Ich wohne in einen Mietshaus,mein Sohn 23 Jahre wohnt nicht bei uns.
Ich wollte ihn nicht rein lassen,weil ich ständig Probleme mit ihm habe :flenn ,er wurde sauer und hat die Haustürscheibe eingeschlagen,muss ich das bezahlen oder er
Sohn tritt Haustür ein,wer muss zahlen
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Er natürlich als Verursacher.
Der Vermieter/Eigentümer wird ihm wohl die Behebung des Schadens in Rechnung stellen.Du hast ja nichts falsch gemacht und für das Verhalten des 23-jährigen bist Du seit Jahren nicht mehr verantwortlich.
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Na also bitte, er natürlich!
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Dein Sohn, außer er ist nicht voll geschäftsfähig.
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Dein Sohn muss zahlen meiner Einschätzung nach. Wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, könnte diese das ggf. übernehmen. Vermutlich sind Schäden bei Familienangehörigen aber auch ausgeschlossen......
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Haftpflicht beim Einschlagen einer Scheibe? Das glaub ich nicht.
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Er kann es freiwillig bezahlen ... wenn er es nicht tut, kannst du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen. Willst du das bei deinem eigenen Sohn? Wenn nein, dann wird es wohl an dir hängen bleiben.
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falsch du musst ihn nicht wegen sachbeschädigung beanzeigen, du kannst ihn auch einfach, falls er nicht zahlen will auf schadenersatzverklagen. Da dies zivilrechtlich ist, ist dies vollkommen unabhängig von einem strafverfahren
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Der Vermieter kann ihn anzeigen wegen Sachbeschädigung.
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musss sie das überhaupt , muss das nicht der Vermieter .?
ich meine es ist sein Schaden...also muss er doch auch den Ersatz einklagen oder ?
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musss sie das überhaupt , muss das nicht der Vermieter .?
ich meine es ist sein Schaden...also muss er doch auch den Ersatz einklagen oder ?
möglich das der Vermieter erstmal den Weg des geringsten Wiederstandes geht und es von der TS fordert den schaden zu regulieren mit dem hinweis das sonst Sanktionen Folgen. einfach deswegen das der schaden schnellstmöglich behoben. ist imho net der richtige Weg aber eine Möglichkeit.
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Haftpflicht beim Einschlagen einer Scheibe? Das glaub ich nicht.
Meine Tochter hat auch schon mal während eines Tobsuchtsanfalls die Scheibe unseres gemietetenen Heims eingetreten. Damals war sich knapp sechs Jahre alt. :devil:
Naja, es war eine uralte Tür mit Einfachglas... Jedenfalls hat das damals auch die Haftpflichtversicherung übernommen. Obwohl die Versicherung das gar nicht hätte machen müssen. Bis zum Alter von... ich glaube sieben Jahren, hätte gar kein Anspruch bestanden. Geht also generell schon.In diesem Fall hier ist natürlich der Sohn ganz allein verantwortlich und muss dafür gerade stehen!
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Bis zum Alter von... ich glaube sieben Jahren, hätte gar kein Anspruch bestanden.
Doch, wenn der "Unfall" nicht vermeidbar war, dann zahlt die Haftpflicht. Man muss also im Grunde seine
Aufsichtspflicht verletzten, dann wird gezahlt.Mein Sohn hat mit 4 Jahren mal so große Deko- Steine (faustgroß) vom Balkon im 13. Stock geschmissen. Unten
standen Autos :ohnmacht:
Ich war in der Zeit nur wenige Meter entfernt am Staubsaugen.......Die Haftpflicht hat das ausbeulen und
neu lackieren übrigens bezahltIch war anwesend aber eben nicht in der Lage meine Aufsichtspflicht voll auszuüben.
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Doch, wenn der "Unfall" nicht vermeidbar war, dann zahlt die Haftpflicht. Man muss also im Grunde seine
Aufsichtspflicht verletzten, dann wird gezahlt.Oh ja, oder so. Ist schon ein paar Jahre her. Ich wusste nur noch, dass es da irgendeine Regel gibt. Ab einem gewissen Alter... irgendwas... Gefährliches Halbwissen...
Mein Sohn hat mit 4 Jahren mal so große Deko- Steine (faustgroß) vom Balkon im 13. Stock geschmissen. Unten
standen Autos :ohnmacht:Heiliger Bimmbamm!!! Auch nicht schlecht! Bisschen gefährlich vielleicht... :lach
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ich denke auch, dass dein Sohn in dem Alter voll schuldfähig ist und für den Schaden selber aufkommen muss
....und es ist auch nicht " aus versehen " passiert, sondern es war ja mutwillig...
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....und es ist auch nicht " aus versehen " passiert, sondern es war ja mutwillig...
eben, und daher fällt der ganze Weg über die Versicherung flach.
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Hi,
was man tut, dafür muß man auch einstehen !!!
Wie er das regelt ist nicht deine Sache !
Bei mir müßten die den Sohn auf jeden Fall nicht mehr suchen :wuetend
Gruß
babbedeckel -
Halo zusammen
danke für eure antworten.So habe ich das auch gesehen,die Vermieterin sagt
das ich es zahlen muss weil, ich für meinen besuch verantwortlich bin. -
Das wäre ja noch schöner. :lach
Ne ne... da verweis mal ruhig auf ihn.
Außerdem ist es ja passiert, grad weil du ihn nicht als Besuch haben wolltest.
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Das wäre ja noch schöner. :lach
Ne ne... da verweis mal ruhig auf ihn.
Außerdem ist es ja passiert, grad weil du ihn nicht als Besuch haben wolltest.
Ich bin echt am ende ich habe so viel mit ihm schon mitgemacht,ich zahle immer noch an dinge die er damals mutwillig zerstört hat.
Jeden monat das gleiche problem.Ich muss betteln das wir an essen kommen.Meine kräfte sind echt an ende und die Polizei macht nichts :flenn