnen vor das Schlank sein in ist und Ess Brechsucht zum heutigen Leben dazu gehört.


    Lass den Ex machen was er will...genauso geht es ihn nix an was du machst....

    Hier mal ein Auszug vom Beschluss des OLG:


    Der Hinweis darauf, dass das Kind Krank war und deshalb kein Umgang möglich war führt hier zu keiner anderen Bewertung. Denn auch in diesem Fall wäre nach Ansicht des Senats Umgangskontakte problemlos auszuüben gewesen, jedenfalls ist nicht ersichtlich warum eine "Magenverstimmung" des Kindes, Umgang zwischen Kind und Vater unmöglich gemacht hat.


    Ein ärztliches Attest des Kindes welches bescheinigt das ein Umgang derzeit ausgeschlossen ist, liegt dem Senat nicht vor.


    Vorliegend ist daher von einem Vertretenmüssen im Sinne des Paragraph 89 FamFG auszugehen.

    Ja, am 19.05.2013 tritt die Sorgerechtsreform in Kraft.


    Und ich bin einer der ersten die sofort auf der Matte stehen und den Antrag stellen.


    Ich will nicht nur Zahlvater sein sondern auch ein Teil der Sorge übernehmen...zum Wohl des Kindes.

    guten Abend !


    was bedeutet 19.05 ?? ist das der Tag an dem alle Väter ihr Sorgerecht mit beantragen können??

    Das glaube ich kaum das das Geschickt von der Kindsmutter ist.


    Trotz Beschluss den Umgang vereiteln und dafür Ordnungsgelder kassieren.


    Der Verfahrensbeistand und auch der Vertreter des Jugendamtes haben sich für mich ausgesprochen.


    Warum sollte dann ein Richter dem Bericht des Verfahrenbeistandes als auch dem vom Jugendamt keine Bedeutung schenken ?


    Die KM hat nun mal schlechte Karten...aber wir warten mal ab...alles wird gut.

    Naja...lassen wir uns mal überraschen. wenn die zeit gekommen ist werde ich hier den beschluss veröffentlichen.


    Das Kindeswohl ist natürlich bei mir erheblich besser...Wir würden dann jeden Abend einen Männerabend machen wo wir ungesunde Sachen essen, Malzbier aus der Flasche trinken und eine Trickfilm DVD nach der anderen schauen.


    Ich denke meinem Sohnemann würde das gefallen :D

    Hallo zusammen...


    Da kann der Tag ja nur noch gut werden...hab ich gerade von meiner Rechtsanwältin bekommen...hier ein Auszug




    Ab
    dem 19.05.2013 können sie als Vater des nichtehelichen Kindes XXX, auf neuer
    gesetzlicher Basis einen Antrag bei Gericht auf Anordnung des
    gemeinsamen Sorgerechts stellen.



    Bringt
    die Kindsmutter keine belastbaren Einwände vor und sind auch sonst keine
    Gründe ersichtlich nach denen die Anordnung der gemeinsamen sorge dem
    Kindeswohl widerspricht, gilt eine entsprechende Vermutung, d.h. das
    Gericht muss dann die gemeinsame Sorge anordnen, d.h. das Sorgerecht
    beiden Eltern gemeinsam übertragen.


    Gerne stelle ich für sie den Antrag bei Gericht
    Da bin ich mal gespannt wie das ausgeht, ich glaub wenn der Richter die Akte aufschlägt und sieht das die Kindsmutter schon 2 empfindliche Ordnungsgelder bekommen hat dürfte es klar sein.
    Der Bericht der Umgangspflegerin an das Gericht spricht auch voll und ganz für mich.
    Ich bin ja so Happy...alles kommt zu dem der warten kann. :-)

    Das erste vorletzte Ordnungsgeld waren 800 Euro und das Aktuelle Ordnungsgeld ist im 4 stelligen Bereich und es ist eine 2 davor :-)


    Wenn es ans Geld geht lenkt jeder ein...traurig aber wahr und Ausreden wie ich bin nicht finanziell in der Lage das zu Bezahlen gibt es auch nicht...alternativ gibt es ja auch noch die Ordnungshaft....aber welche Normale Frau geht schon für ein paar Tage freiwillig in die JVA ?

    Hallo,


    Ich melde mich mal gleich zu Wort.


    Ich kann Dir nur den Rat geben sofort über einen Anwalt eine Umgangsklage beim Familiengericht zu stellen.


    Wenn das Gericht einen Umgangsbeschluss erlässt hast Du gerichtliche Umgangskontakte.Eine Umgangspflegerin hat auch viele vorteile also die würde ich auch beantragen. Sollte die Kindsmutter sich nicht daran halten, sofort über deinen Rechtsbeistand ein Ordnungsgeldantrag stellen.


    Die Termine werden von der Umgangspflegerin umgesetzt also gibt es auch keine Ausreden mehr, ausser das das Kind im Krankenhaus liegt oder mit 40 Grad Fieber im Bett. Dann muss die Kindsmutter sofort ein Attest vorlegen und der Umgangstermin wird nachgeholt.


    Gut, ich habe vielleicht wirklich ein riesen Glück, den richtigen Anwalt an meiner Seite und einen Richter der sich nicht auf der Nase tanzen lässt.


    Die Kindsmutter wurde 2 mal mit einem Ordnungsgeld im Schmerzbereich vom Richter neu Eingenordet und seit dem fluppt es.


    Ich kann die nur viel Glück wünschen und was Du ganz sicher braucht, einen langen Atem.