umgang verbieten wegen hausarrest?

  • eine bekannte von mir hat eine ebenfalls pubertierende hormonbombe zuhause,die sich gelegentlich heftigst im ton vergreift oder andere schoten reisst,die nach einer konsequenz nur so schreien...
    soweit so gut.
    jetzt war es 2 mal so,dass sie an dem tag,an dem sie ihr papa abholen sollte abends,mittags einen auftritt mit muddern hingelegt hat,dass meine bekannte beim 2.mal ausflippen hausarrest erteilt hat-sprich,nix war mit papa sehen.
    ich hatte das vorgestern hier auch.
    eins kam zum anderen...mir ist der kragen geplatzt ,aber ich hab in letzter sekunde noch überlegt und ihr gesagt,wenn sie von ihrem vater wiederkommt,dann bleibt sie den rest des tages at home und trifft sich mit niemandem mehr(sie kommt meist gegen 12,13 uhr wieder).
    den umgang streichen finde ich nicht ok,es sei denn man hat das mit dem ex so besprochen...
    meine bekannte meint aber,hausarrest ,ist hausarrest.
    nur kann der papa ja nix dazu,dass engelchen sich bescheuert benommen hat..
    den würde man ja dann mit bestrafen...
    ich als uet würde das nicht toll finden....
    selbst wenn mir ein ausweichtermin angeboten werden würde,denn schließlich hat man geplant und sich gefreut.
    wie handhabt ihr das?

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Wir hatten das hier ja noch nicht, da Junior dafür einfach noch zu klein ist. Denke da jedoch grundsätzlich wie du der Umgang darf nicht gestrichen werden. Entweder spricht man sich mit dem anderen ET ab ob an dem WE der Hausarrest auch dort statt finden kann sollte oder man verlegt ihn auf die Zeit danach. Wenn beide ET an einem Strang ziehen könnte man auch gemeinsam sagen das geplanter Ausflug dann eben gestrichen ist etc.

  • Einen Arrest zu verhängen und den Vater - quasi in Kollektivhaftung zu nehmen - und wieder heimzuschicken ist nicht akzeptabel, auch wenn es die Bekannte so interpretiert.


    Es gibt sicher viele andere Möglichkeiten die junge Dame zur Raison zu bringen.Es ist sicher schwierig Empfehlungen virtuell auszusprechen, wenn man die betroffenen Personen überhaupt nicht kennt.

  • Da bin ich ganz Deiner Meinung.
    Ich habe ja gleich 2 von der Sorte gehabt (Töchterlein wohnt inzwischen bei der mutter meines ex) und habe ihnen dann meist das Kabel vom Läppi gemopst oder Besuchsverbot von und bei ihren Freunden erteilt.
    Ich finde es nicht gut den Umgang zu ihrem papa als Strafe oder Belohnung miteinzubeziehen. Er ist und bleibt ihr papa, egal was passiert.

  • Ich fände es nicht in Ordnung. Ich als UET, würde schon wollen, das der Umgang stattfindet. Gegebenfalls kann man den Hausarrest, auch beim UET fortsetzen. Aber deswegen ganz ausfallen lassen? Nein.

  • geht in meinen augen überhaupt nicht! zudem kann das mal ganz gepflegt nach hinten los gehen. kein bock auf umgang? och dann ärger ich mama mal eben bissel dan klappt das schon.


    nee es gibt genug andere konsequenzen.


    zwerg war jedes mal einfach nur grrrrrrrrr wenn kv sie dann mal holte. wenn ich jetzt böse denken würde, hätte ich ihr, großkind und mir allerdings mit der methode eine menge ersparen können :hae:

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hallo


    Bisher haben wir das so gehandhabt, dass KV Rückmeldung zum Verhalten unseres Sproßes bekommt. Ich habe mitgeteilt, was ich zu Kind gesagt habe und welche Konsequenzen verhängt wurden oder mir so vorschweben. Klar sollte Ex das dann mittragen und bisher hat zumindest das auch geklappt.


    Allerdings würde ich den Umgang nicht verbieten. Höchstens würde ich anfragen, ob er Hausarrest bei sich mitträgt. Ich würde wohl eher erzählen, was so läuft und hoffen, dass er sich Kind mal greift und ins gebet nimmt. Ich bin aber kein Freund von Hausarrest, da habe ich das Muffelmonster ja an der Backe. Wobei ich Kind auch schon bis er ruhiger wurde auf's Zimmer geschickt habe. Ich kann mir eher vorstellen, bei Pubertierenden mein alltägliches Entgegenkommen einzuschränken (dann gibt's kein Mittagessen, keine frische Wäsche...)


    Gruß

  • Wenn meine Kinder mal Hausarrest bekommen, dann hat das nichts, absolut nichts mit den Umgängen beim Vater zu tun. Wir sind gleichberechtigt und die Kinder sind beim Vater auch zuhause.


    Außerdem bestraft man sich ja auch selbst damit. Wenn es zum Hausarrest kam, ging ja Zoff dem ganzen voraus und da ist eine räumliche Trennung für ein WE gar nicht mal so schlecht

  • Geht gar nicht-.. bin da ganz eurer Meinung. Ich finde Hausarrest eh ne extrem dämliche Strafe... Da es eben keine natürliche Konsequenz ist.


    Und daher würde der bei mir nicht verhängt werden--- Mal ganz davon zu schweigen, daß mein Kind schneller aus dem Fenster wäre als ich es verhindern kann.... Wenn man als Kid wirklich weg will , dann geht das auch... Ich würde mit so einer Strafe nur die Fronten komplett verhärten - und das geht mit nem Pubi auch nicht..-


    Anstelle des Vaters würde ich hier extremst meutern. Kind und auch er haben ein Recht auf den Umgang- Das hat nix damit zu tun wie Kind sich Muttern gegenüber verhält.

  • Sehr coole Idee. Wird der Umgansgelternteil gleich mit abgestraft, weil von dem bestimmt die Zickengene kommen? (Aber das ist jetzt eine fiese Unterstellung...)
    Denken wir das Ding doch mal zuende. Was ist denn, wenn Hausarrest in die Schulzeit fällt? Dann muss das arme Kind ja auch Zuhause bleiben und darf nicht lernen. ...


    So Aktionen gehen nur in elterlicher Absprache. Sonst sind da so viele Tretminen, dass die eine oder andere sicher hoch geht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Abgesehen davon, ob Hausarrest an sich die richtige Bestrafung wäre, finde ich nichts schlimmes dabei, den Umgang MAL zu verschieben. Es setzt natürlich voraus, dass beide Eltern in der Lage sind miteinander zu reden.
    Wie hier immer geschrieben wird, ist der Umgang das Recht des Kindes und nicht der Eltern, und es soll zum Wohl des Kindes sein. Wenn das Verhalten des Kindes aber nach Erziehungsmassnahmen schreit, dann gehen diese eben vor, egal welcher Art. Weil diese dann eben mehr dem Wohl des Kindes dienen, und ein verantwortungsvoller ET wird das nachvollziehen können. Den Umgang kann man immer nachholen.
    Ich finde es eher bedenklicher, wenn man das gesamte Leben nur nach den festen Umgangsterminen richtet, ein wenig Flexibilität sollte da schon vorhanden sein.
    Hausarrest als Maßnahme finde ich aber nicht so gut.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Zitat

    Volleybap
    Was ist denn, wenn Hausarrest in die Schulzeit fällt? Dann muss das arme Kind ja auch Zuhause bleiben und darf nicht lernen. ...


    Da durfte ich trotzdem immer hin ... :bldgt:
    Wurde auch mit Hausarrest bedacht früher, ich habe das bei meinen Kindern nie gemacht. Empfinde ich als Blödsinn.
    Davon abgesehen haben, ebenso wie das Schul-Beispiel, Umgang und Hausarrest absolut nichts miteinander zu tun (finde ich). Da hat ja sonst immer der strafende ET - in dem Fall die Mutter - Glück, weil sie trotzdem mit Kind Umgang haben darf.
    Geht gar nicht!
    Außerdem, wie hier schon geschrieben wurde, wäre es doch eher eine Wohltat, nach so einem Zoff das Kind mal aus der Tür - und in vertraute Hände - zu schieben.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Der Umgang und der Hausarrest haben meiner Meinung nach nichts miteinander zu tun. Ist ja dann irgendwie auch eine Bestrafung für den UET. Das Kind sollte dann ruhig zum Umgang gehen, entweder der Hausarrest wird dort dann fortgesetzt, oder im Anschluss an den Umgang.


    Ich seh allerdings den Sinn hinter Hausarrest nicht. Dann hab ich hier ein muffliges Kind sitzen, die Stimmung wird noch schlechter, es knallt noch eher, die "Bestrafung" hat nichts mit der Ursache zu tun... Kann doch dann eigentlich nur noch schlimmer werden. Junior wird, wenn er extrem bockt zwar auch ins Zimmer geschickt, aber nur bis er "das Bockerl rausgeworfen hat" und wieder normal ist. Was er in seinem Zimmer anstellt ist mir dann weitestgehend egal, solang die Möbel nicht drunter leiden.


    Soweit ich mich erinnern kann, hab ich als Kind/Teenager ein einziges Mal Hausarrest bekommen (warum weiß ich nicht mehr) und selbst der war nach ner Stunde beendet, weil meine Mutter zu dem Schluss gekommen ist, dass Hausarrest eher kontraproduktiv ist.

  • Oh, gutes Thema! Da kann ich auch aus eigener Erfahrung etwas beisteuern.
    Meine Ex meinte mehrmals, auch Hausarrest gegenüber unserer Tochter aussprechen zu können, obwohl Umgang mit mir angestanden hätte. Ich habe mir das immer aufs Schärfste verbeten!

    wie handhabt ihr das?


    Es kann absolute nicht sein, eine erzieherische Maßnahme (wobei ich Hausarrest absolut ablehne, wie die meisten anderen "Strafen" auch) auszusprechen, wenn damit die Rechte von 2 Personen beeinträchtigt werden.


    Anstelle des Vaters würde ich hier extremst meutern. Kind und auch er haben ein Recht auf den Umgang- Das hat nix damit zu tun wie Kind sich Muttern gegenüber verhält.


    Und genau das stimmt. Es haben sowohl das Kind als auch der Vater in diesem Fall Recht auf Umgang miteinander. Das kann nicht einseitig durch die Mutter verkürzt oder sonstwie beeinträchtigt werden.

    Wie hier immer geschrieben wird, ist der Umgang das Recht des Kindes und nicht der Eltern, und es soll zum Wohl des Kindes sein.


    Nein, da irrst Du. Es haben sowohl das Kind ALS AUCH der UET das Recht auf Umgang.


    Die Vermischung von erzieherischen Maßnahmen und Umgang geht übrigens genauso wenig wie die Vermischung von z.B. Umgang mit Unterhalt. Beide Sachen haben nichts miteinander zu tun.

  • Ich finde es gar nicht verkehrt, Umgang und Erziehung zu vermischen.
    Ich meine es so, dass es in meinen Augen wenig Sinn hat, wenn das Kind sich unmöglich benommen hat und eigentlich eine "Bestrafung" oder besser gesagt, Belehrung verdient, und gleich im Anschluss kommt der Papa, holt das Kind ab, und das Kind wird bespasst und nicht bestraft.
    Ich würde es viel sinnvoller für alle Beteiligten und in erster Linie für das Kind finden, wenn Pläne in dem Fall umgeschmissen werden, beide Eltern sich zusammen setzen und gemeinsam dem Kind klarmachen, dass es so nicht geht, und dass es Konsequenzen nach sich führt. Welche, darüber sollten sich Eltern einig sein.
    Wenn man es hier meistens liest, kommt es mir so vor, dass Umgang "heilig" ist und auf keinen Fall ausgesetzt werden darf, egal was kommt. Sehe ich nicht so. Die Erziehung geht in meinen Augen vor und dem Kind gemeinsam klar machen was geht und was nicht, ist in meinen Augen auch Umgang.

  • setzt aber vorraus,dass die eltern auf elternebende gut miteinander auskommen und sich einig sind...
    meistens ist das ja leider nicht der fall und dann kann man eben so ne nummer in meinen augen nicht durchziehen.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Also das einzige was man machen kann ist , spontanbesuche zu untersagen aber auch nur damit das kind nicht mal einfach so flüchten kann , "So du bleibst jetzt solange hier bis das erldigt ist" , ok ich bi dann bei Papa... geht natürlich nicht ,
    ansonnsten was ist das denn für eine strafe den Kontakt zum anderen eT auszusetzten als strafe für das kind , 1. was kann der andere ET dafür , ist so eine Strafe Grausam will man etwa mit masiven schuld gefühlen der Kinder arbeiten .

  • zozzy, wenn die Eltern nicht miteinander klarkommen, finde ich es umso bedenklicher, denn in dem Fall wird das Kind einfach abgegeben und auf die Situation wird nicht mehr eingegangen, da die Eltern ja nicht miteinander kommunizieren, also wird so getan als wäre nichts passiert.
    Ich sehe beim besten Willen nicht, wo das Nutzen für das Kind sein soll, es lacht sich dann ins Fäustchen.
    Würden die Eltern noch zusammen leben, würde die "Strafe" auch Vorrang haben.